Dieter Wiegandt schrieb:
Also, ich möchte nicht, dass wir uns hier die Köppe einschlagen, bereits am Anfang. Also bitte eine sachliche Diskussion. Ich bin ja froh, dass hier unterschiedliche Meinungen auf den Tisch kommen. Das zeigt doch die ganze Problematik.
Hi,
von einer sachlichen Diskussion gehe ich aus - deshalb auch der eingebrachte Absatz aus dem Markenschutz
gesetz
Ralf, das sind für mich deine Kernaussagen:
So weit bist du doch gar nicht von PW weg.
Vieles scheint sich im Vorfeld zu erledigen (siehe PW) also Abmahnung und eine weitere rechtliche Prüfung ist erledigt.
Hat ja auch keiner gesagt, das wir weit auseinander liegen. Ich kann die Einstellung verstehen. Wenn ich nichts mache, kann ich auch keinen Ärger bekommen.
Andrerseits ist es ja deutlich im Gesetz geregelt - ein Richter müsste also nur Urteilen, ob die Nutzung Privat war oder nicht.
Das Argument mit der Öffentlichkeit hat mit dem Fall wenig zu tun - Das ist wenn dann überhaupt maximal Teil Öffentlich, da ich als Vereinsmitglied auf einem Vereinsgelände unterwegs bin. Und das Vereinsgelände muss nicht zwingend öffentlich sein. Da gehts eher um die private
Nutzung
Was sollen wir uns denn eigentlich noch alles gefallen lassen, wenn uns das Gesetz Rechte zuspricht, dürfen wir diese auch in Anspruch nehmen.
Unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten im Markenschutz.
Also gehe ich ein Risiko ein, wenn ich mit einem Flieger im entsprechenden Design unterwegs bin - wenn ich ihn selbst gestaltet habe? Oder?
Jain
Es ist zum Bsp. bei Musterschutzverletzungen, wenn eine Partei, als Bsp. Red Bull nun gegen einen klagt, der sich z.B. Black Bull nennt oder ein Hersteller von optischen Aufwertungsteilen sich gegen eine nahezu identische Kopie eines Mitbewerbers gerichtlich zur Wehr setzt.
Da gibts x Entscheidungen, da du nunmal eine Abweichung von mind. 70% haben musst, um nicht an sein Muster anzuecken.
Natürlich gehe ich davon aus, das die Leitklassen ( also die Einstufung für Produkte der Art x) stimmig sind. Auf unterschiedliche Leitklassen zu klagen geht nämlich auch nicht.
Bsp. Audi hat seine Marken geschützt für Autos, Spielzeuge. Nun kommt ein Bäcker und benennt seine Brötchen "Audi"
Eine Verwechslungsgefahr im Geschäftsverkehr ist ausgeschlossen, Audi hat den Namen nicht in der Leitklasse " Brötchen" geschützt, somit darf der Bäcker seine Brötchen Audi nennen.
Alles versucht etwas einfacher darzustellen, das es auch für den Laien in etwa nachvollziehbar ist.
Dein Zitat Markenschutz habe ich gelesen. Vom Text her klar, wenn man es auseinanderdröselt. Aber jetzt sind wir später wieder bei den Gerichten - mit der bekannten Unsicherheit.
Ja, siehe oben. Machste nix, machste nix falsch
Aber vor Gericht sind auch schon unschuldige verknackt worden, dann sollte man sich daheim einbunkern und nichts mehr machen. Du musst ja alleine schon ´Bedenken, das du, wenn du ein Auto besitzt, immer eine Betriebsgefahr bist, auch wenn du nicht fährst oder nicht drin sitzt - Schon irgendwie Irre, oder ?
Bis jetzt sieht es für mich so aus, dass ich gut beraten bin, wenn ich den Markenschutz beachte.
Wie oben, ist das völlig richtig ausgedrückt. Nur, wenn du nun ein ARF Modell mit irgendwelchen Aufklebern drauf kaufst, kannst du dir auch nie sicher sein, das der Kleberdraufpapper eine Lizenz hat - wer ist dann dran ? Na, wenn dann du ;o)
Kaufen wir jetzt nur noch ARF Modelle ohne Beschriftung ?
Legitim finde ich dieses Verhalten nicht.
Desweiteren steht die Frage mit dem generellen Nachbau von Originalen dann immer noch im Raum.
Also meine Einstellung dazu wäre, wenn mir von Markeninhaber XY ein freundlicher Brief ins Haus kommt, mit Abmahnung zwecks Gesetzesverstoß, wandert der in den Reisswolf ( das machen übrigens viele Firmen auch so
).
Natürlich nur, wenn ich mir sicher bin, das ich die Marke nicht im gewerblichen Gebrauch genutzt habe.
Als Problem sehe ich auch grundsätzlich noch, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat ( egal als was ). Dann wäre ich auch Vorsichtig, nicht das einem das als Eigenwerbung mit ausgelegt wird ( als Bsp. - hoffentlich hat er nichts dagegen, aber mir fällt grad nix anderes ein : Wenn ein Inhaber eines Lackierbetriebes seine seiner Modelle mit seiner Werbung bestückt hat und zusätzlich noch mit einer geschützten Marke beschriftet ) ( wenn er wünscht, kann man das Bsp. ja wieder raus nehmen
)
Das ganze ist mit Sicherheit teilweise Heikel und jeder sollte sich vorher überlegen, ob er auch wirklich nicht gegen den Schutzumfang des Inhabers verstösst. Im Zweifel einfach mal bei
www.dpma.de vorbeischauen und eine recherche machen, für was der gewünschte Begriff bereits geschützt ist. ( Als Wort und/oder Bildmarke und/oder Geschmacksmuster.
Aber grundsätzlich zu sagen, das das verboten wäre ist halt nunmal einfach nicht richtig.
Heute war ein super Flugtag
( Mein nicht WIK Salto fliegt super mit den WIK Aufklebern
- keine Recherche gemacht, Addresse zum verklagen wird auf Wunsch per PN mitgeteilt*lol* )
Gruß, Ralf