Homepage von M.Hepperle offline!

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Stephan,
§51 in der vollen Fassung (Zitat von Michael)bezieht sich explizit auf Tonwerke, aber in der richterlichen Interpretation, die Dir anscheinend vorliegt, scheint es eine inhaltlich erweiterte Auffassung zu geben. Das Problem bei diesen Erweiterungen/Interpretationen ist, daß es "üblich" ist sie anzuwenden, aber sie formal rechtlich keine Rolle spielen. Faktisch aber spielen sie eine große Rolle! Insofern ist der blanke Gesetzestext gelegentlich wenig erhellend oder gar irreführend, wenn man dann die Interpretationen dazu liest, aber nunja. Verklagen wir bei Gelegenheit die Legislative wegen Irreführung der Bürger. Die Chancen dürften nichtmal schlecht stehen, daß wir damit durchkommen... :D
Siggi
 
Hallo Siggi,

den §51, den ich oben zitiert habe, ist von der Seite des Bundesjustizministeriums, also die derzeit in Deutschland gültige Fassung. Der Paragraph von Michael ist jedenfalls nicht der deutsche §51. Vom Inhalt her erinnert mich sein § an den deutschen §46, ist aber auch nicht zitiert und wohl eine ältere Fassung. Sei's drum: zum einen bezieht sich der deutsche Paragraph auf Zitate in Schriftwerken, was für HTML wohl auch gilt, und laut "BGH GRUR 1987, 362, 363" ist festgelegt, daß das analog auch auf andere Werkarten anzuwenden ist.

Das die Landkarte geschützt ist, ist außer Frage, aber zum einen müßte es sich hier tatsächlich um ein legales Zitat handeln, und zum anderen fallen nicht erwerbsorientierte Veröffentlichungen auch unter §52, der hier nur die Zahlung einer Vergütung, und auf keinen Fall Schadenersatz vorsieht.

Hin oder Her, das eigentlich schlimme ist daran, daß erstmal durch den Rechtsanwalt abgemahnt worden ist (wahrscheinlich zu unrecht) und daß ein Widerspruch vor Gericht geht und daß das teuer wird, auch wenn hier kein Verstoß vorliegt. Da meine Firma im Einzelhandel tätig ist, haben wir auch mit dem Kram zu tun, aber mehr wegen des UWG. Normalerweise wird das hier nicht vor Gericht gezerrt, sondern du bekommst vom Einzelhandelsverband einen netten Anruf, daß du besser deine Werbung einstellst und damit ist das meistens erledigt.

Wenn dem also so ist, daß tatsächlich ein Stück Landkarte zur Erläuterung zitiert worden ist, dann würde ich dem Anwalt einen netten Brief schreiben und mich auf die Rechtslage berufen. Wenn die Gegenseite es denn so will, können die immer noch versuchen, ihr Unrecht vor Gericht durchzubringen. Man kann ja zur Sicherheit noch einen Anwalt fragen, aber normalerweise sollte das in diesem Fall kein Grund sein, seine Seite abzuschalten, denn sonst wird durch die Drohung mit Abmahnung usw... Unrecht zu Recht gemacht, wenn man aus Angst nicht auf seinem Recht pocht.

Und da es diese Einschränkungen des UhrG gibt, um Forschung, Diskussion (die Ganze zitiererei in diesem Forum beruht übrigens darauf!!) erst zu ermöglichen, muß man auch dieses Recht der Allgemeinheit verteidigen.

Schöne Grüße
Stephan (der glaubt, das Urheberrecht zu kennen und es aus eigenem Interesse auch respektiert)
 

rctoni

Vereinsmitglied
Hallo Copyright'ler,

es wird noch schlimmer. Habe mal folgenden Fred eingestellt:

http://www.rc-network.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=29;t=000121

Viele haben es noch gar nicht begriffen, was auf sie zukommen könnte. Da sind dann von ganz anderen Summen die Rede.

Auch an AGB's von Firmen, die einen e-Shop betreiben, wird rumgeschraubt. Viele haben ihre AGB's irgendwo aus dem Inet gesaugt und leicht angepasst. Leider sind viele AGB's dann nicht rechtskonform. Einem Kollegen ging es deswegen auch schon an den Kragen. Geld war fällig und ein Rechtsanwalt musste eingeschaltet werden, der dann eine wasserdichte AGB aufsetzen musste. Und noch mal Geld ...

