Fehlende Sach- und Fachkenntnisse ergeben Fake-News?

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
1. Flugbeschränkungen: ED-R "Rheingau"

Wie die Deutsche Flugsicherung in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2022-1-2651) bekannt macht, hat FIR Langen ein vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt. ED-R "Rheingau" wird vom 16. bis 18. November aktiv sein. Im genannten Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.

Weitere Infos hier ...

2. Funkkommunikations- und Transponderpflicht: RMZ/TMZ "Rheingau"

Als zusätzliche Schutzmaßnahme der G7-Inneministerkonferenz hat FIR Langen neben der ED-R "Rheingau" vom 16. bis 18. November die RMZ/TMZ "Rheingau" eingerichtet, wie die Deutsche Flugsicherung in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2022-1-2652) meldet. Folglich herrscht in diesem Gebiet Funkkommunikations- und Transponderpflicht.

Weitere Infos hier ...

Was folgt aus solch lückenhaften Sach- und Fachkenntnissen?

Was "FIR Langen" tatsächlich ist, kann jeder in Wikipedia nachlesen. Das muss ich hier nicht wiederholen. Dann wird aber auch gleich jeder erkennen, dass "FIR Langen" aus Gründen der Zuständigkeit nie und nimmer ein "vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt" haben kann.​
Wer diese Gebiete tatsächlich einrichtet, kann im § 17 LuftVO (§ 16 LuftVO für RMZ usw.) ebenfalls jeder nachlesen.​
Weshalb der Verfasser dann auch noch die in der NfL 2022-1-2651 unter 2. Art der Flugbeschränkungen veröffentlichten Regelungen ignoriert und statt dessen eine frei erfundene Variante unters Volk bringt, bleibt wohl auf ewig sein Geheimnis.​
Seine Behauptung "Im genannten Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt." ist nämlich schlicht falsch.​
Doch dies ist der korrekte Wortlaut aus der NfL 2022-1-2651:​
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind
.
.
g) Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen […] sofern eine Flughöhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird…
Es ist also das genaue Gegenteil von "Im genannten Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt."​

Aber mit der DAeC-Buko Modellflug sollte ich wohl nachsichtiger umgehen. Letztlich haben die Verantwortlichen dort nur stumpf abgeschrieben, was der DAeC auf seiner Web-Site diesbezüglich verbreitet. Das ist nämlich vermutlich der Ursprung des gesamten Unfugs...

Wem darf man denn als Modellflieger heutzutage noch vertrauen, wenn sich selbst der DAeC als Desinformationsquelle entpuppt?

Es ist aber nicht mein Stil, nur in destruktiver Kritik zu verharren. Das hilft letztlich niemand. Wie es besser aussehen könnte, habe ich hier versucht darzustellen. Die Inhalte der "Nachrichten für Luftfahrer" (NfL) habe ich dort so allgemeinverständlich wie möglich abgefasst, ohne damit jedoch deren Inhalt zu verfälschen. Vor allem sind die unanschaulichen Koordinatenlisten zu aussagekräftigen Kartenausschnitten verarbeitet worden, die zusätzlich durch die Angabe der betroffenen Vereinsgelände vervollständig worden sind.
So oder so ähnlich stelle ich mir eine wirklich fachgerechte Information vor, die weitgehend Rücksicht auf den Kenntnisstand der "normalen" Modellflieger nimmt. Es wäre also durchaus machbar, wenn man nur wollen wollte!
 

Anhänge

  • NfL 2022-1-2651 ED-R Rheingau.pdf
    1 MB · Aufrufe: 232
Zuletzt bearbeitet:

bendh

User
Meiner Meinung nach wäre es die Aufgabe unserer Verbände diese Mitteilungen für uns Modellflieger aufzubereiten und zu publizieren.
Da muss ich leider dem DMFV das größte Defizit bescheinigen.
 

hholgi

User
Wie würde ich sowas eigentlich mitbekommen wenn ich einfach zum Platz fahre und ne Runde fliege ? ??
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied

FAG_1975

Vereinsmitglied
Wie würde ich sowas eigentlich mitbekommen wenn ich einfach zum Platz fahre und ne Runde fliege ?

"Vor Flugbeginn hat sich der Pilot eines Flugmodells mit allen verfügbaren Informationen (ggf. einschl. NOTAMs zur Errichtung temporärer Flugverbotszonen), die für das beabsichtigte Flugvorhaben von Belang sind, vertraut zu machen."

Quelle: Abschnitt 6.2.1 StRfF

Edit: Das war aber schon immer so ...
 
Bei der in dem im Beitrag verlinkten Nachbarthread als "nicht näher bezeichnetes Gebiet "A" "angesprochenen Örtlichkeit handelt es sich im Kloster Eberbach, in dem immer mal wieder "bedeutende" Treffen stattfinden.

Gruß, Peter
 
"Vor Flugbeginn hat sich der Pilot eines Flugmodells mit allen verfügbaren Informationen (ggf. einschl. NOTAMs zur Errichtung temporärer Flugverbotszonen), die für das beabsichtigte Flugvorhaben von Belang sind, vertraut zu machen."

Quelle: Abschnitt 6.2.1 StRfF

Edit: Das war aber schon immer so ...
Ja, war schon immer so und man kennt wie das bei den Manntragenden ja lax gehandhabt wird wie sie in die Beschränkungsgebiete einfliegen weil sie nix gelesen haben. Und das nicht nur in D.
Das Schöne daran? So wissen wir Modellflieger wenigstens dass es keine Folgen hat wenn man das nicht gelesen hat.
(in einer Welt ohne rote Karten sind die Gelben eben wirkungslos):D

Aber der Buko Aussetzer ist schon bedenklich, finde ich.
Würde mich gerne auf solche Aussagen verlassen können, bzw. erwarte das.
 
Martin,

die Kernaussage der BuKo ist schon nicht soooo schlecht : "Passt auf, da tut sich was!" Die NfL kann man ja auch noch selbst lesen und interpretieren, wenn man erstmal von deren Existenz weiß.

Der zweite große Modellflugverband hat bis dato nichts über eine ED-R Rheingau verlautbaren lassen. Auch nicht für "meinen" Verein, der direkt betroffen ist. Ich habe aufgrund der BuKo-Nachricht die NfL´s aber lesen und meinen Vorstand entsprechend unterrichten können, während vom Verband, dem unser Verein angehört, nix kam, da hätten wir voll im Regen gestanden.

Gruß, Peter
 
Es ist beachtenswert, dass der Modellflug nur auf 120m beschränkt und nicht wie sonst üblich komplett eingeschränkt wird.

Gruß hans
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
die Kernaussage der BuKo ist schon nicht soooo schlecht... [...]
Nö, sooo schlecht ist die nicht, nur völlig falsch!🤣
Das ist aber wohl eine Zeiterscheinung, dass etwas Falsches nicht als solches bezeichnet werden darf, weil damit dem, der den Mist verzapft hat, ja so fürchterlich Unrecht getan wird, er ist ja schließlich ein lieber Kerl. Aber auch ein lieber Kerl kann mal daneben greifen. Dann muss es auch erlaubt sein, ihn darauf hinzuweisen, um ihn so in Zukunft zu etwas mehr Sorgfalt zu veranlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

FAG_1975

Vereinsmitglied
Hmm, wer was macht, macht Fehler. Wer nichts macht, kann nichts falsch machen - also macht man besser nichts? 🤔 *ichmeinjanur*
 

Dix

User
Also zunächst:

Ein ganz dickes DANKE lieber Eckart für die Aufklärung!


Habe mir auch mal die Mühe gemacht, vom Posting der BUKO den Verlinkungen bis zur NfL zu folgen. In der Tat, da hat der gute Eckart die Watschn zurecht ausgeteilt.

Ich sehe hier mehere Möglichkeiten als Ursachen für die Fehl-Informationen:

- Der Klassiker: "Lies bis zum Ende, es könnte noch weitere nützliche Info enthalten sein."
- Bequemlichkeit: Copy & Paste der vorherigen Flugbeschränkungsmeldungen. Und dann nicht gescheit angepasst. Diese waren nämlich komplette Sperren! Das ist hier ausnahmsweise mal anders.
- Absicht oder auf Unwissenheit/Informationsfaulheit der Hobbyisten spekulieren: Letztlich egal, das Ergebnis bleibt gleich. Wenn keiner fliegt, dann gibts auch keine Konflikte.
- ...

Und "von wegen keine Fehler machen":
Das hier ist schon einigermaßen wichtig!

Wenn schon Weitergabe von Informationen, dann bitte in geeigneter Weise. Und im Idealfall auch noch korrekt.
Noch schlimmer wäre nur, wenn DAEC/DMFV z.B. eine Erlaubnis weitergeben würden, die es nicht gibt. (Ironie: Aber das ist ja nicht schlimm, denn man ist für sich selbst verantwortlich. Da sind se dann ja fein raus... ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:

Dix

User
Wie gesagt: Kommt drauf an. In diesem Fall hätte bei mir als Imformationsgebender die Korrektheit eine sehr hohe Priortät.

Aber gut. Hier erzeugt der Fehler einen Konservatismus. Deshalb ist es jetzt nur ein Raunen im Saal... ;)


PS: Lösungsorientierter Voschlag:
Den Eckart Korrektur lesen lassen! :cool:
 
Nun, Eckardt,

vom "anderen Verband" ist bis dato immer noch nichts gekommen..... Wie wertest du das denn? Dazu fehlt trotz (oder wegen?) meiner PN an dich immer noch jede Stellungnahme des doch wohl objektiven Moderators. Du teilst hier m.M.n. recht hämisch gegen den Einen aus, der immerhin gewarnt und Grundlagen zur Selbstinformation geliefert hat, und stülpst über den Anderen, der gar nichts gemacht hat, den Mantel der Barmherzigkeit.

Ist es denn deiner Meinung nach richtiger, wenn wir Betroffenen von "unserem" Verband überhaupt nichts erfahren und womöglich in die staatlich aufgestellte Falle tappen, zumal es ja tatsächlich ein Gebiet in der ED-R gibt, in dem jegliche Flüge verboten sind?? Schon alleine deshalb kann die BuKo-Mitteilung nicht
sein

Gruß, Peter
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

helft bitte mal.
Wo steht, es wäre Aufgabe der Verbände über NFL zu informieren?
Ich finde dazu nichts.
Vielen Dank.
 
Karsten,

ich denke, du verwechselst gerade die Personen. Eckart Müller und Claus Eckert sind zwar beide Moderatoren, aber Claus hat sich in diesem gesamten Thread vor #18 noch nicht zu Wort gemeldet. ER hat also nicht unterschiedlich gewichtet, so dass dein
Und warum gewichtest Du ein Versehen derart negativ und gleichzeitig entschuldigst Du Nichthandeln.
bei ihm an der falschen Adresse ist. Von der Thematik her gebe ich dir Recht, nur vom Adressaten her nicht.

Gruß, Peter
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten