Flugzeugabsturz wegen Kanaldoppelbelegung

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Jürgen,

dann ist die Frage, wie der Junge die Doppelbelegung hätte erkennen sollen. Eie Scannerpflicht gibt es meines Erachtens nicht.

Da wir hier alle nicht den Erfahrungshintergrund haben wie der DMFV würde ich wie schon geraten den Justitiar Sonnenschein anrufen und fragen, ob es vergleichbare Fälle gab und wie dort entschieden wurde.

Meines Erachtens geht der Absturz auf das "allgemeine Betriebsrisiko", speziell beim "Wildfliegen" ausserhalb von bekannten Flugplätzen.

Wenn Herr Sonnenschein das auch so sieht, bitte den Fliegerkollegen dort anzurufen, vielleicht lässt sich dann alles gütlich erledigen.

Hans
 
Ralexx schrieb:
...
Dann stellt sich aber auch die Frage, warum er in einer Modellbau-AG war und auf dieses erste Gebot "Frequenzabsprache" nicht hingewiesen worden ist...

Hatten wir doch schon geklärt. Der "Schadensverursacher" war nicht in der Modellbau-AG - lediglich sein Freund.

Wenn er für den Schaden nicht aufkommen will, muss er er immer noch mit Klage nach BGB rechnen und/oder Modellflug ohne Versicherung. Der (versicherte?) Modellflieger, der zuerst in der Luft war, hat in diesem Fall auf jeden Fall "die besseren Karten" - aber leider auch den Schaden.

:) Jürgen
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Die Versicherung von Schülern über den DMFv gilt nur auf Modellflugplätzen von DMFV-Vereinen.
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Jürgen Heilig schrieb:
Der (versicherte?) Modellflieger, der zuerst in der Luft war, hat in diesem Fall auf jeden Fall "die besseren Karten" - aber leider auch den Schaden.


Moin,
ich wage das zu bezweifeln. Beide sind Wildflieger, räumlich so weit voneinander entfernt, dass sie sich nicht sehen konnten. Jürgens Aussage würde ja bedeuten, dass derjenige, der draussen zuerst den Sender einschaltet, ein anderes "Recht" auf den Kanal hat, wie ein Zweiter. Warum sollte das so sein? Dieses Risiko muss imho jeder, der auf einer Wiese fliegt in Kauf nehmen.

Abgesehen davon frag ich mich, wie der geschädigte Pilot den anderen überhaupt ausgemacht hat.

Angenommen, der Junge wäre versichert, würde die Versicherung in einer solchen Situation (beide Wildflieger ohne Sichtverbindung) überhaupt zahlen?

Gruß
Gregor
 

beagle

User
Der wird wohl auf seinem Schaden sitzenbleiben. Wie will man denn überhaupt beweisen, dass genau diese Doppelbelegung in 500 Metern !!! Entfernung die Absturzursache war.
Da könnte man ja prima Versicherungsbetrug betreiben, jedesmal wenn eine Mühle abschmiert - Doppelbelegung - und schon zahlt den Schrott die Versicherung - das kanns doch nicht sein, oder?
 
hallo

also wer mit einem Modell direkt neben einer Ortschaft fliegt, ist meiner Meinung nach schon sehr Risikofreudig, es dürfte ja mittlerweile bekannt sein das auch "Spielzeug" mit 35Mhz betrieben wird, und teilweise ist da nichtmal der Kanal ersichtlich, von daher ist also nicht mal sicher das der Schüler für die Störung verantwortlich war, desweiteren ist nicht nachweisbar wer zuerst seine Anlage in Betrieb genommen hat, oder ob die Anlage des Schülers zum Zeitpunkt der Störung überhaubt eingeschaltet war, von daher glaube ich nicht das der Geschädigte seine Forderung so einfach durchsetzen kann, desweiteren ist die Frage ob man einen Minderjährigen überhaubt haftbar machen kann, und die Eltern sind ja , meiner Meinung nach,nur Schadensersatzpflichtig wenn ihnen nachzuweisen ist das sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben

mfg Rene
 

Gast_9757

User gesperrt
Jürgen Heilig schrieb:
Wenn er für den Schaden nicht aufkommen will, muss er er immer noch mit Klage nach BGB rechnen und/oder Modellflug ohne Versicherung. Der (versicherte?) Modellflieger, der zuerst in der Luft war, hat in diesem Fall auf jeden Fall "die besseren Karten" - aber leider auch den Schaden.

Du stellst das einfach so pauschal dahin, also ob diese Aussage rechtlich Fakt wäre... gibt es irgendwelche Gründe, die Dich in dieser Meinung bestärken :confused: ? Wäre informativ, das noch zu erwähnen, und nicht nur eine Behauptung aufzustellen ("stramme Behauptung ersetzt schwachen Beweis" ;) ).

Abgesehen davon... wenn ich höre, zwei Wiesen 500m auseinander, dazwischen noch Wohngebiet und Bundesstrasse, dann hab ich so meinen Zweifel, ob da nicht beide Beteiligten rechtlich etwas im Glashaus sitzen, wenn sie vor Gericht ziehen würden :)

Alex
 
Ralexx schrieb:
Du stellst das einfach so pauschal dahin, also ob diese Aussage rechtlich Fakt wäre... gibt es irgendwelche Gründe, die Dich in dieser Meinung bestärken :confused: ? Wäre informativ, das noch zu erwähnen, und nicht nur eine Behauptung aufzustellen ("stramme Behauptung ersetzt schwachen Beweis" ;) ).

Abgesehen davon... wenn ich höre, zwei Wiesen 500m auseinander, dazwischen noch Wohngebiet und Bundesstrasse, dann hab ich so meinen Zweifel, ob da nicht beide Beteiligten rechtlich etwas im Glashaus sitzen, wenn sie vor Gericht ziehen würden :)

Alex

Oops,

da hatte ich doch bei meiner Antwort glatt übersehen, dass es bereits eine weitere Seite gab - mit weiteren Informationen.

Wenn die beiden Piloten sich nicht sehen konnten, weil eine Ortschaft zwischen ihnen lag, sieht die Situation natürlich anders aus. Dann hätte allerdings auch kein Scanner geholfen, sondern nur eine 2.4GHz Anlage. ;)

Bevor es zu einer Störung durch Kanaldoppelbelegung kommt, muss der Störsender in der Regel gleichweit vom Modell entfernt sein. -> Schon recht riskant über einer Ortschaft zu fliegen.

:) Jürgen
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Jürgen Heilig schrieb:
Wenn die beiden Piloten sich nicht sehen konnten, weil eine Ortschaft zwischen ihnen lag, sieht die Situation natürlich anders aus. Dann hätte allerdings auch kein Scanner geholfen, sondern nur eine 2.4GHz Anlage. ;)

Bevor es zu einer Störung durch Kanaldoppelbelegung kommt, muss der Störsender in der Regel gleichweit vom Modell entfernt sein. -> Schon recht riskant über einer Ortschaft zu fliegen.

:) Jürgen

Doch....da hilft was. Ich benutze seitdem ich -nicht nur wild- fliege den MPX Channel Check in meinem Sender. Nur zu überlisten, wenn die Antenne beim Einschalten nicht angeschraubt oder ausgezogen ist. Schade eigentlich, dass andere Hersteller von diesem -alten und simplen- System nix gelernt haben.

Gruß
Gregor
 
Ist der Doppelkanal nachgewiesen?

Vielleicht lag die Störung zwischen den Ohren?
Und man sucht einen Schuldigen, der den Schaden bezahlt.

Wer hat denn schon mal Störung gerufen??

Und es war keine, sondern ein Pilotenfehler.


Gruß Uli
 

Steffen

User
Gregor Toedte schrieb:
Ich benutze seitdem ich -nicht nur wild- fliege den MPX Channel Check in meinem Sender.
Ob der bei 500m Abstand und Gebäuden dazwischen geholfen hätte, kann ich mir nicht vorstellen.

Ein Frequenzscan demnach allerdings auch nicht...

Aber ein Schädiger ist natürlich in der Haftung und muss den Schaden ersetzen.
Nur woher will man wissen, dass es daran überhaupt lag? Auch ohne von Nachweisen zu sprechen ist schon die sichere Erkenntnis der Ursache etwas fraglich...

Ciao, Steffen
 

fulps

User
Da muss man dem Freund des Sülers erst einmal machweisen, dass er den Sender überhaupt eingeschaltet hatte.
Dass er keine Versicherung hat kommt ja erst zum Tragen, wenn man ihm eine Schuld nachweist und er zahlen müsste. Wo kein berechtigter Kläger auch kein Richter.
Allerdings sollte sowas die letzten unversicherten aufschrecken. Man weiss ja wie schnell etwas passiert oder einem ein anderer, wie in diesem Fall, an den Geldbeutel will.
 
Auf jeden Fall kann der " Geschädigte" dem Schüler ganz schön weh tun:
Ohne Versicherung geflogen ist ein Verstoß gegen das Luftrecht. Da kann er ggf. leider mit einer Anzeige einigen Ärger machen, bringt ihm aber schadenersatzmässig gar nichts.
Als Erwachsener hat er aber mglw. eine Klagerisikominimierungs-Streithanselabdeckversicherung ( allg. Rechtsschutz), die ihm manches Risiko abnimmt. Der Schüler, hoffentlich über die Eltern mit einer ebensolchen abgesichert, wehrt sich dagegen, und dann klärt man ob er über 500 m durch eine Ortschaft hindurch tatsächlich am Absturz schuld gewesen sein kann.
Erstens könnte es ja ein Flugfehler oder techn. Mangel gewesen sein, zweitens muss der Geschädigte erst mal rausfinden, wo der Störer ist ( also würde ich vermuten, er wusste wo er suchen soll...), wobei Absturz bergen und dann rüberfahren und den Schuldigen ausmachen, naja, im Ort könnte ja auch einer gesessen haben mit derselben Frequenz. Muss gar kein Bewohner sein. Sondern evtl. ein zufällig durchreisender....klar, doof, aber die Schuld des Schülers muss bewiesen werden. Ohne Zweifel.
Durch eine Ortschaft hindurch 500 m würde ich auch bei Gleichkanal zweifeln. >Einfach mal grundsätzlich.
PS: Wie ist das eigentlich, 2 Wildflieger fahren an zwei Wiesen, dazwischen ein Hügel. Also auch mit Scanner nix am Boden. Nach dem Steigflug macht es Bumm, weil man aus der Hügelabdeckung rauskommt. Muss man erst um jeden Hügel rumfahren ? Sicherheit gibt es bei störunsicheren RC-Systemen nur bei einer Bannmeile um designierte Gelände herum. Das beisst sich aber mit dem bisherigen Luftrecht.
 
Steffen schrieb:
Ob der bei 500m Abstand und Gebäuden dazwischen geholfen hätte, kann ich mir nicht vorstellen.

Ein Frequenzscan demnach allerdings auch nicht...

Aber ein Schädiger ist natürlich in der Haftung und muss den Schaden ersetzen.
Nur woher will man wissen, dass es daran überhaupt lag? Auch ohne von Nachweisen zu sprechen ist schon die sichere Erkenntnis der Ursache etwas fraglich...

Ciao, Steffen

Ich kenne auch keinen Scanner der unter diesen Bedingungen einen Sender erkennt.

Vielleicht stürzte sein Modell ja in der Nähe des "Störers" ab. Irgendwie muss er ja mitbekommen haben, dass da noch jemand auf seiner Frequenz war.

:) Jürgen
 
Jürgen Eichinger schrieb:
sondern ca. 500m Luftlinie auseinander. Dazwischen liegt ein Wohngebiet und eine Bundesstraße, sie konnten sich also gar nicht sehen
Wäre mal interessant zu wissen wie der Absturzpilot durch den Ort durchsehen kann wenn er schon drüber daneben drunter drauf fliegt...er muss ja elektrisch geflogen sein, oder Segler, sonst hätte auch er ein grooooßes Problem.
 

