Sch..... Modellflieger !!!

Babl

User
Hi geko,

das hat nichts mit Rechthaberei zu tun. Wenn ich im Unrecht bin sehe ich das sofort ein und verlasse die "Bühne".

Wir Modellflieger können doch nicht immer den Schwanz einziehen wenn irgendeinem es nicht passt das hier geflogen wird. Das wir uns richtig verstehen, ist es illegal hier zu fliegen höre ich sofort auf.

Es wird immer einen geben den es stört, mich stören auch die vielen Autos, die vielen Hunde und Pferde die den Weg verscheißen....... ich sage auch nicht ihr dürft hier nicht sein nur weil es mir nicht gefällt.

Gruß Thomas :cool:
 

femo

User
geko schrieb:
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Frage: Wo darf ich fliegen?

Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will.
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Das ist doch eindeutig. Und hat das Einverständnis vorgelegen? Eine Nutzung ist nur für Fußgänger erlaubt, alles andere (Skater etc pp sind Schattenzonen)

schattenzonen ? glaube ich nicht, es gibt doch sicher schon eine menge grundsatzentscheide in deutschland, als was ein skater zu bewerten ist...oder etwa nicht ?

ausserdem hat er doch geschrieben er sei gelaufen......

Kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden? Der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen.

:D da muss ich dir recht geben...hahaha...eines in grün mit flinte...lol



gecko,

ich glaube du nimmst das ganze ein wenig zu persönlich. man sollte diese diskussion do eher etwas sachlicher betrachten. in den letzten wochen sind der art diskussionen / fragen mehrfach gefragt worden, und es scheint das keiner bisher antworten hat, die juristisch belegbar sind.

ich persönlich wohne in der schweiz, bin aber deutscher und es interessiert mich sehr, wie sich das rechtlich verhält.

dein obiger satz selber sagt, ' ....dessen Gelände ich betreten will. ' und genau das ist der punkt - betreten darf ich öffentliche wege ! die frage ist darf ich von dort auch meinen flieger starten ? und da gibt es wahrscheinlich auch noch unterschiede bei hand- oder bodenstart.

es gibt doch hier sicher juristen, die uns dieses etwas besser erleutern könnten oder ? die meisten sind doch hier mitglied beim deutschen aero club und können dort anfragen oder ? das wäre doch mal ne konstruktive idee oder ?

grüsse
christoph
 

Chris.

User
Hallo,

Also etwas muss ich Thomas schon recht geben.Einerseits stimmt es mit dem Recht des Eigentümers aber mal so gefragt : Ist der Jäger überhaupt EIGENTÜMER des Waldes.Im meinen Augen gehört der Wald Niemanden und nur weils sich so ein Wicht ne Flinte kauft und den Mund aufreißt kann er sich nicht so aufspielen.
Wenn jemand ne Wiese gekauft oder gepachtet ist schon wieder was anderes weil es sich ja dann tatsächlich um sein Eigentum handelt aber bei einem Jäger ist das schließlich nicht das selbe.
Diese Tatsache kann dann schonmal kein "Landfriedensbruch" bedeuten denn mir gehört schließlich auch nicht der Wald wenn ich mir ein Gewehr umhänge.



Grüße Chris
 

geko

User
femo schrieb:

ist ein Tier :) :)

Ich bin geko, Ge rd Ko sbab

ich glaube du nimmst das ganze ein wenig zu persönlich

Nun schon seit über sechzig jahren, Da wird sich nicht mehr viel ändern.

man sollte diese diskussion do eher etwas sachlicher betrachten. in den letzten wochen sind der art diskussionen / fragen mehrfach gefragt worden, und es scheint das keiner bisher antworten hat, die juristisch belegbar sind.

Ebend!!!

ich persönlich wohne in der schweiz, bin aber deutscher und es interessiert mich sehr, wie sich das rechtlich verhält.

Herzliche Grüße in die Ostschweiz, in der mein Bruder wohnt, ehemals weltbester Beitzer aus der ganzen Schweiz.

dein obiger satz selber sagt, ' ....dessen Gelände ich betreten will. ' und genau das ist der punkt - betreten darf ich öffentliche wege ! die frage ist darf ich von dort auch meinen flieger starten ? und da gibt es wahrscheinlich auch noch unterschiede bei hand- oder bodenstart.

Und was hindert unseren Fragesteller zur Gemeinde zu gehen, und nachzufragen?
Mir hat man eine Wiese zugewiesen.

es gibt doch hier sicher juristen, die uns dieses etwas besser erleutern könnten oder ? die meisten sind doch hier mitglied beim deutschen aero club und können dort anfragen oder ? das wäre doch mal ne konstruktive idee oder

Genau, und ich erwarte da eigentlich auch viel mehr Engagement von meinem Verband, dessen Präsident immer nur hochtrabende Flausen im Kopf hat. Bezüglich Umweltschützer, Naturschutzverbände aber überhaupt nichts unternimmt und somit seine Klientel nicht "beschützt".

