DD8ED
Vereinsmitglied
Hast du dich heute schon mal so richtig blamiert ?Die Gebühren wurden mit 25 Euro im Rahmen der Gesetzgebung festgelegt. Die Verbände sind als anerkannte Stelle benannt worden. LBA und DMFV haben für sich festgelegt, dass Sie die 25 Euro erheben.
Welche Gestaltungsmöglichkeit: Nochmal §9 BGebG (Bundesgebührengesetz)
Die 750 Euro sind zu berappen, wenn ich anerkannte Stelle werden will.
Siehe http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L1/Unbemannte_Fluggeraete/00_Informationsblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Punkt 5: Gebühren
Das beweist doch, dass ihr nichts lest. Ihr müsst doch das Zeug durchlesen bevor ihr was dazu schreibt. Ich kann euch nur die Fundstellen nennen. Lest müsst ihr wirklich selber. Dann kommt ihr auch auf ein Ergebnis und müsst nicht irgendwelche haltlosen Kommentare in Netz schmeissen.
Gruß
Robert
Du hast.
Du behauptest : "Der Kenntnisnachweis nach 21e kostet 25 Euro. Der nach 21d 750 Euro."
Hier schreibst du: "Die 750 Euro sind zu berappen, wenn ich anerkannte Stelle werden will."
Fällt dir der Unterschied auf ?
Und glaube mir, ich habe es gelesen. Mit absoluter Sicherheit genauer als du. Und ich habe es verstanden und mit relevanten Stellen, zu denen du wohl eher keinen Zugriff hast, diskutiert.