Nicht ohne Grenzen - Wie hoch darf ich fliegen? von C. Sonnenschein
Zwar ist dieser Artikel im Modellflieger, Seite 64, bezüglich Umfang nicht viel mehr als eine ausführliche Notiz, aber ich finde es sehr lobenswert und erfreulich, dass in der zweiten Hälfte des Beitrags dieses wichtige Thema auch mal in einem Printmedium aufgegriffen wird. Ist es doch für die Mehrzahl der Modellflieger völlig unbekannt, dass sie mit ihren Modellen Teilnehmer am Luftverkehr sind und daher dem Luftrecht unterliegen.
Um so bedauerlicher, um nicht zu sagen bedenklich ist es deshalb, dass nur unvollständige Informationen vermittelt werden. Klar, in so einem Miniartikel kann nur ein ganz kleiner Aspekt des umfangreichen Problemfeldes angerissen werden, keine Frage. Aber auch der muss dann doch alle wichtigen Bestandteile des Themas enthalten und darf nicht wesentliche Einzelheiten unterschlagen.
Es wird dort ausgeführt...
Bis dahin ist alles korrekt.(...) doch stellt praktisch der kontrollierte Luftraum eine Flughöhenbegrenzung dar. Für die Nutzung des kontrollierten Luftraums ist gemäß § 16a LuftVO eine Flugverkehrskontrollfreigabe notwendig (...)
Nun folgt aber...
Das ist nun nicht gerade falsch, aber höchst unvollständig. Unterschlagen wird einerseits der ganz entscheidende Fakt, dass sich die Höhenangabe auf die Höhe über Grund bezieht, was bei Höhenangaben in der Luftfahrt ganz und gar nicht selbstverständlich ist und deshalb unbedingt erwähnt werden muss.Dieser kontrollierte Luftraum E beginnt zwischen 1.000 Fuß (304,8 Meter) und 2.500 Fuß (762 Meter), sodass je nach Standort eine Flughöhenbegrenzung in diesem Bereich gilt.
Andererseits ist diese Information in einem zweiten Punkt unvollständig.
Unerwähnt bleibt, aus welchem Grund auch immer, dass es in diesem Bereich noch eine weitere Höhenbegrenzung gibt, nämlich 1.700 Fuß (AGL = above ground level) oder 518 Meter über Grund!
Das ist nun alles andere als hilfreich, wenn man mal vom "Normalmodellflieger" ausgeht. Wie man sieht, findet man unter www.dfs.de alles Mögliche, nur keine ICAO-Karte. Da steht der Modellflieger dann ziemlich ratlos da...Um zu erfahren, ab welcher Höhe am eigenen Standort der kontrollierte Luftraum beginnt, kann man in die entsprechende Luftfahrer-Karte (ICAO-Karte) schauen, die auch im Internet über die Seite der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) einsehbar ist.
Selbst wenn er dann vielleicht doch mal eine ICAO-Karte finden sollte, ist er immer noch keinen Schritt weiter, sofern er nicht zufällig Segel- oder Motorflieger ist, da ihm schlicht die Kenntnisse und Erfahrung fehlen, um in dem Wust an Informationen das zu finden, was für ihn von Bedeutung ist. Da kann er lange in die entsprechende Luftfahrer-Karte (ICAO-Karte) schauen...
Weit sinnvoller wäre der Link zum www.vfr-bulletin.de (dann weiter mit Hier geht es zum VFReBulletin "Web 2.0" und dann oben rechts auf Karte und ICAO Karte) gewesen, da es zumindest damit einen "kurzen Weg" zur ICAO-Karte gibt. Wenn dann noch der Hinweis gegeben würde, dass die Grenze des Luftraums E als breite, dunkelblaue Linie mit der Höhenangabe XXXX AGL dargestellt wird, wäre wenigstens die Mindestvoraussetzung gegeben, dass sich der Interessent zurecht finden könnte.
So, wie es jetzt schwarz auf beige verbreitet wird, kann es selbst beim verantwortungsbewusstesten Modellflieger nur Frust auslösen, da er mit diesen bruchstückhaften Fakten kaum zu einer befriedigenden Antwort auf die Frage Wie hoch darf ich fliegen? kommen kann.
Deshalb hilft nun seit mehr als 10 (in Worten: zehn) Jahren nicht nur seinen Usern mit dem MAGAZIN-Artikel Modellflug und Luftrecht, sich in diesem ungewohnten Terrain zurechtzufinden und leistet aktive Hilfestellung, um die eingangs gestellte Frage zu beantworten!
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: