Neuer Ebay Käuferschutz im Ebay Auktionshaus

GC

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Und wovon lebt quoka? Von Werbung. Und wo wird am meisten für die Werbung bezahlt? Hier gilt wieder einmal big ist beautiful. Wenn ebay-Kleinanzeigen eine gewisse Größe erreicht hat, wird es Geld kosten, weil dort auch die meisten Käufer sind und der Verkäufer somit die Möglichkeit hat, trotz, Provision den größten Preis zu erzielen.

Das traditionelle ebay hat auch keinen erst zunehmenden Konkurrenten, obwohl es gar nicht so schwierig ist, eine auction-software zu platzieren.
 
Das traditionelle ebay hat auch keinen erst zunehmenden Konkurrenten, obwohl es gar nicht so schwierig ist, eine auction-software zu platzieren.
Na dann ran!
Aber ich denke dass du dir das nur vorstellst aber keine Ahnung von den bei Ebay herrschenden Dimensionen hast.
Und damit sollte man aufwarten, nicht mit der Kleinanwendersoftware, speziell auch Servergrößen, Space,...
Wie sagt man - wäre es einfach würde man es Fußball nennen...
 
Schlimm finde ich halt bei Ebay Kleinanzeige die ganzen Bots die da so rum surren. Hatte letztens mal einen etwas höher wertigen Verstärker angeboten. Da habe ich kaum aufs Einstellen Knöpfchen gedrückt, kam schon ein Kaufangebot von "Marcel", natürlich aus London. Da muss man sich dann erst damit rumschlagen, ob "echte" Käufer oder Gauner anfragen... Selbst bei nur abholen lassen die sich schon einiges einfallen....
 

GC

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Das Thema war hier ursprünglich ebay-Käuferschutz und zar im Auktionshaus. Ebay Kleinanzeigen gibt es nicht mehr bei ebay.
Ich habe soeben von ebay erfahren, dass der Vermerk:
"Da es sich um Privatverkauf handelt: Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme."
nicht gilt, da ebay Käuferschutz zum Zuge kommt.
Ist so etwas denn rechtens, dass man die Ware mit lapidaren Begründungen zurückgeben kann wie bei Zalando und der Verkäufer zahlt zweimal das Porto.
 

micbu

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Ich habe soeben von ebay erfahren, dass der Vermerk:
"Da es sich um Privatverkauf handelt: Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme."
Der gilt alleine schon deswegen nicht, weil er nicht mit unserem Rechtssystem vereinbar ist. Auch ohne ebay wäre dieser Zusatz nichtig.
Garantie oder Rücknahme gibt es bei einem Privatverkauf sowieso nicht wenn diese nicht explizit vom Verkäufer versprochen worden wären.
Gewährleistung (richtigerweise gesetzliche Mängelhaftung) kann nur ausgeschlossen werden, wenn gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass weiterführende gesetzlich vorhandene Rechte, von diesem Ausschluss nicht betroffen sind.
Der genannte Satz ist also generell Quatsch.
Verkauft man öfter etwas privat und nutzt dann immer die gleiche, eigentlich korrekte, Formulierung, dann erhält diese Formulierung einen AGB Charakter und wird somit schon wieder ungültig. Verrückte Welt.
 
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