ED-R Eutin: Flugbeschränkungsgebiet in Schleswig-Holstein vom 4. bis 14. Jun. 2024 - NfL 2023-1-3001

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Eutin
im Bundesland
Anlass
militärische Übung
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Di, 04.06.2024 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi, 05.06.2024 08:00 Uhr bis Do, 06.06.2024 02:00 Uhr
Do, 06.06.20240 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr, 07.06.2024 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mo, 10.06.2024 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di, 11.06.2024 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi, 12.06.2024 08:00 Uhr bis Do, 13.06.2024 02:00 Uhr
Do, 13.06.2024 08:00 Uhr bis Fr, 14.06.2024 02:00 Uhr

Zur großräumigen Orientierung:

009e - SH temp ED-R Eutin - Übersicht_6500px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen

009e - SH temp ED-R Eutin - Einzelheit 2.png

Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!

Betroffene Vereinsgelände
1 - MSG Holstein e.V.
2 - MHC Cashagen e. V.
3 - MFG Süsel e.V.
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
Auszug aus NfL 2023-1-3001

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!


Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-3001 ED-R Eutin.pdf
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