Flugleiterregelung

Hi Harry !

Gerade weil ein Flugleiter in fast allen Aufstiegserlaubnissen gefordert ist und eigentlich keine offizielle Definition eines Flugleiters existiert, ist meiner Ansicht nach der Rechtsprechung ein weiter Spielraum gegeben.

Bei vielen Vereinen steht einfach globale Aussagen drin, wie z.B. "Der Flugleiter muß für Ordnung sorgen" Das kann rechtlich in alle Richtungen gebogen werden. Bei anderen Vereinen sind soviele Aufgaben des Flugleiters aufgeführt, die selbst der beste Flugleiter nicht erfüllen kann. Wie soll man gleichzeitig ständig den Luftraum und die Zufahrtswege beobachten, die Modelle auf flugtauglichkeit kontrollieren, einhaltung von Vorbereitungs- und Startbereichen, Frequenzen überprüfen uvm. Bei solchen Regelungen müßte dann wohl je Pilot ein Flugleiter anwesend sein.

Zuwenig ist nicht gut und zuviel auch nicht. Meiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, wenn die Verbände gemeinsam die Person des Flugleiters definieren würden. Die Formulierung müßte von einem Rechtsanwalt geprüft werden, damit kein zu großer rechtlicher Spielraum bleibt.
 

Milan

User
Hallo Norbert,

Deinem Wunsch, das die Verbände die Aufgabe(n) des Flugleiters genau definieren sollten, kann ich nur beipflichten.

Warum das aber noch nicht geschehen ist, muß einen besonderen Grund haben.
Dummköpfe sind unsere Rechtsvertreter beim jeweiligen Verband gewiss nicht.

mfG

Harry
 
@alle

Also mit dem Alkohol ist das meines Wissens nach so: Jeder Verkehrsteilnehmer (und das fängt mit dem verlassen der Wohnungstür an! kann bei überschreiten der 0,5 Prom. Grenze Verkehrsrechtlich belangt werden (Führerscheinentzug). Dabei ist es unerheblich ob ich Sport ausübe oder Fahrrad fahre oder Auto. Fraglich ist nur wie das Fluggelände bewertet wird, ist es "Privatgelände" oder "Öffentlich". Im Falle eines Unfalls mit Personenschäden wird grundsätzlich der Blutalkohol bestimmt sowie auf Nutzung von Betäubungsmitteln hin untersucht. Sollte sich eines von beiden finden wird auf jeden Fall eine Schuld fällig, je nach schwere oder besonders bei Verstössen mit BTB die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und dann rollen die Mühlen !!!!

So und wenn einem Flugleiter nur Ansatzweise nachgewiesen werden kann das er von diesen Dingen wußte ist er direkt mit dran weil "Fahrlässigkeit"!

Wenn ich also lese das hier immer 3-6 Bier getrunken werden und dann noch geflogen wird muß ich ganz ehrlich sagen das ich diesen Verein verlassen würde und auf keinen Fall Flugleiter machen würde. Das ist eine direkte Fahrkarte ins Kaffee viereck!!!!
Ferner Zweifel ich an der Zurechnungsfähigkeit dieser "Piloten"

Wer also den Flugleiterjob auf die leichte Schulter nimmt so nach dem Motto "es war ja immer so", "ist ja der Vorstand" sollte sich darüber im klaren sein das er im schlimmsten Falle vermutlich seine bisherigen Freunde wohl kaum noch als solche bezeichnen wird!

Wir haben auf unserem letzten Flugtag einem Piloten Flugverbot erteilt weil er vom Vortag noch so alkoholisiert war das er nicht in der Lage war seinen Namen zu schreiben!!!!

In unserer Aufstiegsgenehmigung ist ganz klar gereglet das Flugbetrieb ohne Flugleiter nicht erfolgen darf, unerheblich ob 2 oder 100 Personen fliegen wollen.

Die Rechtssprechung geht allerdings von einem "Flugbetrieb" erst aus wenn mehr als 4 Modelle in der Luft sind, ich persönlich werde diese Grenze in unserem Verein nicht ausloten!

Eins ist klar, als Flugleiter macht man sich im Zweifelsfall keine Freunde aber man schläft erheblich besser wenn alles glatt und ohne Unfälle gelaufen ist! Und im Zweifelsfall ist mir mein Hemd und meine persönliche Sicherheit wichtiger wie "everybodys Darling" zu sein.

Denkt mal darüber nach

Andreas

[ 11. Dezember 2002, 16:38: Beitrag editiert von: F22-Raptor ]
 
Hallo nochmal!

Mein Bruder (Headhunter) hat die Situation mittlerweile wohl aufgeklärt, aber dennoch möchte ich mich nochmal kurz zu meiner ersten Antwort äußern.

Diese war sicherlich etwas kurz gefaßt, und keinesfalls so zu verstehen, daß unser Flugleiter (wer auch immer das ist) seinen Job nicht ernst nimmt.

Bei uns ist es so: Wir sind ein relativ kleiner Verein mit 18 Mitgliedern, von denen maximal 7-8 regelmäßig am Platz sind. Man kann davon ausgehen, daß selten mehr als 5 Piloten an einem Tag vor Ort sind. Deshalb sind auch selten mehr als zwei Piloten gleichzeitig in der Luft. Wanderer oder ähnliches verirren sich so gut wie nie in die Nähe unsreres Platzes, allenfalls findet landwirtschaftlicher Betrieb statt. Es ist nicht so, daß der Flugleiter nicht ein Auge auf die Flugzeuge in der Luft und die Umgebung hat. Jedoch gibt es bei so wenig Flugbetrieb nicht sehr viel zu regeln. Die Frequenzvergabe erfolgt anhand einer Frequenztafel automatisch und wird nur insofern überwacht, daß die Piloten ihre Namensschildchen auch wirklich aufhängen. Würde bei uns mehr Flugbetrieb stattfinden, wäre das sicher anders. Aber um es mal einfach zu sagen: Der Flugleiter kann bei uns nicht mehr regeln, als es zu regeln gibt.

Leider ist das aufgrund meiner ersten Antwort etwas falsch rübergekommen.
 
Hi Biplane, Andreas,

> Es ist eigentlich schade, das man auf dem freien
> Feld alleine fliegen darf und auf dem
> Modellflugplatz immer auf eine zweite Person
> warten muß. Der Flugplatz ist beschildert, sodaß
> andere Personen durch Warnschilder informiert
> werden. Auf dem freien Feld aber nicht.

Das erscheint mir auch kontraproduktiv.

> In unserer Aufstiegsgenehmigung ist ganz klar
> gereglet das Flugbetrieb ohne Flugleiter nicht
> erfolgen darf, unerheblich ob 2 oder 100 Personen
> fliegen wollen.
>
> Die Rechtssprechung geht allerdings von einem
> "Flugbetrieb" erst aus wenn mehr als 4 Modelle in
> der Luft sind, ich persönlich werde diese Grenze
> in unserem Verein nicht ausloten!

Das finde ich jetzt sehr interessant. Bei uns gibt es auch keinen
Flugbetrieb ohne Flugleiter, aber was mache ich wenn ich alleine bin?
Auf der Wiese 50m weiter darf ich dann fliegen, aber auf dem
besser geeigneten Fluggelände nicht.

Wo ist denn der Begriff "Flugbetrieb" dokumentiert?
Wodurch unterstützt kann ich denn argumentieren das
ich alleine auf dem Platz keinen Flugbetrieb habe
sondern einfach nur "wild" fliege?
 
Hmm,

interessante Frage. Nun wenn Du auf dem Feld wild fliegst und keinerlei Gesetzliche Regelung verletzt (nächste Bebauung weiter als 1000m entfernt bei Modellen über 5kg) und Ihr dort nicht organisiert seid kann Dir das keiner verbieten! Wichtig oder interessant in dem Zusammenhang das ihr keine Organisation,Interessengemeinschaft seid.

Sobald ihr aber ein Gelände welches ausschliesslich für den Flugbetrieb genutzt wird verwendet, gelten die bestimmungen eurer Aufstiegserlaubniss welche ihr für den Verein habt. Und das ist dann die Bibel an die Ihr euch halten müßt. Da gibts nix zu diskutieren, das ist dann so. Oder würdest Du mit dem TÜV über einen anderen Motor in Deinem Wagen diskutieren wenn der da nicht reingehört?

Wenn Du auf einem dieser Gelände widerrechtlich fliegst kannst Du wegen Hausfriedensbruch (vom Platzpächet, in der Regel der Verein)belangt werden und unter Umständen wegen Eingriffs in den Luftverkehr (im Falle eines Unfalls!) Solltest Du in der Nähe eines solchen Platzes fliegen, ausserhalb des Vereinsgeländes und als "Wildflieger" in Reichweite der anderen Anlagen so würde ich wahrscheinlich militant werden ;) aber der guten Sitten wegen würde ich Dich einladen doch bitten als Gast auf unser Gelände zu kommen. Würdest Du dem aber nicht Folge leisten und dadurch unseren Flugbetrieb stören (Doppelbelegung) würde ich Dich von der Polizei entfernen lassen sowie im Schadensfall Ansprüche stellen. Speziell für unseren Platz wärst Du dann im übrigen verbotenerweise unterwegs weil die nächste geschlossene Bebauung bei uns nur 800m weg ist. Wir haben das schon mal durchgezogen und den armen Kerl verklagt. Wir als Verein hatten nämlich keinen Bock darauf das wegen eines solchen "orientierungslosen" unsere Platzzulassung gefährdet wird. Das war recht teuer für ihn (Prozesskosten) Soviel zu meinem Verständniss. Bin kein Rechtsverdreher aber das sind meine Informationen.

Aber ging nicht eigentlich um den Flugleiter in diesem Thread??

Andreas

[ 11. Dezember 2002, 23:05: Beitrag editiert von: F22-Raptor ]
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Moin,

diese Frage 'was macht der erste am Platz' ist doch einfach absurd ;)

Hier passen Regeln und Definitionen nicht zusammen. Beispiel:
1. Der Flugleiter regelt den ordnungsgemäßen Flugbetrieb.
2. Kein Flugbetrieb ohne Flugleiter.
3. Der erste am Platz ist der Flugleiter.
4. Der Flugleiter darf solange er die Funktion ausübt nicht fliegen.

Jetzt hat der 'Einzige am Platz' folgendes logisches Problem: fliegt er, verstößt er gegen 2. oder 4. Fliegt er nicht, herrscht keinerlei Flugbetrieb, man braucht also auch keinen Flugleiter.
Sollte ein solcher Fall in dem der 'Einzige am Platz' fliegt, aus welchem Grund auch immer, vor ein Gericht kommen, erfolgt bei solchen logischen Widersprüchen normalerweise eine Abwägung der Rechtsgüter. Und hier ist doch sicher die Regel 4. die schwächste, denn sie basiert allein darauf, dass der Flugleiter seine Konzentration dafür benötigt, Dritte zu überwachen. Wenn es die nicht gibt, entfällt der Grund für die Regel.

Grund für diesen Regelblödsinn sind IMHO schlampig voneinander abgeschriebene Platzordnungen.

Grüße, Ulrich Horn
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
@ Andreas
...nächste Bebauung weiter als 1000m entfernt bei Modellen über 5kg...
Im Sinne der Vermeidung von Legendenbildung und Fehlinformationen sieh Dir doch bitte im RCN-Magazin den §16 LuftVO an. Deine Angaben sind so nicht ganz zutreffend!
 
@F22-Raptor: Klar geht es um Flugleiter und da ist meiner Meinung nach auch wichtig, ab wann ein Flugleiter anwesend sein muß. Wenn auf einem mir bekannten Platz fliege, sehe ich mich in der Lage auch wenn ich alleine fliegen würde für ausreichend Sicherheit zu sorgen. Nur bei Start und Landung kommt man in niedrige Höhen, die auch andere gefährden könnten. Vor dem Start hat man jede Möglichkeit das Umfeld zu betrachten. Bei der Landung macht man einen langsamen Platzüberflug bei dem man das Umfeld auch gut beobachten kann. Dann setzt man zur Landung an. Dieses Verhalten kann von jedem der als Flugleiter auf dem Platz tätig sein darf problemlos durchgeführt werden. Meiner Ansicht nach müßte es also möglich sein, auch als Flugleiter und Pilot in einer Person einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.

Im Straßenverkehr, der meiner Meinung nach viel unberechenbarer ist, müßte dann auch immer mindestens eine Begleitperson im Fahrzeug sitzen, die das Umfeld im Auge behält und den Fahrer vor Gefahrensituationen warnt.

Leider ist in vielen Aufstiegserlaubnissen festgeschrieben das ein Flugleiter (der in dieser Zeit nicht fliegen darf) anwesend sein muß. Klar müssen wir uns an diese Vorschrift halten. Meiner Ansicht nach ist diese Vorschrift überaltert. Zumindest sollte es erlaubt sein Modelle bis 5 kg alleine fliegen zu dürfen, weil dies auch auf dem Feld nebenan erlaubt ist. (Man stört auch niemanden auf dem Modellflugplatz, weil ja niemand da ist)

Die Aufgaben eines Flugleiters sollte nach Anzahl der anwesenden Modellflieger gestaffelt sein. Für Flugleiter und zwei Modellflieger ist wohl keine große Frequenzüberwachung notwendig, aber wenn mehr als zwanzig Piloten und doppelt Belegte Kanäle da sind, ist das unbedingt notwendig.
 
@eckart

Sorry, hab das gestern Abend geschrieben und war mir nicht mehr so gaaaanz sicher. Korrigiere also meine Aussage dahin das die Grenze für Motorgetriebenen Flug bei 1.500m zur nächsten geschlossenen Bebauung liegt!

@Biplane

Ich versteh Dich nicht! Was möchtest Du jetzt ändern? Bist Du "Wildflieger" und hältst Dich an die gesetzlichen Vorschriften (s.o.) brauchst Du keinen Flugleiter!

Bist Du in einem Verein mit eigenem Fluggelände gibt es eine Aufstiegsgenehmigung . Diese regelt dann den Flugbetrieb für eure Platzzulassung. Steht dort drin das Flugbetrieb nur mit Flugleiter erfolgen darf ist es doch Zweifelsfrei geregelt, oder?

Hältst Du dich nicht an diese Regeln verstösst Du ganz eindeutig gegen Eure Platzzulassung und handelst somit grob Fahrlässig und strafbar!

Eine rote Ampel regelt doch auch ganz eindeutig den Verkehr, oder?? Wer sich nicht dran hält ist dran!

Im übrigen ist meine persönliche Meinung das ich als Pilot keine Möglichkeit habe während meines Fluges meine Umgebung so zu kontrollieren das ich eine drohende Gefahr erkennen kann!
Ich kann niemals Reiter oder Fussgänger ausschliessen die sich z.B. von rechts nähern während ich von links meine Landung einleite.
Physikalisch unmöglich da unser Gesichtsfeld derart eingeschränkt ist.

Wer verantwortungsvoll mit seinem Modell umgehen möchte ist eigentlich doch dankbar wenn er einen guten Flugleiter hat??!!

Andreas

[ 12. Dezember 2002, 09:53: Beitrag editiert von: F22-Raptor ]
 
@F22-Raptor: Ich halte mich ja an die gesetzlichen Vorschriften und fliege nicht alleine auf dem Modellflugplatz.

Ab nächste Saison möchte ich Wettbewerbsmäßig im F3A mitfliegen. Ein solches Modell kann ich nur auf einem Modellflugplatz vernünftig starten und landen. Da ich aber F3A auch in der Woche trainieren möchte und bei uns im Verein unter der Woche nur sehr selten jemand zum mitkommen zu überreden ist, finde ich die derzeitige Regelung nicht vernünftig.

Was die Landung betrifft... Meiner Ansicht nach kann man bei einer großen, langsamen Platzrunde sein Umfeld schon seine Umgebung kontrollieren. Wenn man schon öfters auf dem Platz geflogen ist und auch schon Flugleiter war, dann kennt man auch die Wege über jemand kommen kann. Bei einem Platz mit großem Passantenaufkommen (z.B. weil ein Campingplatz daneben ist) würde ich auch nicht alleine fliegen wollen, aber auf vielen Plätzen kommt an einem Nachmittag in der Woche keine oder nur sehr selten Leute vorbei.

Für viele Wettbewerbsflieger würde eine Alleinflugregelung eine große Erleichterung darstellen. Am Wochenende sind oft zuviele Modelle in der Luft, das man dann auch nicht ein Wettbewerbsprogramm durchfliegen kann.

Warum gehe ich mit meinem Modell nicht verantwortungsvoll um, wenn ich ohne Flugleiter fliege ? Dann würde jeder verantwortungslos sein, der mit Genehmigung des Eigentümers und 1,5 km außerhalb geschlossener Ortschaften alleine im Feld fliegt ?
 

Alwin

User gesperrt
Hallo Norbert,
hab mal ne Frage an dich.
Wie willst du alleine vernünftig F3A trainieren?
Wir hatte schon mehrere Wettbewerbspiloten im Verein, die haben aber ALLE nur mit Helfer trainiert.

Alwin
 
Hi Alwin !

Derzeit bin ich auch noch in den Anfängen und werde erst in der Hobbyklasse mitfliegen. Ich suche ja auch nach einem Trainingspartner mit dem ich zusammen trainieren kann, aber wenn man keinen hat, muß man halt auch so das beste draus machen. Bei meinem Verein ist leider niemand der Wettbewerbsambitionen hat, aber vielleicht wirkt mein Virus irgendwann ansteckend.
 
@Biplane
Ich denke das Du Dich doch am besten damit abfindest das es wohl in Eurer Aufstiegsgenehmigung bestens geregelt ist.
Außerdem denke ich persönlich, das es vollkommen unerheblich ist ob Du "Normalflieger" oder "Wettbewerbspilot" bist.
Eine mögliche Schädigung dritter wird sich wohl dadurch kaum unterscheiden und davor soll ja der Flugleiter u.a. schützen.

Oder soll ich als reiner Jetpilot und "Showpilot/Flugtagspilot" auch noch ne Sondergenehmigung bekommen?

Ansonsten beglückwünsche ich Dich zu Deinem Selbstvertrauen besonders im Landeanflug noch Zeit für "entferntere" Umwelt zu haben. Ich kann das nicht wenn ich mit meinem Jet lande. Hab ich keine Nerven und vor allen Dingen keine Lust zu!
Ich vertraue da lieber den externen Augen meines Helfers/Ansagers und dem Flugleiter und NUR diesen Leuten. Wenn mir dann noch ein vierter reinquasselt werde ich Fuchsteufelswild!

Hey nimm das nicht persönlich. Bin davon überzeugt das Du verantwortungsvoll mit Deinem Hobby umgehst. Ich formuliere halt deswegen ein wenig überspitzt weil es nur so einprägsam wird!

Andreas
 
Dann sag mir doch bitte mal den Grund warum dann im freien Feld bis 5 kg ohne Flugleiter geflogen werden darf und auf dem Modellflugplatz nicht ?

Meine Modelle sind unter 5 Kg, deine Jets nicht. Wenn ich das Fahrwerk abmontiere, könnte ich also auf dem Acker nebenan problemlos fliegen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen. Der Bauer hätte nichts dagegen.

Ich nehms auch nicht persönlich, da ich die rechtliche Situation auch erstmal als gegeben hinnehme. Nur versuche ich zu verstehen, was sich die Erfinder dabei gedacht haben.
 
Hallo Biplane,

also ein kleiner Fehler ist mir in meiner Definition unterlaufen und da Du augenscheinlich nicht dem Link von Eckehard gefolgt bist hier ein Auszug aus dem Luftrecht:

Frage: Wo darf ich fliegen?
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Regelung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist. Außerdem ist bei allen Modellflugaktivitäten von der Begrenzung von Flugplätzen ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten. Näheres regelt

LuftVO
§ 16

Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen

(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.

(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.

(6) Der Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb und von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb bedarf unbeschadet anderer Vorschriften der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Die Erlaubnis kann Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden, wenn diese zuverlässig und fachlich geeignet sind. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden. Keiner Erlaubnis bedürfen

1. der Aufstieg von Raketen des Seenot- und Bergrettungsdienstes;

2. der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, deren brennbare Masse (Anfeuerung und Effektsatz) nicht mehr als 20 g beträgt, sofern die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Sicherheit des Luftverkehrs erkennbar nicht gefährdet werden, mit Ausnahme des Aufstiegs von Feuerwerkskörpern in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen während deren Betriebszeit;

3. der Aufstieg von Flugmodellen und Flugkörpern mit Raketenantrieb, deren Treibsatz nicht mehr als 20 g beträgt.

(7) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 5 oder 6 Satz 1 muß enthalten:

1. Anzahl der beabsichtigten Aufstiege,

2. Beschreibung des Flugmodells oder Flugkörpers unter Angabe der Maße, des Startgewichts und der Motorleistung oder der Stärke des Treibsatzes,

3. Art der Steuerung,

4. Aufstiegsort und Zielgebiet,

5. Aufstiegszeit und Flugdauer,

6. bei Flugkörpern voraussichtliche Gipfelhöhe,

7. Nachweis der Haftpflichtdeckung.

So damit dürfte jetzt klar sein wo und wann Du fliegen darfst und womit.

Der wesentlich Unterschied ist aber der das Du wenn Du die o.a. Dinge beachtest (§16 4+5 ) der "Wildflug" eben nicht genehmigungspflichtig ist, währen dessen der Platz in der Regel eine Zulassung gemäß §16 folgend, hat.

Ich denke Dir dürfte doch klar sein das Zulassungen immer mit Verpflichtungen verbunden sind. Und das ist eben der Grund warum Dein Verein eben,der Aufstiegsgenehmigung folgend, einen Flugleiter verlangt. Akzeptier das endlich. Ist zwar schön das zu hinterfragen ist aber redundant da diese Regelung nunmal vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Eine Ausnahme gibt es da schlicht nicht, es sei denn es ist in Eurer Aufstiegsgenehmigung anders geregelt, was ich nicht glaube. Sollte es dennoch so sein dann handelt euer Vorstand eben umsichtig und legt sich selber diese Fesseln an. Stinkt euch das als Mitglieder könnt ihr dies in der nächsten Jahreshauptversammlung per Satzungsbeschluss ändern!

Würdest Du auch so bei roten Ampeln hinterfragen und dies in Zweifel stellen ??? Die muß man ja auch nicht verstehen sondern lediglich erkennen und akzeptieren.

Andreas

[ 12. Dezember 2002, 16:11: Beitrag editiert von: F22-Raptor ]
 
Hallo zusammen,

ich denke, dass die Nebenbestimmung bzgl. des Flugleiters einfach deshalb in die Aufstiegserlaubnis mit aufgenommen wird, weil grundsätzlich damit zu rechnen ist, dass die Gefahren für Dritte beim Flugbetrieb auf Vereinsgeländen größer sind als auf dem Acker.

Ist doch eigentlich klar: Ein Modellflugverein ist in der Regel in der näheren Umgebung bekannt und lockt schon deshalb mehr Besucher an als der Wildflieger auf der grünen Wiese. Und wo mehr Zuschauer sind, können - zumindest theoretisch - auch mehr von ihnen gefährdet werden.

So ist es eben, damit muss man sich wohl abfinden.

Euer Vorstand kann ja beim nächsten Mal wenn die Aufstiegserlaubnis verlängert werden soll (falls sie denn befristet ist), Widerspruch gegen die Flugleiterregelung einlegen und mit deiner Argumentation versuchen, eine andere Regelung zu erreichen. Dann werdet ihr auch die Begründung der Behörde erfahren...

Gruß,
Wulf
 
Hallo Norbert,
Dann sag mir doch bitte mal den Grund warum dann im freien Feld bis 5 kg ohne Flugleiter geflogen werden darf und auf dem Modellflugplatz nicht ?
Nach meiner Ansicht ist die Sache ganz einfach: Der Sachbearbeiter wollte sich nach allen Seiten absichern. Deshalb beginnt die Aufstiegserlaubnis auch oft bei 0 kg und nicht bei 5 kg.

@ Wulf, die gegenwärtige Argumentation geht dahin, dass Einzelflieger auf den Modellfluggeländen fliegen können, obwohl die Aufstiegserlaubnis etwas anderes aussagt. Ich will hier niemanden das Wort reden gegen die Aufstiegserlaubnis zu verstoßen, vielmehr sollten die Vereine aktiv werden und an die Verbände herantreten damit dieser Punkt bei der Berarbeitung des neuen NfL (Nachrichten für Luftfahrer), die durch DMFV und DAeC erfolgt, berücksichtigt wird.

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
DoubleWhiskey
 

Mefra

User
Hei Leute,

bitte nicht streiten, das wollte ich nicht :) :)

Doch wieder zurück zum Flugleiter.

Ich sehe es gibt (leider) mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu diesem Thema.

Ob jede gesetzlich vorgeschriebene Regelung richtig ist, können und brauchen wir nicht zu kommentieren.

Siehe Beispiel Straßenverkehr:
Wie schnell darf man auf einer breiten, geraden Straße ohne Hindernisse fahren, wenn ein Geschwindigkeitschild 50 km/h vorschreibt, die Straße jedoch viel mehr zulässt ?!?!?
Ich hoffe, Ihr wisst worauf ich hinaus möchte. ;)

Ich denke wir alle sind, und sollten so umsichtig und vorsichtig wie möglich bei unserem schönen Sport sein.

Ein FL muss den Luftraum und die Umgebung beobachten, muss bei Starts und Landungen umsichtig sein, und kann m.E. dabei nicht gleichzeitig fliegen.

Doch meine Fragestellung geht dahin: Wie regelt Ihr die Zuständigkeit, z.B. terminlich Eures Flugleiters. Bestehen festgelegte Listen, z.B. täglich, oder wöchentlich wechselnd, und habt Ihr eine Vertreterregelung.

Oder ist jeweils der Zweite automatisch Flugleiter. Doch kann der Erste auf dem Flugplatz dann allein fliegen. Ich denke nicht.

Ist Alleinfliegen nun erlaubt oder muss man auf einen Zweiten warten, der dann selbst nicht oder nur abwechselnd fliegen kann. :confused: :confused:
 
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