Fliegen in Naturschutz-, Landschafts-, Wasserschutzgebieten, Natura-2000- und FFH-Gebieten und Naturparks?

Hallo Nachbarn,
kann mal jemand einem begriffsstutzigen südlichen Alpenschrat kurz sagen, in welchen der vielen Arten von Schutzgebieten man in D wild fliegen darf?
In Naturschutzgebieten wohl sicher nicht - aber in "Naturparks"? Die scheinen mir so ausgedehnt incl. bewirtschafteter Zonen, dass ich da kaum ein generelles Modellflugverbot vermute, genausowenig in Landschafts- und Wasserschutzgebieten (ggf. kein Verbrenner?)
Und was hat es mit FFH und Natura2000 auf sich? Da es wohl nur ca. 5000 dieser Gebiete gibt - sind die irgendwo auf einer Karte eingezeichnet?

Problem: Gemäss https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de ist weder nördlich noch südlich des Grossen Alpsees bei Immenstadt im Allgäu ein Schutzgebiet - aber südlich ist der "Naturpark Nagelfluhkette", und nördlich angeblich auch ein Naturschutzgebiet - was aber entgegen mancher Schilder offiziell wohl nur ein Landschaftsschutzgebiet ist.

Danke für die Aufklärung!
LG Bertram
 
uiuiui, hab ich was Falsches geschrieben? Legen die Verbände fest, in welchen Schutzräumen man fliegen darf oder gibt es dazu Gesetze?
Sorry wenn ich irgendetwas Mehrdeutiges geschrieben habe - mir ging es um das Fliegen ausserhalb von eingetragenen Modellflugplätzen, meist abgelegen von Tourismusströmen mit einem Wanderflieger im Rucksack. Bisher dachte ich, dass so etwas allgemein als "Wildfliegen" bezeichnet wird.
LG Bertram
 

Papa14

User
In Naturschutzgebieten wohl sicher nicht - aber in "Naturparks"?
Aus ornithilogischer Sicht spricht auch nichts gegen fliegen in Naturschutzgebieten - solange man nicht mit dem Methanoler durchröhrt oder Greifvögel in in ihrer natürlichen Umgebung stört. Rotwild äst neben Landepisten, Wildschweine traben gemütlich darüber ... das ganze Gezeter um Naturschutz ist alles nur heiße Luft. Aber es wird immer einen Grün-Terroristen geben, der glaubt, er hat die Natur für sich gepachtet und alle anderen haben sich fernzuhalten. Und genau der wird sich fürchterlich aufregen und Justizia aufhetzen, um dem Unwesen ein Ende zu bereiten. Solche Geschichten kennt man bis zum Erbrechen aus der Reiter-Fakultät - die Pferdenarren und Jäger haben ein bekanntermaßen gespanntes Verhältnis.

Soweit meine Einstellung dazu, ich bin gespannt auf Rückmeldung mit rechtlich fundierterer Grundlage. :cool:
 
Hallo Nachbarn,
kann mal jemand einem begriffsstutzigen südlichen Alpenschrat kurz sagen, in welchen der vielen Arten von Schutzgebieten man in D wild fliegen darf?
In Naturschutzgebieten wohl sicher nicht - aber in "Naturparks"?
Hi Bertram,
also für Naturschutzgebiete ist es maßgeblich was im Brief des jeweiligen Schutzgebiets geschrieben steht.
Modellflug kann im NSG auch erlaubt sein. Das kann man online nachlesen für jedes Gebiet.
Vogelschutz, Landschaftsschutz, Wasserschutz, Natura2000 und Biosphärengebiete sind nochmal ein weiteres Thema...

Somusste ich Freutagvor einer Woche unseren "geliebten" Landrat reden hören dass das Biosphärengebiet Münsingen in Richtung Göppingen erweitert werden soll.
Das ist ganz große Klasse...:(
 

Malmedy

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Da wir mit unserem zugelassenen Platz das gleiche Problem haben - grenzt unmittelbar an ein LSG - mussten wir forschen und Rechtsrat beim DMFV einholen. Wie oben schon geschrieben sind NSG tabu. Für jedes LSG gibt es eine Verordnung der zust. Behörde, i.d.R. Landkreis, die für das konkrete LSG festlegt, was verboten und erlaubt ist. Einfach den Namen des LSG googeln, dann kommt die Verordnung. Allgemeingültige Regeln gibt es da nicht. In unserem Fall ist z.B. das Überfliegen mit Motormodellen nicht erlaubt. Was ist ein "Motormodell"? Der DMFV-Justitiar sagt, i.S. der Verordnung ist ein Motormodell ein Modell mit einem Motor, egal welcher Art und egal ob in Betrieb oder nicht. Streng genommen würde auch das Abnehmen der LS nicht reichen, um es für das Überfliegen des LSG zu qualifizieren.
Daran halten wir uns.

