F5J Tirol Trophy 2023

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Liebe F5J Wettbewerbspiloten!

Wir freuen uns am 22. und 23. Juli 2023 die zweite Auflage der F5J Tirol Trophy zu veranstalten. Der Wettbewerb findet im Rahmen des FAI-World Cup und der Contest Eurotour F5J 2023 statt. Anmeldungen und nähere Informationen auf der Plattform https://mg-airsports.eu/

Die Veranstalter des MFC Wörgl-Kundl freuen sich auf eine rege Teilnahme.

Sportliche Fliegergrüße
Stephan
 

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  • F5J_Tirol-Trophy_2023_Ausschreibung.pdf
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Hallo Stephan,

wenn ich eure Ausschreibung und vor allem den Wettbewerbseintrag auf mg-airsports.eu genauer ansehe, dann stoße ich auf jede Menge Papierkram, den jeder Pilot beizubringen und nachzuweisen hat, konkret:

Aufgrund des 2023 in Kraft getretenen Artikel 16 Bescheid nach der EU-VO 947 / 2019 hat jeder Wettbewerbsteilnehmer zwingend folgende Punkte einzuhalten:

-) Jeder Pilot muss alle Anforderungen bezüglich dem erforderlichen EU weiten Kompetenznachweis (A1-A3) und die Registrierung als UAS- Betreiber der VO (EU) 2019/947 erfüllen.

-) Dokumentation der eingesetzten Modelle in der Erstflugcheckliste (Liste im Downloadbereich, liegt auch vor Ort auf). Die ausgefüllten Erstflugchecklisten sind mitzuführen.

-) Eintrag aller Flüge am Trainingstag und an den beiden Wettbewerbstagenin in das Flugbuch. Jeder Pilot trägt Datum, Beginn und Ende seiner Anwesenheit und Anzahl der Flüge ein, das Flugbuch liegt am Flugplatz auf.

Es wird also in jedem Fall ein EU-Kompetenznachweis A1-A3 (sog. Drohnenführerschein) benötigt, der Kenntnisnachweis des DAeC/DMFV ist nicht ausreichend. Weiterhin braucht´s für jedes eingesetzte Modell eine Erstflugscheckliste, in der weitere Dokumente gefordert werden, beispielsweise Betriebsanweisungen/Handbuch und weitere Nachweise, die auf Verlangen auch vorzuzeigen sind. Der EU-Kompetenznachweis A1-A3 muss über das LBA abgelegt werden und kostet zusätzlich 25 Euro.

Wenn ich mir all diese Zusatzbedingungen für das Fliegen in Österreich und die damit entstehenden Zusatzkosten so ansehe, bezweifle ich sehr, dass ich mir das alles antun möchte nur um zu euch zu kommen und mitfliegen zu können. Ich weiß, ihr könnt nix dafür, ändert aber an der aktuellen Situation auch nix.

Gruß, Karl Hinsch
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stephan,

wenn ich eure Ausschreibung und vor allem den Wettbewerbseintrag auf mg-airsports.eu genauer ansehe, dann stoße ich auf jede Menge Papierkram, den jeder Pilot beizubringen und nachzuweisen hat, konkret:



Es wird also in jedem Fall ein EU-Kompetenznachweis A1-A3 (sog. Drohnenführerschein) benötigt, der Kenntnisnachweis des DAeC/DMFV ist nicht ausreichend. Weiterhin braucht´s für jedes eingesetzte Modell eine Erstflugscheckliste, in der weitere Dokumente gefordert werden, beispielsweise Betriebsanweisungen/Handbuch und weitere Nachweise, die auf Verlangen auch vorzuzeigen sind. Der EU-Kompetenznachweis A1-A3 muss über das LBA abgelegt werden und kostet zusätzlich 25 Euro.

Wenn ich mir all diese Zusatzbedingungen für das Fliegen in Österreich und die damit entstehenden Zusatzkosten so ansehe, bezweifle ich sehr, dass ich mir das alles antun möchte nur um zu euch zu kommen und mitfliegen zu können. Ich weiß, ihr könnt nix dafür, ändert aber an der aktuellen Situation auch nix.

Gruß, Karl Hinsch
Und Max Flughöhe nur 300 meter
 
Und Max Flughöhe nur 300 meter
Meines Wissens nach hat der MFC Wörgl-Kundl 400m AGL erlaubte Flughöhe!

1680343841549.png

Quelle: https://maps.austrocontrol.at/mapstore/#/viewer/openlayers/121

Lg
Josef
 
Hallo Josef,

in der Wettbewerbsausschreibung steht folgendes:
Flugsektor:
Die Flughöhe beträgt 300 Meter. Der Flugbereich ist eingeschränkt die Karte ist auf unserer hp veröffentlicht. Die Flugverbotszone wird mit einer Peileinrichtung überwacht.
Das sehe ich aber nicht als Problem. Wenn man sein Modell wirklich auf 300 m raufgekurbelt hat, dürfte es kein Problem sein aus dieser Höhe die geforderte Flugzeit von 10 oder 15 min zu erreichen.
Außerdem frage ich mich wie der Nachweis erbracht werden soll, dass ein Modell diese Höhe überschritten haben soll. Das Mitführen eines Höhenmessers ist laut Reglement sowieso untersagt und der geforderte Limiter kontrolliert nur die ersten 30 sec. des Fluges. Dabei sind Höhen über 200 m zu vermeiden, denn der dann auftretende Punkteverlust ist heftig.

Gruß, Karl Hinsch
 
Ja liebe Leut, so etwas nennt sich jetzt Europa. Man benötigt mehr Nachweise und Papiere um im europäischen Ausland zufliegen als in die damalige DDR einzureisen. Das will schon etwas heißen. Aber die Modellflieger lassen sich ja gerne über den Tisch ziehen und finden das auch noch gut. 👍
👍
 
Hallo Josef,

in der Wettbewerbsausschreibung steht folgendes:

Das sehe ich aber nicht als Problem. Wenn man sein Modell wirklich auf 300 m raufgekurbelt hat, dürfte es kein Problem sein aus dieser Höhe die geforderte Flugzeit von 10 oder 15 min zu erreichen.
Außerdem frage ich mich wie der Nachweis erbracht werden soll, dass ein Modell diese Höhe überschritten haben soll. Das Mitführen eines Höhenmessers ist laut Reglement sowieso untersagt und der geforderte Limiter kontrolliert nur die ersten 30 sec. des Fluges. Dabei sind Höhen über 200 m zu vermeiden, denn der dann auftretende Punkteverlust ist heftig.

Gruß, Karl Hinsch
Hallo Karl,

zumindest mein Altis V4+ zeichnet den kompletten Flug auf.
Rein theoretisch könnte Veranstalter dann also bei “verdächtigen Flügen” direkt nach dem Flug den Logger auslesen und bei Flughöhen über 300m den Flug “nullen”.
Aber ich hoffe mal ganz stark dass so etwas nie gemacht wird/werden muss.

Viele Grüße
Peter
 
Hallo Peter,

diese Funktion kannst du aber problemlos vor dem Flug generell ausschalten. Ich wüsste auch nicht warum ich als Pilot etwaiges Fehlverhalten dokumentieren und dem Kontrolleur Beweise dafür beibringen müsste. Ich glaube wir beenden besser diese im Wesentlichen sinnlose Diskussion.

Gruß, Karl Hinsch
 
Hallo Stephan,

nach genauerer Durchsicht der von jedem Teilnehmer und für jedes Modell auszufüllenden Erstflugcheckliste kommen mir doch arge Zweifel bei einigen der geforderten Punkte die erforderlichen Nachweise erbringen zu können.

Konkret sind das folgende Punkte:

Betriebsanweisungen bzw. Handbücher sind vorhanden.
Ich habe zu meinen eingesetzten Modellen Sense und Pike Dynamic keinerlei Handbücher oder Betriebsanweisungen zur Hand. Sowas gibt´s meines Wissens auch nur für die wenigsten Modelle. Ich habe jedenfalls nur ein paar Tipps im Internet auf den jeweiligen Homepages gefunden, die aber sicherlich nicht hinreichend dafür sind.
Fazit: Ich müsste diesen Punkt ehrlicherweise mit "Nein" beantworten

Richtige Konfiguration des Senders / Bodenstation
Was ist denn wohl hiermit gemeint? Was ist denn wohl "Richtig"?
Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit mit "Nein" beantworten

MTOM (max. Abflugmasse) ist im zulässigen Bereich.

