Hallo Siggi,
den §51, den ich oben zitiert habe, ist von der Seite des Bundesjustizministeriums, also die derzeit in Deutschland gültige Fassung. Der Paragraph von Michael ist jedenfalls nicht der deutsche §51. Vom Inhalt her erinnert mich sein § an den deutschen §46, ist aber auch nicht zitiert und wohl eine ältere Fassung. Sei's drum: zum einen bezieht sich der deutsche Paragraph auf Zitate in Schriftwerken, was für HTML wohl auch gilt, und laut "BGH GRUR 1987, 362, 363" ist festgelegt, daß das analog auch auf andere Werkarten anzuwenden ist.
Das die Landkarte geschützt ist, ist außer Frage, aber zum einen müßte es sich hier tatsächlich um ein legales Zitat handeln, und zum anderen fallen nicht erwerbsorientierte Veröffentlichungen auch unter §52, der hier nur die Zahlung einer Vergütung, und auf keinen Fall Schadenersatz vorsieht.
Hin oder Her, das eigentlich schlimme ist daran, daß erstmal durch den Rechtsanwalt abgemahnt worden ist (wahrscheinlich zu unrecht) und daß ein Widerspruch vor Gericht geht und daß das teuer wird, auch wenn hier kein Verstoß vorliegt. Da meine Firma im Einzelhandel tätig ist, haben wir auch mit dem Kram zu tun, aber mehr wegen des UWG. Normalerweise wird das hier nicht vor Gericht gezerrt, sondern du bekommst vom Einzelhandelsverband einen netten Anruf, daß du besser deine Werbung einstellst und damit ist das meistens erledigt.
Wenn dem also so ist, daß tatsächlich ein Stück Landkarte zur Erläuterung zitiert worden ist, dann würde ich dem Anwalt einen netten Brief schreiben und mich auf die Rechtslage berufen. Wenn die Gegenseite es denn so will, können die immer noch versuchen, ihr Unrecht vor Gericht durchzubringen. Man kann ja zur Sicherheit noch einen Anwalt fragen, aber normalerweise sollte das in diesem Fall kein Grund sein, seine Seite abzuschalten, denn sonst wird durch die Drohung mit Abmahnung usw... Unrecht zu Recht gemacht, wenn man aus Angst nicht auf seinem Recht pocht.
Und da es diese Einschränkungen des UhrG gibt, um Forschung, Diskussion (die Ganze zitiererei in diesem Forum beruht übrigens darauf!!) erst zu ermöglichen, muß man auch dieses Recht der Allgemeinheit verteidigen.
Schöne Grüße
Stephan (der glaubt, das Urheberrecht zu kennen und es aus eigenem Interesse auch respektiert)