Da gibt's Leute im Inet, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben, als HP's abzugrasen und Briefe zu verschicken. Man könnte meinen, es ist ein neuer Markt entstanden, mit dem man richtig Geld machen kann ...

Da kann ich mich der Meinung von Herbert nur anschliessen.

Heute muss man schon fast ein Jurist sein, wenn man eine HP erstellt und ins Inet einstellt.
 
moin

leider weiß man nicht wofür genau die abmahnung denn nun war. das einzige was mir aufgefallen ist ist der satz:
I had placed a small picture of a map on a personal web page to illustrate the location of my flat which I wanted to sell through an internet ad.
den das bedeutet geld verdienen und nicht private nutzung oder ???. aber ohne weitere detailkenntnisse wird sich das nie klären lassen. und der verlust einer gut gemachten webseite ist immer schade, zumal ich sie nie gesehen habe.

gruß michael

ps. ich finde auch das es für so ein thema, die teilnehmer und den verlauf, bisher doch recht friedlich und gesittet zugeht. ich glaube da sind wir alle heftigeres gewohnt, aber so ist schön :) .

[ 22. August 2002, 16:06: Beitrag editiert von: Lindbaergh ]
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

die Diskussion um das UrhG bringt nichts, weil man erst mal Kommentare wälzen müßte, was unter den §51 genau fällt (ist eine private Kleinanzeige ein eigenständiges Sprachwerk :confused: ..., gewerblich dürfte es jedenfalls nicht gewesen sein) und so weiter.

Dass ein Verlag seine Werke schützt und Mißbrauch abmahnt ist o.k. Dass so eien Nutzung wie hier abgemahnt wird, die Meinungen dazu sind dargelegt. Die genannte Summe ist meiner Meinung nach auf jedenfall dem Tatbestand völlig unangemessen.

Aber das ist doch hier gar nicht das wichtigste!

Absolut ober***** ist doch, dass die Seite vom Netz ist. :mad: :mad: :mad:
Muss man sich in Zukunft alles auf Platte saugen, aus Angst das es bald weg ist? Ich habe jedenfalls immer wieder auf der Seite Dinge nachgelesen.

Was mich aber auch etwas ratlos hinterläßt ist der Eindruck, dass es wohl nur der Auslöser für für Martin Hepperle war, seine Seite auszuknipsen. Ich lese da etwas Frust über die Resonanz und Unterstützung von Seiten der User heraus. Martin Hepperle ist sicher jemand, der viele Infos gegeben hat und wenige bekommen hat. Ob da eine "Donation", also Geld, Einzelner ihn motiviert weiterzumachen?

Wer eine gute Idee hat, wie man die Anerkennung zum Ausdruck bringen kann, bitte melden. Gibt es z.B. ein Tool für eine Unterschriftenlistensammlung per WWW?

Hans

[ 22. August 2002, 19:00: Beitrag editiert von: haru ]
 

Herbert Stammler

Vereinsmitglied
Teammitglied
Hallo nochmal,

die Diskussion um das UrhG bringt nichts, weil man erst mal Kommentare wälzen müßte, was unter den §51 genau fällt
Genau das wollte ich eigentlich auch noch schreiben. ;)

Aber das ist doch hier gar nicht das wichtigste!
Meine Rede!

Ich habe jedenfalls immer wieder auf der Seite Dinge nachgelesen.
Genau, ich auch!

Achja,
@IchWeisNix
und wenn's nicht mehr da ist, findet sich ja bald (oder gar sofort) was gleichwertiges
Du weißt scheinbar wirklich NICHTS.
Natürlich, es gibt mindestens fünf Portale zum Thema Modellbau bei denen es sich vorzüglich streiten lässt. Und alle sind mehr oder weniger gleich, nur ein bisschen anders halt.
Aber: Glaub mir, es gibt Perlen im Netz, dafür gibt es keinen Ersatz.
Da ist gerade der Zugriff auf das Knowhow von knapp 25 Jahren wissenschaftlich fundierter Arbeit an allgemeiner Aerodynamik abgeschaltet worden!
Oder wo sonst kannst Du bitte Profilpolaren für ein von Dir mit Koordinaten eingegebenen Profils ausrechnen und als Grafik ausgeben lassen? Wo sonst gibt es soviele Infos zu den Einflüssen von Winglets oder z.B. Gestängeverkleidung auf die Leistung einer Tragfläche? Und die Profilserie, die jahrelang die Wettbewerbsszene beständig nach vorne gebracht hat? Ich sag nur MH-Profile, lieber WeisNix, vielleicht schaltet's jetzt ja.

