Hi,
die Pressestelle hat schon Emails an die Vereinsvorstände verschickt. Defacto sieht es so aus.
Es bleibt bei der grundsätzlich unbeschränkten Aufrechterhaltung des bewährten erlaubnisfreien Modellflugbetriebs unter 5 Kilogramm. Dies gilt auch für das Fliegen auf der „grünen Wiese“ etc. uneingeschränkt.
Der § 16 Absatz 1 Nummer 1 e) Luftverkehrs-Ordnung zur Erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums wird in 2015 wie folgt ergänzt: „aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden.“ Ansonsten kann weiterhin zum Beispiel mit
Multikoptern verantwortungsvoll in besiedelten Gebieten geflogen werden.
Aufrechterhaltung des Abgrenzungsmechanismus, dass Flugmodelle einzig durch den Verwendungszweck bestimmt werden nämlich „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“. (vgl. Festschreibung § 1 Absatz 2 Satz 3 Luftverkehrsgesetz: Unbemanntes Luftfahrtsystem, wenn das Gerät nicht zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung betrieben wird.) Damit ist auch der Betrieb des Flugmodells mit Kameratechnik an Bord weiterhin genehmigungsfrei und wird nicht als unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) gewertet. Ein entsprechender Antrag des Landes Rheinland-Pfalz fand keine Mehrheit.
Jetzt eine Bitte an alle Copterflieger, bitte schaltet endlich Eure Gehirne ein, fliegt nicht in Innenstädten über Menschen, stellt keine Harakiri Videos in Youtube ein.
Benehmt euch einfach normal , wie die anderen Modellflieger auch.
Wir können froh sein, dass die Nummer vom Tisch ist. Da kann man mal wieder sehen, dass es wichtig ist , in Vereinen und Verbänden organisiert zu sein.
Ansonsten wären wir nämlich platt gebügelt worden.