Keine e-ID für Jugendliche unter 16 Jahre

vollker

User
Ein neues Mitglied in unserem Verein bekommt keine e-ID vom LBA, weil es noch nicht 16 Jahre alt ist. Auf den Hilfeseiten steht darüber, dass unter 16-jährige nur unter direkter Aufsicht fliegen dürfen. Die Aufsichtsperson hat die Verantwortung für die Durchführung des Flugs.

Heißt das jetzt, dass der jeweilige Flugleiter auf dem Modellflugplatz seine e-ID auf das Modell des Jugendlichen schreiben muss? Alternativ auf alle Modelle der unter 16-jährigen im Verein die e-ID des Jugendleiters? Oder wie ist der Vereinsbetrieb mit Jugendgruppe gedacht?

Zitat LBA-Mail: „Eine Registrierung als UAS-Betreiber ist erst ab dem vorgegeben Mindestalter von 16 Jahren möglich. Bitte beachten Sie, dass auch der Betrieb eines UAS unter 16 Jahren nicht zulässig ist (s. Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947).
Ein Betrieb darf u.a. nur dann erfolgen, wenn dieser unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten erfolgt, der das Mindestalter erreicht hat und die notwendigen Kompetenzen für den jeweiligen Betrieb besitzt.“
 

S_a_S

User
hallo Volker,
grundsätzlich muss zur Registrierung als Betreiber ja auch die Versicherung nachgewiesen werden. Diese kann ein 16-jähriger nicht selbst abschließen, sondern nur mit Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten.

Wenn diese also registrierte Betreiber sind, kommt deren ID aufs Modell (oder, falls es Vereinsmodelle sind, muss sich der Verein als Betreiber registrieren). Der Betrieb auf dem Vereinsplatz kann dann unter Aufsicht des Flugleiters oder sonst per Kompetenznachweis Befugtem durchgeführt werden, welche formal von den Betreibereltern als verantwortlicher Pilot benannt werden.

Was natürlich bedauerlich ist, dass der Jugendliche nicht mehr einfach alleine auf die Wiese zum Fliegen kann. Mit seinem über 16-jährigen "befugten" Kumpel als Aufsicht/verantwortlichem Pilot schon.

Inwieweit die Verbands-BE dort abweichend noch Verbesserung für die Jugendarbeit erreichen kann, bitte dorthin adressieren.

Grüße Stefan
 

vollker

User
Die richtige Antwort kam vom Verband (MFSD): Wenn die LBA-Anmeldung über den Verband geschieht, wird keine Altersprüfung durchgeführt und so bekommen auch unter 16-jährige eine e-ID.

Sobald der Verein dem Verband ein neues Mitglied meldet, geht die Meldung vom Verband an das LBA und das neue Mitglied muss sich seine e-ID nur noch über die LBA-Webseite abholen.
 

S_a_S

User
hallo Volker,

Das LBA ist an dieser Stelle etwas inkonsistent (aber pragmatisch). Für die Registrierung selbst ist nämlich in der Richtlinie nach Artikel 14 kein Mindestalter gefordert.

Indirekt passt das aber insoweit, als dass für UAS, für die nach Artikel 9 ein Mindestalter vorgegeben ist, eine Registrierung nach Artikel 14 erfolgen muss.

Aktuell sehe ich aber keinen Passus in der LuftVO oder im LuftVG, der das Mindestalter aus Artikel 9 von 16 Jahren in Deutschland heruntersetzt (Artikel 9 (3) ) und die BE, in der das nach Artikel 9 (5) abweichend geregelt werden kann, ist noch nicht erteilt.

Also dürfen Jugendliche unter 16 Jahren aktuell eigenständig/ohne Aufsicht nur privat hergestellte <250g UAS oder Spielzeuge in die Luft bringen.
Oder über Aufsicht nach Artikel 9 (2) c) .

Grüße Stefan
 

Wilf

User
Die richtige Antwort kam vom Verband (MFSD): ....
Stimmt schon so. Aber, wenn einem die Antwort in den Kram passt, ist sie dann richtiger???

