Frage an Gas-Wasser-Installateur: Alter der Ölheizung bestimmen?

Hallo zusammen,

da aktuell viel über das Verbot von Ölheizungen gesprochen wird, habe ich bei mir mal nachgeschaut. Auf der Ölheizung 3 Typenschilder zu finden:

1. Aufkleber: Öl/Gas-Heizkessel nach DIN 4702 --> hier steht kein Baujahr
2. Aufkleber: Öl Gebläsebrenner. Herstellerjahr 1995
3. Aufkleber: Öl Gebläsebrenner mit Ölvorwärmung: Herstellerjahr 1998

Da ich seit 7 Jahren im Haus wohne, weiß ich nichts zu Geschichte der Heizung...

Viele Grüße
Pascal
 

paramatz

User
Bilder wären hilfreich, die Typenschilder des Brenners sagen wenig, der kann gewechselt worden sein
Gruß Martin
 
DER Voreigentümer/Eigentümer weiss es, hat auch die Rechnungen
DER Heizungsinstallateur, der die wartet, weiss es i.d.R., hat aber - wenn er das nicht eingebaut hat, keine Rechnungen
DER zuständige Kaminkehrer weiss es ( weil Neueinbau bei ihm bei der jhrl. Prüfung auftaucht)
Aus allen Jahreswartungsprotokollen kann es ebenso ersichtlich werden, gibt es da keine Unterlagen darüber? Derjenige, der bisher zuständig war, derartige Verordnungen zu prüfen war bisher immer der Kaminkehrer, als Vorstufe zur Kreisverwaltungsbehörde. Nachweispflichtig war immer der Betreiber. also rentiert sich evtl,, bereits jetzt mal Unterlagen zusammenzusuchen. Aufkleber bringen vermutlich gar nichts.
 
Hallo,
also zu dem Voreigentümer gibt es keinen Kontakt mehr.
Den Heizungsinstallateur der sie wartet, wird es auch nicht wissen, da er sie nicht verbaut hat. Rechnungen liegen demnach auch nur von den letzten 7 Jahren Heizungswartung vor. Ältere Wartungsprotokolle gibt es ebenso nicht oder andere Unterlagen gibt es nicht mehr. Es gibt nur die Heizung und die 3 Typenschilder.

Der Kaminkehrer weiß es?! Also kann ich ihn fragen? Anbei mal die drei Typenschilder, welche auf der Heizung kleben

Für mich wäre es natürlich schon, wenn 1998 gilt, dann habe ich noch etwas Luft, bis mich diese (blöde) 30 Jahre Austauschpflicht betreffen würde.

Könnt es sein, dass nach 3 Jahren aufgrund eines Defekts der Brenner getauscht wurde? (und das alte Typenschild ist einfach hängen geblieben ist)

Viele Grüße
Pascal
 

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Richtig!!
Anhand der HerstellerNr. kann dir Viessmann das Baujahr sagen.
Aber Tip vom Fachmann, erneuere noch in 2023 deine Anlage.
Nur dann bist du vor den Grünen sicher und genießt mit der neuen Anlage "Bestandsschutz" und musst nicht ab 2024 mit Strom, in welcher Art auch immer, heizen.
Für weitere Fragen gerne per PN

Gruß
Uwe
 

BZFrank

User
Uwe, du bist lustig! Mein Heizungsbauer sagt er hat weder Zeit, noch genug Personal noch Heizungen für den Einbau dieses Jahr noch. Meine ist von 1997 (Viessmann Uniferral, Niedertemperaturkessel) immer mit schwefelarmen Öl betrieben, noch voll in Ordnung, ehrlich gesagt wäre ein solcher Ersatz technisch sinnlos hoch drei. Die 1997 stehen auf einem Aufkleber auf der Heizung (Jahr der Inbetriebnahme), was auch stimmt (ich war damals da! ;)).

Bisher ging ich davon aus, die Heizung länger als 2027 betreiben zu können. Aber dem neuen "SuperGuteKlimaHeizung"-Gesetz sollen ja nun auch Brennwert- und Niedertempertaturkessel zum Opfer fallen. Meine Freude darüber kannst du dir bestimmt vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

GC

User
Meine Ölheizung nähert sich auch langsam den 30 Jahre alter. Der Schornsteinfeger attestiert mir immer sehr gute Werte und meint, dass eine neue Heizung auch nicht besser vom Wirkungsgrad und von den Abgaswerten wäre. Ich habe keinerlei Lust, mich nicht nachhaltig zu verhalten und meine Heizung nach 30 Jahren heraus zu schmeißen, das wäre nämlich ein starker Schritt entgegen den Umweltschutz. Was passiert eigentlich, wenn man sich weigert, die Heizung aus zu wechseln?
Meines Wissens nach ist das Gesetz zum Wechsel nach 30 Jahren noch nicht verabschiedet
 

S_a_S

User
Was passiert eigentlich, wenn man sich weigert, die Heizung aus zu wechseln?
Meines Wissens nach ist das Gesetz zum Wechsel nach 30 Jahren noch nicht verabschiedet
die 30 Jahre-Regelung war schon in der ENEV §10 (1) enthalten. Seit 2022 gilt aber das GEG - hier §72
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
Da aber auch die Ausnahmen und den §73 genauer ansehen.

