Flugleiterregelung

Gast_102

User gesperrt
Hat schon mal jemand darüber nachgedacht, das man sich auch selber schwerst verletzen kann ... ??

Das ist nicht so weit weg ... ich selber habe mir an einem 30ccm Motor fast die finger abgehackt .. zwar aus Dummheit aber immerhin, und ein anderer Kollege hat es tatsächlich geschafft sich beim Landen selber umzufliegen, und wurde nach der erstversorgung mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus gefahren.
Und nur der Regelung das man bei uns nicht solo starten darf ist es zu verdanken das dem Kollegen geholfen werden konnte. Es wäre Kritisch geworden bis zum Verbluten und Tot wenn keiner anwesend gewesen wäre.
Der jenige welcher die Erstversorgung des Piloten übernommen hatte war der Niko welcher hier im Forum auch eine Moderatorentätigkeit inne hat.

Ich für mich flieg nur noch wenn ich jemanden dabei habe der Telefonieren und fahren kann.

Dabei ist mir egal ob auf dem Platz oder woanders. Und es ist nicht zu unterschätzen das gerade bei den grossen fliegern der schneller da ist als man denkt, und sich dadurch ein Tunnelblick einstellt.

IIUnd noch etwas habe ich mir abgeschaut : Das sieht man bei den Jetpiloten oft, immer mit zwei mann fliegen einer steuert und der andere hät den Piloten auf den stand ... weil der sich auf das Fliegen konzentrieren soll.
Und in F3A geht meiner Meinung nach nichts ohne ansage und ständiger Kritik eines anderen ! :cool:
 
Guten Morgen !

@Peet: Scheint in Köln um kurz nach neun wirklich die Sonne ? :)

Mir ist schon bewußt, das ich mich verletzen kann. Aber ich kann auch in meinen eigenen vier Wänden von der Leiter fallen und aufgrund der Verletzung nicht mehr bis zum Telefon kommen. (Die meißten Unfälle passieren im Haushalt) Auch kann ich beim Autofahren auf einer einsamen Straße vom Weg abkommen (z.B. weil ein Reifen platzt) und gegen einen Baum prallen und keiner findet mich. Oder ich bekomme einen Herzinfarkt während ich hier vorm Computer sitze und niemand ist da der mir hilft.

Es gibt unzählige Situationen in denen man auf Hilfe anderer angewiesen ist, dann müßte es Vorschrift sein, das nie jemand irgendwas alleine machen darf. Beim Autounfall würde das auch nichts helfen, wenn beide Schwerverletzt sind. Jeder erwachsene Mensch ist für sich selbst verantwortlich.

Entscheidend ist für mich, ob ich durch mein Handeln auch andere in Gefahr bringe. Einen Jet erfordert durch die hohe Geschwindigkeit vom Piloten wesentlich mehr Konzentration und erlaubt dem Piloten nicht die Augen auch nur eine Sekunde vom Modell abzuwenden. Bei langsamen Modellen kann man das Modell einfach fliegen lassen und das Umfeld beobachten. Mit einer langsamen Platzrunde kann man die Einflugschneise ausreichend überblicken. Eine Gefährdung von Passanten ist also auszuschließen.

Original erstellt von Mefra:
Ist Alleinfliegen nun erlaubt oder muss man auf einen Zweiten warten, der dann selbst nicht oder nur abwechselnd fliegen kann. :confused: :confused:
Man muß auf eine zweite Person warten, wenn dies in der Aufstiegserlaubnis so vorgeschrieben ist. Meißt braucht das nur ein zweiter Erwachsener sein und nicht unbedingt ein Flugleiter. Im freien Feld darfst du aber auch alleine fliegen, sogar ein Speedmodell unter 5 kg mit 300 km/h.

Original erstellt von Peet:
Und in F3A geht meiner Meinung nach nichts ohne ansage und ständiger Kritik eines anderen ! :cool:
Das mag für die Sport- und Expertenklasse schon richtig sein, aber bei der Hobbyklasse ist das nicht unbedingt nötig. Ich kann zwar fliegen und bringe den Flieger immer sicher wieder runter, aber zum sauberen F3A-Kunstflug fehlt halt noch einiges und meine Schwachstellen kann ich derzeit noch selbst erkennen und das kurze Hobbyprogramm kann man auch auswendig lernen.
 
Junge, junge,

du bist aber ein schwieriger Fall. Also das Forum hier ist mit Sicherheit der falsche Platz um Dir eine Antwort auf Deine Frage zu geben. Ich denke Du mußt das Vereinsintern Regeln.
Auch bei uns im Verein ist ein weiterer Grund ,keinen Solo Flugbetriéb zu veranstalten, das Verletzungsrisiko. Wie Du siehst sind also viele Vereine auf gleicher Wellenlänge "und das ist auch gut so!"

Andreas
 
Jo, ich bin schon ein hartnäckiger Kerl

Das ganze liegt nicht im Handlungsspielraum des Vereins, weil halt die Aufstiegserlaubnis nicht vom Verein geändert werden kann. Es ist ein grundsätzliches Problem was viele Vereine betrifft.

Aber ich glaube es macht im Rahmen des Forums keinen Sinn weiter darüber zu diskutieren.
 
Was ich als absurd empfinde ist einfach, das ich aufgrund einer Aufstiegserlaubnis
die einen Flugleiter zwingend vorschreibt, als Alleinflieger auf einem
gut geeigneten Gelände (dem Modellflugplatz) Flugverbot habe,
aber auf einer Wiese wild ohne weiteres mit z. B. meinem Thermiksegler fliegen darf.

Diese Schlechterstellung eines organisierten Modellfliegers gegenüber einem Wildflieger
macht für mich keinen Sinn. Das scheint so typisch deutsch zu sein.
 
Hallo, liebe Freunde,

die gesetzliche Situation hat F22 meiner Ansicht nach ausreichend klar dargestellt. Gegen Gesetze zu wettern ist zwar modern, aber nicht besonders effektiv. Man wende sich deshalb auf dem dafür vorgesehenen Weg an die Institutionen, die für diesen Zweck vorgesehen sind. Gegen Gesetze absichtlich zu verstoßen, weil man sie aus persönlichen Gründen nicht akzeptieren kann, ist dem Einzelnen im Schadensfall sicher nicht zuträglich, gleiches gilt für die Gemeinschaft der Modellflieger.
Man denke nur an die Schlagzeile des dann erscheinenden Boulevardblattes: "Kind stirbt- Flugleiter war nicht anwesend". Das wäre für unser Hobby sicherlich nicht gerade förderlich.
Seien wir froh, dass im Moment noch niemand auf die Idee kam, "wildes" Fliegen wegen des nicht vorhandenen Flugleiters generell zu verbieten.
Hoffentlich wecken wir mit dieser Diskussion nicht einschlägige Stellen.

Fliegt bitte immer mit Rücksicht auf Andere

PIT
 
Hallo Pit,

das will ich gerne machen, Rücksichtsvoll fliegen! Wenn ich den Eindruck eines
"gesetzesbrecherichen Verkehrsrowdies" gemacht habe, ist das wohl falsch rübergekommen.

Andererseits glaube ich aber auch das es Rücksichtsvoller ist alleine auf dem Platz
zu fliegen, anstatt irgendwo wild in der Gegend rumzugurken, nur weil das halt erlaubt ist ...

Und da bin ich eben über diesen Thread gestolpert der auch was hergibt wie
"Flugbetrieb ist evtl. erst ab X Fliegern in der Luft".
Dieser Argumentation folgend dachte ich mir, prima, dann kann man ja auch auf einem
Platz mit zwingender Flugleiterregelung alleine fliegen, weil das eben kein "Flugbetrieb" im Sinne
der Aufstiegserlaubnis ist.

Diese Regelung würde in meinen Augen schon Sinn machen, und wenn das geht wäre das eine Frage
an unseren Vorstand wert.
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi @ll,

ich lese hier schon eine weile mit und möchte mich nochmal zu Wort melden. Das wir einen Flugleiter in der Aufstiegserlaubniss drin stehen haben, ist klar. Nur welche Aufgaben er warnimmt nicht. Also lasst uns doch mal ein Gedankenmodell entwerfen. Wenn ich per "Verordnung als Vorstand" dem Flugleiter die Aufgabe gebe das Flugleiterbuch (das ja auch als Auflage besteht) statistisch aus zu werten. Hat der Flugleiter eine Aufgabe.
Ist damit dann der Aufstiegserlaubniss folge geleisetet?

@ Peet:
Ich für mich flieg nur noch wenn ich jemanden dabei habe der Telefonieren und fahren kann.
Man darf in Privat- oder Geschäftsautos keine Verletzten transportieren (Versicherungstechnisch). Dafür ist der Rettungsdienst zuständig.
 
Hallo Dr.Fly,

nachfolgend mal ein kleiner Auszug aus unseren "Rechtlichen Grundlagen für den Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz für Flugmodelle "Apelter Feld"

Flugleiter:

Der Modellflugbetrieb darf nur in ANWESENHEIT eines verantwortlichen FLUGLEITERS und mit dessen ZUSTIMMUNG durchgeführt werden.

Flugleiter kann nur ein volljähriges Mitglied der Luftsportfreunde TURA Büderich e.V. sein, daß umfassende Erfahrung*1) im Führen von Flugmodellen verfügt.

Der Flugleiter muß erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen haben *2). Hierüber ist ein Nachweis gem. §8a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. §126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)*3) zu führen.
Es muß eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die mindestens der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.

Der Flugleiter selbst darf - UM SEINE AUFSICHTSPFLICHT NACHKOMMEN ZU KÖNNEN - nicht aktiv am Modellflugbetrieb teilnehmen.

Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu ÜBERWACHEN und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Der Flugleiter hat ein Flugleiterbuch zu führen, in dem zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes aufzuführen sind.

........

Zuwiederhandlungen gegen die Auflagen dieser Genehmigung könenn gemäß §58 Abs. 1 Nr.11 LuftVG als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

und weiter:

Für die nach § 1 Abs.2 LuftVG bezeichneten Luftfahrzeuge besteht nach deutschem Recht ein sogenannter Flugplatzzwang, d.h. die Luftfahrzeuge dürfen nur auf den für sie besonders genehmigten Flugplätzen (§6 LuftVG) gestartet und gelandet werden (vgl. auch § 25 LuftVG)

So besonders letzteres macht deutlich das wenn man auf seinem Flugplatz fliegt automatisch die Aufstiegsgenehmigung greift und in dieser wie o.a. die Flugleiterregelung greift!!!

Legende

*1 Wir überprüfen jedes Mitglied auf Eignung/Können. Dies dokumentieren wir anhand eines "Führerscheins" in dem dokumentiert wird welche Art von Modellen von diesem Mitglied geflogen werden darf. Wir unterscheiden hier grundsätzlich zwischen 2-Achsen, 3-Achsen, Drehflüglern.

*2 Jeder der einen Führerschein besitzt hat diese Prüfung gemacht. Somit ist dem Gesetzgeber Genüge getan.

*3 "Luxusausführung" von 2. In der Regel hat jeder Flugbegleiter/fliegendes Personal diese Prüfung vollzogen.

Schlussbemerkung:

Das Thema langweilt! Jeder ordentlich zugelassene Modellflugverein hat eine wie o.a. Aufstiegsgenehmigung die im Wortlaut zumindest ähnlich sein sollte. Somit sind die gesetzlichen Grundlagen zum Flugbetrieb eindeutig geregelt und vor allen Dingen für uns LEICHT erfüllbar!

Einzelschicksale repräsentieren leider nicht die Masse und sind somit zu vernachlässigen wenn unser Hobby nicht gefährdet werden soll!

In unserem Verein haben wir noch eine wetere Besonderheit:

Jeder Flugbetrieb ist bei der DFS (detsche Flugsicherung, Flughafen Düsseldorf) bei Beginn des Flugbetriebes anzumelden. Der Flugleiter muß während des Flugbetriebes erreichbar sein damit bei Notfällen Maßnahmen ergriffen werden können die zu einer Reduzierung der max. Flughöhe oder zum einstellen des Flugbetriebes führen können.
Das Ende des Flugbetriebes muß ebenfalls der DFS angezeigt werden.

Somit ist klar das der Flugleiter
a. nicht alleine fliegen kann (wie soll er das Handy benutzen wenn er selber fliegt?)
b. er grundsätzlich während seiner Funktion nicht fliegen darf.
c. kein Flugbetrieb ohne Flugleiter erfolgen kann!

Andreas

[ 22. Dezember 2002, 11:57: Beitrag editiert von: F22-Raptor ]
 
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