Modellflieger - Ausgabe August/September 2012

Das hängt mit den Kompetenzen bzw. Zuständigkeiten zusammen. Vergleiche hinken zwar immer, aber ich riskiers trotzdem mal. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts laufen zwar in den Straßen rum und verteilen Knöllchen an die Straßenverkehrsteilnehmer, trotzdem käme doch keiner auf die Idee anzunehmen, das Ordnungsamt wäre auch für die Einrichtung von Einbahnstraßen, Geschwindigkeitsbeschränkungen u.. ä. zuständig, oder? So ähnlich verhält sich das mit denjenigen, die Aufstiegserlaubnisse erteilen. Die können da die Betriebszeiten einschränken, Lärm begrenzen u. ä. Regelungen treffen, aber keinesfalls vorschreiben, wie hoch geflogen werden darf. Schließlich sind auch Modellflugzeuge Luftfahrzeuge und unterliegen damit dem Luftrecht. Für den Luftraum und seine Nutzung ist bekanntlich in Deutschland einzig die Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig. Nur sie kann Freigaben erteilen, Lufträume sperren oder freigeben. Und weil das so ist, sind Einschränkungen, die den Luftraum und seine Nutzung betreffen, originär der DFS vorbehalten. Die Ämter hatten sich mit den Einschränkungen in den Aufstiegserlaubnissen da also etwas angemaßt bzw. ihre Zuständigkeiten deutlich überschritten. Auch deshalb ist dieses Gerichtsurteil ergangen, das diese Praxis jetzt unterbindet. Eigentlich sollte zur Flughöhe überhaupt nichts in der Aufstiegserlaubnis stehen, sondern ein Hinweis erfolgen, dass man sich diesbezüglich an den einschlägigen Gesetzen zu orientieren hätte. Denn, wie man sieht, "keine Flughöhenbegrenzung" ist auch wieder irreführend! Keine Flughöhenbegrenzung gibt es einfach nicht!!
 
Hallo

Hallo

Also ich habe den Text auch ganz anders verstanden. Ich finde der Text ist ein wenig schwierig geschrieben. Für einen Anfänger ist dieser Text nicht ganz einfach zu verstehen. Also ich werde ihn mir nochmals durchlesen denn selbst ich verstehe da so einige Punkte rein gar nicht.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wenn Dir was unverständlich ist, dann frage doch einfach hier nach. Da wird Dir mit Sicherheit geholfen! Auch dafür ist ja :rcn: gemacht worden.
 

RudiK

User
Diverse Rechtsdinger -...

Diverse Rechtsdinger -...

ich hab 20 Jahre Manntragend hinter mir, und versuche die Clubfreunde wie folgt
zu sensibilisieren ..



Anhang anzeigen Fliegen ja6.doc



Fehler möglich, Diskussion willkommen.
greeets rudi .
 
Für den Luftraum und seine Nutzung ist bekanntlich in Deutschland einzig die Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig. Nur sie kann Freigaben erteilen, Lufträume sperren oder freigeben. Und weil das so ist, sind Einschränkungen, die den Luftraum und seine Nutzung betreffen, originär der DFS vorbehalten.

Damit jeder weiss was wo gilt, werden jährliche neue Luftfahrtkarten mit amtlichem Aufdruck der einzelnen Lufträume herausgegeben.
Das ist die ICAO, oder Jeppessen Karte, davon gibts in Deutschland für die einzelnen Gebiete jeweils eine separate, oder auch als Wandposter am Stück. http://www.eisenschmidt.de/product_info.php?products_id=3861 gibts auch online bei der DFS, aber ich finde es gerade nicht...:rolleyes:(irgendwo unter Flugplanung..., blöde Seite, total umständlich :confused:)

Weil sich aber zwischendurch mal was ändert und auch kurzfristige Einschränkungen bekanntgegeben werden müssen, gibt es NfL: Nachrichten für Luftfahrer. Diese kann man bei der DFS anschauen:http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/presse/deutsch/presse/presseinformation/2012/index.html
Auch für Modellflieger lohnt sich da immer ein Blick, z.B. gibt es derzeit übers Wochenende im Raum Amberg / Schwandorf Beschränkungen wegen Drohnen.
 
hey cool, diese Seite war mir bislang noch nicht bekannt. Was ich sehr schade finde, da ich finde, dass es sehr wichtig ist, zu wissen was da oben so los ist.
Wäre doch scheiße, wenn was passiert, nur weil man sich nicht informiert hat.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten