Fragen zum Wildfliegen

Racerbuk

User
Hallo zusammen
Mir brennt grad was auf der Zunge. Ich fliege in einem Verein in der Nähe von Nürnberg. Der Platz liegt weit ausserhalb auf einer kleinen Hügelkuppe mit viel Wiese und Feldern herum.
Jetzt kommts : ich fliege neulich auf dem Platz mit meinem 400er Logo SE und nahezu im Anschluss an unser Platzgelände steigt jemand mit seinem Styrosegler auf. Als ich gelandet bin, hab ich ihn darauf angesprochen und er meinte wo er steht , ist ein offizieller Fussweg und er dürfte da laut Gesetz fliegen.
Wie verhält sich das rechtlich? Darf er das ? Ist das eine Grauzone oder gibts da Regeln? Konnte dazu nichts finden.
Bin gespannt auf eure Antworten
Grüsse Günni
 
Auch im bayrischen Landesnaturschutzgesetz steht, dass die freie Flur zu Erholungszwecken von jedermann genutzt werden darf.
Das werf ich hier mal zugunsten des Wildfliegers und als Asugangspunkt ein:

"Art. 26 Recht auf Naturgenuss und Erholung
(Art. 26 Abs. 1 Satz 2 abweichend von § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG)
(1) 1Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. 2Dieses Recht wird nach Maßgabe des Art. 141 Abs. 3 der Verfassung und der folgenden Bestimmungen dieses Teils gewährleistet; weitergehende Rechte auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
(2) 1Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 2Dabei ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. 3Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit).



Im dort zitierten Art. 141 (3) der bayr. Verfassung heißt es:

"(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen."


Ich sehe also keinen Hinderungsgrund für den Wildflieger.

Jemand?
 
Zuletzt bearbeitet:

Heinz234

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Vorteil wenn Du vom Feldweg direkt neben dem offiziellen Platz fliegst: keine Lärmmessung, keine Mittagspause, kein Vereinsbeitrag, …
 

maddyn

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HI

steht nicht in den drohnen richtlienen irgendwas von abstandsregeln drin?
wenn ihr ein eingetragener verein mit zulassung seit, lauft ihr als flugplatz
 
Ich finde die Rücksichtnahme auf einander und die Toleranz am wichtigsten.
Hat er euch mit seinem Styroflieger auf eurem Platz gestört...wenn nein...dann lasst ihn fliegen...wenn ja...dann sucht das Gespräch und nach einer Lösung.
Als Wildflieger ist man immer am kürzeren Hebel...und auf die Toleranz angewiesen. Rein rechtlich bewegt man sich als Wildflieger leider immer auf dünnem Eis.
Gruß Robert
 

justme

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Jetzt kommts : ich fliege neulich auf dem Platz mit meinem 400er Logo SE und nahezu im Anschluss an unser Platzgelände steigt jemand mit seinem Styrosegler auf. Als ich gelandet bin, hab ich ihn darauf angesprochen und er meinte wo er steht , ist ein offizieller Fussweg und er dürfte da laut Gesetz fliegen.
Ich hoffe es lief anders ab als ich es verstehe. Aber für mich sieht das aus, als ob ein Interessierter zu allererst die dunkle Seite des Vereinslebens kennengelernt hat. Du hast im verdeutlicht, dass das doch irgendwie veboten sein muss was er tut und erkundigst Dich hier jetzt nach Unterstützung. Ich leses es als ob Du, Euer Verein und die Situation der absolute Klassiker ist, warum es immer wieder Ärger gibt und die Leute so verbittert und argwöhnisch miteinander umgehen.

Eine andere Variante hätte sein können, dass Du ihn auf euren Platz einlädst, ihr ein wenig schnackt und er sehen kann dass das Hobby auch im Verein Spaß machen kann. Nun, ich hoffe es hat sich doch eher so abgespielt. Sonst muss ich mich jetzt fremdschämen.
 
Wenn wir uns schon als Modellflieger untereinander Knüppel bei unserem Hobby zwischen die Beine werfen...wäre das echt schade. Nur auf Statuten zu pochen ist meiner Meinung nicht der Weg den man gehen sollte....
Gerade als Hangflieger sind wir auf die Toleranz von Dritten angewiesen...und überregulierene Personen machen alles kaputt....das wird leider immer schlimmer.
Als Jugendliche sind wir damals auf einem Feldweg mit unseren Verbrenner Modellen geflogen ...da kamen früher aus der näheren Siedlung Anwohner und baten uns doch 2 Feldwege weiter den Lärm zu machen....heute bekommt man da direkt die Androhung einer Anzeige....
Gruß Robert
 

Rolf-k

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Hallo zusammen

Genau das hab ich bei ner Messe den Rechtsanwalt vom DMFV gefragt.
Die Aufstiegs Erlaubnisse vom Modellflugplatz ist nur für den Platz.
Wenn also einer neben dem Platz Wild Fliegt, und der sich an die gegeln hält, kann man ihn nicht vertreiben.

Gruß Rolf
 
Doch...wenn er über den Flugplatz fliegt...und in den Flugbetrieb eingreift.....
Es gibt auch unter den Wildfliegern Provokateure...egal von welcher Seite ... es geht dabei um gegenseitige Toleranz...
 
Ich verstehe die Untergiffe von einigen hier nicht.
Es wurde ein Gespräch geführt und aus dem Geschriebenen kann ich erstmal nichts negatives ableiten.
Dass sich Mitglieder eines Vereins sorgen wenn so etwas geschieht, ist grundsätzlich mal nachvollziehbar und auch legitim.
Alles weitere aber hängt von vielen Faktoren ab, das geht nicht in 2 Sätzen.
#2: Schöne Auflistung was man grundsätzlich darf und auch richtig soweit - nur ist das eben nicht alles was man beachten muss in deutschen Landen.;)
#3 Kann sein, tut aber nix zur Sache, denn es ist nicht die Frage nach dem Warum?
#4 Meinen wohl viele, aber sie meinen das nur und es ist kein Fakt. Also abgehakt.
#5 Leben und leben lassen ist immer ein gutes Prinzip. Allerdings - und das vergisst mancher "nicht Vereinsflieger" gerne mal, sind solche Plätze an Limits gebunden und der "Nachbar" eben nicht. Bei der restlichen Bevölkerung wird da nicht unterschieden, das fällt dann auf den Verein zurück, der das dann bestenfalls entkräften kann. Also nicht ganz so "easy going" wie es wünschenswert wäre.
#6 Ist fast schon bösartig wie du aus dem Geschriebenen etwas erdichtest.
Du hast wirklich die Idee dass jemand der sich für einen Verein interessiert sich neben das Gelände stellt und fliegt?
So naiv kann man doch wirklich nicht sein, oder? Fremdschämen tue ich mich selten - für deinen Beitrag aber tue ich es mal.
#7 Noch pocht hier niemand auf Statuten. Es wurde eine freundliche Frage gestellt und die sollte vernünftig beantwortet werden, wenn es geht, objektiv, nicht subjektiv. Dass der Raum auch für Modellflieger in den letzten Jahrzehnten deutlich geschrumpft ist will sicher niemand bestreiten.
#8 So ist es, wenn er gültige Regeln einhält ist das formal und rechtlich erst einmal korrekt.
#9 dann hält er sich aber nicht an die Regeln. ;)

Was würde ich tun?
Das Gespräch mit ihm suchen, herausfinden ob er sich auskennt und die entsprechenden Regeln kennt.
Also Versicherung/Registrierung, wenn das so ist hat er sich meiner Meinung nach genug damit befasst um zu wissen was er mit seinem Easyglider tun darf und worauf er achten sollte.
Ich würde ihn bitten sich so zu verhalten dass dem Verein durch sein Handeln kein Schaden entsteht, falls ein Flugraum/Flugzeiten dort zu beachten sind und er das bitte der Außenwirkung wegen mit einbeziehen möge.
Ebenfalls klar zum Ausdruck bringen dass es ansonsten aber rechtlich in Ordnung ist was er mache und aber ebenso gerne mal auf den Platz kommen kann um sich auch das mal anzusehen.

Das würde ich tun...aber ich verstehe auch jedes Vereinsmitglied, das da gleich Angst hat dass sein Verein "in Verruf" kommen kann. Je nach den Gegebenheiten vor Ort braucht es da nicht vel und es "klebt" dann auf ewig am Verein. Vorkommnisse gab es auch bei uns schon, hier mal 2 erwähnt:
a.) ein nicht unbekannter Hersteller von Modellflugzeugen flog zwischen unserem Platz und der nächsten Gemeinde an einem Tag, an dem mit der Gemeinde Flugverbot ausgemacht war.
Er wurde freundlich drauf hingewiesen - seine antwort war alles andere als freundlich.
2 Tage später erreichte uns die Nachricht dass sich Anwohner beschwerten dass man sich nicht an das Flugverbot gehalten habe. Es wurde widerlegt - aber man hörte den falschen Vorwurf noch nach 10 Jahren...
b.) Ich war am Fluggelände an einem sonnigen Sonntag, es war Mittagspause und wir waren am Vereinsheim beim grillen. Da bemerkte ich ein Auto und als nach 10 Minuten niemand kam, ich aber (verbotener Weise) einen Verbrenner anlaufen hörte ging ich nachsehen. Nun, da lief ein Vater mit seinen Kindern über den Platz, stellte ein kleines Modell hin und wollte seinen Sohn starten lassen. Auf einen kurzen Ruf hin "Warten sie mal" stoppten sie.
Im folgenden (freundlich verlaufenen) Gespräch konnte ich erfahren dass sie noch nie geflogen waren und das mal ausprobieren wollten, der Flugplatz ihnen als geeignet erschien.
Ansonsten wussten sie von nichts, keine Versicherung und bitte was ist eine Frequenz?
All das haben wir in Ruhe erklärt und angeboten unsere (kostenlose) Schulung im Verein (auch für nicht Mitglieder!) zu nutzen.
Damit sie wissen ob das Modell funktioniert hab ich es kurz geflogen (nach Durchsicht, die keine gravierenden Mängel zeigte).
Leider kamen sie danach nicht wieder, den Vater habe ich nochmals bei uns im Ort getroffen und erfahren sie hätten es auf einer Wiese versucht und das Modell sei dabei so stark beschädigt worden dass sie es nicht mehr aufbauen wollen. Es war der letzte Kontakt...schade, jeder Verein den ich kenne wäre froh über mehr Jugendliche.

Man sieht - es gibt nichts was es nicht gibt und jeder Fall liegt anders und ist speziell.

Es gäbe im Fall der Fälle natürlich ettliches zu beachten eben auch für den Wildflieger, aber erst mal alles in Ruhe durchdenken, wer weiß, vielleicht ist es eine einmalige Sache und wenn nicht - ein Easyglider birgt jetzt kein Potential mir den Schlaf zu rauben. Ich würde die weitere Entwicklung abwarten - einen ersten Kontakt hattet ihr ja.
 

Racerbuk

User
Ich hoffe es lief anders ab als ich es verstehe. Aber für mich sieht das aus, als ob ein Interessierter zu allererst die dunkle Seite des Vereinslebens kennengelernt hat. Du hast im verdeutlicht, dass das doch irgendwie veboten sein muss was er tut und erkundigst Dich hier jetzt nach Unterstützung. Ich leses es als ob Du, Euer Verein und die Situation der absolute Klassiker ist, warum es immer wieder Ärger gibt und die Leute so verbittert und argwöhnisch miteinander umgehen.

Eine andere Variante hätte sein können, dass Du ihn auf euren Platz einlädst, ihr ein wenig schnackt und er sehen kann dass das Hobby auch im Verein Spaß machen kann. Nun, ich hoffe es hat sich doch eher so abgespielt. Sonst muss ich mich jetzt fremdschämen.
Das hast Du leider falsch verstanden. Bitte nehme nicht an , dass jedes Gespräch auf die dunkle Seite rausläuft. Aber vielleicht sagt ja Dein Nickname "JustMe" schon einiges über Deine Vorurteile aus. Ich habe ihn lediglich darauf aufmerksam gemacht dass hier ein Modellflugplatz ist ( war ja unschwer zu erkennen) . Mehr nicht, wusste ja auch nicht um die rechtliche Seite. Deshalb frage ich ja hier nach. Aufnehmen tun wir gerade nicht, weil wir voll sind. Es geht ja auch bei meiner Fragestellung darum, ob das generell möglich ist. KANN ja auch mal passieren dass MIR mal was ähnliches unterkommt weil ich irgendwo unterwegs mal nen Segler schmeissen möchte.
Wir sind ein eingetragener Verein mit Aufstiegserlaubnis bis 20kg. Also ein offizieller Flugplatz, und das seit 50 Jahren. Hätte ich eingangs vielleicht noch erwähnen sollen. Es soll hier bitte auch keine Diskussion entstehen, was umd wie ich mit dem Wildflieger gesprochen habe. Es geht nur rein um die rechtliche Frage.
Grüsse Günni
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow ihr habt einen stop weil ihr voll seit? Also wenn eure Altersstruktur so ist wie in fast allen Vereinen, dann solltet ihr das nochmal überdenken. Die biologische Uhr tickt....

Torsten
 

Racerbuk

User
Hallo Torsten.
Ist nicht meine Entscheidung und auch nicht Inhalt meiner Eingangsfrage. Bitte beim Thema bleiben und nicht abschweifen. Danke.
 

S_a_S

User
Kommt beim Wildflieger auch darauf an, ob er Verbandsmitglied ist, oder "nur" nach A3 fliegt, denn bei A3 gilt auch die Abstandsregel zu nicht an seinem Flug Beteiligten. Das sind auch Piloten auf dem Modellflugplatz. Mit entsprechender Landepflicht.

Ausweichregeln in der Luft gelten aber für beide (und da ist der Hubi einem Segler untergeordnet).

Grüße Stefan
 

Rüdiger

User
Nein..hat er nicht....es gibt Unmengen kleiner .mann/frautragender Flugplätze .
Einen Kontrollturm brauchts da ganz sicher nicht.
Ein Blick auf die ICAO-Karte genügt.
Flugplätze,Verkehrslandeplätze,Sonderlandeplätze usw.
Müsste man jetzt genauer eroieren in wie weit die "bauliche" Darstellung eines "Kontrollturms"notwendig oder vorgeschrieben ist.
Ist aber jetzt und hier sicher OT.

Horst

btw..wäre der Fred hier nicht geeigneter für den Bereich Rechtsfragen ??
 
Zuletzt bearbeitet:
" im Anschluss an unser Platzgelände steigt jemand mit seinem Styrosegler auf "

Klingt nach einem sehr unerfahrenen Käufer eines Spielzeugs, das er mal ausprobieren will, und sich denkt, dass da, wo schon andere fliegen, das Fliegen leichter geht.

Der erfahrene Wildflieger meidet die Nähe von Vereinsgeländen.
Denn häufig haben Vereinsmitglieder (völlig egal ob Taubenzüchter-, Reit- oder Anglerverein) eine ausgeprägte Allergie gegen Nichtmitglieder.
Und wenn er dann auch noch den Luftraum über dem Vereinsgelände kratzt, ist der Ärger vorprogrammiert.
Deshalb verzieht er sich irgendwo hin, wo niemand ist, lässt sein Gerät in die Luft, bringt es wieder zu Boden (womöglich landet er sogar :)) und zieht von dannen, bevor irgendwer was mitgekriegt hat :p.
Dumm nur, wenn mitten im Flug der Jagdpächter durch sein Revier schlurft ... endlose Debatten ohne Basis für eine Verständigung, derweil das zu Tode geängstigte Wild seelenruhig neben dem Geschrei äst.
Aber das kommt zum Glück nur selten vor.
 
Nun, unausrottbar sind die Vorbehalte gegenüber Vereinen wohl nicht, ich hatte aber die Hoffnung dass irgendwann man mehr Objektivität einkehrt - aber das wird wohl Wunsch bleiben...
Um das mal mit den Anglern zu vergleichen, ist doch klar, dass wenn jemand von der anderen Seite des Teichs eine Angel rein wirft das für Unmut sorgt. Normal denkenden Menschen dürfte das in der Regel klar sein, wobei Individualisten sich natürlich nicht zu anderen gesellen wollen.
Dann sollten sie aber auch in der Lage sein einen nötigen Abstand einzuhalten - und schon gibt es gar kein Problem.

Jäger, auch hier das ewige Vorurteil/Feindbild. Einfach nur dumm, denn auch wenn es Querköpfe unter ihnen gibt die bei Modellfliegern rot sehen, so sind sie nicht häufiger als die "ich darf das" Modellflieger. Hätten wir beide nicht - es gäbe gar nix worüber man sich hier unterhalten kann.
Von 100 Mitglieder in unserem Verein sind 6 mit Jagdschein...sicher Modellfluggegner, oder etwa doch nicht?;)
In den 45 Jahren die ich mittlerweile das Hobby betreibe hatte ganze 2x leichte negative Erfahrungen beim (Wild)fliegen.
1x eine recht harsche Reaktion in Österreich, hier waren wir Abends noch am (Vereins) Platz mit HLG unterwegs - wir wussten nicht dass eine Abmachung mit den Jägern besteht dass nach 19 Uhr nichts mehr fliegt. Er war als auch im Recht und in Ö. drückt man sich halt eher verständlich aus...;)
Das 2. Mal beim Hangfliegen (bei uns zu Hause) unberechtigte Anschuldigungen, da er sich nicht besänftigen ließ war es dann bei mir irgendwann so weit dass ich ihm ein paar Fakten erklärt, nebenbei auf sein Fehlverhalten hingewiesen habe und die Konsequenz sollte er mich weiter belästigen.
Es kam da kein Ton mehr von ihm, ist eingestiegen und ich hab nie wieder etwas von ihm gehört oder gesehen.

Aber das sind doch seltenste Ausnahmen, niemals die Regel wie hier wiederholt behauptet wird...
Ich bin viel draußen, an Hängen die teils wenig frequentiert sind und egal ob Jäger, Landwirt, Spaziergänger, Radfahrer oder Modellflieger - keine Probleme.
 
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