Fehlende Sach- und Fachkenntnisse ergeben Fake-News?

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Danke Peter.
Ja, es ist manchmal schwierig die Angesprochenen korrekt zuzuordnen, wenn man seine Gedanken für die Eingabe in die Tastatur schon sortiert hat. ;)

Achja, ich frage weil ich wirklich nichts dazu finde.

Vielleicht wurde der konkrete Anspruch noch nie adressiert oder es gab schon mal eine Auslassung dazu?
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Oooppss ... mea culpa - Asche auf mein Haupt ... (auch ich bin nur Mensch ... 😇) - aber es ist nicht auch schön, wenn man so herrliche Fehler macht?
 
Hallo Claus,

meines bescheidenen Wissens zufolge hat sich der Pilot (also er höchstpersönlich) vor Aufnahme des Flugbetriebs über eventuelle Beschränkungen zu informieren (s. auch neue Schulungsnachweise).

Aber wie kommt der normale Modellpilot an NfL´s, wenn ihn niemand darauf hinweist und die Quelle, wenn auch nur zum Slebststudium, bekannt gibt? Wenn er sich wirklich selbst informieren soll, muss er entweder bei der nächsten Flugverkehrskontrolle (bei uns wäre das ATC am Frankfurter Flughafen und die würden sich sicherlich über die täglichen Anfragen von x Modellfliegern sehr freuen) im Einzelfall anfragen oder sich ein NfL-Jahresabo genehmigen. Letzteres kostet als Online-Abo bei Eisenschmidt derzeit knapp 200€. Als ich noch selbst geflogen bin, hatte ich ein solches Abo selbstverständlich, aber als Modellflieger leiste ich mir das nicht mehr.

Es gibt also keinen Anspruch darauf, dass Verbände sich die Mühe machen und die NfL´s durchlesen und aufbereiten, aber es ist natürlich schön, wenn sie es tun. Weniger schön ist, wenn sie dann für diesen Service auch noch hämisch angemacht werden.


In diesem Sinne,

Gruß, Peter
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
An der Stelle stellt sich dann allerdings die Frage, ob man dann überhaupt etwas veröffentlicht?
Ehrlich gesagt, falsche Informationen sind ja auch nicht zielführend?

Begreift man Eckarts Kritik als Chance, z.B. nach dem Vier-Augen-Prinzip solche Veröffentlichungen zu prüfen, wäre allen geholfen.
 
Wirklich falsch, so wie von Eckhardt dargestellt, ist die Information ja gar nicht, denn es gibt tatsächlich ein Gebiet in dieser ED-R, in dem noch nichtmal auf Ameisenkniehöhe geflogen werden darf. Aber mit dem Hinweis, dass sich was tut, und der Quellenangabe dazu, konnte ich mich sachgerecht informieren. Insofern war diese teilweise unzutreffende Information doch (zumindest für mich) zielführend.

Und ich bin froh, dass mich jemand darauf hingewiesen hat, dass ich mal Augen und Ohren öffnen muss, um nicht in eine vermeidbare Falle zu tappen. Ich bin mir sicher, dass an diesen drei Tagen hier jede Menge Sheriffs rumlaufen werden. Informiert kann ich den Jungs dann gut begegnen (ich weiß dann wahrscheinlich besser Bescheid als die), ohne Information hätte mich jeder von ihnen eingesackt. Und erzähle mir bitte niemand, dass er/sie sich tatsächlich vor jedem Flugbetrieb selbst über NOTAMs und NfLs schlau macht.

Ich stimme deinem letzten Absatz unumwunden zu, wenn Eckart noch auf die m.M.n. unangebrachte Häme für eine freiwillige Serviceleistung verzichten könnte und würde es zudem sehr begrüßen, wenn es auch beim anderen (meinem!) Verband vier Augen gäbe, die sich mit solcher Thematik auseinandersetzen und mich/uns informieren würden.....

Gruß und nen guten Wochenanfang,
Peter
 
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Dix

User
Also wenn der DAeC so falsches luftrechtlich falsche Informationen veröffentlicht dann ist das in meinen Augen in gewisser Weise schlimm.
Und der DMFV das genau so falsch durchreicht und ebenfalls veröffentlicht, dann ist das in meinen Augen noch schlimmer.

