Hi Eike,
trennen wir doch mal zwei Dinge hier:
das eine ist die Frage, ob und wie es überhaupt möglich ist zu erkennen, dass man auf Kollisionskurs liegt und wie man dann reagieren soll bzw. können soll.
Das andere ist die Frage, wer ausweichpflichtig wäre und wie er dies zu tun hat, bzw. in Falle des Unfalls, wer Schuld und damit Haftpflichtig ist.
Dabei gelten definitiv die Regeln der Luftfahrt und die habe ich ja schon genannt.
Dabei Unfug herbeizudefinieren (also grobe fahrlässigkeit), dürfte entweder ein sehr peinliches Licht auf die Versicherung werfen oder es muss eben wirklich unsinn vorliegen.
Wenn man am Hang rumbolzt und einen normal großen Hang befliegt, ist das Trefferrisiko allgemein als relativ gering anzusehen. (bei Mikrohängen ist das eventuell anders).
Wenn es nun also knallt und der geschädigte Vorrecht hatte, dann ist der Schädiger (ausweichpflichtige) haftbar zu machen.
Wenn die Versicherung sich da raus reden will, ist sie eine schweißversicherung und man sollte den Fall nutzen, sich eine neue zuzulegen.
Ich hatte mal so einen Fall, und diese [censored] wollten sich rausreden über die Frage, wer denn zuerst gestartet sei.
Mit einem Hinweis auf die gültigen Regeln haben sie dann nach mehrmaligem Hin- und her dennoch gezahlt.
Lange Rede kurzer Sinn:
Wenn Lagu den rechten Flügel am Hang hatte, hat der Anwalt Pech gehabt, sein Problem, shit happens.
Hatte der Anwalt den rechten Flügel am Hang, dann kann man das an Lagu's Versicherung abgeben.
Wenn die nicht zahlt -> Arschloch.
Wenn der Schädiger das nicht abgibt -> dito.
Wenn ich Schuld bin, kann ich das doch meiner Versicherung geben, ich verstehe das Problem wirklich nicht, wozu habe ich sie denn? Ich habe zwar was gegen Versicherhungsbetrug, aber warum zum Teufel soll ich die Versicherung nicht Auftragsgemäß anwenden?
Deswegen Lagu: sag doch mal endlich wierum das war.
Zum Vergleich segeln gibt es bei der Luftfahrt keine explizit formulierte Kurspflicht, aber die Eindeutigkeit des Verhaltens impliziert dies natürlich.
denn wenn ich etwas anstelle, wo ich nicht für gerade stehen kann, ist es grober Unfug und das ist nicht versichert
Uih, dann bräuchte ja niemand mehr eine Versicherung:
"Was, sie sind geflogen, obwohl Zuschauer im Umkreis von unter 5km da waren? Also nee, bei solchem Unfug versichern wir nicht, das zerbeulte Auto dürfen sie selber bezahlen"
"Wie, mit dem Auto aus der Kurve gekommen? Dann sind sie ja wohl eindeutig zu schnell gefahren, nix da, selber zahlen."
"Dir ist der Laptop deines Nachbarn runtergefallen? Ja was fasst Du den überhaupt an?"
Wenn kein expliziter Combat geflogen wurde, ist die Versicherung vertragspflichtig ohne wenn und aber.