Kenntnisnachweis - Gültigkeit

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Baloo

User
Auf der Seite des DAeC bin ich auf folgenden Artikel gestoßen:

Kenntnisnachweis ... was denn nun?

Zitat aus dem Artikel:
"In Kürze erwarten die Verbände eine Betriebserlaubnis, die dann den Flugbetrieb im Rahmen der Verbände regelt – die bisherigen verbandsinternen Verfahren werden Grundlage sein. Damit einher geht ein neuer Kenntnisnachweis für Modellflieger in leicht veränderter Form. Der jetzige Kenntnisnachweis wird bis zu seinem Ablaufdatum bzw. bis zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt weiter gelten."

Mein Kenntnisnachweis ist gültig bis Ende August 2022.

Frage an die Experten: Muss ich 2022 nochmals den Kenntnisnachweis auf bisheriger Grundlage neu absolvieren oder wird die Gültigkeit aller bisher erteilten Kenntnisnachweise verlängert, bis auf Basis der zu erteilenden Betriebsgenehmigungen die Neufassung zur Verfügung steht?
Da diese Regelung einschließlich Übergangsfristen Gegenstand der Luft VO sind, müsste m.E. der Gesetzgeber nochmals tätig werden.

Gruß Bernhard
 
Du liest schon bei den Experten - welche Experten willst du nun hier fragen?
Es steht doch klar geschrieben dass es wohl eine Übergangsfrist für kurz zuvor auslaufende KN geben könnte.
Da das noch nicht rechtssicher raus ist eben könnte.
Bis es feststeht müssen wir uns wohl oder übel gedulden...

Lesen und verstehen ist doch nicht so schwer.
Es ist der aktuelle Stand - mehr ist noch nicht absehbar, so ohne Glaskugel.;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die neue Schulungsbescheinigung vor Ablauf der "ganz alten" Kenntnisnachweise zur Verfügung steht. Dann gibt es eigentlich kein Problem und man macht einfach den neuen Schein. Wäre ja eh bald fällig. Die "weniger alten" behalten beim MFSD ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Im ungünstigsten Fall könnte da eine Lücke von 4 Monaten entstehen, für die sich dann aber sicherlich eine Lösung finden wird.
 

S_a_S

User
Also mein Verständnis ist (strikte Auslegung der Rechtslage):

Die BE ist noch nicht erteilt und der neue Kurs ist noch nicht online. Und muss vom LBA abgesegnet werden, kann also noch nicht absolviert werden -> keine Einweisung...

Wenn mein Ausweis im September ausläuft, stehe ich ohne gültigen Kenntnisnachweis da und kann mich auch nicht auf Übergangsregelung nach altem Recht berufen. Ich kann aber (gegen Bezahlung) den Ausweis verlängern/neu machen, um dann bis Ende des Jahres weiter nach Übergangsrecht zu fliegen.

So wie es der DAeC schreibt, ist man wohl auch deshalb in Diskussion mit dem LBA, dann noch gültige (also über 2022 hinaus) auch nach Ende des Jahres zu "dulden", damit der Ansturm auf die Schulungsplattform entzerrt wird (oder der Druck auf das LBA, die Schulung rechtzeitig überprüfen zu müssen).

Auf der anderen Seite kann ich mir aber vorstellen, dass es eine große Masse an Modellfliegern gibt, die ihren Schein vor dem 1.10.2017 gemacht haben (da wurde der Pflicht). Der läuft nach 5 Jahren, also zum 1.10.2022 aus - und deshalb viele für die paar Monate dann noch den alten Schein auffrischen müssten. Was ja noch technisch geht, aber schon irgendwie nach unnötigen Ausgaben klingt...

Und da stellt sich auch die Frage, ob mein dann abgelaufener DMFV-Ausweis als DAeC (über DMO)-Verbandsmitglied anerkannt ist...

Grüße Stefan
 
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die neue Schulungsbescheinigung vor Ablauf der "ganz alten" Kenntnisnachweise zur Verfügung steht. Dann gibt es eigentlich kein Problem und man macht einfach den neuen Schein. Wäre ja eh bald fällig. Die "weniger alten" behalten beim MFSD ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Im ungünstigsten Fall könnte da eine Lücke von 4 Monaten entstehen, für die sich dann aber sicherlich eine Lösung finden wird.
Möööpppp :D
Wer sagt denn dass selbst wenn die neuen Kenntnisnachweise früher verfügbar sind die BE bis dahin vorliegt?
Wäre ja echt schade wenn man zwar einen "neuen" Kompetenznachweis (so soll es dann ja lauten) hat aber wegen fehlender BE, deren Frist das Jahresende wäre, nicht zur Anwendung kommen kann. (man sage nicht, das könne nicht passieren)

Also erst BE, dann KN - nicht umgekehrt. (man kann nicht auf eine Kenntnis/Kompetenz hin lernen ohne dass die Regeln feststehen)
Müsste ja aber langsam mal absehbar werden bis wann das nun mal so weit ist.
Aber das ist Aufgabe von LBA und Verbänden, mal sehen was die so hin bekommen.;) Man darf gespannt sein...
 