Gibt es z.B. ein Tool für eine Unterschriftenlistensammlung per WWW?
Wäre kein Problem das bis morgen auf meiner Homepage zum Laufen zu bringen.

Ich sehe ein anderes Problem:
Gleichgültigkeit.
Was mich heute vielleicht am meisten getroffen hat, waren die vielen registrierten Nutzer, die diesen Tag hier durchgekommen sind (habe immer mal reingeschielt), die ich auch meist durch andere Beiträge kenne oder schonmal persönlichen Kontakt hatte, von denen aber keiner einen Kommentar zur Lage übrig hatte. Echt schade.

Wenn also noch mehr Leute hier an einer Unterschriftenliste interessiert sind, dann sagt das bitte mal auch und geht nicht einfach weiter!

ein trauriger
Herbert Stammler

[ 22. August 2002, 20:37: Beitrag editiert von: Herbert Stammler ]
 

Gast_102

User gesperrt
Hi,

Ich finde es Schade das nun auch durch Abmahnaktionen Arbeit vernichtet wird... noch Schlimmer finde ich Pferdelose Reiter welche immer wieder auf fremde Pferde aufspringen....

Und ich frag mich gerade ob nicht noch mehr abgemahnt werden ... ich kannte da mal ne Seite wo ganz viel Kartenmaterial zu finden war, ob der Betreiber dieser Seite die erlaubnis dazu eingeholt hatte ? auch wenn Hänge darin falsch markiert waren.

Ich habe selber nie etwas von der nun betroffenen Seite gehört, oder gar gesehen, bin aber aus Prinzip Bereit sogar ne Spende abzugeben zum möglichen Erhalt dieser ...

Wer im Glashaus sitzt ......
 
Original erstellt von Herbert Stammler:

Achja,
@IchWeisNix
und wenn's nicht mehr da ist, findet sich ja bald (oder gar sofort) was gleichwertiges
Du weißt scheinbar wirklich NICHTS.
Ja, warscheinlich hast Du recht, wenn's Dich glücklich macht! :)

War aber auch eher allgemein und dieser Satzstellung nicht auf eine Seite speziell gemünzt.
Aber so klug wie Du bin ich halt wohl nicht.
Ich verneige mich in Ehrfurcht vor Deinem Erfahrungsschatz, der sicher den meinen um vieeeeles übersteigt.... :eek:

[ 22. August 2002, 22:10: Beitrag editiert von: IchWeisNix ]
 

Wimh

User
Original erstellt von Herbert Stammler:

ICH MAG KEINE PROFESSIONELLEN ABMAHNER!
Allerdings, eigentlich wollte ich von Euch hauptsächlich bestätigt bekommen daß Ihr die Seite auch vermisst, nicht wie das alles rechtlich sein könnte...
Ich werde die seite vermissen, hoffentlich nich allzu lange. Was mir dabei "gegen die brust sturzt" ist das die Amerikanische art geld zu verdienen mit solchen prozessen scheinbar nach Europa durchkommt. Dagegen sollen wir uns alle wehren finde ich :mad: . Gesetz ist gesetz, schön, aber Martin gibt sein fehler zu, er war sich davon nicht bewusst( jetzt schon...), und da soll man menschlich bleiben. Um da die grenze zu setzen sollen wir ja richter haben, gesetze aus 'n buch lesen kann ja schliesslich jeder...

[ 23. August 2002, 01:15: Beitrag editiert von: Wim ]
 
da ich ja der Unglückliche war, der mit der Chose angefangen hat, möchte ich nur eines klarstellen: Ich habe mir in meiner Eigenschaft als Urheber eine kommentierte Version des Urheberrechtes besorgt, was auch treffenderweise "Meine Rechte als Urheber" heißt (dtv, ISBN 3-423-05291-0,DM 12,90, sehr lesenswert)
Nehmen Sie auch: dtv, ISBN 3-423-05538-3, DM 19,90, ist ebenfalls lesenswert und umfangreich. ;)

Ops... nanu, ist ja vom gleichen Verlag.

Der deutsche Para UrhG §51 ist dort ebenfalls so verfasst, wie Sie Ihn wiedergegeben haben.

Zunächst zum Begriff "Zitate":

Zitate sind normaleerwiese Texte die in Anführungszeichen stehen, um zu kennzeichnen, was man wörtlich aus anderen Texten übernommen hat.

Texte nicht Karten - Gelle :D

Es gibt zwar auch Bildzitate, die sich ja wohl aber eher im künstlerischen Bereich befinden.

Frage: Ist das deutsche Gesetz des § 51 UrhG in dem vorliegenden und diskutieren Fall anwendbar?

Gesetzestext:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang


Gesetzestext:
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,


Ist das Einbringen einer Karte in einer Website um auf seinen Wohnstandort hinzuweisen, eine wissenschaftliche Verwendung?

Ops... Wohl kaum! Also nein!

Gesetzestext:
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,


Ist das Einbringen einer Karte in einer Website um auf seinen Wohnstandort hinzuweisen, eine Verwendung im Sinne eines selbstständigen Sprachwerkes?

Ops... Wohl kaum! Also nein!

Gesetzestext:
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


Ist das Einbringen einer Karte in einer Website um auf seinen Wohnstandort hinzuweisen, eine musikalische Verwendung?

Wohl kaum?

Und nun erklären Sie mal bitte, wie Sie den deutschen UrhG § 51 auf den vorliegenden Fall anwenden wollen!

Viel Spaß! :D
 

RSO

User
Hallo,

ich muss Herbert recht geben. Es besteht Handlungsbedarf.
Allerdings kennt man die Umstände zu wenig, warum Martin Hepperle seine Seite ausgeknipst hat. Vieleicht war das ja nur der Auslöser.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das viele im Netz saugen und man wenig zurückbekommt. Und ausser Kosten wenig davon hat.

Ein möglicher Weg wäre Otto(F3D), der Martin persönlich kennt, mal etwas in Erfahrung zu bringen.

@Otto und Herbert, setzt Euch doch mal in Verbindung um Weiteres in Erfahrung zu bringen ob da noch was zu löten ist.

Übrigens, Paragraphenreiterei finde ich öde. Lösungen müssen her!!!

Gruss, Raimund
www.das-nurfluegelteam.de
 

Herbert Stammler

Vereinsmitglied
Teammitglied
Hallo nochmal,

Mir reicht's jetzt.
Ich hatte bereits zwar nur ganz leise aber bestimmt :mad: allen zu verstehen gegeben, daß ich keine Lust habe, hier über Rechtsfragen zu diskutieren.

Das klappt wohl nicht.

Lieber Siggi, ich bitte Dich diesen Thread zu schließen. Das hat so keinen Sinn.

Ich danke allen, die sich zu dem eigentlichen Thema geäussert haben, bitte schaut auch auf meine Folgethread: hier geht's weiter!

Ich überlasse jetzt unseren Laien-Anwälten das Wort, die in dieser wirklich eindeutigen Sachlage :confused: ihr Urteil fällen.
Macht's gut, mich interessiert es nicht.

cu2all
Herbert
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi @ll,

ich will nur kurz zu folgender Frage etwas beitragen :
Damit möchte ich nicht sagen, daß ein Kartenausschnitt aus geschützter Quelle auf eine Homepage gehört, es ist nur verwunderlich, wie jemand herausfindet,

daß eine Karte dort ist
aus welchem Material sie stammt
und gleich noch dafür abmahnt
Ich habe neulich ein Sicherheitssystem für Bilder zum testen angeboten bekommen. Die Bilder werden durch eine spezielle Software mit einer digitalen Signatur versehen.
Ich habe das mal zum Test gemacht.
Bild mit Signatur versehen und ausgedruckt. Bild vom Ausdruck eingescannt. Diese Datei die völlig anders heißt hat immernoch die Signatur drin. :eek:
Also vom DIN A4 Bild nur ein Ausschnitt gescannt ca. 3 x 3 cm. Auch hier war die Signatur klar zu erkennen. Optisch ist an den Bildern kein Unterschied zu erkennen gewesen. Die Signatur/Wasserzeichen wird also nur mit dieser Software erkannt.
Zusätzlich bietet der Softwarehersteller an, das Netz nach mit seinem System gesicherten Bildern zu durchsuchen.
Also wer für Geld seine Daten/Bilder schützen lässt, für Geld danach suchen lässt, der mahnt auch ab.
 
moin

@dr. fly: da sind schon seit jahren leute dran soetwas zu entwickeln (z.b. warter mark von adobe) , und scheinbar haben sie es ja nun auch hinbekommen.

mich würde nach wie vor interessieren wofür genau die abmahnung denn nun war, und zwar bevor ich mich auf irgendwelchen unterschriftenlisten verewige. wenn hier wirklich die die 'hauptsache kohle machen' advokati zugeschlagen hat bin ich dabei. also warte ich mal ab was aus dem aufruf von rso wird.

gruß michael
 

Spunki

User
Traurig, unglaublich, wie gnädig müssen es solche Leute haben um wegen dieser Kleinigkeit jemandem so das Messer anzusetzen, kann ja nur mehr der letzte verzweifelte Versuch sein abzuzocken vor dem Zusperren ...

