Hallo,
mich würde folgendes mal interessieren:
(bezieht sich auf einen Flugplatz mit Aufstiegsgenehmigung)
Jörg
Hallo Jörg
Niemand benötigt für ein Modellfluggelände mit AE einen Kenntnisnachweis.
Damit sind Deine Fragen und Deine Empörung obsolet.
Hallo,
ich muss nochmal nachhaken.
Wie gesagt - ich fliege ohne Telemetrie mit 35 MHZ Anlage.
Muss ich im Schadensfalle nachweisen, daß ich unter 100m geflogen bin,
oder muss mir der Förster/Grundstückseigentümer etc. nachweisen,
daß ich über 100m geflogen bin ?
Vielen Dank an Euch.
Grüße,
Ralf
Hi,
das ist schlichtweg falsch!
Wenn man auf einem Modellflugplatz mit AE fliegt und kein Flugleiter vor Ort ist, dann braucht man den Kenntnisnachweis auch! Und zwar wenn man mit einem Modell >2kg über 100m hoch fliegen will.
Peter
Übrigens: das gilt sogar fürs Fahhrad ohne Tacho...und man kann es dir nachweisen, dass du zu schnell gefahren bist, wird man dich dafür zur Rechenschaft ziehen.
Hallo Peter
Wo hast Du denn das gelesen?
Edit: Jörg war schneller.
Also dann wäre eine AE nicht mehr gültig wenn kein FL vor Ort ist?
Da würde ich aber um eine zweite Meinung bitten.
Aufsichtsperson = FlugleiterLuftVo schrieb:(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
nach Satz 3 nachweisen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
Hallo,
Selbst den Führerschein muß man nicht erneuern. Kommt vielleicht noch. Wäre eine neue Möglichkeit den Bürger weiter Geld abzunehmen.
Gruß
Jörg
Hallo,.
Interessant wäre zu wissen ob der Flugleiter dann den Kenntnisnachweis haben muß.
Hallo,
Selbst den Führerschein muß man nicht erneuern. Kommt vielleicht noch. Wäre eine neue Möglichkeit den Bürger weiter Geld abzunehmen.
Nicht richtig: den Lkw Führerschein alle 5 Jahre
Gruß Robert