flusiflieger
User
...unter Heranziehung externen Sachverstandes...
Jürtgen
ENDLICH...das hätte man schon früher haben können...
Gruss
Axel
...unter Heranziehung externen Sachverstandes...
Jürtgen
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Im Vorgang hierzu gab es erhebliche Unsicherheiten zum Thema „Mehrwertsteuer“. Zunächst vertrat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Ansicht, dass die Mehrwertsteuer bereits in den 25,-- Euro enthalten, also „inklusive“, sei. Unsere Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium ergab, dass dieses die Einschätzung des LBA nicht teilte. Vielmehr müsse die Steuer noch aufgeschlagen werden, so dass BMVI. Um aber keine Zweifel aufkommen zu lassen, wendete sich das BMVI an das Bundesfinanzministerium. Dieses wiederum bestätigte, dass die Mehrwertsteuer „zuzüglich“ berechnet werden müsse.
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...unter Heranziehung externen Sachverstandes ...
...und wie willst Du es handhaben, wenn man beim DMFV versichert ist und beim DAeC den Kenntnisnachweis gemacht hat?#10297
Ein Traum wäre es jetzt noch, wenn das Bestehen/Durchführen auf dem Mitgliedsausweis verzeichnet wäre, dafür würde ich auch auf 1 Jahr Gültigkeit verzichten (Der Ausweis ist immer vom 1.1.-31.12 gültig, der Kenntnisnachweis hat 5Jahre Gültigkeit nach Durchführung unterjährig, die Bearbeitungszeit würde also den "Verlust" von 1 Jahr bedeuten). Damit könnte man auf das Papier verzichten. Der DAeC hat ja etwas ähnliches schon auf den Weg gebracht. Aber so findet das Ding den Weg in meinen Laminator, vielleicht verkleinert auf DinA5 :-) Dann müsste es in die Sendertasche passen.
Ralf
...und wie willst Du es handhaben, wenn man beim DMFV versichert ist und beim DAeC den Kenntnisnachweis gemacht hat?
Man kann doch auch das Zertifikat als pdf. auf dem Smartphone mitführen. Spart auch Papier...
Ging mir um mich, der ich dad Ding bei "meinem" Verband gemacht habe. Dass das nicht für alle sinnvoll ist, ist mir schon klar... Daher ganz viele "ich" - Botschaften....und wie willst Du es handhaben, wenn man beim DMFV versichert ist und beim DAeC den Kenntnisnachweis gemacht hat?
Man kann doch auch das Zertifikat als pdf. auf dem Smartphone mitführen. Spart auch Papier...
Moin,
der Tipp ist doch auch schon durch.
Das haben schon mehrere gemacht, ich genau wegen der Konstellation und weil ich keinen Bock auf verdrecktes Papier habe.
Gibt auch ein neues Angebot mit QR-Code, auch für die, die schon den Nachweis "erworben" haben, siehe bei NEWS heute um Mittag herum.
Ich bin denn mal weg, Wetter ist zu gut geworden...
Gemäß dwer Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung muss für das Ausstellen der Bescheinigung nach § 21 e Absatz 1 der Luftverkehrs-Ordnung eine Mindestgebühr von 25,-- Euro netto erhoben werden.
Jürtgen
Hi,
Falsch.
Die Gebühr ist nicht zwingend erforderlich. Siehe Homepage vom LBA. Gruß Robert
Aber es ist doch auch (noch) in Deutschland so, dass nicht ich meine Unschuld beweisen muss,weil Du einfach die Höhe nicht überschreiten darfst. Wie Du das machst, ist Dein Problem...
Aber es ist doch auch (noch) in Deutschland so, dass nicht ich meine Unschuld beweisen muss,
sondern die Obrigkeit feststellen und belegen muss dass ich eine Gesetzeswidrigkeit begangen habe?
Ja?
Gruss Jürgen
Aber es ist doch auch (noch) in Deutschland so, dass nicht ich meine Unschuld beweisen muss,
sondern die Obrigkeit feststellen und belegen muss dass ich eine Gesetzeswidrigkeit begangen habe?
Ja?
Gruss Jürgen
wenn du das schon mehrmals schreibst, dann mal Butter bei de Fische, dass wäre fair...