Ich für meine Person pfeife auf mein Urheberrecht! - mein geistiges Eigentum kann sich jeder unter den Nagel reißen, kopieren, scannen, abschreiben, seinen Namen druntersetzen, Geld damit verdienen oder was auch immer!

Grüße Spunki

PS: Ist ernst gemeint!
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Nur zur Klarstellung:

Bei der Unterschriftenliste von Herbert geht es nicht ums Abmahnen, sondern nur darum Martin Hepperle zu zeigen, das uns nicht egal ist, dass seine Seite offline ist und ihm für die Vergangenheit zu danken. So steigt die Hoffnung, dass seine Seite nach Abflauen des Frustes bei ihm wieder online geht.

Wer ihm darüber hinaus eine Anerkennung in Form von Geld zukommenlassen will findet ja alle notwendigen Infos auf seiner Seite.

Hans
 

Peter K

Vereinsmitglied
Also ich kann in diesem Falle beide Seiten aus eigener Erfahrung verstehen.

Auch ich habe schon einige meiner Seiten, zum Teil einfach nur komplett kopiert, auf anderen Homepages gefunden. Natürlich ohne vorher zu fragen, ohne Quellenangabe. Da bekommst du schon einen dicken Hals. Wenn das dann in Zusammenhang mit einem kommerziellen Angebot steht, geht meine Toleranz auch gegen Null zurück.

Es ist eben so, dass mit den Suchfunktionen der Suchmaschinen nach bestimmten Wörtern, Bildernamen usw. manche Leute meinen, wenn dort was gefunden wird, ist es Allgemeingut. Und verwenden es, ohne zu fragen oder die Quelle zu recherchieren, was einfach wäre ... aber es geht ja so einfach, rechte Maustaste und "klick", schon hast du dein Bild/Text, was auch immer.

Ich bin überzeugt, dass der "Karteninhaber" nicht explizit nur MH abgemahnt hat, sondern eben alle, die seine Karten unbefugt genützt haben. Da war MH eben dabei. MH war sicherlich nur einer unter vielen, er hat nur kleinen oder gar keinen Schaden verursacht. Aber wisst Ihr, wie viel Schaden das in der Summe für den Kartenhersteller war???

Und das Herunternehmen der Seite war durch die Abmahnung auch nicht nötig, das Entfernen der entsprechenden Verkaufsanzeige hätte den gleichen Effekt gehabt. Da scheint also eher eine Menge persönlicher Frust im Spiel zu sein und die Abmahnung war nur der berühmte Tropfen, der das Fass überlaufen ließ.
 
Hallo zusammen,

es entspricht genau meiner Meinung, daß die ganze Paragraphenreiterei keinen Sinn hat, da niemand hier den Sachverhalt wirklich kennt. Ich mag's nur nicht, wenn man behauptet, ich hätte Mist geschrieben, da ich versuche, nur wasserfeste Vorschläge und Behauptungen aufzustellen. Und genau deshalb werde ich mich zur Rechtslage auch nicht weiter äußern, da geschrieben ist, was sicher ist, und alles weitere nämlich Spekulation ist.

das eigentliche Drama an der Sache ist doch das, daß MH seine Seite aus Frust (und nicht aus gesetzlicher Zwangslage, und nur dazu diente der Einschub mit dem UrhG) seine Seite vom Netz genommen hat und damit der Nurflügelgemeinde wichtige Informationen bis auf weiteres verloren gehen.

Deshalb sollte doch das Bestreben aller wirklich and der Sache interessierten sein, die Inhalte der Seite wieder öffentlich zugänglich zu machen.

Und deshalb bitte ich die Administration, alle Beiträge mit §§ ab sofort zu löschen, damit das ganze nicht in eine Gesetzesdiskussion auf wackeligen Beinen, sondern in eine Martin-Hepperle-Unterstüzungsdiskussion ausartet.

Schöne Grüße
Stephan
 
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