vollker
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Ein neues Mitglied in unserem Verein bekommt keine e-ID vom LBA, weil es noch nicht 16 Jahre alt ist. Auf den Hilfeseiten steht darüber, dass unter 16-jährige nur unter direkter Aufsicht fliegen dürfen. Die Aufsichtsperson hat die Verantwortung für die Durchführung des Flugs.
Heißt das jetzt, dass der jeweilige Flugleiter auf dem Modellflugplatz seine e-ID auf das Modell des Jugendlichen schreiben muss? Alternativ auf alle Modelle der unter 16-jährigen im Verein die e-ID des Jugendleiters? Oder wie ist der Vereinsbetrieb mit Jugendgruppe gedacht?
Zitat LBA-Mail: „Eine Registrierung als UAS-Betreiber ist erst ab dem vorgegeben Mindestalter von 16 Jahren möglich. Bitte beachten Sie, dass auch der Betrieb eines UAS unter 16 Jahren nicht zulässig ist (s. Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947).
Ein Betrieb darf u.a. nur dann erfolgen, wenn dieser unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten erfolgt, der das Mindestalter erreicht hat und die notwendigen Kompetenzen für den jeweiligen Betrieb besitzt.“
Heißt das jetzt, dass der jeweilige Flugleiter auf dem Modellflugplatz seine e-ID auf das Modell des Jugendlichen schreiben muss? Alternativ auf alle Modelle der unter 16-jährigen im Verein die e-ID des Jugendleiters? Oder wie ist der Vereinsbetrieb mit Jugendgruppe gedacht?
Zitat LBA-Mail: „Eine Registrierung als UAS-Betreiber ist erst ab dem vorgegeben Mindestalter von 16 Jahren möglich. Bitte beachten Sie, dass auch der Betrieb eines UAS unter 16 Jahren nicht zulässig ist (s. Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947).
Ein Betrieb darf u.a. nur dann erfolgen, wenn dieser unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten erfolgt, der das Mindestalter erreicht hat und die notwendigen Kompetenzen für den jeweiligen Betrieb besitzt.“