Warum stehen wir eigentlich immer so schlecht dar, wir werden auch oft als der Belzebub verschrien.
Seinerzeit (in den Siebzigern) hatten wir eine wunderbare Fliegerwiese. Dann übernahmen die "Grünen" die Wiesen vom Bauern und wir wurden mit Schimpf und Schande davongejagd.

Gruß geko
 
Modellflieger

Modellflieger

Hallo Modellflieger,

Recht haben und Recht bekommen...
Modellflug ist allenfalls ein Randsporthobby, falls es tatsächlich bei der Nutzung einer Wiese einmal "hart auf hart" mit Jägern oder Naturschützern kommt, ist der Ausgang vorprogrammiert.
Wenn wir auch in Zukunft unser Hobby außerhalb genehmigter Modellflugplätze ausüben wollen, ist ein sehr sorgfältig überlegtes Auftreten in der Öffentlichkeit sehr wichtig, das Stichwort heißt Lobbyarbeit!
Einzelne Modellflieger, die zwar weitab fliegend eigentlich niemanden stören, sich aber mit dem Jäger anlegen, der das Grundstück vielleicht schon seit 20 Jahren gepachtet hat und Hinz und Kunz kennt, können hier ungewollt einen großen Schaden anrichten.
Also Thomas, egal ob du juristisch oder noralisch im Recht bist oder auch nicht, versöhne dich mit dem Jäger oder such dir ein anderes Fluggelände.

MfG Axel
 

sualk

User
Ich habe betreffend dem Problem mit dem Rechtsanwalt Sonnenschein des DMFV telefoniert.

Für den genehmigungsfreien Modellflug (bis 5 kg, kein Verbrennungsantrieb) ist lediglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich du zwar nicht für das Fliegen (das ist ja genehmigungsfrei) sondern für da Betreten des Grundstücks.

Der Jäger, in diesem und auch in meinem Fall (muss man sich das gefallen lassen), hat keinerlei Recht jemanden am Modellflug zu hindern, oder gar den Modellflug zu untersagen.

Einzig der Grundstücksbesitzer kann verbieten das Grundstück zu betreten. Auch dieser kann nicht den Modellflug untersagen.

Wenn der Start und die Landung auf dem öffentlichen Weg erfolgt, kann niemand das betreten des Weges verbieten.

Es ist völlig gleichgültig, ob ich den Weg als Spatziergänger begehe, oder mit einem Sender in der Hand auf dem Weg stehe.
 

Babl

User
Hi Axel,

genau das ist der springende Punkt.
such dir ein anderes Fluggelände.

Auf dem nächsten Gelände kommt wieder einer den es stört. usw. usw........

Dan bin ich mein ganzes Leben auf der Flucht.
Warum müssen wir Modellflieger immer den Ball flach halten und uns verstecken? Wir machen doch nichts schlimmes.

Gruß Thomas :cool:
 

sualk

User
Hallo Axel,

Recht haben und Recht bekommen...
Da gebe ich Dir Recht.:D

....sich aber mit dem Jäger anlegen, der das Grundstück vielleicht schon seit 20 Jahren gepachtet hat...
Der Jäger hat mit der Jagd nicht auch das Grundstück gepachtet. Mit der Pack erwirbt er lediglich das Recht, die Grundstück die im Jagdpachtgebiet liegen zu bejagen.

Also Thomas, egal ob du juristisch oder noralisch im Recht bist oder auch nicht, versöhne dich mit dem Jäger.....
Versöhnen wird vermutlich nicht möglich sein.

.....oder such dir ein anderes Fluggelände.
Wenn wir diesen Rat befolgen, wird es in Kürze keinen Hangflug mehr geben.
 

Steffen

User
geko schrieb:
Das man heutzutage alles belegen muß
Verbote schon, Erlaubnisse nicht unbedingt ;)

geko schrieb:
Die Nutzung des Weges ist frei, ohne Frage. Nur Modellflug ist eine Sondernutzung.
[...]
Es ist hier doch schon so oft breitgetreten worden, Du brauchst zum "Wildfliegen" die Zustimmung des Eigentümers! Und das ist die Gemeinde!
Wie kommst Du auf die Idee, dass das eine "Sondernutzung" sei?

Wir sind noch immer in einem Land in dem alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, und nicht umgekehrt.

Und somit ist das Einverständnis der Gemeinde vorauszusetzen, bis sie explizit etwas anderes sagt.

Das ist auch bisher mein auskunftstand, daher möchte ich schon einen Beleg für etwas anderes sehen, und nicht nur eine Vermutung :D
 

Babl

User
Danke Klaus,

da ist doch mal eine gute Nachricht die alle Hangflieger erleichtern wird. Und das von einem Verband der weis von was er redet :D :D :D .

Gruß Thomas :cool:
 
[edit: das betraf sualks oberen Post]

Das ist genau die Einstellung, die hilft, weiter Geschirr zu zerschlagen und die Situation zu verhärten.

Das stimmt zwar alles.

ABER

Der Jagdpächter zahlt dem Grundstückeigentümer ein vermutlich erkleckliches Sümmchen für seine Pacht.
In wessen Interesse wird der Eigentümer nun wohl entscheiden, wenn er von zwei Seiten mit unterschiedlicher Meinung angegangen wird?

Und kommt nicht mit dem Argument "Ich fliege vom Weg aus". Das ist mit dem nächsten Querwindstoss entkräftet.




Ich bin durchaus auch für selbstbewusstes Auftreten. Aber nicht "Ich fliege hier schon immer und fragen muss ich erst recht keinen!" Sondern proaktive, konstruktive Auseinandersetzung mit dem Grundstückbesitzer. Wenn Du das erst machst, wenn der Jagdpächter schon kocht, hast Du schlechte Karten.
 
geko schrieb:
In Deutschland gehört der Wald und jeglicher Grund immer jemandem! Wenn kein persönlicher Besitzer dann in jedem Fall der Staat.

Gruß geko
Auch wenn ich jetzt noch nicht zu ende gelesen habe, aber hier mal meine Meinung zu dem "gehört immer jemandem"

WIR SIND DER STAAT...

Öffentlicher Grund und Boden, welcher von jedem Spaziergänger und Hundebesitzer genutzt werden darf, darf meiner Meinung nach auch von Modellbauern benutzt werden, es sei denn, es existieren explizite Verbote!
 

kurbel

User
Ach, Markus, aber man darf sich gängeln und willkürlich auf der Nase herumtanzen lassen.

Wenn Jäger gewohnt sind, mit sowas einfach durchzukommen, werden die das immer so weiter machen, na prima, hurra!

Kurbel
 

geko

User
Extra 300l schrieb:
Hallo zu sammen.


Hier mal ein Link:
http://www.buzer.de/gesetz/3772/a53054.htm

Glaube das da die Anworten zu finden sind.


Ja, genau, nur ist folgendes schon mehrfach verharmlost worden:

****************************************
(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.
***************************************
[oder die öffentliche Sicherheit ]
Dieses Argument kann für diesen Fall immer im Zweifel angeführt werden.

Nochmal, warum holt sich der Fragesteller keine Erlaubnis von der Gemeinde oder fragt den Eigentümer des Steinbruchs, das Gelände betreten zu dürfen.
(Schlüßel inbegriffen)
Natürlich sprechen u.U. Sicherheitsbedenken dagegen. Oder hat er Bedenken abgewiesen zu werden oder ist sogar der Jäger der Besitzer des Steinbruchs???

Gruß geko
 

geko

User
kurbel schrieb:
Warum nach einer Erlaubnis fragen, wenn es kein Verbot gibt und keine Erlaubnis erforderlich ist?

Kurbel

Ich gebe mich geschlagen und stimme Dir zu!

Deswegen oder trotzdem sollten die Verbände hier für Rechtssicherheit sorgen, war doch dies in letzter Zeit zum wiederholten Male ein Thema.
(Und auch für Rückendeckung sorgen, damit man nicht im Wasser steht)

Gruß geko
 

femo

User
sualk schrieb:
Ich habe betreffend dem Problem mit dem Rechtsanwalt Sonnenschein des DMFV telefoniert.

Für den genehmigungsfreien Modellflug (bis 5 kg, kein Verbrennungsantrieb) ist lediglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich du zwar nicht für das Fliegen (das ist ja genehmigungsfrei) sondern für da Betreten des Grundstücks.

Der Jäger, in diesem und auch in meinem Fall (muss man sich das gefallen lassen), hat keinerlei Recht jemanden am Modellflug zu hindern, oder gar den Modellflug zu untersagen.

Einzig der Grundstücksbesitzer kann verbieten das Grundstück zu betreten. Auch dieser kann nicht den Modellflug untersagen.

Wenn der Start und die Landung auf dem öffentlichen Weg erfolgt, kann niemand das betreten des Weges verbieten.

Es ist völlig gleichgültig, ob ich den Weg als Spatziergänger begehe, oder mit einem Sender in der Hand auf dem Weg stehe.


na was streitet ihr noch ? da ist doch mal ne klare aussage !
frieden mit dem jäger ? wohl meistens nicht möglich.
aber ist ja auch egal, die obige aussage ist doch glasklar.

@geko....sorry für den gecko ;)

grüsse
christoph
 

femo

User
MarkusN schrieb:
Wenn Du das erst machst, wenn der Jagdpächter schon kocht, hast Du schlechte Karten.

ach komm markus....die kochen doch sofort....
sicher nicht alle, aber jäger sind schon ein eigenes volk, und sicher gibt es unter denen die ich kenne ausnahmen....und es sind ein paar ....aber der grossteil ist schon sehr speziell ;)

grüsse
 
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