Fliegen auf der grünen Wiese - 1,5km Abstand von Verbrennern zu Wohngebieten

steve

User
Hallo,
ist bestimmt schon mal gefragt worden aber ich muss da einfach etwas nachhacken.
In dem Vortrag https://www.rc-network.de/threads/modellflug-auf-der-„grünen-wiese“.11876469/ wird unter anderen mitgeteilt:
"Erlaubnisbedürftig bleiben allerdings Verbrennungsmotor- oder Turbinenantrieb, wenn der Flugbetrieb näher als 1,5 km zu Wohngebieten stattfindet."

Was ist im juristischen Sinne ein Wohngebiet? Ein Haus oder ein Ort? Bitte jetzt keine gefühlten Wahrheiten sondern juristische haltbare Definitionen.

VG
 

airshow

User
Hallo Steve
zu Deiner Frage, kann Dir definitiv die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Auskunft geben. Die haben Unterlagen zu Bebauungsgebieten und deren Grenzen. Da brauchst Du keine juristischen Diskussionen zu beginnen, in den sogenannten Flächennutzungsplänen ist all dies festgelegt und bindent.
 

steve

User
Hallo Walter,
das nenn ich mal eine kompetente Antwort. Besten Dank!
Für die weniger juristisch Beschlagenen: Wenn ein Gebiet nicht als Wohngebiet ausgewiesen ist, kann da stehen, was da will: Kein Wohngebiet. 1,5km Klausel findet keine Anwendung.
Dann werde ich mir mal die Pläne besorgen und ausmessen, welche Gebiete sich anbieten, im zweiten Schritt mit den Eigentümern dann Kontakt aufnehmen.
VG
 

airshow

User
Hallo steve
Ich weiß. Nicht genau, ob du im bayerischen. Allgäu fliegen willst. Für Bayern gibt es vom Vermessungsamt ein umfangreiches Kartenwerk. Siehe hier
Da kannst Du verschiedene Ansichten aufrufen. Unter topographischen Karten, Kannst Du bis zu den Grundstücksflächen hineineinzoomen und siehst dies Grenzen.
 

jmoors

Vereinsmitglied
"Erlaubnisbedürftig bleiben allerdings Verbrennungsmotor- oder Turbinenantrieb, wenn der Flugbetrieb näher als 1,5 km zu Wohngebieten stattfindet."
Das ist eine Lärmschutzmaßnahme. Wenn ihr per Lärmgutachten nachweisen könnt, dass ein bestimmter Lärmpegel an den Wohnhäusern nicht überschritten wird, könnt ihr in der Regel auch näher ran - so war es zumindest bei uns.
 

steve

User
Hallo Walter,
ja es geht um das Allgäu. Vielen Dank für den Link. Sind die rosa Flächen die Wohngebiete?

Wegen den Lärmpass bei weniger als 1,5km: Mir geht es um die Möglichkeit zu gelegentlichen "Ausflügen". Ich kann zwar auch zu einigen Vereinen fahren. Ist dann aber etwas weiter und einfach ziemlich schade, wenn dann vorher etwas nicht getestet wurde.
Aber mal rein vom Interesse her: Welcher Lärmpegel ist denn im Wohngebiet relevant und wie wird er gemessen?

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Steve,

zur Orientierung kannst du hier verschiedenen Tabellen als Unterthemen von "Recht" aufrufen und die aktuellen Bestimmungen nachlesen.

Mit freundlichem Gruß
Walter
 

S_a_S

User
LuftVo 21f
(3) Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden bedarf der Erlaubnis, sofern es sich um
Flugmodelle handelt
...
3. mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten
betrieben werden.
...
(4) Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 3 ist die Luftfahrtbehörde des Landes.
...
(5) Der Antrag auf Erlaubnis nach Absatz 3 ist von dem Mitglied des Luftsportverbandes oder im Fall des
Modellflugvereins durch eine entsprechend vertretungsberechtigte Person bei der zuständigen Behörde nach
Absatz 4 zu stellen.
Also nur für ein ausgewiesenes Fluggelände, für die grüne Wiese lässt sich das nicht generell ableiten.


Für Open und Spezific - gilt natürlich noch die 2019/947 und die 2019/945 (die enthält auch Lärmschutzvorschrift, ist aber nicht auf Eigenbauten anwendbar). Für die gilt dann das BImSchG (§22/23...) und die Lärmgrenzwerte, die in der TA Lärm festgelegt sind.
Wobei generell auch noch LuftVO § 21h (3) 7. - da steht allerdings Wohngrundstück - für Überflüge zu beachten ist.


Grüße Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Man unterscheidet i.S.d. Geräuschemission der Bahn (äääh .. Fluglärm) mehrere Sorten von Wohngebieten.
Dabei können laut Widmung auch 2 Häuser, eine Häusergruppe, Aussiedlerhof ein Wohngebiet sein.
Ich wohne beispielsweise Mitten im neureren Ortsteil, der gemäß Plan nur Mischgebiet ist ... 100m weiter ist es bereits Allgemeines Wohngebiet.

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S_a_S

User
Ist es nicht so, dass für den Betrieb von Verbrennern generell ein Lärmpass erforderlich ist? Das gilt dann doch auch für die "grüne Wiese".
Ein Lärmpass gibt einen Anhaltspunkt für die Emission eines Modells - sagt aber nichts aus über die Immission beim Betroffenen.

Für den Modellflugplatz kann dies beim Genehmigungsverfahren nach " Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) " so gemacht werden, allerdings auch nur mit Vorbehalt

Werden die in den Abstandstabellen in Anhang 1 angegebenen Entfernungen bzw. zulässigen Emissionspegel eingehalten, gelten die zulässigen Immissionsrichtwerte nach Sportanlagenlärmschutzverordnung wie oben genannt als eingehalten, sofern nicht im Einzelfall durch die zuständige Immissionsschutzbehörde des Landes nachgewiesen wird, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden.

Das macht das dann für den Flugleiter einfacher, über Lärmpass (mit in der AE eingetragenem Maximalpegel) die Anzahl der gleichzeitig betriebenen Modelle festlegen zu können, dass die in weniger als 1,5km entfernten Anwohner einen "erträglichen" Lärmpegel haben.

Grüße Stefan
 
Ist es nicht so, dass für den Betrieb von Verbrennern generell ein Lärmpass erforderlich ist? Das gilt dann doch auch für die "grüne Wiese".
Nein das ist nicht so. Lärmpässe sind nur auf Modellflugplätzen mit AE erforderlich, denn da ist es eine Forderung.
Selbst Plätze ohne AE, die mehr als 1,5Km außerhalb sind benötigen das zum Betrieb nicht (zwingend).
 

Malmedy

User
Bevor es untergeht, weil nicht gefragt: Die AE-Erfordernis für Verbrenner, wenn Betrieb näher als 1,5 km zu Wohngebieten, ist eine Sache. Dazu kommt aber die Gewichtsbegrenzung: Ab einem MTOW von 5 kg ist nach jetzt noch gültiger Rechtslage ebenfalls eine AE erforderlich.
Mit dem neuen EU-Recht mag ab 2023 einiges anders werden ...

Grüße
Michael
 
Bevor es untergeht, weil nicht gefragt: Die AE-Erfordernis für Verbrenner, wenn Betrieb näher als 1,5 km zu Wohngebieten, ist eine Sache. Dazu kommt aber die Gewichtsbegrenzung: Ab einem MTOW von 5 kg ist nach jetzt noch gültiger Rechtslage ebenfalls eine AE erforderlich.
Mit dem neuen EU-Recht mag ab 2023 einiges anders werden ...

Grüße
Michael
Woher nimmst du dieses (falsche, bzw. halb-) Wissen?

Open bis 25Kg ist aktuell möglich...;)
Das geht ohne eine AE.
 

S_a_S

User
@maddyn,
mit einem sehr leisen :) Verbrenner darfst Du auch bei Dir auf Deinem Grundstück fliegen (falls nicht noch andere Verbote greifen - meins liegt z.B. in der CTR, also anderer Höhendeckel). Darf halt beim Nachbar nicht mehr als in der TA Lärm
bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (z. B. Schlafzimmerfenster);
angegebenen dB ankommen.

Ansonsten siehe LuftVO 21f.
1,5km abseits von Wohngebieten brauchst Du keine.

Grüße Stefan
 

maddyn

User
HI

meine verbrenner haben auf 25m knapp 70db

bei mir sind die dörfer meist 1-1-5km auseinander das heist 500-700m von den wohngebieten enfernt
die 1,5km sind bei mir nirgends
 
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