ED-R Berglöwe 2023: Flugbeschränkungsgebiete vom 30. Sep. 2023 bis 10. Okt. 2023 (NfL 2023-1-2887)

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Flugbeschränkungsgebiet
ED-R Berglöwe 2023
im Bundesland
Anlass
militärische Übung
Berglöwe 1 & Corridor - Aktivierungszeit (Ortszeit)
Sa, 30. Sep. 2023 bis Mo, 02. Okt. 2023 täglich von 05:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Berglöwe 2 & Berglöwe 3 - Aktivierungszeit (Ortszeit)
Di, 03. Okt. 2023 bis Di, 10. Okt. 2023 täglich von 05:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Anmerkung
Die zeitliche Wirksamkeit von ED-R 145 (Spatzenhausen) bleibt von ED-R Berglöwe 2023 unberührt.


Zur großräumigen Orientierung:

003e - BY (Karten für temp ED-R Berglöwe)_4200px.png


Die Gebiete mit Flugbeschränkungen:

Einzelheit_4100px.png

Karte für "metergenaue" Betrachtung. Auch auf Google-Earth darstellbar!

Betroffenes Vereinsgelände im Flugbeschränkungsgebiet ED-R Corridor
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für jegliche navigatorische Zwecke nicht geeignet.


Bitte beachten:

2. Art der Flugbeschränkungen
In den ... beschriebenen Gebieten sind alle Flüge von nicht an der Übung beteiligten Luftfahrzeugen einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
Textauszug aus NfL 2023-1-2887

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​



...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​


Es wird keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Informationen übernommen.

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2887 ED-R Berglöwe 1-3.pdf
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