EASA Prototype Regulations

Zitat
"Deutschland, so Gabriele Preuss, könnte „mit einer besonderen Würdigung einer Vereinsmitgliedschaft und der Befreiung bestimmter Gelände von gewissen Flugbeschränkungen … als Vorbild für andere EU-Staaten gelten""
hmmmmm...........
das scheitert schon allein an dem umstand, das es für das im bgb verankerte Vereinsrecht kein eu-äquivalent gibt
das ist immer noch landessache
 

jreise

User
Also ich weiss nicht, woher die Legende kommt, dass das Fliegen auf der "Grünen Wiese" nicht mehr möglich sein soll, der Modellflug auf 120 m beschränkt wird und Modelle nur noch 250 gr wiegen dürfen.
Das wird wohl darin begründet sein, dass alle immer wieder betonen, für den in Verbänden bzw. Vereinen organisierten Modellflug soll sich nichts ändern. Da befürchten die nicht in Vereinen organisierten Modellflieger eben hinten runter zu fallen.

In großen Teilen der Öffentlichkeit und daher auch in der Politik herrscht leider die Meinung vor, Modellflug spiele sich hauptsächlich in Vereinen und auf deren Vereinsplätzen ab. Das kann man aus vielen offiziellen Verlautbarungen herauslesen und auch hier im Forum ist diese Auffassung unterschwellig sehr oft zu spüren. Vor einem Jahr hat man das sehr deutlich zu spüren bekommen, als unser Gesetzgeber den 100m Deckel durchsetzen wollte und meinte, der übergroße Teil der Modellflieger wäre davon ja nicht betroffen, da er ja auf den zugelassenen Vereinsplätzen weiter ohne Einschränkungen fliegen kann.

Richtig ist jedoch, dass der größere Teil der Modellflieger nicht in Vereinen organisiert und somit auf die Möglichkeit des Fliegens in der freien Natur angewiesen ist. So sind z.B. über die Hälfte der 90.000 DMFV-Mitglieder Einzelmitglieder, also nicht in einem DMFV-Verein. Wie das Verhältnis Vereins- zu Einzelmitgliedern im DAeC ist, weiß ich nicht. Dann kommen noch die vielen bei anderen Anbietern versicherten Modellflieger dazu, beim DMO z.B. mehrere Zehntausend.

Wir sind eine lockere Gruppe von Modellfliegern, die ein Stück Wiese vom Bauern für unsere Zwecke mähen und nutzen dürfen. Teils DMFV-Einzelmitglieder, teils bei MFSD oder DMO oder anderswo versichert. Solche Gruppen gibt es bei uns in der Gegend einige. Und wir machen uns eben Gedanken (und Sorgen), wie unsere modellfliegerische Zukunft aussehen wird. Antworten gibts meist nur für Vereinsflieger, für "Wild"flieger eher nicht, obwohl die Verbände auf diese mindestens ebenso angewiesen sind.

Gruß Jörg
 

UweH

User
Antworten gibts meist nur für Vereinsflieger, für "Wild"flieger eher nicht, obwohl die Verbände auf diese mindestens ebenso angewiesen sind

Nicht zu vergessen die Hangflieger, die durch das Flugverbot über FFH-Gebieten in der LuftVO im letzten Jahr je nach Hangfluggebiet ohne Anlass oder Schadensverursachung oder Schadensrisiko teilwiese erheblich beschnitten worden sind, während die Verbände immer wieder betont haben, dass sich durch den Kenntnisnachweis für die Modellflieger prinzipiell nichts ändert....also bei mir hat sich trotz Mitgliedschaft in zwei Verbänden massiv was geändert und auf pauschale Zusagen von Politikern gebe ich absolut nichts mehr, besonders wenn sie vom DMFV unterm Modellfliegervolk verbreitet werden.

Gruß,

Uwe.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das wird wohl darin begründet sein, dass alle immer wieder betonen, für den in Verbänden bzw. Vereinen organisierten Modellflug soll sich nichts ändern. Da befürchten die nicht in Vereinen organisierten Modellflieger eben hinten runter zu fallen.

