Kenntnisnachweis - Gültigkeit

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Gerade habe ich den DMFV Kenntnisnachweis absolviert, irgendwie ist das Verfahren schon ein Witz:
Hat man eine Antwort falsch, gibt man eine andere ein. Irgendwann ist es dann richtig. Das Lesen der Fragen ist überflüssig!
Spaßes halber habe ich den Nachweis noch beim MFSD gemacht, hier sind oft mehrere Antworten richtig, da macht es schon eher Sinn, es sich durchzulesen.
Wieder ist ein Experte erwacht...:D
 

onki

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Allen Menschen recht getan...

Wenn der Kenntnisnachweis schwer zu absolvieren wäre, gäbe es auch Meckertanten.

Viele unterschreiben bei uns ins Flugbuch, dass sie die Flugordnung zur Kenntnis genommen haben. Gelesen haben sie die Wenigsten.
Wie man es macht ist es nicht recht.

Gruß
Onki
 

Koziol

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Die Feststellung einer Tatsache ist kein Meckern, leicht und Idiotensicher unterscheiden die beiden Tests der Verbände und absoluten Idioten möchte beim Modellfliegen lieber nicht begegnen.
 

Börny

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...irgendwie ist das Verfahren schon ein Witz:
Die Feststellung einer Tatsache ist kein Meckern...
...finde den Fehler. Übrigens ist freie Meinungsäußerung ein "kann", kein "muss". Um mit den Worten von Gernot Hassknecht zu sprechen.

...absoluten Idioten möchte beim Modellfliegen lieber nicht begegnen.
...nunja, welche Geistesgrößen und Hirnakrobaten es unter den Modellfliegern gibt, zeigt Beispielsweise diese, nun schon 15 seitige, Diskussion um ein, wenn man nicht gerade Analphabet ist, leicht abzulesendes Datum auf einer Bescheinigung...:D

Einfach den Kenntnisnachweis machen, zum Fliegen gehen und dabei Freude haben. Zu profan? Dann ein neues Hobby suchen...
 
Die Feststellung einer Tatsache ist kein Meckern, leicht und Idiotensicher unterscheiden die beiden Tests der Verbände und absoluten Idioten möchte beim Modellfliegen lieber nicht begegnen.
Wobei du dich somit auch in die Reihe der Fehlgeleiteten stellst, die einfach den Unterschied zwischen Kenntnisnahme und Test nicht auf die Kette bekommen. Da bekommt man das gedanklich nicht auf die Reihe, will aber Steine werfen...ganz schön doof finde ich das, ehrlich gesagt.
Entschuldigung, ist wieder sehr deutlich, aber da kann ich nicht mehr anders...erst verstehen, dann lospoltern.
Hätte man die vorangegangen Beiträge gelesen, da wurde (auch in anderen Threads) das immer wieder erklärt!
Daher nochmal und für alle die es noch nicht kapiert haben:
Ein Kenntnisnachweis ist kein Test!
War es nicht und wird es auch nicht...

Aber wo soll es denn her kommen, wenn selbst unsere "Kapazitäten" (bekannt als Politiker) von einem Drohnenführerschein plappern.
Bzw. von Drohnen anstelle von unbemannten Luftfahrzeugen.
(übrigens, beide Verbände haben das auch in den Sprachgebrauch übernommen, keine Widerworte habe ich dazu vernommen!)
Selten doof, denn genau das soll UAS/UAV (unmanned aircraft systems/vehicle) aussagen und nicht Drohnen.
Es ist auch kein Übersetzungsfehler sondern einfach nur Dummheit - und was soll bei solchen Vorbildern auch noch kommen...:(
EU 1, Deutschland 0...:p Wir können alles, außer richtig...;)

Ach, ich geht jetzt besser in den Biergarten, das kann man sich doch nur noch schön saufen...:D*Prost*🍻
 

Koziol

User
Ich meinte die Fragen, durch deren Beantwortung man die Kenntnisse nachweist. Für mich ist das ein Test, aber egal, nennen wir es Nachweis. Diesen Nachweis kann man jedoch beim DMFV ohne jegliche Kenntnisse erbringen, man muss noch nicht mal die deutsche Sprache verstehen. Einfach "try and error" die Antworten durchprobiern. Und ja, auch ich bin froh, dass es so einfach war, da ich ja als Fehlgeleiteter leider benachteiligt bin!
 

S_a_S

User
Die LuftVO 21f fordert im Wortlaut:
Sie dürfen ein Flugmodell nach Satz 1 nur dann betreiben, wenn sie vor der erstmaligen Aufnahme des Betriebs an einer Schulungsmaßnahme des Luftsportverbandes, dem eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erteilt worden ist, teilgenommen haben. Eine Bescheinigung über diese Teilnahme, die fünf Jahre Gültigkeit besitzt, ist während des Betriebs mitzuführen.

Der DMFV macht daraus
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im privilegierten Rahmen eines Modellflugverbandes betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor. Mit einem selbsterklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband seinen Mitgliedern und Gastpiloten die Möglichkeit, diesen Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks einfach und sicher zu erwerben.

Der MFSD nennt das Schulungsnachweis für Modellflieger

Ja, früher hieß das mal
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
und bedurfte einer Einweisung.
Und was bedeutet die Schulnote "ausreichend"?

Grüße Stefan
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Ich meinte die Fragen, durch deren Beantwortung man die Kenntnisse nachweist. Für mich ist das ein Test, aber egal, nennen wir es Nachweis. Diesen Nachweis kann man jedoch beim DMFV ohne jegliche Kenntnisse erbringen, man muss noch nicht mal die deutsche Sprache verstehen. Einfach "try and error" die Antworten durchprobiern. Und ja, auch ich bin froh, dass es so einfach war, da ich ja als Fehlgeleiteter leider benachteiligt bin!
und hinterher hat man die Kenntnisse....oder nicht?
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Leute, wir machen jetzt einfach mal ein paar Tage zu,
bis sich die Hitzeblitze ein wenig beruhigt haben.



Ob das nun eine Art Test ist, bei dem man nicht durchfallen kann,
da man dieses Prozedere so oft machen kann, bis man die nötigen Punkte hat.
Oder man bezeichnet es als Kenntnisnachweis, da irgendwann mal,
ein paar Erkenntnisse mehr im Kopf sind, das ist ja in diesem Fall kein Unterschied.

Somit ist die Bezeichnung völlig Wurst.
Denn Hauptsache, man hat das Recht, Modellflug betreiben zu dürfen.


Gruß
Andreas
 
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