@Michael:
Ich will mich mal daran versuchen, deine Fragen zu beantworten:
1. Warum das nicht jedes Luftamt so macht? Die beiden bayerischen Luftämter haben sich eben für den Weg der Allgemeinverfügung entschieden, da die Umsetzung Ländersache ist und der Bund den Ländern nicht vorschreiben konnte, wie sie mit den neuen Regeln umzugehen haben.
2. Ob nötig oder nicht, siehe 3.)
3. Woher soll das Luftamt wissen, welchem Verband ein Modellfluggelände angehört? Bei der Erteilung einer AE wurde nie abgefragt, welchem Verband man als Verein angehört (ja, ich habe selbst das AE-Verfahren für meinen Verein durchgezogen). Ein Verein konnte ja jederzeit wechseln oder auch gar keinem Verband mehr angehören. Das Luftamt muss also wissen, unter welchen Regeln das jeweilige Fluggelände einzuordnen ist. Die Verbände können das nicht verlässlich sagen, gibt noch genug Vereinsplätze, die sich bislang noch nicht bei "ihrem" Verband gemeldet haben (aus Unwissen- oder Unsicherheit oder sonstigen Gründen). Gibt auch Plätze mit AE, die noch nie einem Verband angehörten, dort ist jedes Mitglied selbst versichert (kenne so einen Verein hier in der Nähe). Da ist es schon wichtig, dass das Luftamt weiß, was die künftig vor haben, ob sie sich einem der Verbände anschließen oder ob sie nun in der Offenen Kategorie fliegen.
4. Die AE wollen die (bayerischen) Luftämter ja nicht kassieren, aber je nachdem, für was sich ein Verein entscheidet (siehe Nr. 3) ist es für das Luftamt relevant, ob sie künftig für den Verein "direkt" zuständig sind oder ob Teile der Zuständigkeit auf einen der Verbände übergegangen sind.
Alles von mir jetzt sehr "laienhaft" formuliert und sicherlich nicht 100% vollumfassend, aber ich hoffe, man kann den Sinn der Fragestellungen durch das Luftamt etwas erkennen. Aber eigentlich erklärt das Luftamt Nord in seinem Schreiben alles recht übersichtlich und detailliert, wenn man gewohnt ist, das "Juristendeutsch" auszulegen.
Sollte es jemand noch genauer wissen, bitte korrigieren, ergänzen, erweitern oder auch widerlegen. Kein Problem.