Was passiert, steht in §108 (1) 8. bzw. 9.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 9 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
....
geahndet werden.

Grüße Stefan
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Meine Ölheizung nähert sich auch langsam den 30 Jahre alter. Der Schornsteinfeger attestiert mir immer sehr gute Werte und meint, dass eine neue Heizung auch nicht besser vom Wirkungsgrad und von den Abgaswerten wäre. Ich habe keinerlei Lust, mich nicht nachhaltig zu verhalten und meine Heizung nach 30 Jahren heraus zu schmeißen, das wäre nämlich ein starker Schritt entgegen den Umweltschutz. Was passiert eigentlich, wenn man sich weigert, die Heizung aus zu wechseln?
Meines Wissens nach ist das Gesetz zum Wechsel nach 30 Jahren noch nicht verabschiedet
Bisher:
Kein Austauschpflicht für Niedertemperaturkessel ( mein Viessmann aus 1989 war schon Niedertemperatur, denn hätte ich noch sehr lange weiterbetreiben dürfen....)

Was soll kommen?
Laut Habeck bzw. seinem Ministerium soll keiner gezwungen werden eine funktionierende Heizung rausreißen zu müssen, im Entwurf geht es vor allem um Neubauten und Einbau neuer Heizungen, wenn die alte defekt ist. Im wesentlichen werden schon im Koalitionsvertrag schon vereinbarte Dinge vorgezogen. Der Entwurf (der ja noch nicht mal vorliegt) wird sicher noch weichgespült.

Klar ist auch, es gibt Häuser (inbesondere Mehrfamilienhäuser und Wohnblocks), bei den eine Wärmepumpe aktuell nicht machbar ist, es bleibt dann nur Gas (ohne Gasanschluss auch doof), Öl oder Pellets, allenfalls eine Hybridheizung. Aber andere Länder machen uns vor dass es geht und wir es mal wieder verschlafen haben. In Schweden und Norwegen sind Wärmepumpen viel weiter verbreitet als bei uns, die Niederlande haben schon viel schärfere Vorschriften.

Artikel aus 2000: https://www.ingenieur.de/technik/fa...mepumpe-nummer-eins-alternativen-heizsysteme/
Artikel aus 2007: https://www.ikz.de/uploads/media/873--Heizungstechnik.pdf

Mythen zur Wärmepumpe:
Bis zu einer Vorlauftemperatur von 45° ist die WP gut einzusetzen, bei 50° sehe ich es nich ale OK an und drüber würde ich eher abraten. Wer jetez im Kelelr bei seienr HEitzung nachschuat, welche Vorlauftemeortur dort einegstellt ist sollte bedenkne, dass ein Ölheizung taktet, d.h. die Vorlauftemperatur schwankt. Bei mir bei mir bei 0° aussen zwischen 36° und 42°. Eine WP läuft konstant durch, d.h. es reicht dann etwas weniger.
Die gesamte Heizleistung meiner Heizkörper im Haus betrug 5,2kw bei 42° Vorlauf bei einer Brennerleistung von 18kw.

Meine Heizung lief auch nur maximal 20Minuten in einer Stunde. Ich verlinke mal den Heizkörperrechner dazu:
https://www.waermepumpe.de/normen-technik/heizkoerperrechner/
Mit der gemessenen oder abgelesenen Vorlauftemperatur und dem Rechner kann man selbst ausrechnen, welche Heizleistung man überhaupt abruft.

Zu den Kosten:
Für den Austausch meiner über 30 Jahre alten Ölheizung (Steuerung defekt, nicht mehr als Ersatzteil zu bekommen, daher gebrauchte, nicht gut passende Notsteuerung eingebaut) hatte ich vor 3 Jahren verschiedene Angebote zu Ölbrennwert im EFH, lagen zwischen 19.000 und 22.000 €. Wenn ich das abschätze, würde ich jetzt eher 25.000 € und mehr zahlen.