Was ist denn hier der "zulässige Bereich"? Laut F5J Reglement oder welche Definition ist hier anzuwenden?
Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit eher mit "Nein" beantworten

Fluggewichtsschwerpunkt ist im zulässigen Bereich.
Auch hier weiß ich nicht so recht was wohl ein "zulässiger Bereich" ist. Die Hersteller machen hier nur wenige Angaben, daher habe ich entsprechende Infos normalerweise von Kollegen, die das betreffende Modell bereits fliegen und/oder ich erfliege den Schwerpunkt selber.
Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit mit "Nein" beantworten

Ich müsste also bei einzelnen Punkten ehrlicherweise ein "Nein" ankreuzen und dürfte somit nicht mit meinen Modellen am Wettbewerb teilnehmen. Ich kann natürlich auch lügen und einfach überall "Ja" ankreuzen, wie das wohl die meissten anderen Piloten machen. Würde mich interessieren wie das insbesondere die österreichischen Piloten handhaben. Wahrscheinlich sehe ich das zu eng und die Regelung wird in der Praxis lax gehandhabt, wie auch schon das seit Jahren bestehende, generell geltende Höhenlimit in Österreich.
Das ist für mich aber keine adäquate Vorgehensweise, dennn ich weiß nicht wie das der Wettbewerbsveranstalter vor Ort handhabt und wie streng er die Vorschriften nach §16 durchsetzt. Ich habe sowieso das Gefühl das diese Vorschriften von Juristen erdacht wurden, um bei straf- bzw. zivilrechtlichen Untersuchungen Material gegen den Piloten in die Hand zu bekommen. Scheint für mich so zu sein, dass Modellflug in Österreich möglichst stark reglementiert und am liebsten ganz unterbunden werden sollte.

Gruß, Karl Hinsch
 
Vorsätzlich, falsche Angaben, d.h. JA könnte bei einem Schadensfall den keiner haben möchte, dann im Zweifel gegen den entsprechenden Piloten verwendet werden.
Eine wirklich ungute Situation die einem eine Teilnahme ernsthaft überlegen lässt.
 
Im Grunde genommen ist F5j und viele andere Thermikflugklassen International tot!
Außer in Deutschland und ein paar Plätzen in Österreich welche eine Höhenfreigabe bis 500m haben, gibt es in der EU sehr wahrscheinlich kaum legale Möglichkeiten mehr, höher als 120m, nach „Open„ zu fliegen.
Mich wundert dabei sehr das dies niemand zu Sprache bringt, verlassen sich wirklich alle das Wettbewerbe quasi illegal durchgezogen werden.
Eine Möglichkeit wäre mittels Telemetrie, Höhenmesser generell die max. Flughöhe auf 120m zu beschränken, mittels Altis zu kontrollieren, um gleiche Trainings und Wettbewerbsmöglichkeiten zu schaffen. Am besten auch gleich Vario freigeben.
Natürlich kann in Ländern, Plätzen wo höhere Flughöhen als 120m möglich sind diese auch ausgeflogen werden wobei auch da die max. Flughöhe kontrolliert gehört.
In Österreich wo mehr als 300m möglich sind, ist ab 300m ein Höhenmesser und ACL nach Norm, Leuchtstärke, Abstrahlwinkel, Montageort, von der ACG per Artikel 16 Bescheid vorgeschrieben.

Eine andere Möglichkeit wäre für den Wettbewerb den Luftraum per Notam zu sperren, nur dies kostet Geld und Aufwand.
 
Hallo Zusammen,

danke für eure Beiträge zum Thema „EU-Verordnung 947-2019 für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen“ wie es offiziell heißt.

Durch diese Verordnung ist der Modellflug Europaweit im Wandel, bis jeder informiert ist und die Wettbewerbe wieder laufen
wird es einige Zeit dauern. Wir hatten lange überlegt ob wir Aufgrund dieser Änderungen unseren Wettbewerb durchführen sollten.

Da die Prämiere der F5J Tirol Trophy 2022 ein toller Erfolg war, haben wir uns gesagt - jetzt erst recht!
In der Hoffnung Mitstreiter unter den Wettbewerbspiloten zu finden, haben wir die Trophy 2023 als
EURO-Tour in den FAI Kalender gemeldet und auf zwei Tage ausgedehnt.

Von Dr. Wolfgang Schober – Mitglied in der Fachgruppe Technik und Recht des ÖAEC – gibt es eine sehr
gute Zusammenfassung der EU-VO, die ich euch als Datei anhänge.

Natürlich hätten wir auch gerne ein so weitläufiges Fluggelände wie z.Bsp. in Weilheim, das spielt es in der Inntalfurche
leider nicht. Das Fluggebiet ist beim MFC Wörgl-Kundl aber nicht weiter eingeschränkt als es dies auch 2022 der Fall war.

