Kein Haftpflicht-Versicherungsschutz als Starthelfer?

Nein, das gilt auch für Sozietäten!
Dann hast du meinen Post #39 überlesen.
Hat sich wohl überschnitten.
Vielleicht hätte ich meinen Beispielfall, den ich im Hinterkopf hatte, nicht verallgemeinern sollen, sorry.
Scheint wohl die Ausnahme zu sein aber zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo nochmal, ist das wirklich so? Das es bei Gefälligkeiten zu Problemen mit der PHV kommt, wenn eine solche Gefälligkeit mal in einem Desaster endet ist doch nicht wirklich neu. Und das ist völlig unabhängig von Modellflugzeugen.

Grüße
Mario

Daß das für Dich ein bekanntes Thema ist, bedeutet noch lange nicht, daß es für andere durchaus relevant sein kann.
 
Ich hab gerade mal bei meiner PHV Versicherung, das ist die HUK, angerufen und habe den Fall als meinen Fall geschildert:
Antwort (Originalton):
das ist ein stinknormaler Haftpflichtfall, der bei Ihnen bis 50 Mio.€ abgesichert ist“
„Da brauchen wir nicht auf Gefälligkeitshandlung rumreiten“


Die Dame meinte, bei alten Verträgen, könnte das schon mal ausgeschlossen sein.

In meiner privaten Haftpflicht ist sogar das Modellflugzeug bis 5 kg abgesichert, obwohl ich auch beim DMFV versichert bin.

Ich kann nur meine Empfehlung wiederholen, die Versicherung zu wechseln
Bei der HUK kostet mich die PHV plus ca. 65.-€ im Jahr und beinhaltet alle Familienmitglieder.
Bei Online Abschluß z. Zt. nur 35,65€ im Grundtarif und erweitert (mitversichert: Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung, Neuwertentschädigung, Betrieb von bestimmten Energieanlagen, Falsches Betanken fremder Kraftfahrzeuge) bis 50,33€ als Angebot für Familie
 
Zuletzt bearbeitet:
@Robinhood
auf Nachfrage erklärte mir meine Versicherung, dass sie auf Wunsch den Neuwert des Flugmodells ersetzt hätte 👍
Neuwertentschädigung.png

Damit wir uns nicht falsch verstehen.
Ich habe gesagt, dass wäre mir als Werfer passiert, habe weder Roß noch Reiter genannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uli,

eine solche unverbindliche Anfrage ist eigentlich nix wert.
Was im echten Schadensfall dabei raus kommt ist entscheidend.
Viele Versicherer behaupten in ihren Ausführungen Modellflug zu versichern.
Liest man genauer nach geht es um Modellflug der nicht der Versicherungspflicht unterliegt...nun darfst du mal schauen was das denn für Modellflug ist. ;)
So ist auch bereist in dem von dir verlinkten Teil das ein oder andere Relevante ausgeschlossen, Beispiel wie die 12 Monate Regelung.

Also ist man gut beraten die meist mündlichen Aussagen nicht zu hoch zu hängen. Dabei kann man sonst später tief fallen, wie man im Leben leider manchmal lernt.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Danke Uli für Deine Informationen! Eine Weiterempfehlung für meine PHV (blaues Logo, stilisierter Adler) ist mein Fall wirklich nicht.
 

Wilf

User
Angeklungen ist es schon, aber noch einmal zur Klarstellung:
Eine Haftpflichtversicherung leistet, wenn ein Haftpflichtfall vorliegt. Dann und nur dann leistet sie auf Grund des Versicherungsvertrags an Stelle des eigentlich Haftpflichtigen.
"Die Versicherung zahlt eh'", ist ein viel gehörter Spruch. Versicherungen sehen das naturgemäß oftmals anders.

In unserem Fall müsste der versicherte @Robinhood primär zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein.
@Robinhood hat den Schaden zweifellos verursacht. Ihm ist als Starthelfer aber weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Weil die zweite Voraussetzung nicht erfüllt ist, muss er selbst dem Eigentümer des Modells den Schaden nicht ersetzen.