Die Frage bleibt, wer den Schaden zahlt, wenn mir Kind/ein Jugendlicher mit seinem Flugmodell in ein Auto knallt und dort eine Delle reinschlägt. In so einem Fall möchte der Eigentümer des Wagens natürlich Bares sehen.
Einem Jugendlichen das Geld für die Autoreparatur abzuknöpfen, kann mühsam sein.
Um den Haftpflichtigen identifizieren zu können, dafür ist die e-ID geschaffen worden. Wenn sich herausstellen sollte, dass der Schädiger aus verminderter Geschäfts- bzw. Deliktsfähigkeit gar nicht haften kann, ist das nicht im Sinn dieser Vorschrift.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wilf,
wer trägt den Schaden, wenn ein Kind/Jugendlicher mit dem Flugmodell in ein Auto knallt. Die Frage ist einfach zu beantworten: Immer der Besitzer! Wie heute beim Fussball auch!

Gruß
Nik
 

S_a_S

User
dadurch, dass das Jugend-Verbandsmitglied auch dort im meldenden Verband versichert ist, sollte das ja auch kein Problem sein.

Grüße Stefan
 

micbu

User
Hallo Wilf,
wer trägt den Schaden, wenn ein Kind/Jugendlicher mit dem Flugmodell in ein Auto knallt. Die Frage ist einfach zu beantworten: Immer der Besitzer! Wie heute beim Fussball auch!

Gruß
Nik
Nee, absolut nicht. Den Schaden trägt die Versicherung des Halters.
Bei einem Jugendlichen unter 16 Jahren wird es wahrscheinlich einer der Erziehungsberechtigten sein der Halter des Modells ist.
 
Hi!

Was mich wahnsinnig macht, mein Sohn ist inzwischen über 16 Jahre alt, leider lief seine fast 10jährige DMFV-Mitgliedschaft noch letztes Jahr über meine Email-Adresse. Dadurch wurde anscheinend sein Datensatz nicht übermittelt, jetzt spiele ich seit einer gefühlten Ewigkeit pingpong mit dem DMFV und dem LBA, keiner fühlt sich verantwortlich. :(

Hat noch jemand eine Idee, außer jetzt denen 20 € hinterher zu schmeißen, um eine e-id zu bekommen?

Grüße

Micha
 

micbu

User
Ich habe heute eine Nachricht vom DMFV bekommen, sie versuchen jetzt nochmal die aktuellen Daten, mit aktueller Email zu übermitteln.
Bin gespannt....
 

StephanB

Vereinsmitglied
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt. Wir haben gerade einen neuen Jugendlichen unter 16 über den Verein beim DMFV angemeldet, ihm die 12 Euro Jugendbeitrag abgeknöpft und den Eltern mitgeteilt, er sei jetzt versichert.
War die Aussage falsch?
Zahlt die DMFV-Versicherung, wenn er in ein Auto reinhämmert oder sonstwas passiert?

Gruß
Stephan
 

Malmedy

User
Das sind die Kosten beim LBA für die Registrierung als UAS Betreiber:
Uih, ich hatte bisher angenommen - die Info stammte m.E. Anfang letzten Jahres vom DMFV, woher sonst? - der Dachverband meldet auch nach der Sammelanmeldung 2021 weiterhin beim LBA an und es fallen 5,- an, die der DMFV dem Neumitglied in Rechnung stellt. Alles falsch und ich muss unseren Neumitgliedern sagen, dass sie sich selber beim LBA anmelden müssen?
Wenn das so ist - gut, dass wir drüber geredet haben!

Gruß
Michael
 
Uih, ich hatte bisher angenommen - die Info stammte m.E. Anfang letzten Jahres vom DMFV, woher sonst? - der Dachverband meldet auch nach der Sammelanmeldung 2021 weiterhin beim LBA an und es fallen 5,- an, die der DMFV dem Neumitglied in Rechnung stellt. Alles falsch und ich muss unseren Neumitgliedern sagen, dass sie sich selber beim LBA anmelden müssen?
Wenn das so ist - gut, dass wir drüber geredet haben!

Gruß
Michael
nee so wie ich das verstanden habe ging etwas schief und wenn man kein Verbandsmitglied ist muss man sich selber anmelden und das ist dann teuerer.
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Ich bin letzte Woche als Neumitglied in den DMFV aufgenommen worden und habe gestern automatisch, ohne mein Zutun, eine e-ID per Mail bekommen. Wichtig ist nur, dass der Verein das auf dem Anmeldebogen für den DMFV ankreuzt. Dann läuft das.

Gruß
Dennis
 
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