Nicht-Vereinsflieger neben Modellflugplatz

Steffen

User
Moin,

Das frage ich mich auch ein wenig.

Solche Aufnahmegebühren kenne ich von Segelflugvereinen und die haben mal eben einen Besitzstand in Form von Flugzeugen, der schnell mal bei 200000€ liegt. Direktes Gerät noch die Winde, die Autos, Wekstatteinrichtung, Maschinen...

Dazu je nach Art des Platzes das Gelände, die Hallen, die Hütten...

Ciao, Steffen
 

trodat

User gesperrt
Offtopic: Aufnahmegebühr find ich Okay. Ist bei uns auch so. Unsere Bestandsmitglieder haben vor 10 Jahren unser Grundstück gekauft, ein Haus darauf gebaut und die Piste aufgebaut. Wenn jetzt ein neuer kommt, find ich es gerecht dort eiin paar € Aufnahmegebühr zu nehmen. Schreckt zwar ein paar ab, aber alles andere wäre ungerecht. Eure Jahresgebühr ist auch fair.
 
Hi..

ich seh völlig ein dass eure "Wildflug-Spezialisten" keine Lust darauf haben, für "ein bisschen Twinstar fliegen" solche Beiträge zu berappen. Dennoch scheint mir deren hier beschriebenes Verhalten doch ziemlich rüpelhaft und verantwortungslos.
Hier gibt´s wie mal wieder zwei Interessen unter einen Hut zu bekommen, die Gesetzeslage ist offensichtlich nicht (ausschliesslich) mit der LuftVO bzw. dem LuftVG zu klären.

Der ansässige Verein sollte sich im Klaren sein dass seine Aufstiegserlaubnis keinesfalls ein Modellflugmonopol in der Gegend darstellt, und die Wildflieger müssen sich darüber klar werden dass der Modellflug auf so engem Raum nur im Miteinander möglich ist.

Da der "Wildflieger" die größere Mobilität besitzt als ein Verein mit festgesetzter Aufstiegserlaubnis und dem "Recht des Älteren" ist auch klar, wer sich hier bewegen muss.

mfg
andi

P.S. ne Jahresgebühr find ich völlig ok, aber hohe Aufnahmegebühren nicht. Sie behindern die Mobilität. Das Argument mit dem Gelände und der Hütte ist imho nicht einzusehen - mein Vermieter verlangt von mir ja auch keinen Anteil an den Baukosten des Hauses, lediglich eine Miete (Jahresbeitrag). Über ne "Kaution" könnte man ja noch diskutieren, aber 2 JAHRESbeiträge find ich schon eft happig. Nur ne Meinung.

[ 05. Juli 2004, 15:44: Beitrag editiert von: FlugFisch ]
 
@Björn: Wo steht das mit "Frequenzhoheit"? So einfach ist das nämlich alles nicht, auch wenn man ein eingetragener Verein mit Aufstiegsgenehmigung ist.....

Das Luftamt hält sich aus solchen Angelegeheiten ebenfalls gerne raus.....

Wir haben im Moment nämlich ähnliche Probleme, allerdings mit Paraglideren (siehe hier. )
 
steht besser bei den Rechtsfragen.
schiebe es mal dahin.

Lösung ist recht einfach:

Wenn ein Vereinsmitglied auf dem Platz ist dürfen die Ihren Sender niemals einschalten.
Wegen üblicher "Benutzung" von Modellflugplätzen.
Hast Du einen Zeugen löhnen die jeden Schaden in vollem Umfang.
Aber Achtung, sind die eher da, düft Ihr wegen "Gefährdung" auch nicht starten.
Polizei dazu rufen, Genehmigung von euerem Platz zeigen und fertig.
Besser ist aber immer ein Gespräch, leise und deutlich.
 

plinse

User
Original erstellt von FlugFisch:

...
P.S. ne Jahresgebühr find ich völlig ok, aber hohe Aufnahmegebühren nicht. Sie behindern die Mobilität. Das Argument mit dem Gelände und der Hütte ist imho nicht einzusehen - mein Vermieter verlangt von mir ja auch keinen Anteil an den Baukosten des Hauses, lediglich eine Miete (Jahresbeitrag). Über ne "Kaution" könnte man ja noch diskutieren, aber 2 JAHRESbeiträge find ich schon eft happig. Nur ne Meinung.
Moin,

da nun mal die Mitglieder quasi die Eigner des Vereines sind und über dessen Wohl und Wehe abstimmen können, wird man ja als Mitglied in diese Gemeinschaft aufgenommen, ohne irgendwelche Vorleistungen gebracht zu haben. Die Aufnahmegebühr geht somit schon ok und 150€ sind nun auch keine Welt. Ein mal sich verknüppeln oder wegen schlechter Wiese einen Flieger tonnen, ist teurer.

Aber egal, am Vereinsleben kann einen auch anderes stören, z. B. die Art, wie mit den Arbeitsstunden umgegangen wird, nur weil es arbeitsgeile Leute gibt "Wir haben so viel für den Verein getan!"(die sollen meiner Meinung nach in einen Schrebergartenverein gehen, Windsackmast umstellen, ... bringt den verein nicht weiter ;) ) und für die immer mehr aufkommenden Flieger (EPP, ...) braucht man auch keinen Platz. Ein reales Problem (Nachwuchs) für die Vereine.

Ansonsten kann man so einem Problem mit den Wildfliegern zwar begegnen und wahrscheinlich sie auch per Polizei vertreiben, als Modellflieger bleibt man aber leicht angreifbar, so dass man sich einvernehmlich einigen sollte. Wenn das solche Kollegen sind, die wirklich von der Polizei gegebenenfalls mit Anzeige vertrieben werden müssen, ist der spätere Flugbetrieb nur noch bedingt sicher, ist halt die Frage, wie offen euer Gelände ist. Nicht jeder schluckt eine Anzeige und nimmt sie hin. Bei uns müsste sich dann nur einer mit einem Sender hinter den nächsten Knick stellen und wir hätten keine Chance, weiterhin sicher zu fliegen. Mit Fernglas müsste von dort aus sogar unsere Frequenztafel einzusehen sein, damit er weniger probieren muss ;) .

Ist eine Scheisssituation, ein Raps / Mais, ...-feld neben dem Platz ist auch nicht schön, aber manchmal ganz vorteilhaft ;) .
 
Hallo,
nachdem bei einem unserer Nachbarplätze mal einer wegen Einsatz eines Störsenders, wegen unerlaubtem Eingriffs in den Luftverkehr drastisch verurteilt wurde, gehe ich davon aus, das dies derselbe rechtliche Vorgang ist.
Freundlich und bestimmt mit denen reden zusätzlich noch ein Schreiben (möglichst mit Namen) verteilen, das Ihr eine weitere Gefährdung eures Flugbetriebes nicht mehr hinnehmen werdet, dann Anzeige bei der Polizei, auch wegen der anderen Straftaten wie unerlaubtem Betreten usw. Fotos machen nicht vergessen, Kfz-Kennzeichen helfen Identitäten zu ermitteln.

Gruß
Eberhard

PS, Nette Aragements mit den Nachbarn sind ja soweit ganz nett, aber die müssen deren Notwendigkeit auch erst mal einsehen. Anscheinend wurde das ja schon versucht.

[ 05. Juli 2004, 18:22: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]
 
Hi..

was mich nur ärgert ist, dass in manchen Vereinen die Regeln völlig starr und ohne drüber nachzudenken gehandhabt wurden - so auch in meinem ex-Verein. Da wurde mir ein Flugverbot auferlegt, weil ich nicht zum Arbeitsdienst erschienen war. Ich hatte an dem Tag Schule (ich war ja noch schulpflichtig) und hatte das auch deutlich mitgeteilt. Sowas spricht sich rum und schreckt "Wildflieger" ab.

Die Problematik mit dem "mitentscheiden dürfen" könnte man durch eine angemessene Probezeit mit eingeschränkten Rechten sowie dem Nachweis über einen gewissen Rahmen an Arbeitsstunden ersetzen.
Funktioniert ja bei den "großen" auch oft so.

Sich die Mitgliedschaft erkaufen ist da eher unsozial. Zwei Jahresbeiträge find ich halt frech - in manchen Jobs ist maj ja gar nicht so lange an einem Fleck, heutzutage.
Jedenfalls sind solche Praktiken Öl ins Feuer der "Wildflieger" (zu denen ich deshalb auch gehör), und unter denen gibt´s offensichtlich auch schwarze Schafe. Wenn diese Vereinssache nicht so teuer wäre, würden sich bestimmt mehr Leute den straffer organisierten Platzprdnungen eingetragener Vereine unterordnen.

