neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräte

Ich vermute, eingraviert in Kryptonit sollte für einen Slowflyer reichen

Mist, dass ich da nicht drauf gekommen bin.

Der gesetzesentwurf ist aber für Vereine gepresstes Gold wert. Künftig dürfen Wildflieger einen "Führerschein" in den Vereinen für ihre Schaumwaffeln machen.
Für Amazon & Co ist der Entwurf die staatlich garantierte Lufthoheit über den Luftraum von 100-300 Meter.

Einfach hier mehrfach den Text lesen, dann wird die ganze Tragweite klar:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html



Besonders interessant:
"über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu"

Auch das ferngesteuerte 100g Spielzeug im Park kann ein Problem sein. Ungesteuerte Papierflieger sind noch legal :-)




Es wird NICHT zwischen Multikoptern, Flächenfliegern oder Hubschraubern unterschieden.

Für den Handel und für Wildflieger wird das ein Kahlschlag.
 

UweH

User
Da steht aber nichts vom Verteidigungsministerium.

Bitte zuerst sorgfältig informieren, dann antworten.
Damit dass Du bestreitest dass das geschrieben steht was geschrieben steht disqualifizierst Du Dich selbst.
Jede weitere Stellungnahme von Dir werde ich ignorieren, egal ob sie wahrheitsgemäß geschrieben ist oder so falsch wie das was Du in den letzten beiden Posts hier abgelassen hast.

Alexander Dobrindt schrieb:
Eine dieser Grenzen ist die Höhenbeschränkung: Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.

Steht im Link im 8. Absatz in der Mitte https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/01/06-1-bmvi-bt.html
 

UweH

User
Wildflieger wird das ein Kahlschlag.

Hallo Jennifer,
bei Wildflieger muss ich wegen Thomas Stürznickel noch mal einhaken und was ergänzen:
Wildflieger sind keine Schwarzflieger, sondern Modellflieger die den bisher erlaubnisfreien Modellflug bis 5 kg an Hängen und auf Plätzen ohne Aufstiegserlaubnis betrieben haben weil man die AE hierfür nicht braucht. Sie haben sich damit bisher bereits selbst auf das notwendige Maß beschränkt, meist weil es wegen der Infrastruktur um den Platz oder Hang herum gar keine Chance gibt überhaupt eine Aufstiegserlaubnis zu erhalten, wohl aber bisher legalen, das Umfeld schonenden Modellflug mit Seglern oder Elektroantrieben zu betreiben.

Diese Wildflieger sind versichert und teilweise in Interessengemeinschaften und Vereinen organisiert, an den Verbänden angeschlossen und viele Vereine davon sind auch e.V.

Das ist eine verdammt große Gruppe innerhalb der Modellflieger und diesen wichtigen Mitgliedern des sozialen Lebens wird mit der 100 m Regel in der neuen Verordnung ein wesentlicher Teil der Existenzbasis ohne Galgenfrist genommen wenn die neue Verordnung in der Form vom letzten Mittwoch den Bundesrat passiert. Damit stehen viele dieser "Wildflieger"-Vereine vor dem Aus weil sie plötzlich viel schlechter gestellt werden als die Vereine mit Aufstiegserlaubnis.

Gruß,

Uwe.
 
Hallo Jennifer,
bei Wildflieger muss ich wegen Thomas Stürznickel noch mal einhaken und was ergänzen:
Wildflieger sind keine Schwarzflieger, sondern Modellflieger die den bisher erlaubnisfreien Modellflug bis 5 kg an Hängen und auf Plätzen ohne Aufstiegserlaubnis betrieben haben weil man die AE hierfür nicht braucht. Sie haben sich damit bisher bereits selbst auf das notwendige Maß beschränkt, meist weil es wegen der Infrastruktur um den Platz oder Hang herum gar keine Chance gibt überhaupt eine Aufstiegserlaubnis zu erhalten, wohl aber bisher legalen, das Umfeld schonenden Modellflug mit Seglern oder Elektroantrieben zu betreiben.

Diese Wildflieger sind versichert und teilweise in Interessengemeinschaften und Vereinen organisiert, an den Verbänden angeschlossen und viele Vereine davon sind auch e.V.

Das ist eine verdammt große Gruppe innerhalb der Modellflieger und diesen wichtigen Mitgliedern des sozialen Lebens wird mit der 100 m Regel in der neuen Verordnung ein wesentlicher Teil der Existenzbasis ohne Galgenfrist genommen wenn die neue Verordnung in der Form vom letzten Mittwoch den Bundesrat passiert. Damit stehen viele dieser "Wildflieger"-Vereine vor dem Aus weil sie plötzlich viel schlechter gestellt werden als die Vereine mit Aufstiegserlaubnis.

Gruß,

Uwe.

Hallo Uwe, das sehe ich auch so. Ich bin zwar in einem Verein, aber ich habe als Wildfliegerin angefangen - auch mit Versicherung. Ich habe nie jemand auch nur ansatzweise gefährdet oder auch nur belästigt. Ich finde den Entwurf als Unding. Der Hinweis auf den Führerschein ist eher sarkastisch gemeint. Ich bin mir aber sicher dass da einige Blüten getrieben werden. Wenn du den Charakter eines Menschen sehen willst, gib ihm Macht.

Auch die Altersgrenze von 16 bzw 14 Jahren ist eine Pharse. Wie soll man da noch vernünftig Ferienprogramme oder Jugendarbeit machen?


Viele Grüße

Jennifer
 

UweH

User
Wenn du den Charakter eines Menschen sehen willst, gib ihm Macht.

Da hast Du Recht Jennifer, das erlebe ich auch immer wieder in meinem Berufsleben.

Ich bin in einem Verein mit gepachtetem Hang ohne AE und fliege oft auch an anderen Hängen, an einem bin ich Mitbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft für das Grundstück. Der Verein ist e.V. mit 90 Mitgliedern, existiert seit Jahrzehnten, kämpft seit Jahren wegen einem Fehler der Gemeinde als Grundstücksbesitzer gegen die Kündigung des Pachtvertrags, aber Dobrindt schafft die drohende Auflösung des Vereins innerhalb weniger Wochen.....schrecklich dann auch noch solche Kommentare wie die von Thomas Stürznickel zu lesen.

Gruß,

Uwe.
 

UweH

User
grobe Zahlen, DMFV ca. 40 000 Einzelmitglieder, damit knapp 50%, DAEC und andere ca. 10 000...

Danke Hans, einer von beiden hat mindestens ein Mitglied weniger als die offiziellen Zahlen, denn ich bin sowohl in DAEC (LVB) als auch im DMFV :D
...bei mir funktioniert der Schulterschluss, aber da ist ja vielleicht auch wenigstens ein bisschen Hirn auch zwischen den Schultern :rolleyes:

Gruß,

Uwe.
 
Ich bin in einem Verein mit gepachtetem Hang ohne AE und fliege oft auch an anderen Hängen, an einem bin ich Mitbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft für das Grundstück. Der Verein ist e.V. mit 90 Mitgliedern, existiert seit Jahrzehnten, kämpft seit Jahren wegen einem Fehler der Gemeinde als Grundstücksbesitzer gegen die Kündigung des Pachtvertrags, aber Dobrindt schafft die drohende Auflösung des Vereins innerhalb weniger Wochen.....schrecklich dann auch noch solche Kommentare wie die von Thomas Stürznickel zu lesen.

Oh weh, das ist ja Mega-Sch...! Dann wünsche ich ganz besonders Dir, dass wir die Kuh irgendwie vom Eis bekommen. Der Gesetzesentwurf ist ein tiefer Schnitt in das Gemeinwohl und wohl von der Lobby getrieben. Ich bin mir nicht sicher, ob unsere gewählten Vertreter das wirklich wollen, wenn man ihnen klar legt, wen sie da prügeln.

Viele Grüße

Jennifer
 

Tillux

User
Die einzig verbleibende Möglichkeit:

Eine erleichterte AE einfordern!

-Für neue oder bestehende Clubs, Vereine etc. die bisher ohne AE auf ihren Hängen, Wiesen fliegen dürfen.

Meinetwegen dann unter Schirmherrschaft des DMFV oder DAEC.

Verbände, bitte konzentriert euch darauf, denn die 100m kommen sowieso.
 
Moin auch,
über den Punkt mit den AE und die Modellfluggelände ohne AE stolpere ich die letzten Tage immer wieder.
Mir war der hohe Anteil von gut einem Drittel nicht bekannt.

Da mir und allen anderen, die nicht nur auf Geländen mit AE starten und landen die Grundlage zum erlaubnisfreien Modellflug massiv verändert wird,
müsste das auch auf die Erteilung der AE Auswirkungen haben.
Zusätzlich geht mir der Übergang von 0,250 auf 2,00 und 5,0 kg und > etwas seltsam von statten.
Vielleicht Wunschdenken, aber die Gelände ohne AE über 0,25 bis 5kg könnten als Gelände aktiv bleiben dürfen.
Speziell am letzten Satz im Bulletin 06-1 vom Datum:18. Januar 2017 kann ich nichts anderes rauslesen, demnach aber auch die alten Grenzen annehmen.
Und das wäre für mich komplett widersinnig.

Hat jemand schon einen kompetenten Anwalt auf das Thema und den Bestandsschutz solcher Gelände und der Vereine angesetzt?
Bis jetzt habe ich das mit dem Hintergrund noch nirgends rausgelesen, kann aber durchaus ein individuelles Problem von mir sein.
Der Nachbarfred ist inzwischen ziemlich unübersichtlich. ;)

Irgendwie ist für mich auch nicht wirklich glasklar, was auf Plätzen mit AE und über 5kg der Steuernde auf entsprechenden Geländen nach der neuen
Verordnung wirklich haben muss.
Auf Modellfluggeländen in Kurzform: bis 0,25kg Starterlaubnis, bis 2kg kein Kenntnisnachweis und Starterlaubnis.
Ab 2 bis 5kg Kenntnisnachweis/Einweisung auf dem Platz und Starterlaubnis.
Ab 5kg mit Kenntnisnachweis plus Erlaubnis? Also Vogel oder Steuerer zur Abnahme, Schein geben lassen und dann Fliegen?
Ich kann es nicht nachvollziehen.
Unter 5kg Betriebsverbot für Flugmodelle und unbemannte Flugsysteme ausserhalb der Sichtweite (6. im Dokument).
5. und 6. stehen für mich in krassem Widerspruch.
 
Irgendwie ist für mich auch nicht wirklich glasklar, was auf Plätzen mit AE und über 5kg der Steuernde auf entsprechenden Geländen nach der neuen
Verordnung wirklich haben muss.
Auf Modellfluggeländen in Kurzform: bis 0,25kg Starterlaubnis, bis 2kg kein Kenntnisnachweis und Starterlaubnis.
Ab 2 bis 5kg Kenntnisnachweis/Einweisung auf dem Platz und Starterlaubnis.
Ab 5kg mit Kenntnisnachweis plus Erlaubnis? Also Vogel oder Steuerer zur Abnahme, Schein geben lassen und dann Fliegen?
Ich kann es nicht nachvollziehen.
Unter 5kg Betriebsverbot für Flugmodelle und unbemannte Flugsysteme ausserhalb der Sichtweite (6. im Dokument).
5. und 6. stehen für mich in krassem Widerspruch.


Hallo Uscha, da kann ich weiter hefen:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

Auf der Homepage (Verkehrsministerium) kann man einen Flyer runter laden.

Auf Modellflugplätzen mit AE gilt die Plakettenpflicht ab 250g. Der Betrieb, auch über 5kg ist nachweisfrei. Der Pilot muss über 14 Jahre alt sein. Das war es schon.

Viele Grüße

Jennifer
 
aktuell veröffentlicht:

-Kennzeichnungspflicht grundsätzlich ab 250 gr
-ab 2kg ohne AE Kenntnisnachweis erforderlich
-über 5kg AE wie bisher

Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
 

NoHubi

User
Wir sind nicht im DMFV,- was eindeutig unser Vorteil war und auch wohl bleibt.[/QUOTE]

Hallo
Wieso sollte das kein Vorteil sein ?

Grüße Gerd
 
Hallo Uscha, da kann ich weiter hefen:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

Auf der Homepage (Verkehrsministerium) kann man einen Flyer runter laden.

