Der RP hat dabei wenig zu sagen, Zoll ist ne Bundesangelegenheit, und der ist für die Überwachung der Einfuhr und Einhaltung der anhängigen Bestimmungen zuständig, nicht der RP.
Angesehen davon : angemahnt wird weniger eine vorhandene CE-Kennzeichnung als vielmehr das Fehlen von deutschsprachigen Sicherheitshinweisen, wie mir mitgeteilt wurde. Und das trifft den "Eigenimporteuer", der "böse Händler", der Sachen aus aller Welt einführt und überteuert weiterverschachert, ist da in der Aufgabe diese anzubringen - der kann die ohne "Schickimicki-Aufkleber" einführen, weil er nach geltendem Recht als "Hersteller" gilt und für die nötigen Kennzeichnungen und Beilagen zu sorgen hat.