Wildflug für Verbandsmitglieder
Wildflug für Verbandsmitglieder
Frank, du schreibst: "Also ich weiss nicht, woher die Legende kommt..(das)...der Modellflug auf 120 m beschränkt wird...."
Nun, wenn du sagen könntest das das Fliegen auserhalb von Vereinsplätzen auch nicht auf 120 oder 150 Meter beschränkt wird, wären wir alle glücklich und könnten wieder gaaanz ruhig schlafen/ fliegen gehen.
Du sagst, in Deutschland werden wir Modellflieger nicht eigeschränkt (Wildfliegerhöhe).
Du schreibst sinngemäß, andere Länder wären mit unseren (demnächst noch geltenden Modellflugbedingungen) überglücklich, da jene Länder schon jetzt drastische Einschränkungen im Modellflug hinnehmen müssen.
Aber lese ich nicht überall, auch in den Ausführungen der Luftrecht-Expertin und auf Luftrecht spezialisierten Anwältin Nina Naske,
http://www.airliners.de/die-easa-grundverordnung-luftrechtskolumne-63/45681
das es anders kömmen kann/ wird?
ich zitiere sie:
"Bisher allerdings war der EASA dabei rechtlich gesehen eine Rolle neben den Luftfahrtbehörden der EU-Mitgliedstaaten zugewiesen.
Und genau hier dürfte eine der wichtigsten Änderungen durch die neue EASA-Grundverordnung (Dokument 2015/0277 (COD) PE-CONS 2/18) liegen: Zu den neuen Aufgaben der EASA gehört auch, die EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Unionsluftrechts zu überwachen (Artikel 85 des Entwurfs). Stellt die EASA dabei fest, dass ein Mitgliedstaat die Rechtsvorschriften nicht richtig anwendet oder nicht einhält, berichtet die Agentur dies der EU-Kommission.Die EU-Kommission kann dann weitere Maßnahmen ergreifen bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof."
Diese Auffassung der Anwältin und der Wortlaut vonn Frau Gabriele Preuss lassen mich einfach nicht glauben, dass wir uns in D eine "Extrawurst" braten dürfen.
Ich interpretiere das bisher Veröffentlichte so, das Modellflieger eines anderen EU Landes Deutschland eben bis vor den Europäischen Gerichtshof zitieren können, wenn deutsche Modellflieger mehr dürfen als sie.
Wenn deine "Voraussagen/-Ahnungen" für uns Wildflieger in D allerdings stimmen sollten, also wir unsere Feiheiten behalten, würden ja die Modellfliege in allen EU Ländern unter Einhaltung des Europaweit uneigeschränkte geltenden "Unionsluftrechtes" demnächst so fliegen dürfen wie wir jetzt noch.