Ganz spitzfindig gesehen ist das LBA seit 2022 bereits im Verzug und dadurch in der Übergangsfrist.
Es kann nicht zum Nachteil der User sein wenn die Beauftragten ihrerseits die Aufgabe nicht zur rechten Zeit fertig haben.
Von da her sehe ich eine Übergangsfrist bis Jahresende als angebracht/nötig - oder eben BE und einen erlangbaren Kompetenznachweis bis 8/22.
 
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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ganz spitzfindig gesehen ist das LBA seit 2022 bereits im Verzug und dadurch in der Übergangsfrist.
Die Frage ist, ob das LBA mit der Neugründung des BMDV überhaupt noch die delegierte Zuständigkeit hat, wie unter dem BMVI beschlossen wurde? Oder ob das BE-Genehmigungsverfahren innerhalb der Behördenzuständigkeit, neuen Gegebenheiten angepasst wurde?
 

Holze01

User
Diskussion ohne Ende um des Kaisers Bart. Wenn jemand einen Kenntnisnachweis haben will - der Aufwand dafür ist absolut minimal, ebenso für den Schein A1 A3. Hat eigentlich schon mal irgendjemand irgendwo diese Scheine vorzeigen müssen? Selbst bei meinem Führerschein hat das über 40 Jahre gedauert bis ihn mal einer sehen wollte. 😎
 

eddy

User
Der Sinn einer Übergangsregel ist doch, dass es bei einer Änderung eine Zeitspanne X gibt, bei der sowohl die alte, wie auch schon die neue Gültigkeit haben. Hier laufen wir in eine Lücke von bis zu 4 Monaten, bei der die alte Regelung ausläuft und die neue Regelung (sehr höchst wahrscheinlich) noch nicht existent ist.
 

onki

User
Hallo,

der Kompetenznachweis ist ja nur eine Seite der Medaille.
Es geht ja auch um die neuen "Genehmigungen" für all die zugelassenen Plätze da draußen.
Bis Jahresende sind es keine 9 Monate mehr. Der Herbst wird wieder unvorheragbar und es ist immer noch nicht der Hauch einer Info bei den Vereinen, was ab 1.1.2023 mit den Plätzen passiert und wie das Procedere aussieht.
Bei allem Verständnis aber das sieht mir langsam danach aus, das wir irgendwelche bitteren Pillen schlucken sollen und wir damit bis kurz vor Toresschluss vertröstet werden, damit gar nichts anderes mehr übrigbleibt.

Ich mag mich täuschen aber diese Mauertaktik seitens der Verbände ist doch beängstigend. Die Zulassung ist das wertvollste, was ein Verein besitzt. Daher ist es nur verständlich, dass Vereine, die eine solche Zulassungen besitzen langsam ungeduldig werden.

Und die Vertrösterei hab ich so ganz langsam satt.

Gruß
Onki
 

gerwi

User
da der 1. April vorbei ist: gibt es zum Thema eine "verlässliche", verständliche und konkrete Aussage vom DMFV (dort bin ich Mitglied und versichert) - deshalb erwarte ich das auch von dieser Stelle. Leider wurde ich vom DMFV zu diesem Thema bisher nur enttäuscht und verunsichert...bei konkreten Nachfragen kam dann gar nichts mehr - schon ein wenig Wenig für meine Beiträge seit Jahrzehnten!
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ich mag mich täuschen aber diese Mauertaktik seitens der Verbände ist doch beängstigend.
Hallo Onki,

Du täuscht Dich und zwar gewaltig.
Da mauern nicht die Verbände, sondern die Anträge sind vorgelegt und befinden sich im Behörden-Dschungel. Und wie ich oben schon geschrieben habe, haben sich da evtl. Zuständigkeiten verschoben.

Deshalb kann Niemand etwas Konkretes zum aktuellen Stand sagen.
 

onki

User
Hallo Claus,

Wenn ich einen Antrag gestellt habe, ist die Vorgehensweise zumindest umrissen.
Was hindert den Verband die davon betroffenen Vereinsvorstände (die sind ja für die Platz BE maßgeblich) davon in Kenntnis zu setzen und das gaplante Procedere grob zu umreißen?
Für alle Fälle gibt es auch noch Verschwiegenheitsvereinbarungen.

Gruß
Onki
 
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