Meine Wärmepumpenheizung, die letzte Woche installiert wurde (bestellt im März 2022), kam laut Angeboten auf 32.000 €, davon 3.000 € für 3 neue Heizkörper, die ich nicht mal austauschen müsste, es mir aber erlauben die Vorlauftempertur ein paar Grad niedriger einzustellen und 2.500 € für die Stillegeung des Öltanks im Vorgarten. Für vieles habe ich Festpreis vereinbart, für das ganze Installationsmaterial, Arbeitszeiten und die Heizkörper ging das aber nicht. Ich rechne daher dem Ende mit 36.000 €. Ich den Tausch mit 40% gefördert bekomme ( ohne die würde sich der Heizkörpertausch nie lohnen), ist die WP somit billiger als eine Ölheizung. Dabei habe ich eien recht teuere dafür serh leise und effiziente Wärmepumpe, es gibt auch rund 4.000 € billiger mir gleicher Leistung. Zu heutigen preisen und Fördersätzen wäre in meinem Fall beides etwa gleich teuer. In den Betriebskosten iist bei mir dei WP unetr fast allen Szanerien billger als Öl, da ich kein PV-Anlage mit 10kwp habe, ohne PV würden sich beide nicht viel schenken, je nach Strom- udn Ölpreis mal die oder die günstiger (bei einer JAZ von rund 4 kommt bei einem Ölpreis = 2,5 * Preis für eine kwh Strom Kostengleichstand raus und das war immer so das grobe Verhältnis zueinander).

Billiger wäre eine Gasheizung, aber bei uns gibt es keinen Gasanschluss. Gasheizung waren ind der Anschaffung schon immer am billigtens, dafür hatten die schon immer höhere (auf Mieter umlegbare) Betriebskosten und deshalb sind die in Mietshäusern so verbreitet. Ich habe schon mehrere Beispielrechhungen in den letzten 10 Jahren von Neubauten gesehen, wo Erdwärmepumpen über die Lebenszeit die günstigste Heizungsart gewesen wäre, aber da Mietr vowrwiegend auf die Kaltmiete schauen und bei Nebenkosten oft nicht so genau hischauen wurden meist Gasetagenheizungen eingebaut (haben den Vorteil, dass die Mieter direkt den Vertrag abschliessen und Vermieter keinen Ärger mit abrechnung udn Zahlungsrückständen haben).

Die ganze Berichterstattung, die da gerade läuft, hat für mich viel "Clickbaitingcharakter" und wenig substanzielles.

Also bitte nicht von der Panikmache anstecken lassen.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Da aber auch die Ausnahmen und den §73 genauer ansehen.
Dann nenne doch die wichtigsten Ausnahmen in § 72 gleich dazu:(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Niedertemperaturheizkessel sind seit Mitte der 80er Jahre Standard. D.h. betroffen von eine Austauschpflicht sind vor allem Heizungen die mehr als 40 Jahre alt sind und das ist schon lange gültig.

P.S. Der Vitola tripass ist nach meiner Recherche ein Niedertemperaturkessel. Ich hatte auch Viessmann und bei mir war das Problem die Steuerung. Hier gibt es ein paar Infos zu dem Kessel und wie amn ihn am besten betreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

BZFrank

User
Bisher:
Kein Austauschpflicht für Niedertemperaturkessel ( mein Viessmann aus 1989 war schon Niedertemperatur, denn hätte ich noch sehr lange weiterbetreiben dürfen....)

Was soll kommen?
Laut Habeck bzw. seinem Ministerium soll keiner gezwungen werden eine funktionierende Heizung rausreißen zu müssen, im Entwurf geht es vor allem um Neubauten und Einbau neuer Heizungen, wenn die alte defekt ist. Im wesentlichen werden schon im Koalitionsvertrag schon vereinbarte Dinge vorgezogen. Der Entwurf (der ja noch nicht mal vorliegt) wird sicher noch weichgespült.
Stimmt doch gar nicht. Der Entwurf ist doch schon bekannt:


Laut Gesetzentwurf soll es nicht nur für Eigentum-Besitzende von Ein- oder Zweifamilienhäusern, sondern auch für Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel, für die es bislang keine maximale Betriebslaufzeit gibt, künftig gestaffelte Austauschpflichten geben. So dürfen beispielsweise Brennwertkessel wahrscheinlich noch bis zum 31. Dezember 2026 weitergenutzt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden. Der 31. Dezember 2030 gilt laut des aktuellen Entwurfs zudem als Frist für Anlagen, die seit dem 31. Dezember 1998 existieren.

