Fliegen in Naturschutz-, Landschafts-, Wasserschutzgebieten, Natura-2000- und FFH-Gebieten und Naturparks?

Und Achtung die Erde dreht sich schneller
wo in der Luft Vo Anderung 2017 noch ein klares Verbot stand zu dem mann eine Ausnahme bei der LLB einholen musste, heisßt es seit dem 14.06.2021 im §21h
Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
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über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder,
mit Ausnahme von Nationalparks,
a) wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt,
b) wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet,
Gruß
Martin
 
Martin: hmm, ich darf in Immenstadt also die Tankstelle Immenstadt, die B308 und die Railwayinfra nicht überfliegen, gut zu wissen. Kann es sein, dass das Tool mehr für die Drohnenflieger gedacht ist? Nebenbei sehen die Menüoptionen bei Windows und Android völlig unterschiedlich aus.

Und zu Post #21: Wenn ich also "beruflich" oder zu Forschungszwecken fliegen will (über 100m bei mir sowieso...), könnte ich theoretisch eine Bewilligung erhalten? Ich wollte schon immer mal einen Segler mit Loggern für Baro, Thermo und GPS ausstatten und eigene Temps aufnehmen 🤓
Forschen darf doch jeder? Wir können doch Forschungsgruppen gründen?

LG Bertram
 
Hallo Bertram
Das Tool ist für alle die unbemannt fliegen gedacht und die Verbotszonen nach §21h LuftVo gelten sowohl für Drohnen als auch für den Modellflug.
Die EU Durchführungsverordnung macht da erst mal keinen Unterschied zwischen Drohne und Modellflug. Erst mit dem Art 16 der EU Durchführungsverordnung erhält der Modellflug sofern er innerhalb von Verbänden durchgeführt wird, besondere Privilegien.
Andernfalls fällt der Modellfug in die Offene Kategorie A3 der Eu Drohnenverordnung.
Sofern du in der Eu fliegen möchtest, benötigst du noch die Eu Registierungsnummer und einen Eu Drohnefühterschen nach A1/A3. In D kannst du dich auch zu einer Verbandsbetriebserlaubnis bekennen und nach deren Regeln fliegen.
https://www.dmfv.aero/faq/recht-und...ber-von-flugmodellen-ohne-dmfv-mitgliedschaft oder https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/gastflug-anmeldung/
Ihr Eidgenossen habt euch ja von der Eu Drohnenverodnung losgesagt.
Gruß
Martin
 
Ich habe sowohl den alten deutschen Kenntnisnachweis als auch den neuen europäischen, dazu UAS-Betreibernummer...
B
 

UweH

User
Ich habe sowohl den alten deutschen Kenntnisnachweis als auch den neuen europäischen, dazu UAS-Betreibernummer...
B
.....und dann kennst Du Dich fürs Fliegen in solchen Spezialgebieten nicht aus? :eek:

Bertram, leben wir inzwischen nicht in einer total bekloppten Welt, oder?:(;)

Beste Grüße,

Uwe.
 
.....und dann kennst Du Dich fürs Fliegen in solchen Spezialgebieten nicht aus? :eek:

Beste Grüße,

Uwe.
eigentlich schon. Aber andere weniger (Passanten)... Mir war/ist "Naturpark" nicht wirklich klar, weil er in diversen Listen von Schutzgebieten immer mehr auftaucht. Und den Tipp, LSG und Name zu googeln (dazu braucht man wieder die Listen) um die Schutzvorschriften exakt lesen zu können, fand ich sehr hilfreich. So richtig fundiert hatte ich mich z.B. mit den FFH-Gebieten noch nicht beschäftigt, und davon gibt es im Allgäu ja auch einige. Ich fühle mich jetzt besser gewappnet, wenn mich mal jemand wieder des Platzes verweisen will.
Ich hatte mal bei Damüls (Ö) ein hässliches Erlebnis, und wenn man kein präzises Wissen über Grenze des Gebiets und seine Regelungen hat, steht man eben schlecht da... später wusste ich, dass der blutjunge rot angelaufene Ranger falsch lag.
Erst Mal Danke an RCN! Eigentlich stimmt es mich traurig, dass ich langsam aber sicher im letzten für Modellflieger noch einigermassen freien Land lebe... aber auch dieses wird sich irgendwann dem wohlmeinenden Nachbarn fügen.
LG Bertram
 
Äh, haben wir das nicht gerade ziemlich geklärt?
LG Bertram
 

Rüdi-K

User
Äh, haben wir das nicht gerade ziemlich geklärt?
LG Bertram

.....und dann kennst Du Dich fürs Fliegen in solchen Spezialgebieten nicht aus? :eek:

Bertram, leben wir inzwischen nicht in einer total bekloppten Welt, oder?:(;)

Beste Grüße,

Uwe.
Ich wünsche uns allen noch möglichst viele ungetrübte Tage an unseren Hängen ( offiziell oder inoffiziell ) nutzt die zeit denn irgendwann wird es das nicht mehr geben...
 

Milan

User
Ich bleibe da ganz cool.

Bin gespannt wer mich dann beim "Guerilla - Hangfliegen" stoppen will🦸
 
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