Tommy.L
Vereinsmitglied
thomas0906 schrieb:"Protest von der 533 gegen 662 wegen Wegerechtsverletzung!"
Ich mach freiwillig 2 Kringel ! Oder Brezel, oder....
thomas0906 schrieb:"Protest von der 533 gegen 662 wegen Wegerechtsverletzung!"
thomas0906 schrieb:Ich stelle mir das so vor:
"Protest von der 533 gegen 662 wegen Wegerechtsverletzung!"
Für die oben von Stephan gestellte Frage:
Protest von der 533 gegen 662 wegen Wegerechtsverletzung mit 233!"
oder "533 entlastet sich!"
"Protest von 533 gegen 09 wegen Tonnenberührung!"
"533 lehnt Protest ab!"
Wenn ich nichts falsch gemacht habe.
Ist das so ok?
Gibt es noch mehr?
Was mache ich, wenn mein Gegner sich nicht entlastet?
Kann ihn ja auch nicht ständig beobachten.
Danke für Hilfe
Thomas
- hast Du vorher bemerkt, dass es für den Gegner eng werden können?Stephan Ludwig schrieb:.........Kurz vor der Ziellinie hab ich gewendet um mit Steuerbordwind und somit „Vorfahrtberechtigter“ über die Linie zu kommen. Ein Konkurrent fand mein Manöver weniger prickelnd und hat auch leicht zu spät reagiert und es kam zu einer Kollision, die mich aber nicht aus der Bahn warf. Ich hatte klar Steuerbordwind, die Segel standen und das Boot machte Fahrt durchs Wasser, die Ausweichpflicht oblag m.E. klar dem anderen Skipper.
Wenn der Kontakt und die beteiligten Boote laut benannt wurden, dann muss ein Boot kringeln. Der Kontakt Mitteilende legt nicht fest, wer kringeln muss. Der Wegerechtsverletzer muss seine Schuld anerkennen und mitteilen, dass er kringeln wird. Falls von beiden kein Schuldanerkenntnis vernehmbar ist, sollte der Wegerechtsinhaber Protest gegen GER xxx rufen (eigentlich Pflicht)...........Dieser Kontakt wurde vom Wettfahrtleiter gesehen und laut und deutlich verkündet. Ich habe aber bewusst auf einen Protest verzichtet, weil ich mein Ziel erreicht hatte und vor dem Konkurrenten über die Linie kam.
Wenn Dich die Regeln nicht interessieren (ich kenne nicht die Bedeutung von ), ist Deine Teilnahme an Regatten zu überdenken. Dann solltest Du Dich mehr auf zwangslose Segeltreffs konzentrieren. Dann entfällt Brüllen.thomas0906 schrieb:Hi Tommy
Die Regeln interessieren mich nicht
Ich will nur wissen was ich wann brüllen muß
Thomas
Ulrich Burbat schrieb:Wenn Dich die Regeln nicht interessieren (ich kenne nicht die Bedeutung von ), ist Deine Teilnahme an Regatten zu überdenken. Dann solltest Du Dich mehr auf zwangslose Segeltreffs konzentrieren. Dann entfällt Brüllen.
Ob die Kollosion Dich behinderte oder einem Anderen zum Vorteil wurde ist nicht von Bedeutung. Es zählt der Kontakt (wenn es einer war).
es besteht im übrigen protestpflicht. nur weil ich nett bin muss der andere nicht kringeln gibt es nicht.
es besteht im übrigen protestpflicht. nur weil ich nett bin muss der andere nicht kringeln gibt es nicht.
sini2000 schrieb:Gilt das auch für das mitgereiste Publikum?
Gestern saß ich in US in der Nähe einer Tonne um zu fotografieren. Ein Boot rammte die Tonne, das hat aber keiner gesehen - es gab folglich keine Protest und keinen Kringel.
Hätte ich da was sagen dürfen/müssen? Denn eigentlich fand ich es den nachfolgenden Booten gegenüber ungerecht - zumal es sich um die, in dem Lauf, 3Letztplatzierten handelte und wer wird schon gerne letzter?
Viele Grüsse
Ingrid
zumal es sich um die, in dem Lauf, 3Letztplatzierten handelte ...
haegar schrieb:Es gibt Situationen, da kann es sogar taktisch von Vorteil sein, auf sein Wegerecht zu verzichten, z.B. um zu verhindern, dass man unterwendet wird, ...
haegar schrieb:Hi, Eric,
wenn Du auf die andere Seite der Bahn willst, weil Du meinst es ist da günstiger, wirst Du lieber leicht abfallen, so dass der Gegner vorn vorbei geht und Dich nicht unterwendet. Willst Du auf der gleichen Seite bleiben, wirst Du warten bis der Gegner wendet, bevor Du selber wendest, oder selber unterwenden. Unterwendest Du selbst, gibst Du je nach Situation auch Dein Wegerecht auf.
Stephan Ludwig schrieb:In einer meiner ersten Regatten hatte ich die Situation, dass ich vorfahrtsberechtigt mit Wind von Steuerbord den Kurs zweier vor mir liegender Boote kreuzte, die sich im Duell um einen der vorderen Plätze befanden, während ich auf meiner Platzierung recht einsam vor mich hinsegelte .
Obwohl ich als Vorfahrtberechtiger m.E. auch kurshaltepflichtig bin, habe ich laut angekündigt, das ich ausweichen werde um einem der Boote, welche mir eigentlich hätte ausweichen müssen, Vorang zu lassen.
Ist das erlaubt ? Bewußt auf sein Recht zu verzichten, da es sich jau auch um eine Verletzung seiner eigenen verpflichtug handelt ?