Verjährungsfrist und Vorkasse
Verjährungsfrist und Vorkasse
Hallo allerseits,
wenn wir dann mal wieder auf den Boden kommen wollen?
Zum deutschen Recht:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, § 195 BGB und nicht fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Jahresende. Da könnte man etwas "tricksen", aber verlassen würde ich mich nicht darauf. Im Einzelfall also zugesagte Liefertermine u.ä. beachten.
Ein Anspruch auf Vorkasse besteht nicht. Der Käufer ist - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - verpflichtet, Zug um Zug (§§ 320, 322 BGB) gegen Übertragung des mangelfreien Kaufgegenstandes den Kaufpreis zu zahlen, er ist also grundsätzlich nicht vorleistungspflichtig. (Pammler in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 433 BGB).
Das kann man natürlich anders vereinbaren. Ich habe durchaus Verständnis, wenn ein Hersteller, zumal bei Kleinserien bei Bestellung einen kleinen Abschlag verlangt, sozusagen um die Ernsthaftigkeit zu prüfen. Wer bei längeren Lieferzeiten vollständig zahlt, tut dies auf volles Risiko. Im Schlimmsten Fall der Insolvenz kann es passieren, dass das Geld weg ist. Das gab es z.B. auch schon bei Billigstromanbietern.
Wer das trotzdem gemacht hat, sollte die Lieferanten nach Ablauf der angezeigten Lieferspanne eine angemessene (nicht drei Tage, bei der Herstellung eines Flugmodells vielleicht vier Wochen, bei handelsüblicher Ware zwei bis drei Wochen) Frist zur Erfüllung (also zur Lieferung) setzen. Das muss nachweisbar sein, Telefonate sind Schall und Rauch. Email nur, wenn der Lieferant darauf bezogen geantwortet hat. Also schriftlich per Einschreiben/ Rückschein. Nach Ablauf der Frist kann man den Vertrag kündigen und das Geld, wieder mit Frist zurückfordern. Nach erneutem Fristablauf ab zum Anwalt. So teuer ist der auch nicht. Vor Beginn einer Beratung kann man sich dazu eine Auskunft bezogen auf den Streitwert (der Betrag, den man versenkt hat) geben lassen. Liegt für ein gerichtliches Mahnverfahren über 2.000,00 € zwischen340,00 € und 480,00 €, je nach Tätigkeit (unverbindlich).
Also ich würde bei einem Hersteller, der bei Lieferzeiten von mehr als drei Wochen volle Vorkasse verlangt, nicht kaufen. Seriös ist das Verfahren eines Herstellers von F3J/b Modellen aus Osteuropa: Anfrage, Info des Herstellers zur Lieferzeit und Preisliste, Bestellung nach Preisliste, waaaarteeen, Info: Dein Modell wird demnächst gefertigt, bleibt es dabei, Sonderwünsche, Farbschema, Info, das Modell wird gefertigt mit Rechnung, Bezahlung entweder vorab auf ein deutsches Konto oder bei Übergabe auf einem Wettbewerb.
Wie einer meiner Ausbilder immer gerne sagte: "Das Bürgerliche Gesetzbuch ist für alle da!" Allgemein bekannt auch: "Das Recht ist mit den Aufgeweckten".
Euer Stefan
Rechtsanwalt (muss dazu wegen der Gefahr des Vorwurfs unerlaubter Rechtsberatung)