Und was du da sagst ist schlicht "Prinzip Hoffnung", dass es nicht ganz so schlimm werden wird und der Kelch an einem vorbei geht. Darauf kann man nichts bauen oder planen, erst recht nichts bei der im Entwurf schon ersichtlichen Regulierungwut (von der nicht mal Grundzüge einer Finanzierbarkeit erkennbar sind, auch nicht von denen die es ausgearbeitet haben)
 
Zuletzt bearbeitet:

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Sorry, aber Focus lese ich schon lange nicht mehr und meinen Mandanten habe ich verboten mich auf Artikel vom Focus anzusprechen, der dort immer wieder verbreitete Unsinn hat mir schon genug meiner Zeit geraubt.

Der "Entwurf" ist nach meiner Erkenntnis noch nicht abgestimmt (aktuelles Interview mit der Bauministerin Frau Geywitz und die sprach davon, dass da noch vieles im Fluss ist) und noch kein Gesetzesentwurf, sondern bisher nur ein Referentenentwurf. Wenn jemand eine Quelle des Entwurfs hat dann bitte veröffentlichen, per google finde ich ihn nicht.

Und schon die vom Ministerium genannten Eckdaten von angestrebten 500.000-600.00 WP im Jahr bei einem jährlichen Bedarf von des 4-6- fachen an Heizungen , derzeit aber nur vielleicht 250.000 WP im Jahr von der Industire lieferbar, lassen erkennen, dass es nicht so extrem kiommt, wie manche verbreiten. Also nicht Prinzip Hoffnung, sondern Bewertung des Möglichen in anbetracht der Fakten.
 

BZFrank

User
Du behauptest also der Focus lügt? Ok, kann man machen, aber das halte ich jetzt aber für Wunschdenken, ob dem Regulierungstsunami der geade auf uns zuläuft. Man hat etwas den Eindruck, dass im Moment alle politischen Schleusen für mehr Regulierugen und Verbote geöffnet werden,, sowohl EU als auch Bundesregierung.

BTW Ein weiterer Grund warum ich niemals dein Mandant sein würde. Mein Steuerberater verbietet mir nicht das Wort. Das wäre auch seine letzte Tat in meinem Dienst. ;)
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Definition Lügen: bewusst die Unwahrheit sagen, um jemand zu täuschen.
Definition Unsinn: Etwas, das kein Sinn hat oder ergibt.

Unsinn und Lügen sind verschiedene Dinge, also bitte nicht mir etwas unterstellen was ich so niemals geschrieben habe.

Wenn jemand Geld für bedeutungsloses Geschwätz ausgeben will (anderer Ausdruck für Unsinn reden), dann darf das jeder gerne tun, aber ich bin dafür nicht zu haben. Und so sage ich das auch meinen Mandanten. Und wenn er darauf besteht ist es in der Tat besser, dass er sich einen anderen Berater sucht, wir würden niemals miteinander glücklich.
 

BZFrank

User
Die Aussage des Focus (nochmal für dich);
Laut Gesetzentwurf soll es nicht nur für Eigentum-Besitzende von Ein- oder Zweifamilienhäusern, sondern auch für Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel, für die es bislang keine maximale Betriebslaufzeit gibt, künftig gestaffelte Austauschpflichten geben. So dürfen beispielsweise Brennwertkessel wahrscheinlich noch bis zum 31. Dezember 2026 weitergenutzt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden. Der 31. Dezember 2030 gilt laut des aktuellen Entwurfs zudem als Frist für Anlagen, die seit dem 31. Dezember 1998 existieren.
(Hervorhebung durch mich)

ist sehr genau. Von Unsinn sehe ich keine Spur. Du könntest die Quelle anzweifeln, aber ich glaube der Focus hat da deutlich besser als deine. Das als 'bedeutungsloses Geschwätz' zu bezeichnen, halte ich glinde gesagt für höchst einseitig.
 
UND dabei wollte der TE, der jetzt vielleicht völlig eingeschüchtert zuhause friert, doch nur wissen, ob hier jemand weiss, was ihn interessiert: Wie kann er - für den Fall wenns gefragt wird - rausfinden, welches Datum sein Heizkessel hat.
Antwort ist gegeben, ab Post 6,5 wurde es OT.
Die Aufkleber besagen allenfalls das Herstellungsjahr, kann gebraucht viel später eingebaut worden sein.....Den Kaminkehrer ( Bezirkskaminkehrer als bestallte Person, der auch mal ne Heizung stilllegen darf ) fragen hätte nichts als nen Anruf gekostet.
 
Ja, wir sind etwas vom eigentlichen Thema abgewichen. Also zurück zum eigentlichen Thema. Morgen ruf ich mal den Kaminkehrer an. Mal gucken was er sagt.

Achja, frieren tu ich nicht ;-)

Viele Grüße Pascal
 
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