In großen Teilen der Öffentlichkeit und daher auch in der Politik herrscht leider die Meinung vor, Modellflug spiele sich hauptsächlich in Vereinen und auf deren Vereinsplätzen ab. Das kann man aus vielen offiziellen Verlautbarungen herauslesen und auch hier im Forum ist diese Auffassung unterschwellig sehr oft zu spüren. Vor einem Jahr hat man das sehr deutlich zu spüren bekommen, als unser Gesetzgeber den 100m Deckel durchsetzen wollte und meinte, der übergroße Teil der Modellflieger wäre davon ja nicht betroffen, da er ja auf den zugelassenen Vereinsplätzen weiter ohne Einschränkungen fliegen kann.

Richtig ist jedoch, dass der größere Teil der Modellflieger nicht in Vereinen organisiert und somit auf die Möglichkeit des Fliegens in der freien Natur angewiesen ist. So sind z.B. über die Hälfte der 90.000 DMFV-Mitglieder Einzelmitglieder, also nicht in einem DMFV-Verein. Wie das Verhältnis Vereins- zu Einzelmitgliedern im DAeC ist, weiß ich nicht. Dann kommen noch die vielen bei anderen Anbietern versicherten Modellflieger dazu, beim DMO z.B. mehrere Zehntausend.

Wir sind eine lockere Gruppe von Modellfliegern, die ein Stück Wiese vom Bauern für unsere Zwecke mähen und nutzen dürfen. Teils DMFV-Einzelmitglieder, teils bei MFSD oder DMO oder anderswo versichert. Solche Gruppen gibt es bei uns in der Gegend einige. Und wir machen uns eben Gedanken (und Sorgen), wie unsere modellfliegerische Zukunft aussehen wird. Antworten gibts meist nur für Vereinsflieger, für "Wild"flieger eher nicht, obwohl die Verbände auf diese mindestens ebenso angewiesen sind.

Gruß Jörg
Hallo Jörg,
du zielst hier ab auf eine Mitgliedschaft in einem lokalen Verein zur Nutzung eines Vereinsplatzes-Ob mit oder ohne AE ist zunächst egal.
Seitens der LuftVo gibt es keine Differenzierung zwischen Mirgliedschaft in einem Verband (Einzelmitglied), Mitglied eines lokalen Vereins oder ohne Mitgliedschaft. Für alle gelten die gleichen Regeln.
Natürlich ist es so, dass die Nutzung eines Vereinsplatzes für Mitglieder typischerweise anders geregelt ist, als für Gastflieger. Das hat aber nichts mit der LuftVo zu tun und war schon immer so.
Von daher hat sich in der Behandlung von "Vereinsmitgliedern" und "Wildfliegern" nichts geändert.
Wenn du den "Wildflieger" darüber definierst, dass er ausserhalb des Vereinsgeländes fliegt, ist eine Mitgliedschaft (wo auch immer) belanglos.

Das wird sich im Rahmen der EASA-Rules aber ändern, da hier der Wechsel der pilotenbezogenen Regulierung der LuftVo zur einer betreiberorientierten Regulierung ansteht, wenn man nicht gerade in der Open Category rumhampeln will. Die Betriebserlaubniss bekommt der Betreiber und die kann mehrere Piloten einschliessen.
Betreiber können z.B. Firmen, Verbände oder Privatpersonen sein. Dabei wird es Erleichterungen zur Erlangung einer solchen Betriebserlaubniss für Verbände geben, da diese die notwendige Infrastruktur für eine Selbstverwaltung haben. Das kann der lokale Verein, der "Wildflieger" oder der Dachdecker nur schwer leisten, wobei der Dachdecker nicht die Extrawurst des §6 der EASA-Rules hat. Für den wirds besonders unlustig.

Für die nicht organisierten Modellflieger wird es in Zukunft eine gute Gelegneheit geben, darüber nachzudenken, ob eine Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband so furchtbar ist oder ob es auch Vorteile haben könnte.
Alternativ steht es allen Interessierten offen, eine eigene Betriegserlaubniss zu erlangen. Mitgliedschaft ist aber einfacher.