Warum sollte man deren Veröffentlichungen anzweifeln und ohne Anlass einen zusätzlichen Blick in die NfL werfen?

Eckart hat es gelesen für das Verfassen seiner genialen RCN-Serviceleistung zu den betroffenen Fluggeländen.

Wenn also jemand die Häme austeilen darf, dann ER.

Und ich ziehe meine hiermit zurück. Zugegeben, ich hätte auch nicht reingeschaut und mich auf die Veröffentlichungen verlassen. Und wäre auch damit reingefallen...

Bleibe aber dabei, dass eine fehlerhafte Berichterstattung über eine Veranstaltung eine andere Dimension hat als eine falsche Luftraum-Information.

Es gibt heute noch genügend Leute, die mit NfL und dem weiteren Luftraumrechtwelsch nur wenig anfangen können. Die sind sicher sehr dankbar für solche Informations-Angebote.

Nur sollten diese dann stimmen, was man aus kompetenter Quelle (=beide Verbände!) doch wohl erwarten darf, n'est-ce pas?
 
Zuletzt bearbeitet:

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Jetzt ist diese Meldung der DAeC-Buko Modellflug seit Donnerstagmorgen, 10.11.2022 online, ohne dass die Pressestelle sich veranlasst sieht, ihren Irrtum zu korrigieren.
Das ist auch sehr eigenartig...weil das eigentlich ganz einfach wäre!
 

HPR40

User
Jetzt ist diese Meldung der DAeC-Buko Modellflug seit Donnerstagmorgen, 10.11.2022 online, ohne dass die Pressestelle sich veranlasst sieht, ihren Irrtum zu korrigieren.
Das ist auch sehr eigenartig...weil das eigentlich ganz einfach wäre!
Weil es völlig Richtig ist, dass so stehen zu lassen.

In diesem Gebiet mit Flugbeschränkung, ist für unbemannte LFZ eindeutig vorgeschrieben, daß diese bis zu einer maximalen Höhe von 120 m über Grund betrieben werden dürfen.

120 m AGL heißt nicht raten, schätzen oder sonst etwas, es ist eine Anforderung die heutzutage technisch problemlos zu erfüllen ist, sofern das unbemannte LFZ über ein Steuerungssystem verfügt, also ein UAS nach Definition des bereits länger bekannten EU Rechts ist.

Diese Freigabe bis 120 m AGL ist also mit einer Anforderung an die Luftfahrzeugausrüstung verbunden, die vorhandenen sein muss, auf der einen Seite, als auch natürlich entsprechend genaue Werte über die Flughöhe des UAS übermitteln muss, auf der anderen Seite.

Damit stellt die NFL ganz klar Anforderungen an die Lufttüchtigkeit des Gerätes, um in diesem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen betrieben werden zu dürfen.

Diese Anforderungen sind derzeit wegen nicht Umsetzung der EU Regulierung nicht zu erfüllen, somit ist eine komplette Untersagung des Flugbetriebs von UAS in diesem Gebiet geboten.
Die unbemannten LFZ die in diesem Gebiet betrieben werden sollen, können ja so ( ohne Höhenmesser der auch einigermaßen stimmt) die Vorgaben ggf nicht einhalten, also bleiben sie am Boden, bzw dürfen in diesem Bereich nicht einfliegen, mangels Ausrüstung.

Das selbe Thema wie zum Beispiel bei CVFR in Kontrollzonen. Einflug nur mit der entsprechenden vorgeschriebenen Mindestausruestung für solche Flüge im Flugzeug, natürlich plus entsprechender Berechtigung solche Flüge durchzuführen.

Gruß Horst
 
ich glaube, du irrst, Horst. Du darfst auch mit einem Fahrzeug ohne Tacho durch ne Zone 30 fahren... ob du dann zu schnell fahrend gemessen/ erwischt wirst, ist wiederum allein dein Risiko als Fzg.-Führer...
 
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