Modellflug - Verbot in Köln auf sämtlichen öffentlichen Grünflächen ...


NfL sind Bekanntmachungen von Rechtsvorschriften. Sie begründen aber kein Recht.

Das tun nur die Gesetze, Verordnungen oder Satzungen selbst.

Für die Benutzung der Grünflächen in Köln hat die Stadt Köln die Gesetzgebungskompetenz. Daher die in Beitrag 1 verlinkte Satzung.

Für den Luftraum (auch dem Kölner) liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.

Der hat mit dem Luftverkehrsgesetz und der Luftverkehrs-Ordnung von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.
 

Wombat

User
Das die Kontrollzone EDDK das Kölner Stadtgebiet abgdeckt ist nicht richtig. Sehr interessante Flug-Gebiete im Kölner Stadtwald oder im linksrheinischen Westen und Norden des Stadtgebietes fallen nicht in die CTR. Ebenso der Süden in Richtung Brühl und Bornheim.

Diese online-Karte sei jedem empfohlen:

http://maps.openaip.net/

Das die Stadt das Betrieben von Modellschiffen untersagt ist einfach eine unfassbare Tat von weltfremden hobbylosen Politikern und Amtsmenschen welche nach dem Dienst sofort ohne sinvolle Freizeitbeschäftigung nur in die Glotze schauen

WOMBAT
 
Wollte nur meinen Zufallsfund mal publizieren, fand keinen besseren Thread:

 

mcxer

User
Die Stadt Köln verbietet ja auch das Bötchen fahren auf allen städtischen Gewässern, Ausnahme nur Adenauer Weiher.
Auch das ist übrigens nicht rechtens und wurde höchst richterlich entschieden. Die Stadt Köln weiß das und wird entsprechend ändern bzw. anpassen müssen - hat sie auch eingeräumt. Nur wann das geändert wird, das steht in den Sternen - kann sich eigentlich nur noch um Jahre oder Jahrzehnte handeln.

Das Flugverbot besteht allerdings auch "nur" für die Grünflächen der Stadt gemäß Plan. Aber, nicht jede Wiese gehört zu den Grünflächen der Stadt Köln - von daher fliege ich am Rand von Köln, was vom Ordnungsamt als "erlaubt" eingestuft wurde.
mfg
 

jmoors

Vereinsmitglied
Die Stadt Köln verbietet ja auch das Bötchen fahren auf allen städtischen Gewässern, Ausnahme nur Adenauer Weiher.
Auch das ist übrigens nicht rechtens und wurde höchst richterlich entschieden.
Hast Du dazu ein entsprechendes Urteil oder eine Rechtsnorm - ich meine das Verbot des Böötchen fahrens, nicht den Betrieb von Luftfahrzeugen?
 
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