Auf Modellflugplätzen mit AE gilt die Plakettenpflicht ab 250g. Der Betrieb, auch über 5kg ist nachweisfrei. Der Pilot muss über 14 Jahre alt sein. Das war es schon.

Viele Grüße

Jennifer

Moin Jennifer,

Danke, ich kann lesen, das ist das Ding, aus dem ich zitiert habe, nur in der Verlinkung anders bezeichnet.
Die Kennzeichnungspflicht ab 5kg wurde jetzt halt auf 0,25kg gesenkt, an sich nicht neu.
Schau dir 3. und 4. mal gegen meine Fragestellung an.
Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich.
Der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc., ist generell erlaubnisfrei.
Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich.
Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
Grenze erlaubnisfrei also bei >= 5kg und dem Wortlaut nach habe ich einen Anspruch auf Erteilung bei Antrag - wenn keine Hindernisse bei der Prüfung erkennbar sind.
Ich höre den Amtsschimmel jetzt schon wiehern.

Über 5kg durfte ich schon vorher nur auf dem Platz, weil mit AE und die geht bis 25kg und noch darüber für namentlich genannte mit Einzelzulassungen.

Für die Modellfluggelände an sich steht in 2. keine Einschränkung oder ein Hinweis auf eine AE.

Was ist also die bisherige und was soll die zukünftige verbindliche Definition für ein Modellfluggelände sein?
Ich habe für die Vereine ohne AE immer noch den Bestandsschutz als Möglichkeit im Hinterkopf.

Mein Name steht wegen permanenter Faulheit übrigens permanent in der Signatur.
 
aktuell veröffentlicht:

-Kennzeichnungspflicht grundsätzlich ab 250 gr
-ab 2kg ohne AE Kenntnisnachweis erforderlich
-über 5kg AE wie bisher

Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Jagut,
aber ab wann? Soweit ich das im Moment überblicke, sind das doch bislang nur "Vorlagen".
Ich werde jedenfalls meine Plakette (oder was auch immer) keinen Tag früher als nötig dranpappen.
H.
 

UweH

User

Relaxr

User
Ich spreche hier für "meinen" Flächenflug (Segler, E-Segler, Motorflieger, E-Jets, alles bis max. 5kg, damit ist mein Keller gefüllt): Meiner Meinung hat Herr Dobrindt nicht verstanden, was die 100m Grenze für den klasssichen Modellflug bedeutet, schlichtweg den Tod. Die "Chancen" von denen er spricht betreffen nur private und kommerzielle Drohnen/Copter. Der "Nutzer" Modellflug (Flächenflug) ging offenbar überhaupt nicht in die Diskussion ein, wird ja auch praktisch kaum genannt. Wenn man die Pille < 5kg schluckt, seine Plakette draufmacht und zumindest über den Verein oder eine "on-line Prüfung" (?) seine "Befähigung" bekunden kann, wird man es jedoch kaum schaffen unter 100m zu bleiben, zumindest nicht um das Gerät zu nutzen, wie gewohnt. Und für kommerzielle Zwecke und wie auch immer geartete "kostenpföichtige Sondergenehmigungen" geht alles bis longe-range (Gruß von DHL).

Es kann und muß noch eines passieren: der klassische Flächenflug muss eine "Insel" in der Genehmigung bekommen, mit den bisherigen Bedingungen, mit dem Beweismittel der bisherigen Unbedebklichkeit und sehr geringen Unfallrate.

Wenn die 100m durchgehen, ist Schluss mit Flächenflug!!!

Mann - hier muss doch ein Bestandschutz durchgesetzt werden, wir werden hier in einer dumpfen Analogie, basierend auf mieser Gesamtrecherche, einfach mitverwurstet und sind die wahren Verlierer

Sorry aber :o:mad::o:mad::cry:
 

UweH

User
Meiner Meinung hat Herr Dobrindt nicht verstanden, was die 100m Grenze für den klasssichen Modellflug bedeutet, schlichtweg den Tod.

Doch, das hat er verstanden, aber er nimmt es zugunsten der Interessen der kommerziellen Drohnenbetreiber billigend in Kauf.
Das sollte man sich immer vor Augen halten wenn man beurteilt was da grade passiert (oder wenn man mit dem BMVI verhandelt).

Gruß,

Uwe.
 
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