Wo steht das ich bei einem NEIN in der Erstflugcheckliste nicht am Wettbewerb teilnehmen darf? Wo steht das der
Kompetenznachweis was kostet? Also wie ihr seht entstehen Meinungen aufgrund von Halbwissen und Schwarzmalerei....

Um den Wettbewerbsablauf zu vereinfachen wir es ein Formular geben, in dem der Pilot alle geforderten Nachweise
schriftlich bestätigt. Ein Formular – eine Unterschrift. Dieses Formular wird von mir noch nachgereicht.

Schade das ich zum F5J in Weilheim terminlich verhindert bin, gerne hätte ich mit Euch die Details zum
Wettbewerbsablauf besprochen. Dies können wir aber auch mit einer PN und Austausch der Kontaktdaten machen.

Lasst uns das Beste draus machen und die ganze Sache positiv sehen. Durch die Artikel 16 wurde ein Bestandsschutz
unserer Flugplätze erreicht, die in den nächsten Wochen sogar als geographische Zonen ausgewiesen werden.


Mit besten Fliegergrüßen
Stephan Frischauf
LFR F5J der Landessektion Tirol

PS.:
Mein Beitrag ist meine persönliche Stellungnahme auf offene Fragen in Zusammenhang der
EU-VO und der F5J Tirol Trophy 2023. Ich werde auf dieser Plattform keine Diskussion über die
Verordnung und die Artikel 16 Bescheide führen.
 

Anhänge

  • Zusammenstellung_EU-VO.pdf
    118,1 KB · Aufrufe: 143
Ein Schulungsnachweis (https://www.schulungsnachweis-modellflug.de) ist erforderlich für den Betrieb von Modellen mit einer maximalen Startmasse über 2 kg oder in einer Flughöhe von mehr als 120 m im Rahmen des Verbandes. Ausgenommen von der Pflicht eines Schulungsnachweises sind Piloten, die unter unmittelbarer Aufsicht eines anderen Piloten, der Inhaber eines solchen Schulungsnachweises ist, ihr Flugmodell betreiben (zum Beispiel bei Schulung). Der Kompetenznachweis A1/A3 des LBA ist für den Betrieb im Verbandsrahmen nicht gültig sondern gilt nur für den Betrieb in der Open Category (zB bis 120m).

Die europäischen A1/A2/A3-Kompetenznachweise können nicht als Schulungsnachweis für das künftige Fliegen innerhalb der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD/DAeC gelten und auch nicht zu Schulungsnachweisen umgeschrieben werden. Sie berechtigen lediglich zum europaweiten Flugbetrieb in der Open Category (z.B. bis 120 m Flughöhe).

Das heißt für uns Deutsche sind 2 Kenntnisnachweise notwendig.

Zur Information für Stephan
 
Hallo Zusammen,

danke für eure Beiträge zum Thema „EU-Verordnung 947-2019 für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen“ wie es offiziell heißt.

Durch diese Verordnung ist der Modellflug Europaweit im Wandel, bis jeder informiert ist und die Wettbewerbe wieder laufen
wird es einige Zeit dauern. Wir hatten lange überlegt ob wir Aufgrund dieser Änderungen unseren Wettbewerb durchführen sollten.

Da die Prämiere der F5J Tirol Trophy 2022 ein toller Erfolg war, haben wir uns gesagt - jetzt erst recht!
In der Hoffnung Mitstreiter unter den Wettbewerbspiloten zu finden, haben wir die Trophy 2023 als
EURO-Tour in den FAI Kalender gemeldet und auf zwei Tage ausgedehnt.

from dr Wolfgang Schober - a member of the technical and legal section of the ÖAEC - there is a very
good summary of the EU-VO, which I attach to you as a file.

Of course we would also like to have such an extensive airfield as e.g. in Weilheim, it takes place in the Inntal furrow
unfortunately not. The flight area at MFC Wörgl-Kundl is no more restricted than it was in 2022.

Where does it say that I am not allowed to take part in the competition if there is a NO in the first flight checklist? Where is that
Proof of competency what does it cost? So, as you can see, opinions are formed based on half-knowledge and black painting....

In order to simplify the competition process, there will be a form in which the pilot can provide all the required evidence
confirmed in writing. One form - one signature. I will submit this form later.

It's a pity that I'm prevented from attending the F5J in Weilheim, I'd like to have the details with you
Discussed the course of the competition. But we can also do this with a PM and exchange of contact details.

Let's make the best of it and see the whole thing positively. Article 16 became a grandfathering
of our airfields, which will even be designated as geographical zones in the next few weeks.