Na ja, es gibt auch sehr positive Gegenbeispiele, so der Verein in Wertheim, den ich hier mal positiv erwähnen möchte. Da wurde ich in den vergangenen vier Jahren regelmässig als Gastflieger akzeptiert, ohne horrende Gebühren und Fragen nach Mitgliedschaft usw...

nur ne Meinung... sorry fürs threadnapping.

mfg
andi
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hallo,

bei der Aufnahmegebühr würde ich es mir ehrlichgesagt auch zweimal überlegen in Euren Verein einzutreten.

ne Jahresgebühr find ich völlig ok, aber hohe Aufnahmegebühren nicht. Sie behindern die Mobilität. Das Argument mit dem Gelände und der Hütte ist imho nicht einzusehen - mein Vermieter verlangt von mir ja auch keinen Anteil an den Baukosten des Hauses, lediglich eine Miete (Jahresbeitrag). Über ne "Kaution" könnte man ja noch diskutieren, aber 2 JAHRESbeiträge find ich schon eft happig.
Das ist genau auch meine Meinung. Mich erinnert die Aufnahmegebühr an eine Art Maklercourtage, und über diesen Berufszweig will ich mich hier nicht näher auslassen.
Ganz anders sähe es aus, wenn man die "Aufnahmegebühr" zu einer Vereinsbeteiligung umfunktionieren würde, die man im Falle des Austritts wieder bekommt.


Die Aufnahmegebühr geht somit schon ok und 150€ sind nun auch keine Welt. Ein mal sich verknüppeln oder wegen schlechter Wiese einen Flieger tonnen, ist teurer.
Habe mich gestern auch einmal mit meinem Shocky verknüppelt, hat mich 3,- Euro für nen neuen Propeller und etwas Klebeband gekostet. Bei nem EPP-Flieger dürften die Kosten im ähnlichen Bereich liegen. Und genau um diese Klientel (EPP, Zagi, Shocky usw...) geht es doch.

Vor allem ärgert mich da auch das gängige Argument, daß es im Verhältnis zu den eigentlichen Modellbaukosten nicht ins Gewicht fällt, oder "wer sich ein Auto leisten kann, der kann sich auch ne Aufnahmegebühr leisten". Ich kenne Modellbauer, die geben im Jahr keine 100,- Euro fürs Hobby aus, lassen sich aber trotzdem immer mal wieder auf dem Platz sehen. Wie will man so jemanden überzeugen, 150,- Euro für ne Aufnahmegebühr in den Ofen zu werfen.

In unserem Verein gibts keine Aufnahmegebühr, wieso auch, alle Investititionen sind bezahlt.

Meine Meinung

Gruß Kai

[ 06. Juli 2004, 09:07: Beitrag editiert von: Armageddon ]
 
Hallo,
ich denke, das sind zwei getrennte Themen: einmal direkt neben einem Modellflugplatz fliegen und eine "hohe" Aufnahmegebühr. Sicherlich kann man in einem hohen Vereinsbeitrag einen Abschreckungseffekt sehen und ich verstehe auch die Modellflieger, die für einen Slowflyer keinen Verein mit hohen Vereinsbeiträgen benötigen.
Aber: Warum müssen ausgerechnet die sog. "Wildflieger" 20 Meter neben unserem Platz fliegen. Es gibt 101 Möglichkeiten in unserem Gebiet, wo man problemlos woanders seinem Hobby nachgehen kann.
Ich will euch nicht mit meiner Modellfliegerlaufbahn langweilen, aber auch ich brauche eigentlich keinen Verein und auch ich fliege häufig am Hang ohne eine Einverständniserlaubnis vom Grundstückseigentümer zu haben. Aber müssen wir uns Modellflieger untereinander das Leben gegenseitig schwer machen. Was soll das? Erst reicht man den kleinen Finger und jetzt die ganze Hand?
Abgesehen davon bleibt es jedem selber überlassen einen Verein zu gründen oder ein Grundstück (erlaubnisfreier Flug) zu pachten (geht ganz einfach, habe ich schon selber durchgeführt). Und geeignete Wiesen-Grundstücke gibt es genug. Wir leben schließlich nicht in der Antarktis.
Danke für die bisherigen Beiträge.
 
Liebe Kollegen,
wenn der Modellflugplatz eingetragen ist und eine Aufstiegsgenehmigung hat, so greift nach meinem Verständnis der zweite Satz in Absatz 5 von §16 der LuftVO:

(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis
der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von
weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der
Luftaufsichtstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
Bin zwar kein Jurist, aber das ist doch ziemlich eindeutig formuliert?

Voraussetzung ist natürlich, dass der Modellflugplatz wirklich als solcher bei den Behörden gemeldet und eingetragen ist (bei unserem Platz der Fall).

Im Übrigen würde ich in diesem Fall aber versuchen, einen gütlichen Weg zu finden - auch wenn die Kollegen nicht in den Verein eintreten wollen, so sollte doch die gemeinsame Basis diejenige sein, dass man jamöglichst ungestört modellfliegen möchte...

Gruss

Matias
 
Hi..
das Gesetz unterscheidet aber zwischen Flugplätzen, Segelfluggeländen, Modellfluggeländen usw.
Modellfluggelände sind normalerweise keine Flugplätze und nicht in den ICAO-Karten verzeichnet.
Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Abschnitt in Verbindung mit Modellflugplätzen Gültigkeit hat.
 