Grüße
Michael
 
Danke für Eure Inputs!
Ich bin mir über die diversen Schutzzonen im Allgäu völlig im klaren, und kenne auch sehr schöne Spots. Ich frage mich nur bei manchen, ob ich da überhaupt fliegen dürfte... Bis auf einen Schutzzonen-Typus ist auch alles relativ klar:
  • Nationalparks - Modellflug verboten ausser ausdrücklich erlaubt (im Allgäu sind keine Nationalparks)
  • Naturschutzgebiet - Modellflug verboten ausser ausdrücklich erlaubt (im Allgäu etwa 1 Dutzend kleine Moore und relevant: NSG Hoher Ifen und NSG Allgäuer Alpen)
  • Natura2000/FFH-Gebiete - vermutlich wie NSG
  • Biosphärenreservate - ? (vermutlich verboten ausser ausdrücklich erlaubt) (im Allgäu sind keine Biosphärenreservate)
  • Landschaftsschutzgebiete - Modellflug erlaubt ausser ausdrücklich verboten
  • Wasserschutzgebiete - Modellflug erlaubt ausser ausdrücklich verboten
Jetzt bleibt mit fraglichem Status nur der sog. Naturpark. Für den gilt nach Wikipedia:

Ein Naturpark (Mehrzahl: Naturparks, Naturparke, in der Schweiz Naturpärke) ist ein geschützter, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandener Landschaftsraum. Diese wertvolle Kulturlandschaft soll in ihrer heutigen Form bewahrt und gleichzeitig touristisch vermarktet werden.

Von irgendeiner Art Naturschutz kein Wort. Und sehr spannend:

Eine den anderen Naturschutzkategorien vergleichbare Verordnung und damit einhergehende Nutzungsbeschränkungen für die Landnutzung existiert aber nicht.


Es handelt sich also nicht um einen Schutz der Natur, sondern um einen Schutz des Tourismus! Wir haben in der Nachbarschaft von Davos je einen Nationalpark im Engadin (alles strengstens verboten, selbst Pipi abseits der wenigen Wanderpfade wird geahndet!!) und einen Naturparc Ela - in dem ist praktisch alles erlaubt (vermutlich ausser Verschandeln der Landschaft mit Grossbauprojekten und Zweitwohnsitzen - der eine schöne Landschaft verlangende Tourismus soll ja gefördert werden!!!). Inzwischen sind 27% von Deutschland ein "Naturpark"... da sollten doch Wasserkuppe und andere bekannte historische Modellfluggebiete betroffen sein?

Laut Beitrag #5 von Rol4nd hat sich aber der DMFV zu einer Äusserung durchgerungen, die den Modellflug in Naturparks seinen Mitgliedern untersagt. Irgendwie ist mir da ein Aufschrei in der deutschen Modellflugpilotenszene entgangen? Gleitschirmflieger lassen sich jedenfalls vom "Naturpark Nagelfluhkette" südlich des Immenstadter Alpsees nicht fernhalten... Solange mir niemand die Gesetzesgrundlage für diese DMFV-Anweisung an seine Mitglieder nachreicht, denke ich mal, es sind ausschliesslich die Mitglieder des DMFV daran gebunden.

Mit dem Begriff Naturpark abseits seines ursprünglichen Zwecks - Erhaltung einer Kulturlandschaft - wird nach meiner Meinung Schindluder getrieben. Er liefert Tourismusvermarktern absolut kostenfrei die Aufwertung einer bereits vorhandenen - nicht etwa zu renaturierenden! - Landschaft. Das Wort ist schön nahe an Nationalpark (ich denke, 99% der Deutschen und auch Schweizer haben keine Ahnung, dass beide Begriffe nicht entgegengesetzter sein könnten) und an Naturschutz(gebiet) - und sehr beliebt bei allen, die die mit Strassen für Touristen und Jäger bestens erschlossenen Gebiete für sich haben wollen oder im Rahmen der gängigen cancel culture ihr grünes Selbstbildnis aufmöbeln wollen.
Honi soit qui mal y pense...

Über den DMFV möchte ich mich jetzt nicht äussern. In bundesdeutscher Modellflugpolitik weiss ich zu wenig und habe nur eine Meinung dazu, kein Urteil.

LG Bertram
 
Einfach den Namen des LSG googeln, dann kommt die Verordnung.
Danke an Michael für den guten Tipp! Darin steht für das LSG Grosser Alpsee (Allgäu) ausdrücklich nichts von Modellflugverbot oder ähnlichem, anders als ich von um die Natur besorgten Menschen dort gehört habe.
(Bevor ein schiefer Eindruck entsteht: ich bin dort abseits des Hauptwanderweges, motorlos und überwiegend in grosser Distanz geflogen. Zumindest ich habe mich völlig im Einklang mit der Natur gefühlt.)
LG Bertram
 
Da wir mit unserem zugelassenen Platz das gleiche Problem haben - grenzt unmittelbar an ein LSG - mussten wir forschen und Rechtsrat beim DMFV einholen. Wie oben schon geschrieben sind NSG tabu. Für jedes LSG gibt es eine Verordnung der zust. Behörde, i.d.R. Landkreis, die für das konkrete LSG festlegt, was verboten und erlaubt ist. Einfach den Namen des LSG googeln, dann kommt die Verordnung. Allgemeingültige Regeln gibt es da nicht. In unserem Fall ist z.B. das Überfliegen mit Motormodellen nicht erlaubt. Was ist ein "Motormodell"? Der DMFV-Justitiar sagt, i.S. der Verordnung ist ein Motormodell ein Modell mit einem Motor, egal welcher Art und egal ob in Betrieb oder nicht. Streng genommen würde auch das Abnehmen der LS nicht reichen, um es für das Überfliegen des LSG zu qualifizieren.
Daran halten wir uns.

