Protest und Strafe

Rio1

User
thomas0906 schrieb:
Ich stelle mir das so vor:
"Protest von der 533 gegen 662 wegen Wegerechtsverletzung!"
Für die oben von Stephan gestellte Frage:
Protest von der 533 gegen 662 wegen Wegerechtsverletzung mit 233!"
oder "533 entlastet sich!"
"Protest von 533 gegen 09 wegen Tonnenberührung!"
"533 lehnt Protest ab!"
Wenn ich nichts falsch gemacht habe.
Ist das so ok?
Gibt es noch mehr?
Was mache ich, wenn mein Gegner sich nicht entlastet?
Kann ihn ja auch nicht ständig beobachten.

Danke für Hilfe
Thomas

Hallo Thomas,

ich denke so ist es korrekt, auch wenn es oft lockerer gehandhabt wird, da man sich meist ja auch kennt. Wenn sich der Gegner nicht entlastet, muss dein Protest halt verhandelt werden.
Du kannst das Protestformular dann in 3-facher Ausfertigung beim Wettfahrtleiter nach dem Zieldurchgang einreichen. Je ein Exemplar für die Beteiligten und eins für das Schiedsgericht. Persönliche Sekretärin mit Laptop und Drucker sollten dafür natürlich mitgebracht werden. Aber auf hoher See und vor Gericht ist man halt in Gottes Hand und wie lange Du dann noch Mitseglern hast, wenn die nach jedem Lauf 30 Minuten Protestverhandlung abwarten müssen, kann man sich an 10 Fingern abzählen.

Protestarmes Segeln und schöne Grüße
Mario
 
Eigentlich ist alles geschrieben.

Stephan Ludwig schrieb:
.........Kurz vor der Ziellinie hab ich gewendet um mit Steuerbordwind und somit „Vorfahrtberechtigter“ über die Linie zu kommen. Ein Konkurrent fand mein Manöver weniger prickelnd und hat auch leicht zu spät reagiert und es kam zu einer Kollision, die mich aber nicht aus der Bahn warf. Ich hatte klar Steuerbordwind, die Segel standen und das Boot machte Fahrt durchs Wasser, die Ausweichpflicht oblag m.E. klar dem anderen Skipper.
- hast Du vorher bemerkt, dass es für den Gegner eng werden können?
- hast Du vorher Raum verlangt und auf die beabsichtigte Wende verwiesen?
- wart Ihr im 4 Längenkreis?

Ob die Kollosion Dich behinderte oder einem Anderen zum Vorteil wurde ist nicht von Bedeutung. Es zählt der Kontakt (wenn es einer war).

Ulli Finkh:
15 Wegerecht erlangen
Erlangt ein Boot Wegerecht, muss es anfangs dem anderen Boot Raum zum Freihalten geben, sofern es nicht das Wegerecht durch eine Handlung des anderen Bootes erhält.


..........Dieser Kontakt wurde vom Wettfahrtleiter gesehen und laut und deutlich verkündet. Ich habe aber bewusst auf einen Protest verzichtet, weil ich mein Ziel erreicht hatte und vor dem Konkurrenten über die Linie kam.
Wenn der Kontakt und die beteiligten Boote laut benannt wurden, dann muss ein Boot kringeln. Der Kontakt Mitteilende legt nicht fest, wer kringeln muss. Der Wegerechtsverletzer muss seine Schuld anerkennen und mitteilen, dass er kringeln wird. Falls von beiden kein Schuldanerkenntnis vernehmbar ist, sollte der Wegerechtsinhaber Protest gegen GER xxx rufen (eigentlich Pflicht).
Was, wenn der Wegerechtsverletzer Protest gegen Dich verkündet. Protest rufen darf er. Ob er Recht bekommt ist eine andere Sache.

Ich ging bisher davon aus, dass ich als Wegerechtsverletzer mitteile, dass ich kringeln werde. Wenn ich mich freigesegelt habe rufe ich, das ich jetzt kringel und nach erfolgtem kringel rufe ich, dass ich mich entlastet habe. Genauso selbstverständlich betrachte ich es, dass jeder der einen Fehler macht von sich aus seinen Fehler mitteilt und nicht darauf wartet, dass ein anderer es bemerkt.

Ulli
 
thomas0906 schrieb:
Hi Tommy

Die Regeln interessieren mich nicht :D

Ich will nur wissen was ich wann brüllen muß :eek:


Thomas
Wenn Dich die Regeln nicht interessieren (ich kenne nicht die Bedeutung von :D), ist Deine Teilnahme an Regatten zu überdenken. Dann solltest Du Dich mehr auf zwangslose Segeltreffs konzentrieren. Dann entfällt Brüllen.
 
Ulrich Burbat schrieb:
Wenn Dich die Regeln nicht interessieren (ich kenne nicht die Bedeutung von :D), ist Deine Teilnahme an Regatten zu überdenken. Dann solltest Du Dich mehr auf zwangslose Segeltreffs konzentrieren. Dann entfällt Brüllen.