Hallo,
genau das wird hier übertragen, denn der geordnete Modellflugbetrieb ist nur möglich wenn auch eine ausreichende Sicherheitszone gewahrt ist.

Gruß
Eberhard
 
Hallo,
nach Rücksprache mit dem Luftamt stellt sich folgende Situation dar:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung muss gewährleistet sein. Es darf aber keine abstrakte Gefahr vorliegen, sondern eine konkrete. D.h.: Erst wenn einer von uns abgestürzt ist und dies nachweislich auf die Fremdflieger zurückzuführen ist (Kanaldoppelbelegung) kann das Luftamt eine Allgemeinverfügung erlassen, womit dann das Fliegen in einem bestimmten Umkreis um unseren genehmigten Flugplatz (Aufstiegsgelände) verboten wird.
 
Günther, Ihr habt doch die schönen Übersichtsfotos von Euren beiden Plätzen auf der Wäbbseide. Kannst Du denn mal markieren, wie sich das darstellt, mit den 20m Abstand?
 
Hallo,
es stellt sich mir die Frage, ob da überhaupt eine Verfügung vom Luftamt erforderlich ist, immerhin ist das eine Gefährdung und einschränkung für euch und lt dem Luftrecht ein
Rechtsverstoß. Um Strafbar zu sein muss da weiters nix passieren.
Ruft doch einfach mal euren Dachverband an und fragt doprt nach. Lässt sich doch klären

Gruß
Eberhard
 
Was mir grad' so durch den Kopf geht, ganz unabhängig von Regeln, Vorschriften, usw.

Modellfliegen hat einen hohen ethischen Anspruch. Es gibt Sachen, die man einfach nicht macht ..

;) Und als Vorstand würd' ich solche - mit eher wenig Rücksicht ausgestattete - Mitglieder nicht unbedingt im Verein haben wollen.

Wenn die Jungs also einen Rest von Anstand haben, sollten sie sich mal ein anderes Eckchen ausgucken ..
 
Guten Abend,

sowohl der Verein als auch die ungebetenen Gäste neben dem Vereinsgelände haben den § 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO) zu beachten.
Nachzulesen hier.

Wenn sie die Angaben zur Person nicht freiwillig machen, müßte die Polizei behilflich sein. Auf jeden Fall solltet Ihr Kontakt zum Eigentümer des oder der angrenzenden Grundstücke aufnehmen.
Anzustreben ist als Erstes immer eine gütliche Einigung. Aber manchmal klappt das halt nicht.

Nicht jeder Verein hat einen Scanner. Habt Ihr durch diese Flieger bereits Störungen gehabt?
Wenn ja, dann wäre nach meiner Ansicht der Tatbestand für eine Amtshandlung bereits erfüllt.

Grüße von
Werner
 
Moin,
bei uns hat sich diese Problematik bis jetzt nicht aufgetan, wie ich vermute, aus den folgenden Gründen:
- Gastflieger sind grundsätzlich willkommen. Sie können bei uns auf dem Platz fliegen, sofern sie ausreichend versichert sind.
- Wenn ein Gastflieger dergestalt auffällt, dass er unseren Platz regelmässig frequentiert, dem wird ein Beitritt nahegelegt (bzw. das Formular).
Geweigert hat sich dann noch niemand. Dadurch ist der Verein argumentatorisch im Vorteil: Wer den Platz oft nutzt, sollte Mitglied sein, egal ob er 747 fliegt oder Depronzaunkönig.
- Wir haben 70€ Einmalzahlung und ca. 80€ (weissichnichtgenau) Jahresbeitrag. Die Beitrittsgebühr soll unter Anderem dazu dienen, den Mitgliederzuwachs zu begrenzen, da wir auch nur begrenzte Platzlichkeiten haben. Jugendliche, Schüler usw. sind ausgenommen, wobei die Jugendlichen keinen Jahresbeitrag zahlen, sondern nur ihre Versicherungskosten.
Diese Dinge sind sicher ein wichtiger Faktor, um Leute von der Wildwiese auf den Modellflugplatz zu locken.
Ganz klar war es ein Fehler von Euch, Wildfliegerei neben Eurem Platz zu dulden.
Die beste Art wäre sicherlich, sich die Wildflieger (kostenlos) auf den Platz zu holen. Wenn sie dann auf dem Platz fliegen, müsste ihr altes Terrain wie hier beschrieben unbefliegbar gemacht werden.
Und dann sollte man ihnen bei regelmässiger Nutzung den Vereinsbeitritt nahelegen.
Wer sich sperrt, hat beides verloren: Wildfliegmöglichkeit und Gastflugmöglichkeit....
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten