Hi,
Das Thema wird auch von Herrn Sonnenschein in der aktuellen Modellflieger-Ausgabe angespochen und erläutert...
Grüße,
Marco
Demnach kann aber auch eine "IG" bzw. ein nicht eingetragener Verein für alle seine Mitglieder eine Aufstiegserlaubnis bekommen, die ist also keineswegs an einen eingetragenen Verein gebunden.
Dennoch möchte ich trotzdem zur Vereinsgründung und zur Eintragung raten, man steht besser da, die einzelnen Mitglieder, auch die Vorstände, haften nicht persönlich, sondern der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen (ganz wichtig bei Unfällen mit dritten Personen, die Ansprüche an den Verein stellen bzw. bei einem nicht eingetragenen Verein dann eben an einzelne Mitglieder persönlich, Unfällen bei denen keine Versicherung zahlt oder anderen Rechtsstreitigkeiten), dann ist man als eingetragener Verein schon was, eine juristische Person, die sich ins Gemeindeleben einbringen kann, unter Umständen kann man sogar Fördergelder bekommen für Jugendarbeit usw.
Die Mühen für eine solche Eintragung sind demgegenüber nicht besonders groß, einfach mit einem Notar in Verbindung setzen, der weiß, was man da machen muss.
Man muss dann lediglich die Namen des Vorstandes bei Neuwahl eines anderen Vorstandsmitgliedes ändern lassen, mehr Arbeit ist das nicht.
Die übrige Vereinsarbeit, wie eine jährlich einmal stattfindende Hauptversammlung, gemeinsame Arbeitseinsätze, Einkassieren und Verwalten der Mitgliedsbeiträge, allfälliger Schriftkram fällt ja sowieso an, auch bei einem nicht eingetragenen Verein oder Klub oder einer losen I.G.
Hinzu kommt, dass jeder Verein eine geprüfte Satzung haben muss, die sowohl dem Verein als Körperschaft als auch dem Einzelmitglied eine gewisse Sicherheit gibt und bestimmte Punkte regelt.
Sind mehrere Personen zusammen und betreiben ein Hobby gemeinsam, kommt es früher oder später zu Meinungsverschiedenheiten über dieses und jenes, das ist nun einmal so, der eine möchte unbedingt eine Hartpiste, der andere lieber eine gemütliche Hütte, der dritte will dafür kein Geld ausgeben, der will nur fliegen; reicht dem einen ein einfacher Benzinmäher, will der andere unbedingt einen Rasentraktor, hat man sich dann geeinigt, geht es um die zu kaufende Marke, der eine will unbedingt jene Marke, der andere gerade diese auf keinen Fall, den anderen ists wurscht ....... und so laufen die Meinungen auseinander, was ja auch nur natürlich ist.
Hat man nun einen Verein, ist das Prozedere klar: Man macht Eingaben, worüber man abstimmen möge, im Vorfeld der nächsten Hauptversammlung, dabei wird dann darüber diskutiert und abgestimmt, die Mehrheit der Stimmen entscheidet, fertig.
Wem das dann nicht passt, hat Pech gehabt, der muss sich dem Mehrheitsvotum beugen ..... oder den Verein verlassen, anders gehts nicht.
In einer lockeren I.G. oder einem Klub hat man diese Automatismen nicht unbedingt, oder schlecht ausgearbeitet, so dass man da eventuell nie auf einen gemeinsamen Nenner kommt, was am Ende alle Mitglieder gleichermassen verärgert. Solche eher lockeren Gemeinschaften haben das Bestreben, sich früher oder später aufzulösen: Der "Vorstand" und Hauptinitiator und Oberanstoßer dieser Gemeinschaft bekommt meinetwegen eines Tages seinen Willen nicht durchgesetzt, obwohl das doch (seiner Meinung nach) ein sehr guter Vorschlag war ........ dann hat er keine Lust mehr, erscheint nicht mehr so häufig am Platz, kümmert sich um dies und das nicht mehr so recht ...... andere merken das und fragen den, ob sie nicht seine Arbeit machen sollen ..... daraufhin ist der angep***** und noch mehr verärgert, der übergibt aber nicht das inzwischen eingenommene Geld ........ die anderen haben keine Handhabe, um einfach an ihr Geld zu kommen, weil der ein Konto auf seinen Namen angelegt hatte (Ein Verein kann ein Konto auf den Vereinsnamen einrichten, aber nur, wenn der Verein ein eingetragener ist). Also kommt man nicht mehr zum Fliegen, weil die Absprache mit dem Grundstückseigentümer auch nur auf einen Namen gelaufen ist, und wenn der nicht mehr "Mitglied" ist ....... wars das.
Grüße
Udo