Sebastian Scheinig
Vereinsmitglied
Hallo Leute,
zuerst möchte ich ein paar Dinge um das Thema erklären: Unser Modellflugplatz wird aktuell durch ein Gewerbegebiet zugebaut. Was das angeht haben wir noch ein wenig Glück gehabt und konnten eine Platzschließung abwehren. Mit einem entsprechend gestalteten Luftraum und strenger Modellbegrenzung haben wir vom Luftamt weiter grünes Licht zum Fliegen. Hierbei wurde sich auch darauf geeinigt, dass Piloten, die größere und/oder schnellere Modelle fliegen wollen, beim Vorstand vorfliegen müssen, um zu belegen, dass sie mit den relativ engen Luftraumgrenzen klarkommen. Es ist also ein sehr spezieller Fall.
Wir, vom Vorstand, halten nun ein Untersagen der MHz-Frequenzen zur Vorbeugung von Problemen für sinnvoll. Es gibt eh nur noch 3 von 60 Mitgliedern (2 davon allerdings Vielflieger), die mit 35MHz unterwegs sind. Nun haben wir in der letzten Mitgliederinfo darum gebeten die MHz-Anlagen in Zukunft nicht mehr zu nutzen und angekündigt, dass bei der Erneuerung der Flugordnung dieser Passus als Verbot aufgenommen werden soll. Jetzt kam gestern beim Vereinsabend tatsächlich eines dieser Mitglieder auf mich zu und fühlt sich deshalb diskriminiert und stellt das Verbot rechtlich in Frage.
Nun habe ich ein wenig gesucht und bisher nichts genaues gefunden, daher hier die Frage: Auf welcher rechtlichen Basis können wir als Vorstand solch ein, in unseren Augen technisch richtiges, Verbot durchsetzen? Ich bin der Meinung, dass ich das an anderen Plätzen auch schon gesehen habe. Weiß es aber nicht mehr genau.
Kleine Bitte am Ende: Mir geht es hier nicht um die Sinnhaftigkeit. Es geht einzig darum, dass das Mitglied meint, dass wir als Vorstand nicht die rechtliche Handhabe dazu haben, ein rechtlich für den Flugbetrieb zugelassenes System am Platz aus Sicherheitsgründen zu verbieten.
Danke im Voraus für sachliche Infos!
zuerst möchte ich ein paar Dinge um das Thema erklären: Unser Modellflugplatz wird aktuell durch ein Gewerbegebiet zugebaut. Was das angeht haben wir noch ein wenig Glück gehabt und konnten eine Platzschließung abwehren. Mit einem entsprechend gestalteten Luftraum und strenger Modellbegrenzung haben wir vom Luftamt weiter grünes Licht zum Fliegen. Hierbei wurde sich auch darauf geeinigt, dass Piloten, die größere und/oder schnellere Modelle fliegen wollen, beim Vorstand vorfliegen müssen, um zu belegen, dass sie mit den relativ engen Luftraumgrenzen klarkommen. Es ist also ein sehr spezieller Fall.
Wir, vom Vorstand, halten nun ein Untersagen der MHz-Frequenzen zur Vorbeugung von Problemen für sinnvoll. Es gibt eh nur noch 3 von 60 Mitgliedern (2 davon allerdings Vielflieger), die mit 35MHz unterwegs sind. Nun haben wir in der letzten Mitgliederinfo darum gebeten die MHz-Anlagen in Zukunft nicht mehr zu nutzen und angekündigt, dass bei der Erneuerung der Flugordnung dieser Passus als Verbot aufgenommen werden soll. Jetzt kam gestern beim Vereinsabend tatsächlich eines dieser Mitglieder auf mich zu und fühlt sich deshalb diskriminiert und stellt das Verbot rechtlich in Frage.
Nun habe ich ein wenig gesucht und bisher nichts genaues gefunden, daher hier die Frage: Auf welcher rechtlichen Basis können wir als Vorstand solch ein, in unseren Augen technisch richtiges, Verbot durchsetzen? Ich bin der Meinung, dass ich das an anderen Plätzen auch schon gesehen habe. Weiß es aber nicht mehr genau.
Kleine Bitte am Ende: Mir geht es hier nicht um die Sinnhaftigkeit. Es geht einzig darum, dass das Mitglied meint, dass wir als Vorstand nicht die rechtliche Handhabe dazu haben, ein rechtlich für den Flugbetrieb zugelassenes System am Platz aus Sicherheitsgründen zu verbieten.
Danke im Voraus für sachliche Infos!