Gruss
Frank
 
Da wir alle eine Versicherung brauchen und haben, sind wir ja fast ausnahmslos Mitglied in einem Verband...
 

jreise

User
Das wird sich im Rahmen der EASA-Rules aber ändern, da hier der Wechsel der pilotenbezogenen Regulierung der LuftVo zur einer betreiberorientierten Regulierung ansteht, wenn man nicht gerade in der Open Category rumhampeln will. Die Betriebserlaubniss bekommt der Betreiber und die kann mehrere Piloten einschliessen.
Betreiber können z.B. Firmen, Verbände oder Privatpersonen sein. Dabei wird es Erleichterungen zur Erlangung einer solchen Betriebserlaubniss für Verbände geben, da diese die notwendige Infrastruktur für eine Selbstverwaltung haben. Das kann der lokale Verein, der "Wildflieger" oder der Dachdecker nur schwer leisten, wobei der Dachdecker nicht die Extrawurst des §6 der EASA-Rules hat. Für den wirds besonders unlustig.

Für die nicht organisierten Modellflieger wird es in Zukunft eine gute Gelegneheit geben, darüber nachzudenken, ob eine Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband so furchtbar ist oder ob es auch Vorteile haben könnte.
Alternativ steht es allen Interessierten offen, eine eigene Betriegserlaubniss zu erlangen. Mitgliedschaft ist aber einfacher.
Im Klartext heißt das, dass legaler Modellflug ohne erhebliche Einschränkungen künftig nicht mehr ohne die Mitgliedschaft im DMFV oder DAeC möglich sein wird. Das ist sicher nicht die schlechteste Lösung, lässt sich sicher einrichten. In anderen Ländern ist es ja heute schon so. Danke Frank.

Gruß Jörg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Im Klartext heißt das, dass legaler Modellflug ohne erhebliche Einschränkungen künftig nicht mehr ohne die Mitgliedschaft im DMFV oder DAeC möglich sein wird. Das ist sicher nicht die schlechteste Lösung, lässt sich sicher einrichten. In anderen Ländern ist es ja heute schon so. Danke Frank.

Gruß Jörg
Da muss ich dich enttäuschen.
Es wird auch ohne gehen, nur wird es für den Einzelnen über eine Verbandsmitgliedschaft deutlich einfacher.
 
Wildflug für Verbandsmitglieder

Wildflug für Verbandsmitglieder

Frank, du schreibst: "Also ich weiss nicht, woher die Legende kommt..(das)...der Modellflug auf 120 m beschränkt wird...."
Nun, wenn du sagen könntest das das Fliegen auserhalb von Vereinsplätzen auch nicht auf 120 oder 150 Meter beschränkt wird, wären wir alle glücklich und könnten wieder gaaanz ruhig schlafen/ fliegen gehen.
Du sagst, in Deutschland werden wir Modellflieger nicht eigeschränkt (Wildfliegerhöhe).
Du schreibst sinngemäß, andere Länder wären mit unseren (demnächst noch geltenden Modellflugbedingungen) überglücklich, da jene Länder schon jetzt drastische Einschränkungen im Modellflug hinnehmen müssen.

Aber lese ich nicht überall, auch in den Ausführungen der Luftrecht-Expertin und auf Luftrecht spezialisierten Anwältin Nina Naske,
http://www.airliners.de/die-easa-grundverordnung-luftrechtskolumne-63/45681
das es anders kömmen kann/ wird?

ich zitiere sie:
"Bisher allerdings war der EASA dabei rechtlich gesehen eine Rolle neben den Luftfahrtbehörden der EU-Mitgliedstaaten zugewiesen.
Und genau hier dürfte eine der wichtigsten Änderungen durch die neue EASA-Grundverordnung (Dokument 2015/0277 (COD) PE-CONS 2/18) liegen: Zu den neuen Aufgaben der EASA gehört auch, die EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Unionsluftrechts zu überwachen (Artikel 85 des Entwurfs). Stellt die EASA dabei fest, dass ein Mitgliedstaat die Rechtsvorschriften nicht richtig anwendet oder nicht einhält, berichtet die Agentur dies der EU-Kommission.Die EU-Kommission kann dann weitere Maßnahmen ergreifen bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof."