Grüße
Michael
Ein Punkt ist nicht korrekt - NSG ist nicht generell verboten, wie bereits geschrieben musst du den jeweiligen Brief des betreffenden NSG lesen.
Der Inhalt zählt, nicht das Schild verbietet das pauschal.

Weiters streiten sich die Gelehrten und selbst die "Sachkundigen" sind sich da uneins. Du hast die harte "Ultima Ratio" dargestellt.
Andere (muss nicht mal eine andere Person sein) sagen dass ein E-Motor per Gesetz definiert keine Emission hat.
Ausschluss Motorflug jedoch meist nur mit der Emission begründet wird und somit E-Antrieb wiederum zulässig ist...

Das Thema dass "streng genommen" eine abgenommene Luftschraube noch immer ein Motormodell sei ist einfach Gaga...da fällt mir nichts mehr dazu ein. Um sich damit zu beschäftigen muss einem richtig langweilig sein. :D
 

wb53

User
Hallo Bertram,

bei uns ( in NRW ) findet man Auflagen verschiedenster Art im Landschaftsplan. Der Landschaftsplan ist eine Satzung - in unserem Fall des Kreis Recklinghausen-mit allgemeinen und dann aber auch speziellen Festlegungen für eine Vielzahl einzelner im Landschaftsplan detailliert ausgewiesener Gebiete. Er kann auf der homepage der Stadt eingesehen werden.

Nach unserem Landschaftsplan ist in seinem Geltungsbereich Modellflug nur auf Luftfahrtrechtlich zugelassenen Modellflugplätzen erlaubt.

Auskünfte erhält man sicherlich am einfachsten vom Umweltamt, welches bei uns dem Modellflug absolut positiv und kooperativ gegenübersteht.

Gruß
Wolfgang
 

haki

User
Musste ich heute erst wg neuem Kenntnisnachweis durchackern:


Der Modellflugbetrieb ist in und über besonders naturgeschützten Gebieten wie Naturschutzgebieten, Nationalparks, FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten verboten.
Das Verbot gilt nicht, wenn nach dem Landesrecht eine entsprechende naturschutzrechtliche Genehmigung und Befreiung erteilt ist oder in der jeweiligen Verordnung vorgesehen ist. Das Überflugverbot gilt nicht für den Überflug von Landschaftsschutzgebieten. Das Starten und Landen in einem Landschaftsschutzgebiet kann jedoch durch die jeweilige Verordnung verboten oder genehmigungsbedürftig sein.
Eine Karte mit Schutzgebieten finden Sie beim Kartendienst Schutzgebiete des „Bundesamt für Naturschutz“ auf folgender Website:
https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete. Rechtsgrundlagen: § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO

Daher gibt es schon ein generelles Verbot in NSG, ausser es gibt einen entsprechenden Eintrag. Haben wir z.B. an der Teck.

Gruss Hannes
 
Meine Meinung zu dem Thema:
Der DMFV hat es seit seinem Bestehen geschafft, dass uns viele Gebiete, vor allem zum Hangfliegen verloren gingen.
Sie haben sich immer nur um die Reservate: bestehende Modellflugplätze gekümmert.
Die ganzen Biosphärenreservat, FFH, etc. entstanden seit es den DMFV gibt.
Im Schwarzwald ist z.B. kaum noch Hangflug möglich...
Früher konnten wir fast überall ohne Probleme fliegen, dies zu erhalten wurde schlicht versäumt.

So, nun schlagt mich...

Genauso war der DMFV strikt gehen die Erhöhung des MTOW auf der Wiese, man beschwor den Untergang der AE Gelände.
Nachzulesen: FMT 8/2020

Gruß hans
 
Alles easypeasy und in Ordnung bzw. klar - ausser bei "Naturparks"... was ist jetzt mit denen? Soll/kann/darf man/ich die einfach ignorieren?

LG Bertram

P.S.: sogar ich bin mit National-/Natur-/-Park/-Schutzgebiet ins Schleudern gekommen. Der DMFV hat nicht über Naturparks geschrieben, dementsprechend möchte ich meine Äusserungen über den DMFV dazu korrigieren.
 
Hallo Bertram
als grobe übersicht hilft die DFS
Das ist ein Tool welches vom LBA als Amtlich anerkannt wird.
In diesem Mapp Tool werden die geografischen Gebiete angezeigt in denen der Flugbetrieb unbemannter nach § 21h Luft Vo nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt ist.
Gruß
Martin
 
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