Warum soll eine Versicherung einen Schadenersatz übernehmen, wenn schon der Anspruch unbegründet ist?
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit sind Voraussetzungen für die Regulierung, sondern im Gegenteil unter Umständen entscheidende Hinderungsgründe! In meiner Police ist grobe Fahrlässigkeit inbegriffen, bei Vorsatz zahlt meines Wissens keine Versicherung. Ein Anspruch des Geschädigten entsteht aufgrund des unverschuldet erlittenen Sachschadens durch den Schädiger, ganz einfach. Evtl. Ist das in Österreich anders, denn Du kehrst das Prinzip der Haftpflichtversicherung, wie sie in Deutschland funktioniert, um.
 
Warum soll eine Versicherung einen Schadenersatz übernehmen, wenn schon der Anspruch unbegründet ist?
Lese bitte mal meinen Post #16
Da habe ich versucht die Problematik darzustellen.
Deswegen nochmal zum mitlesen:

Nach § 823 BGB ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, verpflichtet den Schaden zu ersetzten.
Bei einer Gefälligkeitshandlung verhält es sich aber anders, weil dort in der Regel einfache Fahrlässigeit vorliegt:

Durch die Gefälligkeit entsteht eine Haftungsbeschränkung zwischen den beteiligten Personen.
Dazu muss keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung getroffen werden, es geschieht stillschweigend.
Laut Rechtssprechung haftet der Verursacher nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Wird der Schaden nur aus leichter Fahrlässigkeit verursacht, muss der Schadensverursacher nichts zahlen.
Das ist deutsches Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch)
aber:
Schadensersatzpflicht nach dem BGB und trotzdem Leistung durch eine Versicherung sind 2 Paar Schuhe.
Das habe ich in Post #16 versucht darzustellen.:)
Das bedeutet, dass auch die Haftpflichtversicherung bei einfacher Fahrlässigkeit nicht einspringen muss.
Der Geschädigte sitzt nun auf dem Schaden fest.

Die meisten Menschen lassen Freunde und Bekannte ungern solche Schäden selbst bezahlen und fühlen sich in der Pflicht, Schadensersatz zu leisten.
Bevor Freundschaften zerstört werden und Schadensfälle vor Gericht landen, ist der Schadensersatz oft die bessere Alternative.

Und genau da setzt die mitversicherte Gefälligkeitshandlung an und füllt diese Lücke.
Die Privathaftpflicht kann so erweitert werden oder beinhaltet es sogar , dass diese Schadensfälle mitversichert sind.

Bei einigen Versicherern wird speziell bei den Gefälligkeitsschäden eine Selbstbeteiligung fällig, die man aber auch ausschließen kann.
Bei meiner Versicherung wäre die Selbstbeteiligung 250.-€ gewesen, die ich aber mit einem geringen Aufpreis ausgeschlossen habe.
Deswegen die Versicherungsbedingungen (das kleingedruckte) vorab lesen und die Vertragsklauseln zu den Gefälligkeitsschäden genau überprüfen.

@Wilf , das ist die Rechtslage in Deutschland.

Deswegen ist deine Schlußfolgerung für das deutsche Versicherungsrecht nicht passend.

Der Unterschied zwischen einfacher (oder normaler) und grober Fahrlässigkeit:
Einfache Fahrlässigkeit besteht prinzipiell beim Verursachen eines Schadens aufgrund einer kurzen, spontanen Unachtsamkeit
(„Das kann ja mal passieren.“) also Schusseligkeit, Unachtsamkeit
Als grobe Fahrlässigkeit wird dagegen ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“). Bei ein wenig Nachdenken, hätte man darauf kommen können, das ein Schaden wahrscheinlich ist, hat sich aber nicht daran gestört aber trotzdem gehandelt.
Das ist kurz vor dem Vorsatz, wo man mit Wissen und Wollen handelt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Anspruch des Geschädigten entsteht aufgrund des unverschuldet erlittenen Sachschadens durch den Schädiger,
Wenn du mit "unverschuldet" die einfache Fahrlässigkeit meinst, dann besteht kein Schadensersatzanspruch nach BGB.
Dein geschädigter Pilot geht leer aus (nach dem Gesetz), hat keinen Anspruch.
In deinem speziellen Fall, wo er dich um Hilfe gebeten hat.
Wenn die Rechtslage anders wäre, würde ja keiner mehr helfen 😔
 
Werde mich aus dem Thema mal zurück ziehen.
Entweder man glaubt mir nicht oder man liest es einfach nicht.
Alles nochmal zu wiederholen ist mir zu doof.:)
Wiederholen ändert die Rechtslage nicht und ist nicht zielführend oder?:cry:
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Uli, Deine Beiträge und die Recherche bei Deiner Versicherung waren für mich extrem erhellend, auch wenn ich mich im letzten Beitrag unklar ausgedrückt habe. Bitte bleibe dabei. Daß ein paar „Neueinsteiger“ die vorangegangenen Posts nicht lesen oder schlicht semifundiertes Halbwissen einwerfen, ist hier auf RCN mittlerweile Gang und Gäbe, leider. das muß man einfach ignorieren. Und glaube mir, hier lesen Leute mit, da kommst Du nie drauf. Da punktest Du ganz bestimmt, auch wenn sie sich nicht outen.
 
OK Robin, ich will ja nicht punkten aber dir helfen:)
War in einem Drohnen Forum selbst Moderator für einige Jahre und kenne die Problematik.
Habe bestimmte Fragen wohl gefühlte 50x mal beantwortet aber irgendwann ging mir die Puste aus. :cry:
 
Dein geschädigter Pilot geht leer aus (nach dem Gesetz), hat keinen Anspruch.
In deinem speziellen Fall, wo er dich um Hilfe gebeten hat.
das sehe ich ganz genauso.
wenn ich gebeten werde ein Modell zu werfen, kommt mein Satz : auf deine Gafahr, und dann die Antwort: ist doch logisch. Und der Käse ist gegessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was Robin passiert ist, könnte man prüfen, ob es als Sachbeschädigung i. S. d. §303 StGB zu werten ist?

der § lautet:
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn man das so stehen lässt, ohne weiterführende Rechtskentnisse, könnte man meinen, Robin hat eine Straftat begangen aber weit gefehlt:
Die fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar
Und außerdem hat Robin einen Rechtfertigungsgrund, nämlich die Einwilligung des Piloten

Deswegen stellt sein "Pech" kein strafbares Handeln dar.

Wäre ja auch noch schöner:
Du wirfst ein Modell in die Botanik und der Pilot zeigt dich an. :D
Geht nicht!
Vom Küssen bekommt man auch keine Kinder:cool:

"Wie, der will mein kaputtes Modell nicht bezahlen, den zeig ich jetzt an!"
Diese Reaktion hab ich schon erlebt, wäre genau betrachtet wieder eine neue Straftat, nämlich eine Nötigung (Drohung mit einem empfindlichen Übel) aber das würde jetzt zu weit führen, gehört nicht zum Thema
 
Zuletzt bearbeitet:

bendh

User
Was wiederum der Aussage recht gibt, "nur wer sich auf sich selbst verlässt ist nicht verlassen".
 
Was wiederum der Aussage recht gibt, "nur wer sich auf sich selbst verlässt ist nicht verlassen".
kommt halt darauf an, was man erwartet.
ich halte mich für einen guten Piloten, aber da gibts halt gewisse kritischere Modelle, die ich gerne von einem besseren Kollegen einfliegen lassen würde. Und sicher nicht dem Hintergedanken, im Worstcase dann einen Deppen gefunden zu haben der mir die Schose dann bezahlt.
 
Bitte nur Wortmeldungen von Kollegen mit entsprechender Haftpflicht.---
Einen guten Werfer sollte man auch belohnen und zwar nicht nur mit Worten.
Wie wäre es, wenn man dem treuen Werfer eine Haftpflichversicherung spendiert?:cool:
Dann ist man auf der sicheren Seite:D
 
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