Hi Uli

Dann muß ich Dir wohl nochmal das :D erklären.
Meine FRAGE bezog sich nicht auf Segelregeln, daher hatte ich an einer Antwort, die mir beschreibt wo ich die Regeln finde kein Interesse.
Ich hoffe, ich kenne alle Standardregeln und die wichtigsten Ausnahmen.

Mich hatte eigentlich NUR interessiert wie man sich bei Modellsegelregatten verhält, um RICHTIG zu protestieren, wenn es denn nötig ist.

Das werde ich dann wohl erst während der Regatten kennenlernen.

CU
Thomas
 

ger61

User
Zitat Thomas 0906: Das werde ich dann wohl erst während der Regatta kennenlernen.

Lösung 1: Du beherzigst den Vorschlag von Ulrich Burbat von 8h09

Lösung 2: Du schaltest eigenes Hirn ein, suchst oder besorgst Dir die Regeln, denn dort steht alles drin, auch über Proteste.

GER61hard
 
Dann werde ich wohl Lösung 1 bevorzugen.

Ich finde im WWW einfach nichts, wo genau und verständlich drinsteht , wie das alles bei Modellsegelbooten gehandhabt wird.

In den Regeln steht z.B. dieser Satz:
In Regel 61.1a ist alles nach dem ersten Satz zu ersetzen durch: ‚Betrifft sein Protest einen Vorfall im Wettfahrtgebiet, an dem es beteiligt ist oder den es sieht, muss es zweimal rufen: "(seine eigene Segelnummer) protestiert gegen (die Segelnummer des anderen Bootes)
Aber viel mehr, was speziell meine Fragen von oben beantwortet hab ich nicht gefunden.

Gruß
Thomas
 
Danke Tobias.

Dann gehe ich also mal davon aus, daß man bei den Modellen genau so protestiert, wie bei den Großen. Nur die Protestflagge kann man halt nicht nutzen.

So ein Buch habe ich schon ein paarmal durchgearbeitet.
Habe früher Sportina und 470er Regatten gesegelt.

Hab´s bestellt. Vielleicht enthält es ja einen Absatz speziell über das Verhalten bei Modellsegelregatten.

Gruß
Thomas
 
<<
Vielleicht enthält es ja einen Absatz speziell über das Verhalten bei Modellsegelregatten.
<<

Sorry, aber den Absatz wirst du wohl vergeblich darin suchen.

Gerhard
 

Gast_633

User gesperrt
also. ich würde mal nicht lernen wie man protestiert, sondern wie man regelgerecht segelt. das ist schon schwierig.

dann kommt erstmal das protestieren. (modellsegeln hier, hat nichts mit den grossen gemein, bis auf, dasses im nachhinein einen verhandlung geben kann.-ohne paiperkram)
das lernt man am see bei einer regatta ganz schnell. da braucht es keine formulare und formen. (gibt es zwar, aber wir sind da nicht päpstlicher als der papst. )
möglichst !!!! die segelnummer des gegeners, und wenns der schieri nicht gesehen hat auch noch die regelverletzung sagen (nicht schreien) (luv boot, backbordwind, kein aum an der tonne, tonne berührt). seine segelnummer kann man auch sagen, wenn das feld gross ist.
es besteht im übrigen protestpflicht. nur weil ich nett bin muss der andere nicht kringeln gibt es nicht. dahinter kommen auch oft noch welche, die von eurem protest profitieren können. wenn ein schieri was sieht ist es eh klar. aber auch wenn er es nicht sieht sollte es protestiert werden. es kann aber vorkommen, das der andere den vorfall anderst sieht und da ist es eh essig, wenn der schieri oder observer nichts gesehen hat. eine protestverhandlung, weil der keiner kringelt endet immer für einen mit einem letzten platz. (und zeitverzögerung beim nächsten lauf) also lasst es möglichst nicht soweit kommen.
im übrigen, wenn nach einem kontakt der falsche kringelt (weil er noch unerfahren ist und sich schiuldigt fühlt) der schieri es aber anderst gesehen hat, hat der "schuldige" sich dennoch zu entlassten.


aber nochmals hier zum schluss: kommt zur regatta, dort lernt man am meisten über den umgang mit allem bei einer Regatta, nicht hier in textform.

andreas (wettfahrtleiter im grosssegeln und modellsegeln)
 

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
Das wollte ich lesen ;)

Ob die Kollosion Dich behinderte oder einem Anderen zum Vorteil wurde ist nicht von Bedeutung. Es zählt der Kontakt (wenn es einer war).

und das hier ist auch eine Antwort auf meine Frage:

es besteht im übrigen protestpflicht. nur weil ich nett bin muss der andere nicht kringeln gibt es nicht.

Danke schön ;).

Daran schliesst sich noch eine Frage an.

In einer meiner ersten Regatten hatte ich die Situation, dass ich vorfahrtsberechtigt mit Wind von Steuerbord den Kurs zweier vor mir liegender Boote kreuzte, die sich im Duell um einen der vorderen Plätze befanden, während ich auf meiner Platzierung recht einsam vor mich hinsegelte ;).

Obwohl ich als Vorfahrtberechtiger m.E. auch kurshaltepflichtig bin, habe ich laut angekündigt, das ich ausweichen werde um einem der Boote, welche mir eigentlich hätte ausweichen müssen, Vorang zu lassen.

Ist das erlaubt ? Bewußt auf sein Recht zu verzichten, da es sich jau auch um eine Verletzung seiner eigenen verpflichtug handelt ?
 

haegar

User
Hi, Stefan,
es gibt keine Verpflichtung auf seine Recht zu beharren, solang Du bei Deinem Manöver nicht jemand anderen behinderst. Es gibt Situationen, da kann es sogar taktisch von Vorteil sein, auf sein Wegerecht zu verzichten, z.B. um zu verhindern, dass man unterwendet wird, ...
 

Gast_14160

User gesperrt
es besteht im übrigen protestpflicht. nur weil ich nett bin muss der andere nicht kringeln gibt es nicht.

Gilt das auch für das mitgereiste Publikum? ;)

Gestern saß ich in US in der Nähe einer Tonne um zu fotografieren. Ein Boot rammte die Tonne, das hat aber keiner gesehen - es gab folglich keine Protest und keinen Kringel.

Hätte ich da was sagen dürfen/müssen? Denn eigentlich fand ich es den nachfolgenden Booten gegenüber ungerecht :) - zumal es sich um die, in dem Lauf, 3Letztplatzierten handelte und wer wird schon gerne letzter?

Viele Grüsse

Ingrid
 

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
sini2000 schrieb:
Gilt das auch für das mitgereiste Publikum? ;)

Gestern saß ich in US in der Nähe einer Tonne um zu fotografieren. Ein Boot rammte die Tonne, das hat aber keiner gesehen - es gab folglich keine Protest und keinen Kringel.

Hätte ich da was sagen dürfen/müssen? Denn eigentlich fand ich es den nachfolgenden Booten gegenüber ungerecht :) - zumal es sich um die, in dem Lauf, 3Letztplatzierten handelte und wer wird schon gerne letzter?

Viele Grüsse

Ingrid

Hallo Ingrid,

das ist ja als wenn das Publikum beim Fussball den Schiedsrichter "unterstützt" :D

Anzeigen, Protestieren und Schimpfen obliegt nur den aktiven Teilnehmer einer Regatta nebst Schiedsrichtern, Observern Wettfahrtleitern.

Ich hab letztes Jahr bei einer großen MM-Veranstaltung ein derbes Wortgefecht einer Ehegattin mit einem Teilnehmer mitbekommen, der ihren Mann "abgschossen" hat .... das war gar nicht schön :( und passte vom Niveau eher in die Südkurve als an an einen Teich. Man sollte sich als Nicht-Teilnehmer lieber zurück halten :D
 

haegar

User
Hi, Eric,
wenn Du auf die andere Seite der Bahn willst, weil Du meinst es ist da günstiger, wirst Du lieber leicht abfallen, so dass der Gegner vorn vorbei geht und Dich nicht unterwendet. Willst Du auf der gleichen Seite bleiben, wirst Du warten bis der Gegner wendet, bevor Du selber wendest, oder selber unterwenden. Unterwendest Du selbst, gibst Du je nach Situation auch Dein Wegerecht auf.
 
haegar schrieb:
Hi, Eric,
wenn Du auf die andere Seite der Bahn willst, weil Du meinst es ist da günstiger, wirst Du lieber leicht abfallen, so dass der Gegner vorn vorbei geht und Dich nicht unterwendet. Willst Du auf der gleichen Seite bleiben, wirst Du warten bis der Gegner wendet, bevor Du selber wendest, oder selber unterwenden. Unterwendest Du selbst, gibst Du je nach Situation auch Dein Wegerecht auf.


meinte ich ja :D
 

Gast_633

User gesperrt
Stephan Ludwig schrieb:
In einer meiner ersten Regatten hatte ich die Situation, dass ich vorfahrtsberechtigt mit Wind von Steuerbord den Kurs zweier vor mir liegender Boote kreuzte, die sich im Duell um einen der vorderen Plätze befanden, während ich auf meiner Platzierung recht einsam vor mich hinsegelte ;).

Obwohl ich als Vorfahrtberechtiger m.E. auch kurshaltepflichtig bin, habe ich laut angekündigt, das ich ausweichen werde um einem der Boote, welche mir eigentlich hätte ausweichen müssen, Vorang zu lassen.

Ist das erlaubt ? Bewußt auf sein Recht zu verzichten, da es sich jau auch um eine Verletzung seiner eigenen verpflichtug handelt ?

ich denke ja, habe aber keinen rechtsparagraphen parat. wenn du es auch noch ankündigst ist es meist kein problem(wird sogar dankbar angenommen). nur kurzfristig agieren ist oft eher schlecht, da die ersten meist so genau segeln, dass sie dich schon eingeplant haben und eventuell knapp passieren wuerden. wenn du nun kurzfristig einen hacken schlägst ist das nicht gut. grundsätzlich plädiere ich aber für kommunikation, dann kommt es viel weniger zu unklaren situationen.


solong andreas
 
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