Modellflug auf Flugplatzgelände

Schönen guten Tag, ich bin der Marvin aus dem Sauerland und habe große Pläne.



Erstmal schnell zu mir, 32 Jahre alt, lange beruflich, in einer Blechröhre durch die Meere Gefahren jetzt aber wieder in der Heimat angekommen und wieder Zeit für andere Dinge.

Jahre lang habe ich mich nur mit einem F3K Model und dem Wildewiesen fliegen abgefunden.



Jetzt habe ich wieder ein paar mehr Modelle und auch noch meinen Bruder und einen guten Freund komplett damit angesteckt.



Jetzt kommen wir zu dem Problem, auch wenn ich mir nicht sicher bin ob das hier überhaupt richtig ist.



Bei dem Flugplatz bei mir im Dorf, gab es Jahre lang eine kleine Modellbaugruppe, in dieser war ich auch früher sehr aktiv. Leider ist das alles ein wenig eingeschlafen. Ich würde das jetzt aber wieder ein wenig aufleben lassen.

Nach einen Gespräch mir dem Vorstand des Vereins und stundenlangen durchlesen von irgend welchen Verbandvorschriften und anderen Texten, bin ich immer noch nicht schlauer.



Ist es überhaupt möglich auf einen Flugplatzgelände (nach ende des Manntragenden Flugbetriebes)einen Modellflugplatz auszuweisen?

Grüße
 
Hallo, zum einen ist es kein " Flugplatzgelände ", sondern ein UL Fluggelände, Segelfluggelände, Sonderlandeplatz, etc. ...
Zur eigentlichen Frage: Es sollte kein Problem sein, einfach bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, die das Gelände genehmigt hat, das Prozedere erfragen.

Ich weiss von meinem ehemaligen Verein, dass dies ohne grossen Aufwand als Erweiterung der Zulassung durchgeführt wurde.

Gruß hans
 
Hallo Marvin!
Wir Buschpiloten Melle haben einen guten Draht zum nahen Segelflugplatz (der meines Wissens den Status eines Verkehrslandeplatzes hat) und dürfen dort auch mal Turbinenmodelle einfliegen.
Eine Aufstiegserlaubnis liegt für das Gelände logischerweise schon vor.
Ich kann dir auch nur raten, mit der Luftfahrtbehörde Kontakt aufzunehmen. Die wissen genau, welche Arten von Flugsport auf dem Gelände zulässig sind. Auch Modellflugverbände helfen bestimmt gerne weiter (zb. DMFV).
Viel Erfolg!
Dirk
 
Hallo Marvin,

In deinem Fall geht kein Weg an der Landesluftfahrtbehörde vorbei. Wende dich an die Behörde. Danach wendest Du dich an eine n der Verbände MFSD oder DMFV. Da musst Du für dich den passenden suchen, da hat jeder eine andere Meinung zu.


Gruß
Manfred
 
Eigentlich ist das verbandsunabhänig, die Versicherung kann man über den Verein machen, fliegen nach Open, ist die einfachste Regelung und sicher völlig ausreichend.

Will man keine Verbrenner fliegen, ist eine Aufstiegserlaubnis eigentlich überflüssig, man kann, mit Erlaubnis des Platzhalters auch fliegen wie auf der grünen Wiese...
 
Zuletzt bearbeitet:
also irgend einem Verband werden wir uns definitiv anschließen. Welcher jetzt besser ist muss ich irgend wie noch raus finden.

Bis her halten bei uns die Regeln, maximal 2kg und keine verbrennet, dem geschuldet, dass der Segelflugplatz mittig im Dorf liegt. Da werde ich auch weiter dran festhalten.
 
Eigentlich ist das verbandsunabhänig, die Versicherung kann man über den Verein machen, fliegen nach Open, ist die einfachste Regelung und sicher völlig ausreichend.

Will man keine Verbrenner fliegen, ist eine Aufstiegserlaubnis eigentlich überflüssig, man kann, mit Erlaubnis des Platzhalters auch fliegen wie auf der grünen Wiese...
Wo hast du das denn her?:D
 
also irgend einem Verband werden wir uns definitiv anschließen. Welcher jetzt besser ist muss ich irgend wie noch raus finden.

Bis her halten bei uns die Regeln, maximal 2kg und keine verbrennet, dem geschuldet, dass der Segelflugplatz mittig im Dorf liegt. Da werde ich auch weiter dran festhalten.

Wozu einem Verband anschließen? Jeder einzelne braucht eine Versicherung...
Wie kommt Ihr auf 2 kg ?
 

Modellflieger0

User gesperrt
Zur Info, wir, zwei, drei Leute, sind auch ein kleiner Haufen ohne jegliche Verbandszugehörigkeit, verschieden versichert und fliegen wild, alletdings mit Genehmigung des Bauern dem die die Wiese gehört. Nix Regeln etc., braucht kein Mensch. Spass ist das einzige was wirklich zählt.
Fertig.

Grüsse aus Obb.
 
Zur Info, wir, zwei, drei Leute, sind auch ein kleiner Haufen ohne jegliche Verbandszugehörigkeit, verschieden versichert und fliegen wild, alletdings mit Genehmigung des Bauern dem die die Wiese gehört. Nix Regeln etc., braucht kein Mensch. Spass ist das einzige was wirklich zählt.
Fertig.

Grüsse aus Obb.
Schon und schön für euch.
Hat leider nix mit der gestellten Frage zu tun.

Als Nachtrag an Hänschen Aussage zu Open auf einem manntragenden Fluggelände, hier ist mein Kenntnisstand dass es zum Modellflug auf einem solchen seit langem schon eine Modellflugspezifische AE braucht.
Auch kein Wildflug bis 5Kg war da mehr gestattet und Open nimmt manntragende Fluggelände in den Regeln ja ebenfalls aus.

Daher nochmal, wie kommst du zu deiner Aussage? Oder machst du jetzt einen auf Scholz?
 

S_a_S

User
(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, die keine Flughäfen sind, wenn der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie stattfindet oder die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers am Flugplatz eingeholt worden ist,
Nachdem dies ODER-Bestimmungen sind, sollte auch der Betreiber alleine ausreichen.
Der (oder sein Flugleiter) weiß auch, welche sonstigen Bestimmungen (z.B. Lärmschutz, Flugleitung, zulässige Fluggeräte), die mal von der Luftaufsicht festgelegt wurden, mit zu beachten sind.

Dass nach Betriebsende aus dem Flugplatz automatisch Grüne Wiese wird, lässt sich daraus nicht allgemein schließen.

Grüße Stefan
 
Nachdem dies ODER-Bestimmungen sind, sollte auch der Betreiber alleine ausreichen.
Der (oder sein Flugleiter) weiß auch, welche sonstigen Bestimmungen (z.B. Lärmschutz, Flugleitung, zulässige Fluggeräte), die mal von der Luftaufsicht festgelegt wurden, mit zu beachten sind.

Dass nach Betriebsende aus dem Flugplatz automatisch Grüne Wiese wird, lässt sich daraus nicht allgemein schließen.

Grüße Stefan
Das ist aufjeden Fall ein guter Hinweis und eine Grundlage mit der ich vielleicht sogar mein Ansprechpartner im Vorstand mal ansprechen kann. Der Vorstand hat leider grade noch starke Bedenken, aubaächlich dadurch das ein Verstoß(keine Ahnung welcher Art) durch den Modellflug, dem Flugplatz an sich angelastet wird.
 

S_a_S

User
Naja, der Vorstand (Annahme: Verein ist Betreiber) muss halt seine Genehmigung herauskramen und mal genauer lesen, was drin steht. Oft ist das schon ein "Aufwand", der über das notwendige Ehrenamt hinausgeht - ganz zu schweigen davon, wenn es noch Klärungsbedarf mit der Behörde gäbe. Vielleicht gab es da auch schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit oder noch eine "Leiche im Keller", die man auf keinen Fall ausgraben will.

Wenn das z.B. ein Segel"flugplatz" mit Winde ist, ist der Lärm überschaubar und von der Bevölkerung zähneknirschend akzeptiert. Gibt der Vorstand das Gelände "frei" und es heizen dann Modellflieger mit sehr lauten Modellen über die Ortschaft, dann kommt sofort die erste Klage wegen (ungewohntem) Fluglärm. Im besten Fall gibt es nur eine Ermahnung von der Luftaufsicht.
Oder die Zufahrt zum Gelände wird an Wochenenden von der Gemeinde eingeschränkt und überwacht -> indirektes Flugverbot.


Und wenn da z.B. steht, dass Flugbetrieb nur mit Flugleiter stattfinden darf, wird der Verein diesen kaum kostenlos für die Modellflieger stellen wollen.

Trotzdem ist der Vorstand der richtige Ansprechpartner, vielleicht ist er auch froh, mit den Modellfliegern noch ein paar Arbeitsstunden (z.B. Platzpflege, Schankdienst) verteilt zu bekommen - als Entgegenkommen für die Nutzung.

Grüße Stefan
 
Hi Stefan, halt mal die Luft an und konstruiert nicht immer alles mögliche zusammen !
Die wollen da einfach ihr Fliegerle fliegen lassen, deshalb muss man nicht gleich alle Heiligen beschwören...

@Cooper1293 :
Einfach wie oben aufgeführt vorgehen, dann wird das schon.
 
Ich fliege seit über fünfzig Jahren auf einem Segelflugplatz meine Modelle. Gemäß der Aufstiegserlaubnis muß unser Flugleiter mit einem Flugfunkgerät ausgerüstet sein. Die Segelflieger sind mittlerweile froh, wenn sie aus Überlandflügen abends zum Platz zurückfliegen und über uns einen freien Flugplatz informiert werden. Wir bitten auch die Gassigänger oder Fußgängern den Platzrand zu benutzen und nicht mitten auf der Landefläche Rumzulaufen.
Ist mittlerweile eine Win Win Situation für die Sport- und Modellflieger.🤩😎

Man muss nur wollen, dann klappt das auch.

Grüße Eberhard
 
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