Gast_9757

User gesperrt
Wie wär's denn einfach mal damit, den Geschädigten freundlich, aber bestimmt auf alle hier angesprochenen Punkte hinzuweisen, und zu warten, ob er wirklich bei seinen Forderungen bleibt:
  • Grundsätzlich: Problem der Beweisbarkeit, ob der angebliche Schuldige überhaupt schuld war, oder z.B. eine beliebige andere Spielzeugfernsteuerung im Wohngebiet oder auf einer anderen Wiese drumherum
  • Da kein Sichtkontakt bestand, kann eigentlich im Nachhinein nicht genau festgestellt werden, wer denn jetzt zuerst den Kanal für sich geblockt hat (was es abgesehen davon gar nicht gibt). Eventuell war ja auch der Flugschüler schon "eher da" und der andere hätte sich absprechen müssen?
  • Selbst wenn die Fernsteuerung des Modellbauschülers als Verursacher 100%ig festgestellt werden könnte (was aber IMHO nicht möglich ist), ist es äußerst fragwürdig, ob in der beschriebenen Konstellation dies zu einer rechtlichen Verantwortung des Flugschülers für den Absturz führen würde. Die Frequenzscanner-Aussage kann er sich jedenfalls, wie hier schon mehrfach dargelegt, sowohl technisch als auch rechtlich an den Hut stecken.

Nebenbei würde ich auch noch folgende Gegenfragen stellen:
  • Wie kommt es, dass der Geschädigte überhaupt so zielsicher auf den Flugschüler als Beschuldigten kommt, wo doch keinerlei Sichtkontakt zwischen den beiden war?
  • Ist er sich bewußt, daß er eventuell auch Schwierigkeiten bekommen könnte, da er recht knapp an Wohngebieten und Strasse geflogen ist?

Die Sache mit der fehlenden Versicherung würde allerdings ich erstmal möglichst nicht bekannt werden lassen...

[Für die Klärung des Sachverhaltes ist das übrigens auch völlig irrelevant, da sich die Schuldfrage erstmal nicht nach dem Vorhandensein einer Versicherung richtet (auch wenn das bei manchen Postings so anklingt). Es ist nicht so, dass Versicherte automatisch im Recht sind.]

Es würde mich interessieren, was bei der Sache rauskommt, denn wenn der geschädigte Modellflieger hier recht bekommen würde, würde das meines Erachtens zu einer enormen Rechtsunsicherheit führen. Man müsste vor jedem Anschalten der Fernsteuerung, auch im Wohngebiet, um den Flieger daheim schnell mal zu checken, alle Wiesen in der Umgebung abfahren, ob dort nicht irgendwo einer fliegt. Übrigens träfe das nicht nur die bösen Wildflieger.

De facto wäre man mit dem Einschalten der Fernsteuerung, auch wenn man nach bestem Wissen und Gewissen versucht, eine Doppelbelegung zu vermeiden, trotzdem schon haftbar für Schäden in nicht absehbarer Höhe.

Alex
 
Ralexx schrieb:
De facto wäre man mit dem Einschalten der Fernsteuerung, auch wenn man nach bestem Wissen und Gewissen versucht, eine Doppelbelegung zu vermeiden, trotzdem schon haftbar für Schäden in nicht absehbarer Höhe.

Alex
und das wäre eine Gefährdungshaftung, keine Verschuldenshaftung. M.E. gibt es aber bei Funkstörungen keine Gefährdungshaftung. Wär ja auch illusorisch.
 
Wenn die 500 m auseinader waren

muß ich mindestens 250m zum Stör-Sender hinfliegen.
damit die Anlage überlagert wird.

Prinzip: Der Sender der näher am Modell ist, der gewinnt.

So.
Und wer fliegt 250 m über eine Ortschaft zum Störsender hin.

Also meine Meinung.

Da will jemad ein neues Modell.

Die Störung lag zwischen den Ohren

Gruß Uli
 

WonkotheSane

Vereinsmitglied
Gibt es denn konkrete Infos, wie die Sache sich rechtlich weiterentwickelt hat??

Würde mich mal interessieren....
 
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