Haftung von Vorstand bei Unfälle

Naja, ich denke mit einem Restrisiko muß der Vorstand leben. Nach meiner Erfahrung sind es auch die jüngeren Simester, welche ein Risiko darstellen können. Und hier bräuchte es eine altersübergreifende Regelung.

Und wenn dann noch erwähnt wird, das der betroffene Pilot als Gast in einem anderen Verein fliegen geht, dann denke ich mir meinen Teil.


VG
Frank
 

meeks

User
Morgen liebe Kollegas.
Erneut vielen vielen Dank für alle hilfreiche Tipps und lebendige Discussion! Zugegeben meine Wortwahl war ein bisschen daneben: statt einen änderung ins Satzung pfeilte ich eher für Praxisorientierte Verfahren die mann in solche Situationen aktivieren könnte .

Einen Restrisiko besteht ja bekanntlich immer (Murphy's Gesetzt usw.) und logisch passieren auch schwere Unfälle auch bei sehr erfahrene Piloten. Da genau liegt das Graue Zone: wenn (und vor allem WIE) mann es beurteilen könnte oder dürfte das jemand nicht mehr für sichere Flugbetrieb geeignet ist wäre alles viel einfacher. Ist ja alles sehr subjektiv.

Einen Flugverbot trifft den Pilot sehr, sehr hart und kann auch ernste Folgen mit sich bringen. Ich generell tendiere für den Sanfte abgleiten aus der Hobby und den fliegen mit einen Hintermann (oder Spotter) oder mit LS erlauben biß es noch Sinn macht. Zwar ist LS aufwändig zu herstellen aber ich glaube wir Jüngere schulden das für die Gründungsmitgliedern. Wenn Mitglied es als beleisigend oder gar erniedrigend nimmt können wir nichts machen. Aber letzendlich hängt alles momentan nur von Haftungsfrage und dafür warte ich sehnzüchtig einen Antwort bzw. einen Anruf von unsere Freund Dr. Sonnenschein.

Gruß,

Mika
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Erfahrung von mehreren vergleichbaren Fällen kann ich nur sagen, dass die betroffenen Kollegen die Hilfestellung angenommen haben. Dadurch war ein langsames Ausgleiten aus dem Modellfliegen mit gleichzeitigem aktiven Vereinsleben möglich und das bis hin zum tod. Und alles ohne Verbote.

Torsten
 

Heinz234

User

Gibt’s von vielen Versicherern und sollte obligat sein. Für den fall der Fälle. Aber wie schon geschrieben, wenn der Kollege mit dem Auto zum platz kommt gibts ohnehin nichts mehr gross zu diskutieren - zumal beim Modelllfug keine körperlichen/geistigen Mindestvoraussetzungen existieren. So etwas einzuführen obliegt auch nicht dem vereinsvorstand sondern allenfalls dem Gesetzgeber.
 
Hallo Martin,
ich denke ich weiß was du meinst und das stimmt auch. Du meinst wohl, dass man sich nicht davon leiten lassen soll, ob man denjenigen mag oder nicht. Nicht das ihm was reingedrückt wird, weils vielleicht ein schwieriger Kandidat ist.
Die Entscheidungen gehen in meinen Augen aber nur subjektiv. Darin liegt auch die Schwierigkeit.

Was objektiv übrig bleibt sind die Anzahl an Abstürzen und das Alter des Piloten. Und das in den Gesetzen steht, dass man weder am Luftverkehr noch am Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn man sich nicht dazu in der Lage sieht oder wenn man dazu nicht in der Lage ist.

