Datengrundlage | NfL 2023-1-2915 und NfL 2023-1-2916 |
Gebiet mit Flugbeschränkungen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht | ED-R Hamburg RMZ/TMZ Hamburg |
in den Bundesländern | |
Anlass | Tag der Deutschen Einheit |
Aktivierungszeit (Ortszeit) ED-R Hamburg | Mo, 02. Okt. 2023 von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr und Di, 03. Okt. 2023 von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Aktivierungszeit (Ortszeit) RMZ/TMZ Hamburg | Mo, 02. Okt. 2023 von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr und Di, 03. Okt. 2023 von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Zur großräumigen Orientierung:
Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) und
Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ)
Für eine genauere Beurteilung der jeweiligen Geländelage bezüglich RMZ/TMZ Hamburg ist diese MyMap geeignet!
RMZ/TMZ Hamburg | NfL 2023-1-2916 |
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Mittelpunktskoordinaten | 53° 33' 20" N 010° 02' 30" E |
Gebietsdurchmesser | 12 NM ~ 22,22 km |
Betroffene Vereinsgelände |
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3 - IGM Grasshopper Tangstedt 4 - Aero-Club Hamburg e.V. 5 - Wandsbeker Modell-Flieger e.V. 6 - Heli-Club-Hamburg e.V. 7 - MSG Holstein e.V. 8 - MFC Süderelbe e.V. B – MFG Norderstedt e.V. |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!
Bitte beachten (RMZ/TMZ):
1.3 Ausnahmen Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) Hamburg (EDDH) sowie das Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Hamburg". |
aus NfL 2023-1-2916
Die Modellfluggelände der Vereine A und B liegen anscheinend im Geltungsbereich der RMZ/TMZ Hamburg. Da jedoch gemäß 1.3 Ausnahmen unter anderem der Luftraum D (Kontrollzone) Hamburg (EDDH) von der RMZ/TMZ ausgenommen ist, bleiben diese Gelände von den RMZ/TMZ-Einschränkungen (s. 2. Regelungen) unberührt. Es gelten hier also nach wie vor die Bedingungen des Luftraums D (Kontrollzone) Hamburg (EDDH) und darüber hinaus die Regelungen entsprechend der
Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben
für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen
in Kontrollzonen mit DFS-Flugplatzkontrolle.
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich hier eigentlich Selbstverständliches zu Thema mache. Gelegentlich muss aber selbst das Offensichtliche nochmals genau erklärt werden, damit diejenigen, denen luftrechtliche Zusammenhänge nicht geläufig sind, wegen Ausnahmen, Regelungen und Allgemeinverfügungen den Durchblick nicht verlieren.für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen
in Kontrollzonen mit DFS-Flugplatzkontrolle.
2. Regelungen In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht...haben Luftfahrzeuge... d) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund...die Frequenz...zu nutzen |
aus NfL 2023-1-2916
Hervorhebung durch RCN-Team!
Hervorhebung durch RCN-Team!
ED-R Hamburg | NfL 2023-1-2915 |
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Mittelpunktskoordinaten | 53° 33' 20" N 010° 02' 30" E |
Gebietsdurchmesser | 3 NM ~ 5,56 km |
Betroffene Vereinsgelände |
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Es sind keine Vereinsgelände bekannt! |
Bitte beachten (ED-R):
2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. |
aus NfL 2023-1-2915
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
Hinweis:
Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
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