ED-R & RMZ Ramstein: Flugbeschränkungsgebiet am 21.04.2023 - NfL 2023-1-2784 & NfL 2023-1-2785

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht
ED-R Ramstein
RMZ/TMZ Ramstein
im Bundesland
Anlass
Ukreine-Konferenz
Aktivierungszeit (Ortszeit)
ED-R Ramstein
Fr, 21. April 2023 von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Aktivierungszeit (Ortszeit)
RMZ/TMZ Ramstein
Fr, 21. April 2023 von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Zur großräumigen Orientierung:

ED-R - RMZ Ramstein (Übersicht).png

Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) und

Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ)

ED-R - RMZ Ramstein (Einzelheiten).png



RMZ/TMZ Ramstein
NfL 2023-1-2784
Mittelpunktskoordinaten
49° 26' 05" N 007° 35' 08" E
Gebietsdurchmesser
40 NM ~ 74,08 km



Betroffene Vereinsgelände
1 - MSC-Condor e.V.*
2 - MFV-Falke e.V. Medard
3 - MFSV-Nordpfalz e.V.
4 - MFG Obere Nahe e.V.
5 - MFC-Westrichfalke*
6 - MSC-Glantal e.V.
7 - MSV Aschbach
8 - LSC-Lautertal e.V.
9 - MFSV Kaiserslautern/Schallodenbach e.V.
10 - LSV Winnweiler e.V.
11 - MFSV Sippersfeld e.V.
12 - MFG-Ikarus Marpingen
13 - MFG St. Wendel e.V.
14 - MFG Grashüpfer e.V.
15 - Aero-Club Funkboys e.V.
16 - AeroClub Bexbach e.V.
17 - FSV-Cormoran/Kirkel
18 - MFG Erbach e.V.
19 - MFC Sickingerhöhe
20 - Open Area for Flying Krickenbach
21 - Luftsportclub Roteneck Waldleiningen
22 - MFG-Holzland e.V.
23 - MFSV Hermersberg e.V.
24 - Modellflug Bliesgau e.V.*
25 - MBC Zweibrücken e.V.*
26 - MBC Bottenbach e.V.
27 - FMC Pirmasens e.V.
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

*) Bezüglich der Position dieser Fluggelände im Bereich gibt es unter Luftraum: Fragen und Antworten einige spezielle Anmerkungen zur Lage der Gelände!

Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
aus NfL 2023-1-2784

Bitte beachten:
2. Regelungen​
In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht...haben Luftfahrzeuge...
.
.
.
d) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund...die Frequenz...zu nutzen.
aus NfL 2023-1-2785
Hervorhebung durch RCN-Team!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.

...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​


Hinweis:


Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​


Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2784 - ED-R RAMSTEIN.pdf
    2,2 MB · Aufrufe: 24
  • NfL 2023-1-2785 - RMZ-TMZ RAMSTEIN.pdf
    2,3 MB · Aufrufe: 41
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