Das die Abstürze in der altersbedingten nachlassenden geistigen Fähigkeit des Piloten liegen kann objektiv nur über die vorhin von mir genannten rechtlich haltbaren Argumente festgestellt werden. Das ist aber sinnlos. Weil keiner von uns ein ärztliches Gutachten schreibt, der diese Einschränkung zweifelsfrei feststellt. Ein normaler Vorstand kann sich sowas nicht zumuten.
Alles weitere ist subjektiv, weil es ganz einfach meine Einschätzung durch meine Feststellungen zum jeweiligen Zeitpunkt in der jeweiligen Situation ist. Ich bewerte da etwas, was außenstehenden vielleicht gar nicht so ohne weiteres zu beschreiben ist. Dabei kann man auch mal falsch liegen. Man kann über- oder unterbewerten. Wir haben alle andere Erfahrungen und darauf beruhen unsere Entscheidungen.

Wichtig in meinen Augen ist, dass man für diese Person (moralische) Verantwortung und Aufwand übernimmt und ihn nicht hängen lässt und einen Lösungsweg, wie auch immer der am Ende aussehen mag, in Angriff nimmt. Wenns aber zu grob wird und es gar nicht mehr geht, muss aber vielleicht auch ein Flugverbot in Betracht gezogen werden. Denn da ist auch wieder niemandem geholfen, wenn einen ein Flugzeug trifft.
Wegen des erwarteten Anrufs, dran denken dass Worte Schall und Rauch sind.

Ganz meine Meinung. Eine definitive Aussage zu machen ist in meinen Augen über die Ferne auch gar nicht möglich. Man kann, wie in diesem Thema es auch getan wird, nur verschiedene Möglichkeiten aufzeigen und vielleicht einen Rahmen abstecken. Man kann auch Einschätzungen mitgeben oder von eigenen Erfahrungen berichten.
Aber diese eine Person bedarf einer eigenen Lösung die nur diejenigen erarbeiten können, die an dieser Person dran sind.
Sollte gegenüber dem TE die Aussage fallen: "Ja, du bist in jedem Fall haftbar" oder "Nein, eine Haftung ist ausgeschlossen" wären das Aussagen die zeigen, dass jemand gar keine Ahnung hat oder den kompletten Sachverhalt nicht genau kennt.

PS: Es sollte aber auch dazu gesagt werden, dass man aus Freundschaft oder falscher Eitelkeit als Vorstand nicht komplett gegen luftrechtliche Vorschriften verstoßen sollte. Denn dann sind die Regeln wieder klarer und dann gewichtet sich "haftbar" auch wieder anders.

Gruß.
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

nehmen wir mal den Vorstand des Fussballclub Holzbeiner e.V.. Der Spieler Franz Haudrauf hat eigentlich eine noch nicht ganz ausgeheilte Verletzung, will aber am kommenden Spieltag unbedingt spielen. Es geht um den Klassenerhalt in der C-Klasse.
Der Trainer stellt Franz Haudrauf auf und es kommt wie es kommen musste, bei einem Foul bricht die alte Verletzung auf. Franz wird ausgewechselt. Dummerweise muss er zum Arzt und der schreibt Franz Haudrauf krank.
Der Arbeitgeber von Franz Haudrauf ist wenig erfreut und will den FC Holzbeiner e.V. verklagen. Der Vorstand hätte verhindern müssen, dass der Trainer Franz Haudrauf aufstellt.

Jetzt mal etwas nachgedacht, wie das denn mit der Haftung für Vorstände ist….
 

justme

User
Meiner Meinung nach ist der ganze Thread und die einzelnen Meinung nur ein weiteres Symptom dafür, dass sich die Modellflieger aus irgendwelchen Gründen unglaublich wichtig nehmen.
Warum um Gottes willen, muss ich mir über sowas Gedanken machen? Jeden Tag sterben Leute im Verkehr, im Krieg und bei Risikosportarten. Ja sogar bei Nichtrisikosportarten und Haushaltsunfällen.
Die Verletzungen, Sachbeschädigungen oder sogar Todesfälle im Modellflug gehen hier doch völlig im Jubel unter, werden aber trotzdem diskutiert als ob der Weltfrieden davon abghängt. Hat mal einer alle fälligen Haftpflichtbeträge der letzten 50 Jahre zusammengezählt? Oder alle Verletzungen und Todesfälle die durch Modellflug begründet sind? Ich meine weltweit! Nur im Strassenverkehr in Deutschland stirbt jeden Tag ein Mensch.

In der gesamten EU haben wir es noch nicht geschafft hochaltrige, fahruntaugliche Mitbürger vom Lenkrad fernzuhalten. Obwohl die Anzahl derer die duch diese Ingnoranten getötet werden, um ein Viel-Viel-Vielfaches höher ist als im Modellflug.
Irgendwas läuft hier völlig schräg. Just my 2 Cents.
 
Warum um Gottes willen, muss ich mir über sowas Gedanken machen?
Weil manchen die Leute im Verein wichtig sind und die auch den Arsch in der Hose haben, Verantwortung zu übernehmen.

Wenn man jegliche Verantwortung von sich streift und mir die andern egal wären, lebts sich natürlich leichter. Dann würde ich den Thread auch völlig schräg ansehen.
 

Börny

User
Es geht konkret um der Frage was wäre einen angemessene Maßnahme von Vorstand aus wenn einen Mitglied zunehmend sein Flotte zum Schrott fliegt oder gefährliche Situationen verursacht. Klar könnte der Vorstand einen Flugverbot erteilen
...nein, der Vorstand kann KEIN Flugverbot aussprechen. Wann ein Flugverbot zu erteilen ist, ist in der Flugbetriebsordnung und / oder der Satzung geregelt. Aussprechen kann es vor Ort aus den dort angegebenen Gründen der Flugleiter, nicht der Vorstand.

Der Vorstand ist weder Kindergärtner noch Zuchthausaufseher! Für das eigene Handeln und die Konsequenzen daraus ist jeder selbst verantwortlich. Auch der, der jeden Tag ein Flugmodell in den Boden rammt. Oder auch auf die Motorhaube eines parkenden Fahrzeugs. Glücklicher Weise gibt es keine Modellflugtauglichkeitszeugnisse, die irgendeine Institution vor dem Start zu prüfen hat!

Für was ein Vereinsvorstand tatsächlich nach außen haftet ist Beispielsweise zweifelsfrei >>hier<< nachzulesen. Hier gibt es die
- Steuerrechtliche Haftung
- Spendenhaftung
- Haftung für Rechtsgeschäfte
- Insolvenzhaftung
- Haftung für Unfälle (Das Beispiel aus o.g. Link hierzu ist gut: Erleidet ein Gast z.B. auf einer Vereinsfeier eine Blutvergiftung und hat der Vorstand nicht für leicht zugängliche Rettungswege gesorgt, kann er dafür verantwortlich gemacht werden. / Daraus folgt: Nicht für die Blutvergiftung selbst!)


Die ganze Diskutiererei um hätte / könnte / sollte ist völlig sinnfrei! Aber mit der Angst um hätte / sollte / könnte macht jeder Versicherungskonzern nach wie vor richtig gutes Geschäft...
 

meeks

User
Alles ist hier richtig und von hier bis da diskutiert. Die viele Kommentare und vorschlage freuen mich!

Wie schon am Anfang erwähnt ist es ohne genormte Maßlatte unmöglich fur dritte den Flugtaugligheit einen Mitglied zu beurteilen. Wegen fehlende genormte verfahren können wir nur an Vernunft der Pilot veranlassen und wenn unsere Angebote um den Flugsicherheit nicht angenommen wird so ist es dann halt. Bleibt das die die andere Mitglieder die sich unsicher fühlen müssen selber entscheiden ob die dann gleichzeitig auf Platz fliegen gehen oder ihn schleppen wollen (einen Wilga hat er schon aufs Konto).

Ich glaube diese Thread hat mich schon geholfen einen Meinung zu bilden wie wir mit diese Thema ungehen können, und warte nur das es keine rechtliche Gründen gibts die das ändern.

Vielen Dank fur alle!

Grus,

Mika
 
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