Joerg Etzler
User
Selber Segel- Motor- und Modellflieger habe ich frustriert und schockiert den threat den Eckart geschlossen hat http://www.rc-network.de/forum/showthread.php?t=201211 gelesen. Und das umso mehr, als das dieser Posts im Forum nur die Spitze des Eisberges bzgl. des Verhaltens einiger ist und damit auch noch geprahlt wird.
Auch wenn Lufträume nicht wie Verkehrsschilder sichtbar sind, gelten diese genauso. Je nach Örtlichkeit beginnt ab 304 Meter ü.Grund und spätestens in 762 m ü. Grund Luftraum E in dem ein Modellflugzeug nichts zu suchen hat! In der Sprache des Straßenverkehrs ist das etwa so, als wenn ich mit einem Mofa mit 25 km/h auf der Autobahn fahre. Das macht keiner lange ohne "nette" Meldung im Radio!
Ab 1524 m über Meereshöhe oder 1066 m ü.Grund (je nachdem was zuerst eintritt) bitte dann am Modell den Transponder einschalten und Halbkreisflughöhen einhalten damit der IFR Verkehr nicht gefährdet wird....(Ironie) Verglichen mit dem Straßenverkehr ist das dann Mofafahren bei Nacht auf der Autobahn ohne Licht mitten im Gegenverkehr! Macht eigentlich keiner - oder? Das gleiche gilt für Einschränkungen von Aufstiegserlaubissen bei Modellflugplätzen des Luftraums in der horizontalen (so z.B. auf der Teck) Leute das hat seinen Grund und eine Verletzung der Regeln ist kein Kavaliersdelikt. Wenn ich mit dem Segelflugzeug in die Kontrollzone vom Flughafen Stuttgart einfliege weil da die Thermik so toll ist, mache ich das genau einmal - dann bin ich Fußgänger und einige 1000.-€ ärmer.
Trotz intensiver Gespräche hat das bisher leider bei uns nicht gefruchtet und es wird munter weiter im An- und Abflugbereich unseres Flugplatzes und viel zu hoch mit Modellflugzeugen geflogen. Wenn man dann etwas sagt, wird man leider bei einigen Modellfliegern als Querulant abgetan. Vor 20 Jahren gab es bei einem Treffer mit einem Amigo eine kleine Balsawolke und alle haben gelacht - bei den heutigen Großmodellen mit 5-20 kg Gewicht gibt es ein Begräbnis und betroffene Gesichter. http://www.bfu-web.de/nn_41544/DE/P...=publicationFile.pdf/Bericht_97_3X306-1-2.pdf
Ich kann daher nur appelieren:
- haltet euch an die Aufstiegserlaubnis eures Platzes (Gewicht, Flugradius, Höhen etc.)
- erkundigt euch über die max. Höhe die er lokal fliegen könnt und HALTET SIE EIN!
- weist Unkundige oder Ignoranten auf ihr Vergehen hin
- Flugleiter, macht von eurem Weisungsrecht gebraucht. Ihr seit verantwortlich für die Sicherheit und müßt euch im Zweifel vor Gericht verantworten
In der Hoffnung das es in Zukunft etwas weniger "Blindflieger" gibt, aber die habe ich langsam verloren...
Auch wenn Lufträume nicht wie Verkehrsschilder sichtbar sind, gelten diese genauso. Je nach Örtlichkeit beginnt ab 304 Meter ü.Grund und spätestens in 762 m ü. Grund Luftraum E in dem ein Modellflugzeug nichts zu suchen hat! In der Sprache des Straßenverkehrs ist das etwa so, als wenn ich mit einem Mofa mit 25 km/h auf der Autobahn fahre. Das macht keiner lange ohne "nette" Meldung im Radio!
Ab 1524 m über Meereshöhe oder 1066 m ü.Grund (je nachdem was zuerst eintritt) bitte dann am Modell den Transponder einschalten und Halbkreisflughöhen einhalten damit der IFR Verkehr nicht gefährdet wird....(Ironie) Verglichen mit dem Straßenverkehr ist das dann Mofafahren bei Nacht auf der Autobahn ohne Licht mitten im Gegenverkehr! Macht eigentlich keiner - oder? Das gleiche gilt für Einschränkungen von Aufstiegserlaubissen bei Modellflugplätzen des Luftraums in der horizontalen (so z.B. auf der Teck) Leute das hat seinen Grund und eine Verletzung der Regeln ist kein Kavaliersdelikt. Wenn ich mit dem Segelflugzeug in die Kontrollzone vom Flughafen Stuttgart einfliege weil da die Thermik so toll ist, mache ich das genau einmal - dann bin ich Fußgänger und einige 1000.-€ ärmer.
Trotz intensiver Gespräche hat das bisher leider bei uns nicht gefruchtet und es wird munter weiter im An- und Abflugbereich unseres Flugplatzes und viel zu hoch mit Modellflugzeugen geflogen. Wenn man dann etwas sagt, wird man leider bei einigen Modellfliegern als Querulant abgetan. Vor 20 Jahren gab es bei einem Treffer mit einem Amigo eine kleine Balsawolke und alle haben gelacht - bei den heutigen Großmodellen mit 5-20 kg Gewicht gibt es ein Begräbnis und betroffene Gesichter. http://www.bfu-web.de/nn_41544/DE/P...=publicationFile.pdf/Bericht_97_3X306-1-2.pdf
Ich kann daher nur appelieren:
- haltet euch an die Aufstiegserlaubnis eures Platzes (Gewicht, Flugradius, Höhen etc.)
- erkundigt euch über die max. Höhe die er lokal fliegen könnt und HALTET SIE EIN!
- weist Unkundige oder Ignoranten auf ihr Vergehen hin
- Flugleiter, macht von eurem Weisungsrecht gebraucht. Ihr seit verantwortlich für die Sicherheit und müßt euch im Zweifel vor Gericht verantworten
In der Hoffnung das es in Zukunft etwas weniger "Blindflieger" gibt, aber die habe ich langsam verloren...