Ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass du die DMFV Mitgliedschaft mitten im Jahr kündigst und deine Karte einbehälst.
hg
Ja und? Meines Wissens bekommt man den gezahlten Versicherungsbeitrag sowieso nicht wieder, daher gilt der Versicherungsschutz so lange, wie die Karte Gültigkeit besitzt, weil ja die Beiträge dafür bereits gezahlt wurden, ganz egal, ob man "mitten im Jahr" die Mitgliedschaft im DMFV kündigt.
Wer also als Gastflieger bei uns im Verein fliegen möchte, der kann das tun, nachdem er formell "Tagesmitglied" geworden ist und nachdem er einem Vereinsangehörigen seinen
gültigen Versicherungsnachweis gezeigt hat.
Wer nur einen Schrieb einer Versicherung vorweisen kann, dass die Haftpflicht für Modellflugzeuge mit abgedeckt ist, der dürfte bei uns nicht fliegen, wenn er nicht noch zusätzlich nachweisen kann, dass auch für das laufende Jahr dieser Versicherungsschutz immer noch besteht und dass er die Prämien dafür bezahlt hat.
Das Schreiben/die Versicherungspolice kann ja immerhin schon einige Jahre alt sein und der Versicherungsnehmer diese Versicherung inzwischen gekündigt oder reduziert haben, wie soll man das draußen am Platz nachprüfen? Soll man sich die Kontoauszüge zeigen lassen?
Man sollte es mit Bürokratie nicht übertreiben - letztlich hat sich der Flugleiter ja auch nur zu vergewissern, dass ein Versicherungsschutz besteht ........
eben. Dieser Nachweis kann ganz unbürokratisch und sehr einfach durch das Vorzeigen der jährlichen Versicherungskarten entweder des DMFV, DMO oder einer sonstigen Organisation erbracht werden, aber nicht durch das Vorzeigen einer Police aus dem letzten oder vorletzten Jahr, das wird nicht reichen. Passiert dann was und es stellt sich heraus, dass der Gastflieger eben doch keinen Versicherungsschutz hatte, weil er inzwischen den Vertrag gekündigt oder abgeändert hatte, möchte ich nicht der verantwortliche Flugleiter gewesen sein, um das gerichtlich feststellen zu lassen, ob das alles so in Ordnung war mit der Vermeidung unnötiger Bürokratie.
Grüße
Udo