Jürgen Heilig
User
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Von ganz besonderem Interesse sind dabei ihre Erläuterungen zum Begriff der Aufsichtsperson (§21a LuftVO) sowie zu dem vom DMFV interpretierten Flugleiterzwang oder Kenntnisnachweis auf Fluggeländen mit AE.
Alles was dazu bis dato vom DMFV für die Mitglieder umgesetzt wurde, wurde von den beiden Autoren revidiert!
Viele Grüße
Minare
Dann wird wohl bald eine Neuauflage der Broschüre erforderlich werden, denn es handelt sich nicht nur um eine DMFV "Interpretation", sondern um eine schriftlich bestätigte Auslegung.
Jürgen