Hallo zusammen,
ich hätte da 2 Fragen.
Erstens: Hier ist eine Muster-KE dargestellt:
http://www.mfsd.de/images/funk/konformitaet_funkanlagen.pdf
Da steht auch der Hinweis:
Ist es zwingend so, oder kann die Person auch sonstwo angesiedelt sein?
Bei der Emig-RC findet man nämlich diese KE von JR, und da ist nix mit EU:
http://www.emig-rc.de/resources/JRPROPOCE-2.pdf
Zweitens:
Wenn irgendjemand, z.B. bei robbe, eine gültige KE für z.B. eine bestimmte Futaba-Anlage ausgestellt hat, gilt diese dann nur für via robbe importierte Anlagen, oder generell für alle Anlagen Bau-und softwaregleichen Typs, welche man z.B. selbst direkt aus Japan importiert hat?
Grüße,
Julian
ich hätte da 2 Fragen.
Erstens: Hier ist eine Muster-KE dargestellt:
http://www.mfsd.de/images/funk/konformitaet_funkanlagen.pdf
Da steht auch der Hinweis:
Handschriftliche Unterschrift der für die Erklärung
verantwortlichen Person. Diese Person sollte möglichst
innerhalb der EU angesiedelt sein.
Ist es zwingend so, oder kann die Person auch sonstwo angesiedelt sein?
Bei der Emig-RC findet man nämlich diese KE von JR, und da ist nix mit EU:
http://www.emig-rc.de/resources/JRPROPOCE-2.pdf
Zweitens:
Wenn irgendjemand, z.B. bei robbe, eine gültige KE für z.B. eine bestimmte Futaba-Anlage ausgestellt hat, gilt diese dann nur für via robbe importierte Anlagen, oder generell für alle Anlagen Bau-und softwaregleichen Typs, welche man z.B. selbst direkt aus Japan importiert hat?
Grüße,
Julian