Modellfluggelände ohne behördliche Aufstiegserlaubnis.

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Michael,

bin gerade am überlegen, wer hier Deine Fragen fachkompetent beantworten kann?
Also richtig beantworten, nicht spekulativ.

Könnte es sein, dass die verschiedenen BezReg/LuftA in der Republik die richtigen Adressaten wären, um Deine Fragen korrekt zu beantworten?
 
@Michael:
Ich will mich mal daran versuchen, deine Fragen zu beantworten:
1. Warum das nicht jedes Luftamt so macht? Die beiden bayerischen Luftämter haben sich eben für den Weg der Allgemeinverfügung entschieden, da die Umsetzung Ländersache ist und der Bund den Ländern nicht vorschreiben konnte, wie sie mit den neuen Regeln umzugehen haben.
2. Ob nötig oder nicht, siehe 3.)
3. Woher soll das Luftamt wissen, welchem Verband ein Modellfluggelände angehört? Bei der Erteilung einer AE wurde nie abgefragt, welchem Verband man als Verein angehört (ja, ich habe selbst das AE-Verfahren für meinen Verein durchgezogen). Ein Verein konnte ja jederzeit wechseln oder auch gar keinem Verband mehr angehören. Das Luftamt muss also wissen, unter welchen Regeln das jeweilige Fluggelände einzuordnen ist. Die Verbände können das nicht verlässlich sagen, gibt noch genug Vereinsplätze, die sich bislang noch nicht bei "ihrem" Verband gemeldet haben (aus Unwissen- oder Unsicherheit oder sonstigen Gründen). Gibt auch Plätze mit AE, die noch nie einem Verband angehörten, dort ist jedes Mitglied selbst versichert (kenne so einen Verein hier in der Nähe). Da ist es schon wichtig, dass das Luftamt weiß, was die künftig vor haben, ob sie sich einem der Verbände anschließen oder ob sie nun in der Offenen Kategorie fliegen.
4. Die AE wollen die (bayerischen) Luftämter ja nicht kassieren, aber je nachdem, für was sich ein Verein entscheidet (siehe Nr. 3) ist es für das Luftamt relevant, ob sie künftig für den Verein "direkt" zuständig sind oder ob Teile der Zuständigkeit auf einen der Verbände übergegangen sind.

Alles von mir jetzt sehr "laienhaft" formuliert und sicherlich nicht 100% vollumfassend, aber ich hoffe, man kann den Sinn der Fragestellungen durch das Luftamt etwas erkennen. Aber eigentlich erklärt das Luftamt Nord in seinem Schreiben alles recht übersichtlich und detailliert, wenn man gewohnt ist, das "Juristendeutsch" auszulegen.
Sollte es jemand noch genauer wissen, bitte korrigieren, ergänzen, erweitern oder auch widerlegen. Kein Problem.
 
Es hat ja auch niemand hier danach gefragt, WARUM Bayern diesen Weg gewählt hat.
Ich hatte dazu oben geschrieben, dass Bayern sich eben für diesen Weg entschieden hat. Über das "warum" könnten ein paar wenige schon was sagen, weil es da freilich Gründe gibt - das interessiert allerdings nicht den Anwender/Piloten (er kanns ja eh nicht ändern) und das muss auch nicht in einem Forum besprochen werden (wird sonst vermutlich wieder Cafe-Klatsch).... :-)
Im Übrigen hat zumindest der Sachbearbeiter des Luftamts Nord in seinem Schreiben an die Vereine darauf hingewiesen, dass für Rückfragen gerne telefonische Auskunftsbereitschaft besteht - WARUM also nicht anrufen und fragen? Wenn er das nicht weiß, dann weiß keiner und die Gründe kann er dann sicher nennen. Aber Piloten und Vereine wirds nicht jucken - ist ja eh erstmal nicht zu ändern, weil die AV ist veröffentlicht und damit gültig.
Stimmt, Rechtsmittel gegen die AV wäre noch möglich - mal sehen, ob das jemand macht.
 
@hänschen: Ja, die müssen ein Formular ausfüllen und es dem Luftamt zurücksenden (und vorher das Gelände beim Verband anmelden). Das mit dem Gelände bei ihrem Verband melden müssen/sollten/können aber auch die Vereine in den übrigen Bundesländern.
@Claus: Das war die rein rechtliche Möglichkeit, weil ich im Satz davor schrieb, dass die AV nun veröffentlicht und damit gültig ist. Hätte ich nicht auf den Klageweg hingewiesen, hätte vermutlich ein anderer geschrieben "stimmt nicht, ich kann noch klagen!" und dem wollte ich "zuvorkommen" :-)
 

Malmedy

User
@hänschen: Ja, die müssen ein Formular ausfüllen und es dem Luftamt zurücksenden (und vorher das Gelände beim Verband anmelden). Das mit dem Gelände bei ihrem Verband melden müssen/sollten/können aber auch die Vereine in den übrigen Bundesländern.
"Müssen" steht im Schreiben des LA Mittelfranken nicht. Es heißt vielmehr "werden gebeten, .... hat rein informatorischen Charakter und dient nur oben erwähnten organisatorischen Zwecken (Anm.: Aktenarchivierung, Auskunftsfähigkeit bei Planungsanfragen etc.)". Ein Bezug zur Weitergeltung einer bereits erteilten AE besteht nicht.
Es ist sicher von Vorteil, der Bitte nachzukommen, weil es der eigenen Rechtsicherheit dient und dem Erhalt der nach wie vor gültigen AE (!!) in Zweifelsfällen. Auch die Registrierung beim eigenen Verband ist nicht zwingend, denn die Regeln des Verbandes gelten für den Verein/Piloten auch ohne explizite Registrierung. Gleichwohl, wie auch bei der Rückmeldung an das LA Mittelfranken, aus o.g, Gründen sehr zu empfehlen.

Grüße
Michael
 
Michael.........!

.............warum jetzt diese "Haarspalterei" um Wörter?
Aue schrieb "...sie müssen nichts tun..."
Hänschen schrieb dazu "....falsch, nochmals nachlesen...."
In Bezug auf Aue und sein Wort "müssen" schrieb ich an Hänschen "Ja, die müssen ein Formular ausfüllen".

Dass das Wort "MÜSSEN" nicht aus einer Aufforderung vom Luftamt Nordbayern kommt, ist klar. Natürlich "MUSS" man es nicht tun, man kann es oder sollte es.......oder lässt es eben. Das kann jeder Verein für sich entscheiden, was er gedenkt zu tun.
Ich habe einfach (ohne nachzudenken) das Wort "MÜSSEN" verwendet.

Willst du nun ersthaft darüber diskutieren oder mir und allen anderen erläutern, dass das Luftamt keinen verpflichten kann sondern nur gebeten hat? Na dann..........bin ich raus.
 
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