Flugzeugabsturz wegen Kanaldoppelbelegung

air-uli schrieb:
Wenn die 500 m auseinader waren

muß ich mindestens 250m zum Stör-Sender hinfliegen.
damit die Anlage überlagert wird.

Prinzip: Der Sender der näher am Modell ist, der gewinnt.
...
Gruß Uli

Stimmt nicht ganz. Wenn der Pilot mit der Antenne zum Modell zeigt, oder die Empfängerantenne für den Störsender günstiger steht, können sich sich Verhältnisse auch verschieben.

Es wäre natürlich schon interessant zu wissen, wie er überhaupt auf den zweiten Piloten mit dem gleichen Kanal aufmerksam wurde.

:) Jürgen
 
Zitat von Jürgen Eichinger
Der Junge und der Modellflieger waren nicht auf der gleichen Wiese wie zuerst von mir angenommen, sondern ca. 500m Luftlinie auseinander. Dazwischen liegt ein Wohngebiet und eine Bundesstraße, sie konnten sich also gar nicht sehen.

Das kommt mir vor wie:
Mein Flieger hab ich untergeschmissen.
Der Nächste, der mit einem Modell vorbei kommt, der ist Schuld:p

So wie ich das lese waren beide Wildflieger.
Und da kann so was vorkommen.
Pech gehabt. Abhaken.

Und noch was.
Die Eltern sind nicht mehr haftbar für die Taten ihrer Kinder.

Verursacht ein Kind einen Schaden, und es hat keine Versicherung, kann der Geschädigte erst Forderungen stellen, wenn das Kind selbst Geld verdient.

Hat mir letztes Jahr ein Polizist , es muß das Gesetzesänderungen gegeben haben, von denen wir alle nichts wissen.
Ich sprach mit ihm über das Thema, daß Kinder in jungen Jahren schon mal
mit einem Stein Muster auf den Autolack gemalt hatten.
Dann kam der Tipp: das man früher die Eltern in Regress nehmen konnte.
Jetzt nicht mehr , da die Regierung ein Gesetz geändert hat.
Jetzt muß das Kind für den Schaden aufkommen, aber erst wenn es ein eigens Einkommen hat und dieses Pfändbar ist.

Meinem Bekannten hat ein Kind mit 9 Jahren das Auto zerkratzt.
Und wenn das Kind bis 29 studiert. Kannste lang warten bis das Auto bezahlt ist.
Ist aber gut ausgegangen. Die Eltern waren versichert.


Gruß Uli
 
Siehe oben: Haftung besteht unabhängig, ob eine Versicherung besteht. Also, wenn haftbar, dann zahlen. Eine Versicherung prüft ob haftbar, i.d.R. im Sinne der VNs.
Kinder: Da kommt das Verschulden der Eltern ins Spiel, wir haben unsere Aufsichtspflicht NICHT verletzt- KEINE Haftung. Wir haben unser Kind schuldhaft nicht ausreichend beaufsichtigt- Haftung der Eltern bei Kindern bis 7 (?) Jahren. Strafmündig wären sie erst ab 14 Jahren.
 

Alt-F4

User
Voll GFK schrieb:
...
Strafmündig wären sie erst ab 14 Jahren.
Hallo Namensvetter,

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Strafrechtlich ist das nach meinen laienhaften Jurakenntnissen nur relevant, wenn der "Störer" den anderen absichtlich durch Kanaldoppelbelegung vom Himmel geholt hat. (Vorsätzliche Gefährdung des Luftverkehrs + Sachbeschädigung). Das setzt aber voraus, dass er die Frequenz des "Opfers" gekannt hat.
Oder für das "Opfer", wenn es den Schaden vorgetäuscht hat um das Geld zu kassieren (Betrug).

Davon abgesehen, könnte (grobe?) Fahrlässigkeit angenommen werden, wenn ein Pilot seinen Sender einschaltet, obwohl er weiß, dass in unmittelbarer Nähe jemand anders fliegt, ohne nach dessen Frequenz zu fragen. Es sei denn, er fliegt auf 2,4 GHz :D

Aufsichtsplicht von Aufsichtspersonen kann auch andere, z.B. einen Fluglehrer oder Flugleiter eines Vereines übertragen werden.

Für Schadensersatzforderungen spielt das Zivilrecht eine Rolle.

air-uli schrieb:
Meinem Bekannten hat ein Kind mit 9 Jahren das Auto zerkratzt.
Und wenn das Kind bis 29 studiert. Kannste lang warten bis das Auto bezahlt ist.
Ist aber gut ausgegangen. Die Eltern waren versichert.
Hallo anderer Namensvetter,

Zivilrechtsansprüche verjähren IIRC in der Regel nach 30 Jahren. Die Chancen stünden also gar nicht schlecht für Deinen Bekannten, den kompletten Schaden (+ Zinsen) ersetzt zu bekommen (wenn keine Versicherung bestünde).

Puh - das waren jetzt aber viele Konjunktive :D

c025.gif


PS: Wenn ich mich irre, bitte korrigieren
 
Zuletzt bearbeitet:

Jürgen Eichinger

Vereinsmitglied
Hallo miteinander,

da hab' ich ja eine rege Diskussion angefacht...
Ich habe bis heute noch keine weitere Informationen erhalten. Falls mir was zugetragen wird, werde ich's Euch wissen lassen.
 

bie

Vereinsmitglied
Ralexx schrieb:
Dann stellt sich aber auch die Frage, warum er in einer Modellbau-AG war und auf dieses erste Gebot "Frequenzabsprache" nicht hingewiesen worden ist...

Die Frage stellt sich nicht, wenn man genau gelesen hat: Der vermeintliche Verursacher ist ja nicht Mitglied in einer Modellbau-AG gewesen.
 

Gast_9757

User gesperrt
bie schrieb:
Die Frage stellt sich nicht, wenn man genau gelesen hat: Der vermeintliche Verursacher ist ja nicht Mitglied in einer Modellbau-AG gewesen.

Gähn... nach einer Woche Studium des Threads alles genau gelasen auf dieses mögliche Mißverständnis gestossen? Ich gratuliere :p .
 
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