With best regards
Stephan Frischauf
LFR F5J of the regional section Tyrol

PS.:
My contribution is my personal opinion on open questions related to the
EU-VO and the F5J Tirol Trophy 2023. I will not discuss the
Ordinance and Article 16 notices.

Hello,

You can share the full rules for Austria in english?

Thank you

Maximum
 
Betriebsanweisungen bzw. Handbücher sind vorhanden.
Überbegriff ""Drohnenverordnung"" Drohnen werden so eine Betriebsanweisung haben, selbstgebaute Modellflugzeuge wohl eher nicht.

Fazit: Ich müsste diesen Punkt ehrlicherweise mit "Nein" beantworten
Ja, wo ist das Problem?
Richtige Konfiguration des Senders / Bodenstation

Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit mit "Nein" beantworten
Bist du bis Dato mit falsch konfiguriertem Sender geflogen?
Also hier ein JA anzukreuzen wohl kein Problem
MTOM (max. Abflugmasse) ist im zulässigen Bereich.
Was ist denn hier der "zulässige Bereich"?
25kg ? Hat doch nichts mit F5J Reglement zu tun
Fluggewichtsschwerpunkt ist im zulässigen Bereich.
Du kennst den Schwerpunkt deiner Modelle nicht?
Auch hier weiß ich nicht so recht was wohl ein "zulässiger Bereich" ist. Die Hersteller machen hier nur wenige Angaben, daher habe ich entsprechende Infos normalerweise von Kollegen, die das betreffende Modell bereits fliegen und/oder ich erfliege den Schwerpunkt selber.
Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit mit "Nein" beantworten

Ich müsste also bei einzelnen Punkten ehrlicherweise ein "Nein" ankreuzen und dürfte somit nicht mit meinen Modellen am Wettbewerb teilnehmen.

Warum???
Ich kann natürlich auch lügen und einfach überall "Ja" ankreuzen, wie das wohl die meissten anderen Piloten machen. Würde mich interessieren wie das insbesondere die österreichischen Piloten handhaben. Wahrscheinlich sehe ich das zu eng und die Regelung wird in der Praxis lax gehandhabt, wie auch schon das seit Jahren bestehende, generell geltende Höhenlimit in Österreich.
Das ist für mich aber keine adäquate Vorgehensweise, dennn ich weiß nicht wie das der Wettbewerbsveranstalter vor Ort handhabt und wie streng er die Vorschriften nach §16 durchsetzt.
wird bevor jedem Wettbewerb im Breefing besprochen
Ich habe sowieso das Gefühl das diese Vorschriften von Juristen erdacht wurden, um bei straf- bzw. zivilrechtlichen Untersuchungen Material gegen den Piloten in die Hand zu bekommen. Scheint für mich so zu sein, dass Modellflug in Österreich möglichst stark reglementiert und am liebsten ganz unterbunden werden sollte.
für mich: Blödsinn
Gruß, Karl Hinsch
Langsam fürchte ich du reitest hier tatsächlich einen Aprilscherz, wäre aber ein sehr schlechter. (nur meine bescheidene Meinung)
Du hast keine Ahnung wo der Schwerpunkt bei deinen Modellen liegt? na wenn der Vogel fliegt, wird er wohl im zulässigen Schwerpunktbereich sein.
 
Hallo Andreas,

was soll das mit deinen persönlichen Angriffen auf meine Fragen bezüglich diverser Unklarheiten beim Ausfüllen der Erstflugliste bzw. den dort genannten Voraussetzungen bzw. beizubringenden Unterlagen? Ich habe ganz sachlich die für mich dargestellte Sachlage erläutert und du greifst mich unter der Gürtellinie an?

Für mich wie auch für etliche anderen interessierten Piloten aus Deutschland ist das Thema Teilnahme am Wettbewerb mittlerweile sowieso gestorben. Ich möchte mich bei derartig unklarer Vorschriftenlage einfach nicht irgendwelchen Ermittlungen, gefolgt von möglichen Strafen aussetzen. Du magst das als blödsinnig bezeichnen, sehe ich eben anders. Es ist auf jeden Fall kein Aprilscherz von mir.

Gruß, Karl Hinsch
 
Im Grunde genommen ist F5j und viele andere Thermikflugklassen International tot!
Außer in Deutschland und ein paar Plätzen in Österreich welche eine Höhenfreigabe bis 500m haben, gibt es in der EU sehr wahrscheinlich kaum legale Möglichkeiten mehr, höher als 120m, nach „Open„ zu fliegen.
Mich wundert dabei sehr das dies niemand zu Sprache bringt, verlassen sich wirklich alle das Wettbewerbe quasi illegal durchgezogen werden.
Eine Möglichkeit wäre mittels Telemetrie, Höhenmesser generell die max. Flughöhe auf 120m zu beschränken, mittels Altis zu kontrollieren, um gleiche Trainings und Wettbewerbsmöglichkeiten zu schaffen. Am besten auch gleich Vario freigeben.
Natürlich kann in Ländern, Plätzen wo höhere Flughöhen als 120m möglich sind diese auch ausgeflogen werden wobei auch da die max. Flughöhe kontrolliert gehört.
In Österreich wo mehr als 300m möglich sind, ist ab 300m ein Höhenmesser und ACL nach Norm, Leuchtstärke, Abstrahlwinkel, Montageort, von der ACG per Artikel 16 Bescheid vorgeschrieben.

Eine andere Möglichkeit wäre für den Wettbewerb den Luftraum per Notam zu sperren, nur dies kostet Geld und Aufwand.

Die Wettbewerbsszene hat mit den neuen Vorschriften außerhalb Deutschland in Bezug auf Flughöhen ein Problem legal zu trainieren und Wettbewerbe zu fliegen. Da ist die Erstflugcheckliste das kleinste Problem!
 
Servus Karl
Tut mir leid dass du dich persönlich angegriffen fühlst, mich nervt nur die nicht aufhörende Jammerei aus offensichtlicher Falschinterpretation einiger, bezüglich der neuen EU-weiten Regelung für UAS (ich schreib bewusst nicht Modellflug) weil man zwischen dem Modellflug und der Benützung von Drohnen tunlichst unterscheiden sollte und muss.
ZU ALLER ERST: in Ö hatten wir IMMER eine Flughöhenbeschränkung von 150 Meter über Grund.
Die war da, keiner hat gemeckert, alle sind irgendwo irgendwie geflogen, und waren zufrieden.
Heute haben sie uns 30 Meter genommen und alle jammern, und reden von kontrollieren und strafen.

Zur Erstflug Checkliste (ich ging davon aus das es diese bei euch in D auch braucht, ist es doch eine EU Verordnung)

Ich habe so eine für jedes Modell im Senderkoffer:
Mein Name
Meine Registrierungsnummer
Modellname Pilatus B4
Hersteller Geitner Modellbau
Anmerkungen Gebrauchtmodell, Juli 2022 reaktiviert
Datum xxxxxx

Registrierungsnummer braucht/hat jeder dem an seinem Hobby was liegt

Betriebsanweisungen bzw. Handbücher sind vorhanden. NA (nicht anwendbar)
Reichweitentest müssen wir wohl nicht besprechen
Richtige Konfiguration des Senders / Bodenstation
Was ist denn wohl hiermit gemeint? Was ist denn wohl "Richtig"? Mensch Karl, lass dich doch nicht so verwirren von deren Amtsdeutsch/Formulardeutsch
Wir kontrollieren wohl vor jedem Flug die Konfiguration des Senders: Richtiges Modell im Speicher, etc. Klares JA

MTOM (max. Abflugmasse) ist im zulässigen Bereich. Nicht über 25kg?, verträgt die Struktur die Zuladung, Klares JA
geht wohl stark in Richtung Drohne

Fluggewichtsschwerpunkt ist im zulässigen Bereich. Vor dem Erstflug stellen wir doch ALLE den Schwerpunkt auf angegebenen oder erfragten "Sicherheitsschwerpunkt ein. klar mit JA zu beantworten

Außer dass es diese Liste jetzt zum ausfüllen gibt hat sich nichts an dem Prozedere eines Erstfluges geändert.
Und von keinem Wettbewerb wird man wegen dieser ausgeschlossen werden.
Und NICHTS wird so heiß gegessen wie es auf dem Papier steht.
Nein Karl ich glaube noch immer nicht das uns mit den Formularen Juristen auflauern und uns am Arsch kriegen wollen.
Unser aller Problem war und ist, dass hier die Politik/er mit entschieden haben. lass es sacken

Aber ich sehe nun wirklich KEINEN Grund das wir uns von wem auch immer unser Hobby vermiesen lassen sollten.
Noch dazu wenn ein Verein schon schreibt dass es zum Vorjahr keinerlei Einschränkungen zum bestehenden Luftraum gibt.

Ich hab euch doch alle lieb
geschriebenes Wort klingt leider öfter mal "anders"
 
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