Diese Auffassung der Anwältin und der Wortlaut vonn Frau Gabriele Preuss lassen mich einfach nicht glauben, dass wir uns in D eine "Extrawurst" braten dürfen.

Ich interpretiere das bisher Veröffentlichte so, das Modellflieger eines anderen EU Landes Deutschland eben bis vor den Europäischen Gerichtshof zitieren können, wenn deutsche Modellflieger mehr dürfen als sie.

Wenn deine "Voraussagen/-Ahnungen" für uns Wildflieger in D allerdings stimmen sollten, also wir unsere Feiheiten behalten, würden ja die Modellfliege in allen EU Ländern unter Einhaltung des Europaweit uneigeschränkte geltenden "Unionsluftrechtes" demnächst so fliegen dürfen wie wir jetzt noch.
 
Wildflug für Verbandsmitglieder und Nicht-Verbandsmitglieder

Wildflug für Verbandsmitglieder und Nicht-Verbandsmitglieder

DMFV schrieb:
https://www.dmfv.aero/recht/easa/eu-kommission-prueft-regulierungsvorschlag-der-easa/
Die EASA will oberhalb von 150 Meter Höhe einen freien Luftraum unter anderem für den kommerziellen Drohnenbetrieb schaffen. Das bedeutet, privates Drohnen- und Modellfliegen um jeden Preis auf eine Flughöhe von 120 Meter zu beschränken – mit einer 30-Meter-Zone als Puffer. Abweichungen soll es nur in dafür ausgewiesenen Gebieten geben, und/oder für die Mitglieder der Modellflugclubs und Modellflugverbänden, die von der Luftaufsicht eine Betriebsgenehmigung bekommen. Auf diese Weise soll die Auflage des „Erwägungsgrundes 20 c)“ der EU erfüllt werden – siehe oben. Der DMFV hat kritisiert, dass eine solche Betriebsgenehmigung gegeben werden „kann“, nicht „muss“ oder wenigstens „soll“. Wird der Artikel 6 der künftigen EU-Regulierung nicht mehr in diesem Sinne geändert, steht es ja im Belieben der zuständigen nationalen oder regionalen Behörden, Verbänden Betriebsgenehmigungen zu erteilen und Modellflug oberhalb von 120 Meter weiterhin möglich zu machen, oder auch nicht.
Wenn man dies liesst, muss man sich fragen, ob die Mitglieder der Modellflugclubs und Modellflugverbänden, die ggf. potentiell "überall" höher als 120 Meter hoch fliegen dürften, nicht doch zu sehr systemfremd sind, um dies Wirklichkeit werden zu lassen. Beteuerungen von Politikern hin oder her.
Systemkompatibel passen dagegen würde, dass nur in dafür ausgewiesen Gebieten höher als 120 Meter geflogen werden darf. Das betrifft dann auch Verbandsmitglieder.
Man beachte die sprachliche Feinheit von "und/oder" in "und/oder für die Mitglieder der Modellflugclubs und Modellflugverbänden".
Und auch die Ausführungen zu "„kann“, nicht „muss“ oder wenigstens „soll“".

Und ganz allgemein...

Auch eine EASA Opinion No 01/2018 ist nicht in Stein gemeisselt. Sie wird sich z. B. noch der "Bearbeitung" des EASA-Komitee der EU-Kommission stellen müssen.
Die Industrie-Lobby ist stark und feiert sich selbst.

Auch können bei der gesetzgeberischen Umsetzung (auf welcher Ebene auch immer -EU/Staaten/Bundesländer) noch allerlei dumme "Unfälle" passieren, wie z. B. bei der LuftVO bezüglich dem Flugverbot über FFH-Gebieten...
Nicht zu vergessen die Hangflieger, die durch das in der LuftVO im letzten Jahr je nach Hangfluggebiet ohne Anlass oder Schadensverursachung oder Schadensrisiko teilwiese erheblich beschnitten worden sind, während die Verbände immer wieder betont haben, dass sich durch den Kenntnisnachweis für die Modellflieger prinzipiell nichts ändert....

Wir werden irgendwann sehen, was hinten dabei für raus kommt...
Im Augenblick ist vieles nur Spekulation und man kann leider nur hoffen...

Fliegergrüsse
Tobias
 

jreise

User
Ich sehe für die "Wildflieger" aktuell eine große Gefahr in solchen Formulierungen wie:

"Darin enthalten ist der „Erwägungsgrund 20 c)“, der sicher stellen soll, dass in Europa unbeschadet einer strikten Kontrolle des Betriebs von Drohnen der Modellflug, wie wir ihn verstehen, unverändert fortgeführt werden kann."

oder:

"damit Flugmodelle weiterhin so geflogen werden können, wie es heute geschieht, auch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden bewährten Praxis."
(Zitate aus dem "Erwägungsgrund 20c)" der EU)

"Modellflug, wie wir ihn verstehen" oder "bewährte Praxis" bedeutet je nachdem wer das sagt etwas anderes. Meine Befürchtung ist, dass aus europäischer Sicht darunter nur der organisierte Modellflug auf Vereinsplätzen verstanden wird, denn was anderes haben die damit befassten EU-Parlamentarier sicher nie gesehen, unter "Wildfliegen" verstehen die sicher was höchst illegales. Hier hätte ich mir gezielte Aufklärungsarbeit der beiden Verbände gewünscht.

Gruß Jörg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

Ich sehe für die "Wildflieger" aktuell eine große Gefahr in solchen Formulierungen wie:

"Darin enthalten ist der „Erwägungsgrund 20 c)“, der sicher stellen soll, dass in Europa unbeschadet einer strikten Kontrolle des Betriebs von Drohnen der Modellflug, wie wir ihn verstehen, unverändert fortgeführt werden kann."

oder:

"damit Flugmodelle weiterhin so geflogen werden können, wie es heute geschieht, auch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden bewährten Praxis."
(Zitate aus dem "Erwägungsgrund 20c)" der EU)

"Modellflug, wie wir ihn verstehen" oder "bewährte Praxis" bedeutet je nachdem wer das sagt etwas anderes. Meine Befürchtung ist, dass aus europäischer Sicht darunter nur der organisierte Modellflug auf Vereinsplätzen verstanden wird, denn was anderes haben die damit befassten EU-Parlamentarier sicher nie gesehen, unter "Wildfliegen" verstehen die sicher was höchst illegales. Hier hätte ich mir gezielte Aufklärungsarbeit der beiden Verbände gewünscht.

Gruß Jörg

Skizziere doch mal einen Vorschlag, wie deiner Ansicht nach eine Regelung für Wildflieger aussehen sollte.
 

jreise

User
Skizziere doch mal einen Vorschlag, wie deiner Ansicht nach eine Regelung für Wildflieger aussehen sollte.
Zunächst einmal bin ich der Meinung, dass eine weitergehende Regulierung der Wildflieger als bisher gültig nicht nötig ist. Die Sicherheitsbilanz der auf der freien Wiese fliegenden ist mindestens genauso gut wie die der in Vereinen organisierten Kollegen, da ist eine Einschränkung auf bestimmte Gebiete oder eine Höhenbeschränkung nicht erforderlich. Sie haben eine Versicherung, die meisten haben auch den Kenntnisnachweis gemacht (mehr als in den Vereinen), und Kenntnisse über die lokale Luftraumstruktur sind ebenfalls vorhanden.

Wenn die EASA denn unbedingt eine weitergehende Kontrolle der Wildflieger als bisher für nötig erachtet (im Sinne von Schulung/Einweisung/Registrierung, wie auch immer) und sich nicht davon abbringen lässt, könnte man über eine Pflicht zum Kenntnisnachweis nachdenken. Damit wäre jeder Pilot registriert. Oder eben eine Pflicht zur Versicherung über die Verbände.

Und ganz wichtig: Man sollte die Händler verpflichten, jeden Kopterkäufer direkt und eindeutig über seine Pflichten aus der LuftVO aufzuklären. Ohne diese Maßnahme wird man die Sicherheit im Luftraum nicht erhöhen können, wenn das denn überhaupt das Ziel der ganzen EASA-Aktion ist.

Gruß Jörg
 
Zunächst einmal bin ich der Meinung, dass eine weitergehende Regulierung der Wildflieger als bisher gültig nicht nötig ist.
Davon redet doch auch niemand! Mensch Jörg, jetzt bleib doch mal locker.

...könnte man über eine Pflicht zum Kenntnisnachweis nachdenken. Damit wäre jeder Pilot registriert...
Mit Verlaub: Geht's noch?! Willst du ernsthaft noch weitergehende Vorschläge für noch mehr Überwachung unterbreiten? Si tacuisses...

Oder eben eine Pflicht zur Versicherung über die Verbände.
Welch ein Unsinn: die Versicherungspflicht existiert bereits.

...Kopterkäufer...
Seufz!

Mann, Leute, geht fliegen und benehmt euch dabei. Um mehr geht es nicht. Es wird ganz sicher keiner kommen und euch mit Regelungen behelligen, die aktuell nur auf Englisch existieren.
Und wenn sie dann irgendwann mal übersetzt sind, dann sehen wir mal.

Aber sich selbst irgendwelche Beschränkungen auf Verdacht aufzuerlegen ist ja wohl das Letzte.
H.
 
Vor allem sollte man sich in das Thema erstmal richtig einarbeiten, ich habe das Gefühl als wäre ich 2 Jahre jünger und wir wären noch beim Kampf in Deutschland...

Aus dem Ding sind wir raus, jetzt geht es um die Implantierung des Modellflugs in den europäischen Luftraum, Frank und Horst haben den aktuellen Stand schon mehrfach skizziert, bitte einfach auf deren Profil klicken, etwas Zeit nehmen und Hausaufgaben machen.

Es kann doch nicht Warstein ;), dass hier ständig alles wiedergekaut werden muss, etwas Selbststudium sollte doch nicht wirklich zuviel verlangt sein...:confused:

Zwischendurch mal ein Bierchen, oder einen guten Wein schadet auch nicht wirklich...;)
 

hholgi

User
.... nicht Warstein ;), ....
Zwischendurch mal ein Bierchen, oder einen guten Wein schadet auch nicht wirklich...;)

Genau .... aber zum Glück gibt es bessere Bierchen :D;) ...
vielleicht sollte man eher darüber diskutieren.

käme auf jeden Fall mehr bei raus
 
besser als W... sicher, aber das reimt sich weniger...;), ich mag auch lieber Flens, oder Gaildorfer...;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Zunächst einmal bin ich der Meinung, dass eine weitergehende Regulierung der Wildflieger als bisher gültig nicht nötig ist. Die Sicherheitsbilanz der auf der freien Wiese fliegenden ist mindestens genauso gut wie die der in Vereinen organisierten Kollegen, da ist eine Einschränkung auf bestimmte Gebiete oder eine Höhenbeschränkung nicht erforderlich. Sie haben eine Versicherung, die meisten haben auch den Kenntnisnachweis gemacht (mehr als in den Vereinen), und Kenntnisse über die lokale Luftraumstruktur sind ebenfalls vorhanden.

Wenn die EASA denn unbedingt eine weitergehende Kontrolle der Wildflieger als bisher für nötig erachtet (im Sinne von Schulung/Einweisung/Registrierung, wie auch immer) und sich nicht davon abbringen lässt, könnte man über eine Pflicht zum Kenntnisnachweis nachdenken. Damit wäre jeder Pilot registriert. Oder eben eine Pflicht zur Versicherung über die Verbände.

Und ganz wichtig: Man sollte die Händler verpflichten, jeden Kopterkäufer direkt und eindeutig über seine Pflichten aus der LuftVO aufzuklären. Ohne diese Maßnahme wird man die Sicherheit im Luftraum nicht erhöhen können, wenn das denn überhaupt das Ziel der ganzen EASA-Aktion ist.

Gruß Jörg
Jörg,
mach dich doch mal frei von der tradierten Sichtweise der LuftVo. Von der Verschwörungstheorie, das der Luftraum über 120 m für kommerzielle Drohnen geräumt werden soll, kannst du dich gleich mit verabschieden.

Die gesamte Novellierung hinsichtlich unbemannter Luftfahrzeuge steht durch die neue Grundverordnung und die europäische "Drohnenregulierung" auf der Abschussliste. Das ganze Konzept wird sich ändern und es wird kaum ein Stein auf dem anderen bleiben. In der europäischen Regulierung gibt es keine "Wildflieger" (was immer das sein mag) und keinen separaten Modellflug mehr. Der Modellflug wird zum vollwertigen Teilnehmer am Luftverkehr mit allen Rechten und Pflichten. Der Modellflug bekommt die gleichen Rechte wie die vielbeschworene Amazon-Drohne (die es eh nicht geben wird).

Die Kuschelecke der Big Boys Toys entfällt in Zukunft. Die Karten werden neu gemischt und es wird neue Regeln geben. Für Alle!

Vielleicht solltest du mal lesen, was in der europäischen Regulierung drinsteht. Einmal lesen wird da aber nicht reichen. Da hast du dann was zu tun.
Hinzu kommt, das der Bereich des Modellflugs durch den vielgeächteten §6 der EASA-Rules weitgehend in die Selbstregulierung übergeht. Das wird nur eine Menge Arbeit für die Verbände werden, die die Aktiven in diesem Bereich mal wieder jede Menge Zeit und Nerven kosten wird.
 

jreise

User
Frank, glaub mir, ich habe eine Menge dazu gelesen, und dank deiner hilfreichen Infos hier im Forum auch vieles verstanden, so hoffe ich zumindest. Mag sein, dass ich hier zu sehr auf Deutschland bezogen denke, aber ich fliege nun mal hier.

Hinzu kommt, das der Bereich des Modellflugs durch den vielgeächteten §6 der EASA-Rules weitgehend in die Selbstregulierung übergeht.

Genau auf diese zukünftige Selbstregulierung durch die Verbände habe ich mich bezogen. Hier hoffe ich, dass unsere beiden Verbände genügend Weitblick für die Belange aller unserer Modellflieger haben.

Von der Verschwörungstheorie, das der Luftraum über 120 m für kommerzielle Drohnen geräumt werden soll, kannst du dich gleich mit verabschieden.
Ob man das nun Verschwörungstheorie nennt oder nicht: Dass einflussreiche Kräfte der Wirtschaft alles dafür tun, den Luftraum ab 150m weitestgehend freizuräumen, dürfte unbestritten sein.

Gruß Jörg

PS: Ich geb auch Ruhe jetzt ;)
Frank, danke für deine immer geduldigen und sachlichen Antworten :)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ob man das nun Verschwörungstheorie nennt oder nicht: Dass einflussreiche Kräfte der Wirtschaft alles dafür tun, den Luftraum ab 150m weitestgehend freizuräumen, dürfte unbestritten sein.

Gruß Jörg

Einflussreiche Kräfte der Wirtschaft haben sich von der Amazon-Idee verabschiedet, weil es nicht funktionieren wird. Diese idee findet mittlerweile keiner mehr gut, ausser Amazon. Jeff Bezos hatte da so Feinheiten wie die bemannte Luftfahrt übersehen. Was für diesen Bereich angesagt ist, ist U-Space. Das ist nicht an ein Höhenband gebunden und muss nicht kooperative Luftziele (z.B den Rettungshubschrauber) erkennen und ausweichen.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten