ED-R & RMZ/TMZ Hamburg: Flugbeschränkungsgebiete am 02. und 03.Okt.2023 - NfL 2023-1-2915 & 2023-1-2916

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht
ED-R Hamburg
RMZ/TMZ Hamburg
in den Bundesländern
Anlass
Tag der Deutschen Einheit
Aktivierungszeit (Ortszeit)
ED-R Hamburg
Mo, 02. Okt. 2023 von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr und
Di, 03. Okt. 2023 von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Aktivierungszeit (Ortszeit)
RMZ/TMZ Hamburg
Mo, 02. Okt. 2023 von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr und
Di, 03. Okt. 2023 von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Zur großräumigen Orientierung:

ED-R_RMZ Hamburg - Übersicht 5300px.png





Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) und
Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ)



ED-R_RMZ Hamburg - Einzelheit 4910 px.png


Für eine genauere Beurteilung der jeweiligen Geländelage bezüglich RMZ/TMZ Hamburg ist diese MyMap geeignet!


RMZ/TMZ Hamburg
NfL 2023-1-2916
Mittelpunktskoordinaten
53° 33' 20" N 010° 02' 30" E
Gebietsdurchmesser
12 NM ~ 22,22 km


Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!


Bitte beachten (RMZ/TMZ):
1.3 Ausnahmen
Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) Hamburg (EDDH) sowie das Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Hamburg".​
aus NfL 2023-1-2916

Die Modellfluggelände der Vereine A und B liegen anscheinend im Geltungsbereich der RMZ/TMZ Hamburg. Da jedoch gemäß 1.3 Ausnahmen unter anderem der Luftraum D (Kontrollzone) Hamburg (EDDH) von der RMZ/TMZ ausgenommen ist, bleiben diese Gelände von den RMZ/TMZ-Einschränkungen (s. 2. Regelungen) unberührt. Es gelten hier also nach wie vor die Bedingungen des Luftraums D (Kontrollzone) Hamburg (EDDH) und darüber hinaus die Regelungen entsprechend der
Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben
für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen
in Kontrollzonen mit
DFS-Flugplatzkontrolle
.
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich hier eigentlich Selbstverständliches zu Thema mache. Gelegentlich muss aber selbst das Offensichtliche nochmals genau erklärt werden, damit diejenigen, denen luftrechtliche Zusammenhänge nicht geläufig sind, wegen Ausnahmen, Regelungen und Allgemeinverfügungen den Durchblick nicht verlieren.

2. Regelungen​
In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht...haben Luftfahrzeuge...

d) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund...die Frequenz...zu nutzen​
aus NfL 2023-1-2916
Hervorhebung durch RCN-Team!


ED-R Hamburg
NfL 2023-1-2915
Mittelpunktskoordinaten
53° 33' 20" N 010° 02' 30" E
Gebietsdurchmesser
3 NM ~ 5,56 km



Betroffene Vereinsgelände
Es sind keine Vereinsgelände bekannt!​


Bitte beachten (ED-R):
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
aus NfL 2023-1-2915

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.

...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​


Hinweis:


Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​



Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2916 RMZ_TMZ Hamburg.pdf
    830 KB · Aufrufe: 40
  • NfL 2023-1-2915 ED-R Hamburg.pdf
    821 KB · Aufrufe: 51
  • NfL 2023-1-2705 (DFS-Flugplatzkontrolle).pdf
    434,1 KB · Aufrufe: 29
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