1. ist ab 3 Piloten ein FL zu benennen, der innerhalb der Gruppe wechseln kann, damit er auch fliegen kann
2. die Pflichten eines FL sind in der FBO festgelegt und resultieren aus AE und Vereinsvorgaben
3. der FL kann rechtlich nicht belangt werden
4. FL muß sich ins Flugbuch eintragen
Hallo,
was soll man denn antworten, wenn es so einfach nicht ist? Ich kommentiere es ohne Anspruch auf Vollständigkeit mit Verweis auf die bei uns gültigen Regeln.
Zu 1.: Bei uns ist ein Flugbetrieb ohne Flugleiter gar nicht zulässig. Ein Wechsel des Flugeleiters ist zu dokumentieren. Da steht in der Regel etwas dazu in der AE bzw. Flugordnung.
Zu 2.: Das kann man so stehen lassen. Die Hautaufgabe ist die Einhaltung der Vorgaben der AE und Flugordnung und den Flugraum zu überwachen. Bei und wird dazu jedes Jahr ein Briefing gemacht, in dem Neuerungen oder auch Unbekanntes oder Unklares besprochen wird. In dringenden Fällen gibt es eine Rundmail.
Zu 3.: Er kann rechtlich vor allem dann belangt werden wenn er vorsätzlich (der Jurist sagt mit Wissen und Wollen...) den Auflagen zuwiderhandelt. Bei grober Fahrlässigkeit sollte dies die Versicherung mit abdecken. Solange er sein Amt gewissenhaft ausführt braucht er dann keine Angst haben, Haus und Hof zu verlieren, auch wenn ihm ein Fehler unterläuft. Trotzdem sollte jedem klar sein, dass wenn durch seine Unachtsamkeit ein Mensch zuschaden kommt kann das sehr belastend für ihn werden. Deshalb sollte man das Amt auf jeden Fall ernst nehmen.
Zu 4.: Bei uns muss Beginn und Ende des Flugbetriebs und der Name des Flugleiters eingetragen werden, er hat dies zu unterschreiben.
Eine Bitte will ich hier gleich anbringen:
Wenn ihr mit den Entscheidungen des Flugleiter mal nicht einverstanden seid, behandelt ihn trotzdem mit Respekt und höflich. Er opfert seine Freizeit, damit ihr Fliegen könnt und das ist das Mindeste, was ihr ihm dafür geben müsst.
Hans