neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräte

Relaxr

User
Wie gesagt, damit scheinen mir die "100m" dann "die letzte Bastion", die gerettet werden muß (eben > 100m).

Es ist verrückt, dieses Copterzeugs hat fast ein Jahrhundert Modellflug in wenigen Jahren einfach "in den Sack gesteckt", da es als "Markt" definiert wurde.

Drohnen sind nice, hip und trendy und haben gewaaaaaaltig (Markt)Potential auch für deren staatliche Regulierung.

Modellflächenflug wird nun etwa wie ein mild belächelter "Brauch" einiger alternder Fanatiker betrachtet.

Man kann hier nun hoffen, daß die allg. Verbände diesen beiläufigen Kolateralmord nicht zulassen - wie auch immer. Ungeheuerlich !
 
Was ist also die bisherige und was soll die zukünftige verbindliche Definition für ein Modellfluggelände sein?
Ich habe für die Vereine ohne AE immer noch den Bestandsschutz als Möglichkeit im Hinterkopf.
Hallo Uwe,
ich verstehe Deine Hoffnung. Ich denke das Verkehrsministerium will den Luftraum über Deutschland aus diversen Gründen von den Bürgern "reinigen". Die Texte werden von Juristen geschrieben, und die unterscheiden offensichtlich zwischen Flächen mit einer permanenten Aufstiegsgenehmigung für Modelle und dem Rest. Bei letzterem kannst Du eine Genehmigung vom Luftamt erwirken, wenn Du ein berechtigtes Interesse dafür hast.

Ich verstehe allerdings nicht, warum Amazon & Co ihre Drohnen nicht so baut, dass sie einen Antikollisionsschutz haben (ist ja Stand der Technik). Vögel werden sich, da bin ich sicher nicht an die neue Verordnung halten.

Viele Grüße

Jennifer
 

GC

User
Wenn der Luftraum über 100m kommerziell durch Amazon & Co genutzt werden wird, so werden das nicht wenige sondern sehr zahlreiche Flugkörper in dieser Region sein. Die Modellflugzeuge sind dahinter um etlich Zehnerpotenzen zu vernachlässigen.

Durch die zahlreichen kommerziellen Copter ergibt sich eine ernst zu nehmende Gefahr für die heimische Vogelwelt. Dies müssen wir den Naturschützern klar machen, um sie so zu unseren Verbündeten gegen die Drohnen zu gewinnen.

Die kommerzielle Drohneneinführung steht nicht unmittelbar zur Einführung und deshalb ist ein Modellflugverbot über 100m um so unverständlicher.
 

Pano

User
Na ja, die jetzige Einführung der 100 Meter ist halt ein klares Signal der Politik an Firmen notwendige Investitionen in die Drohnenentwicklung zu tätigen.

Pano
 

Tillux

User
An Pro Modellflug

Was wurde aus der Petition?

Wann, wo wurde sie eingereicht oder öffentlich bekanntgemacht oder...?

Oder hält man sie in der Hinterhand, und zu welchem Zweck?

Was wurde damit definitiv getan und erreicht?
 

Knut

User
Hallo,

dieser Einwand, bzw. Forderung der BW Uschi ist doch geradezu absurd. Da hat die Uschi Angst um ihre Tiefflieger, da von den auf Sicht geflogenen Modellflugzeugen eine Gefahr ausgehen könnte. Da würde ich mir als BW Pilot mal eher Gedanken um die dann in Massen autonom rumfliegenden Transportdrohnen machen. Gerade die müssten doch dann seitens der Uschi blockiert werden.
Das Ding aus dem Verteidigungsministerium ist doch nichts anderes als eine Blendgranate.
Ich denke mal, mit der aktuellen Reglung kann auch der DMFV gut leben. Er wird dadurch kaum an Mitgliedern verlieren, erhofft sich eventuell eher das Gegenteil, verlagert sich doch das fliegen eher auf zugelassene Plätze, was meist mit dem Vereinseintritt und DMFV Mitgliedschaft einhergeht.
Bei der 100 m Grenze auch am Platz hätten, sicher einige das Handtuch geworfen.

Tschüß
Knut
 
Hall Thomas,

magst ja recht haben.

Es ist aber in jedem Fall das Aus für den sportlichen, wettbewerbsmäßigen Segelflug.

Ist so, als würde man zu den Formel1-Piloten sagen: "Ihr könnt fahren, so schnell ihr wollt, aber nicht über 100km/h".

Viele Wettbewerbe finden halt mal auf Plätzen statt, die keine AE haben.

Gruß
Dietmar
 

Kümmel

User
Ich habe mir gestern den YouTub Film über die Beratung der Drohnenverordnung im Bundestag angeschaut.....grausam:mad:...die großen Versandhäuser und Paketdienste können sich freuen,für Sie ist der Drohnenflug über 100m und das Gew.Limit freigegeben!

Gruß Lothar...
 
Hall Thomas,

magst ja recht haben.

Stimmt, stimmt alles. Bin voll mit euch.

Es hat nun mal keinen Zweck nur etwas „fordern“zu wollen
- WIR WOLLEN KEINEN 100M DECKEL-
, ohne Gegenvorschlag.

Das bzw. die Ministerien sitzt nun mal am längeren Hebel... dem VIEL längeren Hebel... :mad:

Ich lese und schreibe ja mit... vielleicht habe ich ja was übersehen (?)... aber gelesen das ein sachgerechter Gegenvorschlag erarbeitet und gemacht wurde, das habe ich bisher nicht. :confused:

Wie wäre es bspw. damit:
„Käseglocke“,
also Flugzonen über die Vereinsplätze mit AE anbieten. 500x1000m.

Und...
Vom Staat Modellflugplätze erbeten, wo eben unter so einer „Käseglocke“ geflogen werden darf. Immerhin baut der Staat auch Kinderspielplätze, Wanderwege und Sportstätten... für die Allgemeinheit. Warum nicht auch Modellfluggelände?

Gleiches Recht für alle einfordern!
(Mal nachschauen: Gibt es in D ein Grundrecht auf Freie Freizeitgestaltung?)

Und gleich nachhaken: Es gibt ja schon Modellflugplätze, welche nur mit einer „Käseglocke“ und AE „beglückt“ werden mussten.

Was den Vorteil hätte, das der Staat keine bauen muss. Das spart Zeit & Geld! (Siehe BER. :D)
Die meisten Modellflieger sind ja auch mit Grasbahnen zufrieden... Aber wenn der Staat da unbedingt mindestens eine 10x250m Betonbahn, WC's mit Marmorfußboden und goldenen Wasserhähnen bauen möchte... Gerne!

Zentrale Segelflugplätze vorschlagen. Also in jeder Region (Landkreis) einen (!) Hang/Berg wo unter einer „Käseglocke“ gesegelt werden darf.

Okay... das alles könnte dazu führen das „Sensible“ Plätze geschlossen werden, das sich Anfahrtswege verlängern... Und das die dann in den Flugkarten eingetragen werden müssen... (na und? Dann Wissens die Bemannten wenigstens auch.)

Bitte Kollegen, davon stirbt niemand: Besser 100km fahren als auf 100m (45m) fliegen!

Ja klar... die Wildflieger. Sorry, Kumpels. Wild ist dann eben nur noch die F250 Ameisen- Klasse. :(



P.S. Unser Platz hier, das der noch existiert hat auch damit zu tun. Nämlich das der Staat zu geizig war für uns einen Neuen Platz zu bauen...
Ca. 2 Million NAM Dollars nur. Irgendwohin, im 100km Umkreis vom Dorf. Gerne zwischen hohen Bergen... hatten wir angeboten.
Und sie wären uns los gewesen.
 

eddy

User
Mal ehrlich, wenn ich schon mit polizeilichen Führungszeugnis (13Euro) und einer abgelegten Prüfung (25Euro) meine Befähigung erhalten habe (Für 5 oder 10 Jahre, da ist man sich ja noch nicht so ganz einig), bin ich doch auch in der Lage mein Modellflugzeug den anderen umherschwirrenden Flugobjekten auszuweichen. Das hat übrigens in der Modellflugszene in der Vergangenheit auch ohne diesen Befähigungsnachweis wunderbar geklappt.
 
Ich lese und schreibe ja mit... vielleicht habe ich ja was übersehen (?)... aber gelesen das ein sachgerechter Gegenvorschlag erarbeitet und gemacht wurde, das habe ich bisher nicht. :confused:

Lies erst mal ausführlich, z.B. im parallel laufenden Thread

Es gab einen Kompromiss, der zwischen den Verbänden und dem Ministerium ausgehandelt worden war.
Das wesentliche für den Moment: Der Kompromiss war: Modellflug >100m außerhalb von Modellflugplätzen nur mit "Kenntnisnachweis", also einer Art "Führerschein".
Das wurde nun kurzfristig gekippt (jetzt genereller 100m-Deckel außerhalb von Modellflugplätzen) und das stellt das aktuelle Kernproblem dar.
-> Hangflug, Thermikflug "auf der Wiese", ca 1/3 aller "Modellflugplätze" in D haben im Moment keine AE da nur unter 5kg geflogen wird, und sind damit offiziell keine solchen, ...

Patrick
 
Im Flayer von Dobrin steht doch ganz klar und eindeutig, dass sich auf Modellfluggeländen nichts ändert, dass man hier fliegen darf wie bisher. (Nur der Name muss aufs Modell, auch wie bisher).
Hier steht überhaupt nicht Modellfluggeländen mit AE. Jedes Gelände, das zum zwecke des Modellfluges betrieben wird ist ein Modellfluggelände. es gibt viele Gelände, die von Vereinen, Interessengemeinschaften oder privat betrieben werden, aber den Modellflug nur im genehmigungsfreien Bereich bis 5 Kg betreiben, und kein AE brauchen und auch nicht haben, aber sowohl ein Modellfluggelände mit AE durch den Grundstückseigner oder Pächter.

Dies will Dobrin mit seinen Worten aber wohl auch nicht ändern, damit bleibt es weitestgehen ohne Dekel für Modellflug. Ausser auf Geländen, wo man eh nicht durfte, weil keine AE durch den Grundstückseigner vorlag.

Sigi
 
Lies erst mal ausführlich, z.B. im...
Jepp, hatte ich. Und entsprechende Vorschläge gemacht und Hinweise gegeben. (Wie hier nun auch.)

Schon mal daran gedacht; das als bei den Ministerien „durchgesickert“ war, wie viele Modellflieger/Plätze es tatsächlich gibt, der Modellflugschein nur vorgeschoben war?
(War hier auch so. Dumm war nur, wir hatten den schon lange...:p)

Und mit der Erkenntnis (was bekanntermaßen bei den Ministerien immer etwas länger dauert) das bei der Menge an Modellfliegzeugs (eben auch Drohnen) eine Kontrolle (auch wenn nur oberflächlich) der Flughöhen schlichtweg nicht möglich ist, und dadurch auch das fahren... Sorry... fliegen ohne Führerschein der Normalfall sein würde (nur eine Ordnungswidrigkeit, wie beim Autoführerschein)... sind alle Alarm(tee-)lichter angegangen.
Es war zu erwarten, das >100m nicht zu halten waren.

Fakt ist ja:
Das der Flugverkehr rasant zunimmt.
Das diese bekloppten Lieferdrohnen auch noch dazu kommen werden. Früher oder später.
(Neben Rettungsdrohnen, die auch autonom fliegen.)

Uschis Militärquatsch kann man getrost weg lassen. Es sei denn, das Militärbudget wird gewaltig aufgestockt. (Und da Onkel Donald ja schon verkündet hatte: Mach euren Mist gefälligst selbst.) Dann wäre das auch noch ein Punkt.


Und, es steht zu befürchten das selbst der 100m Deckel auch nur vorübergehend ist. (Jedenfalls für das ohne AE und Wildfliegen.)



(Ich weis gar nicht wie oft ich das schon „beigetragen“ habe.)
 

Knut

User
Hallo,

um was es bei der neuen Verordnung in Wirklichkeit geht, dürfte wohl mittlerweile dem letzten klar geworden sein. Unsere Interessen geht doch dem Herrn Minister am Arsch vorbei. Er ist, wie seine Kollegen, ein Lobbyist, was haben wir erwartet? Zwischendurch mal ein paar Nebelgranaten verschossen und dann, oh mein Gott, an die Uschi hat er nicht gedacht. Sehr bedauerlich das Ganze.
Von unseren Politiktretern ist wohl kaum noch was zu erwarten. Denen geht im Moment sowieso der Hintern auf Grundeis.
Einen Strohhalm sehe ich eventuell. Wie wäre es wenn 80000 Leute Amazon klar machen würde, falls es keine einvernehmliche Reglung gibt, ist es vorbei mit den Einkäufen? Ob die das interessiert weiß ich auch zwar auch nicht, aber ein Versuch wäre es wert. Eventuell zeigen die sich eher Kompromissbereit.
Sicher werden sie behaupten, damit nichts zu tun zu haben.

Tschüß
Knut
 
Im Flayer von Dobrin steht doch ganz klar und eindeutig, dass sich auf Modellfluggeländen nichts ändert, dass man hier fliegen darf wie bisher. (Nur der Name muss aufs Modell, auch wie bisher).
Hier steht überhaupt nichts Modellfluggeländen mit AE. Jedes Gelände, das zum zwecke des Modellfluges betrieben wird ist ein Modellfluggelände. es gibt viele Gelände, die von Vereinen, Interessengemeinschaften oder privat betrieben werden, aber den Modellflug nur im genehmigungsfreien Bereich bis 5 Kg betreiben, und kein AE brauchen und auch nicht haben, aber sowohl ein Modellfluggelände mit AE durch den Grundstückseigner oder Pächter.

Dies will Dobrin mit seinen Worten aber wohl auch nicht ändern, damit bleibt es weitestgehen ohne Dekel für Modellflug. Ausser auf Geländen, wo man eh nicht durfte, weil keine AE durch den Grundstückseigner vorlag.

Sigi
Da muss ich dich enttäuschen.

Punkt 1: Eine "Aufstiegserlaubnis" durch den Grundstückeigner gibt's sowieso nicht. Aufstiegserlaubnisse werden vom zuständigen Luftamt erteilt, nicht vom Grundstückseigner. Du brauchst die Genehmigung des Grundstückseigentümers um seine Gelände betreten/nutzen zu dürfen, usw. Das hat aber nichts mit der Aufstiegserlaubnis zu tun. Die Nutzung des Luftraums darüber wird durch die LuftVO und das entsprechende Luftamt geregelt.

Punkt 2: Im rechtlichen Sinne ist ein Modellfluggelände ein Gelände mit einer Aufstiegserlaubnis für Modellflug. Ein Gelände auf dem zulassungsfreier Modellflug ohne Aufstiegserlaubnis betrieben wird ist - rechtlich gesehen - eine Wiese.

Nach deiner Definition ist jede Wiese auf der man fliegt ein Modellfluggelände. Ein Gelände auf dem Modellflug betrieben wird. Damit dürfte man überall weiterhin höher als 100 m fliegen. Denn man betreibt auf einem Gelände Modellflug....

Rechtlich gesehen ist es so, dass eine Aufstiegserlaubnis Ausnahmen von der LuftVO definieren kann. Und im Falle eines Modellflugplatzes wird die Aufstiegserlaubnis dann als Ausnahme eine höhere Flughöhe festlegen.
Für das Modellfliegen auf einer Wiese gilt das aber nicht. Hier gilt die 100m Grenze durch die zukünftige LuftVO....
 
Ja Harald,
wenn wir das bereits so sehen, werden die Gegner unseren Worten folgen.

Aber es ist so, du darfst deinen Segler von einer Wiese nur Starten, wenn du die Erlaubnis des Grundstückeigentümers hast, die Erlaubnis zum Betreten reicht nicht. Da sehe ich keinen Spielraum.

Ein DAEC oder DMFV Verein der ein Modellfluggelände betreibt, hier gesetzeskonforme Regeln vorgibt und dafür sorgt, dass diese Regeln eingehalten werden, der betreibt keine Wiese, der betreibt rechtlich abgesichertes Modellfluggelände. Auch wenn er nur Modellflug im Rahmen der allgemeinen gültigen Aufstiegserlaubnis bis 5 Kg betreibt. Hier haftet auch jede Modellflugversicherung ohne wenn und aber, da es sich um ein Modellfluggelände im rechtlichen Sinne handelt.

Jetzt kann man diskutieren, ob es ein grosser Verein sein muss, oder auch eine Bruderschaft sein darf.

Sigi
 

Kümmel

User
@Thomas...ich bin leider nicht so fit mit dem verlinkten,aber vielleicht kann Dir da ein Kollege behilflich sein...es handelt sich um den YuoTub Film vom 18.01.2017 Bundestag Drohnen Verordnung...
Gruß Lothar...
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten